Wenn es ums Verzögern geht - ich habe den Eindruck, dass gerade Sie zurzeit überhaupt nicht dem widerstehen können, natürlich parteipolitisch motiviert, die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses bis 2005 zu verschleppen. Bitte, bitte, bitte lassen Sie das sein und schieben Sie den schwarzen Peter nicht denjenigen zu, die wahrhaftig nichts für Ihr Verschulden können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! So unterschiedlich können Sichtweisen sein, Herr Kollege Rother. Der Berg kreißte und gebar eine Maus - so kann man letztlich das Ergebnis der Debatte über die vermeintliche Rechtswidrigkeit des Einsetzungsbeschlusses zum Zweiten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss bezeichnen.
Wir wissen aber, dass auch Mäuse ziemlich großen Schaden anrichten können und die Aufräumarbeiten dann meist etwas Zeit brauchen. Allerdings sind diese Aufräumarbeiten jetzt Gott sei Dank beendet.
Die grundlegenden Fragen zur Rechtmäßigkeit des Einsetzungsbeschlusses sind geklärt. Der Untersuchungsauftrag ist konkretisiert. Der Antrag der CDU auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit Bezugnahme auf die Sachkomplexe Pröhl/Gärtner sowie Dr. Lohmann verstößt weder gegen Artikel 18 der Landesverfassung noch gegen § 2 Abs. 1 des UAG.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat darüber hinaus über die aufgeworfenen Fragen beraten und exakt das festgestellt, was der Wissenschaftliche Dienst bereits geprüft hatte: Die jetzige Konkretisierung des Untersuchungsauftrages trägt den verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung. Auf der Grundlage dieses konkretisierten Ergänzungsantrages wird der Untersu
Der Wissenschaftliche Dienst hat darüber hinaus unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass die bisher erhobenen Beweise auch nach Konkretisierung des Auftrages weiterhin verwertet werden dürfen. Die im Ausschuss durchgeführten Vernehmungen haben sich im Rahmen des nun konkretisierten und verfassungsgemäßen Untersuchungsauftrages gehalten. Die im bisherigen Verfahrensverlauf an die Zeugen und an den Betroffenen Klaus Gärtner gestellten Fragen finden eine Grundlage in dem jetzt konkretisierten Untersuchungsgegenstand und hätten auf dieser Basis den vernommenen Zeugen und Betroffenen gestellt werden dürfen. Im bisherigen Verfahren wurden zu keinem Zeitpunkt Grundrechte von Zeugen und Betroffenen verletzt. Der Wissenschaftliche Dienst hat sogar ausdrücklich festgestellt, dass bisher zu keinem Zeitpunkt die Unbestimmtheit des Untersuchungsauftrages bei der Vernehmung von Betroffenen oder Zeugen durch den Ausschuss in irgendeiner Form ausgenutzt worden ist.
Das bedeutet, dass alle bisher erhobenen Beweise nicht erneut erhoben werden müssen und in die abschließende Bewertung selbstverständlich einfließen können.
Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten liegen mittlerweile vor. Herr Dr. Pröhl will vor dem Untersuchungsausschuss eine Aussage machen und die Einsicht in den Terminkalender kann vielleicht etwas mehr Licht in die Angelegenheit bringen.
Ich erwarte deshalb von den Regierungsfraktionen eine konstruktive Mitarbeit in der weiteren Arbeit des Untersuchungsausschusses.
Die Zeit des Nebelkerzenwerfens ist vorbei. Jetzt wird sich zeigen, ob die Sozialdemokratie wirklich willens und in der Lage ist, die noch offenen Fragen tatsächlich aufzuklären.
- Ja, schauen wir mal, Herr Kollege Schlie. - Wir können jetzt hoffentlich daran anknüpfen, womit wir uns mittlerweile seit fast einem Jahr beschäftigen, und zügig zu einem Ende kommen. Da sind wir uns in der Tat alle einig. Von 2005 hat in diesem Haus niemand gesprochen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die nunmehr vorgelegte Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses mit der notwendig gewordenen, bereits erwähnten Korrektur des von der CDU vorgelegten Antrages halten wir mit diesem neuen Untersuchungsauftrag und dem darauf basierenden Einsetzungsbeschluss für verfassungsrechtlich stabil. Damit ist der bisherige Untersuchungsauftrag als geheilt anzusehen vor dem Hintergrund der Besorgnis, dieser könnte dem Erfordernis der Bestimmtheit nicht genügen und wäre damit verfassungsrechtlich nicht zulässig.
Das haben wir bereits dargelegt. Der Fehler der bisherigen Beschlusslage ist der antragstellenden Partei, hier der CDU, anzulasten.
Paradoxerweise - ich weiß nicht, welche rechtlichen Implikationen das hat - hat die CDU selber den veränderten Antrag gestellt, obwohl sie behauptet, auch bisher mit ihrem Ursprungsantrag dem Bestimmtheitsgebot zu genügen.
(Martin Kayenburg [CDU]: So ist das! - Dr. Trutz Graf Kerssenbrock [CDU]: Das hast du nicht verstanden! - Rainer Wiegard [CDU]: Das kann er auch nicht verstehen!)
Diesen Standpunkt machen wir uns nicht zu Eigen. Wir haben da eine andere Einschätzung. Da wir von einer begründeten Besorgnis der Verfassungswidrigkeit ausgehen, stehen wir auch in der Pflicht, den bisherigen fehlerhaften Antrag heilen zu müssen.
Dass die CDU nicht viel gelernt hat und mit dem vorgelegten Antrag dem Bestimmheitsgebot wieder nicht entsprochen hat, wirft ein Licht auf die juristische Kompetenz der Opposition.
Dieser mögliche weitere Fehler im zweiten Anlauf konnte durch einen Änderungsantrag verhindert werden -
auch wenn die Berichterstatterin sagte, das sei nur eine Marginalie. Dann hätten wir sie nicht beschließen müssen.
- Dann hätten Sie sie nicht übernehmen brauchen. Sie haben das Minderheitsrecht. Sie haben das Heft des Handels in der Hand.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Klaus Schlie [CDU]: Ach, wissen Sie, wir wollten, dass Sie auch einmal glücklich sind!)
Es stellt sich tatsächlich die Frage: Warum bringen Sie einen ändernden Antrag ein? Warum übernehmen Sie einen Änderungsvorschlag? Das haben Sie doch gar nicht nötig, Herr Schlie. Sie kennen doch ebenfalls die Verfassung.
Wir sind nämlich nach der Verfassung verpflichtet, dem Begehren auf Einsetzung und Beauftragung eines Untersuchungsausschusses auf Antrag einer qualifizierten Mehrheit zuzustimmen.
Nachdem Sie hier wiederum behauptet haben, Herr Dr. Graf Kerssenbrock, dass die Begründung Ihres Antrags nicht daraus erwächst, dass Sie eine mögliche Verfassungswidrigkeit abwenden wollen - -
Dann haben wir den so genannten Normalfall. In diesem wissenschaftlichen Bericht, der den Fachleuten zur Kenntnis gekommen ist, wird der Fall, dass wir ändern - - Oder sagen wir es einmal so: