Der Bericht weist darauf hin, dass durch die Gemeinschaftsfinanzierung eine Verzerrung der relativen Preise der Mischfinanzierung zu Lasten von Landesprogrammen stattfindet und dass bei Planung und Vollzug ein erhöhter Koordinierungsaufwand besteht. Der SSW unterstützt daher, dass die Landesregierung Änderungen der Mischfinanzierungen aufgeschlossen gegenübersteht. Es muss möglich sein, in diesem Bereich zu einem Abbau von Bürokratie und doppelter Arbeit bei gleichzeitigem Erhalt der Leistungen der
Die zweite Ebene, auf der eine Reform des Föderalismus diskutiert wird, liegt im Bereich des Finanzaufkommens der Länder. Hier geht es insbesondere um eine Änderung des Länderfinanzausgleichs, wie er von den süddeutschen Ländern angestrebt wird. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr gibt es eine vernünftige Grundlage, auf der sich die Länder bis Ende 2001 einigen können müssten. Dabei unterstützt der SSW im Großen und Ganzen die Position der Landesregierung, die einen solidarischen Föderalismus zum Ziel hat. Das heißt, dass der Kern des heutigen Länderfinanzausgleichs beibehalten werden sollte, um die großen regionalen und sektoralen Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur zwischen den Ländern abzumildern, denn der Finanzausgleich wird auch in Zukunft nicht in der Lage sein, die Ursachen unterschiedlicher Wirtschafts- und damit Steuerkraft zu beseitigen. Er kann nur die Folgen abmildern.
Auch in den Fragen der Einwohnerbewertung und Ergänzungszuweisungen der drei Stadtstaaten unterstützt der SSW die Position der Landesregierung. Wichtig ist aber, dass das Länderfinanzausgleichsverfahren in Zukunft einfacher und transparenter gestaltet wird. Das heutige System ist einfach viel zu komplex und unverständlich.
Die Debatte geht weiter, wir werden uns daran beteiligen und wir werden im Innen- und Rechtsausschuss sowie in anderen Gremien mitarbeiten, denn diese Debatte ist für uns alle von großer Wichtigkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Heinold, wir müssen wirklich aufpassen, dass wir die Debatte über den Föderalismus und auch über den Länderfinanzausgleich nicht mit Argumenten führen, die sich längst überholt haben und die gegenüber den Ländern, auf deren Mitwirkung wir angewiesen sind, keine Schlagkraft mehr haben.
Das schließt sich aus. Wenn die einzelnen Landesparlamente jeweils größere Kompetenzen bekommen, bekommen sie auch die Möglichkeit, sich unterschiedlich zu entscheiden. Das gilt nicht nur für die Frage der Gesetzgebung, das gilt auch für die Frage der Gestaltung der Einnahmesituation. Wenn ich - was ich für sinnvoll halte - Ländern in bestimmten Bandbreiten das Recht zubilligen will, von einer eigenen Steuergesetzgebung Gebrauch zu machen, die bundesrahmenrechtlich geregelt ist, dann werde ich ein Land haben, das vom Durchschnitt nach oben abweicht, und ich werde ein anderes Land haben, das nach unten abweicht. Das machen wir übrigens bei den Kommunen in der Frage der Hebesätze ebenso.
- Das ist nicht das, was du gesagt hast. Du hast genau das Gegenteil gesagt. Möglicherweise hast du das, was ich jetzt sage, gemeint, aber gesagt hast du das genaue Gegenteil.
Warum sollen Länder beispielsweise nicht in der Lage sein, nach unten von den Durchschnittssteuersätzen abzuweichen? Anke Spoorendonk, wir diskutieren momentan auf Bundesebene mit dem Argument der rot-grünen Bundesregierung die Senkung der Steuersätze - das ich auch für zutreffend halte -, dass die Absenkung der Steuersätze die internationale Wettbewerbsfähigkeit erhöht und ausländische Investitionen ins Land lockt. So ist die gängige Lage. Warum soll für bisher finanzschwache Länder nicht gelten, dass sie - wenn sie mit niedrigeren Steuersätzen als bisher arbeiten - Investitionen in ihr Land holen, was die Folge hat, dass ihre Finanzkraft auf Dauer steigt? Lassen Sie uns also von den Argumentationsmustern des letzten Jahrhunderts wegkommen, lassen Sie uns die Sache pragmatisch diskutieren.
Ich bin für eine Stärkung der Länderkompetenzen, weil ich wirklich glaube, dass im Zuge eines stärkeren Europas auf die Länder und die Regionen eine größere Verantwortung zukommt. Das setzt aber voraus, dass wir nicht nach den klassisch tradierten Mustern verfahren und sagen: Alles, was wir bei uns anders regeln, muss von anderen bezahlt werden. Wir müssen unsere eigenen Dinge finanziell auch bei uns regeln. Ich beziehe mich erneut auf Staatssekretär Döring, der im Finanzausschuss mit bemerkenswerter Deutlichkeit gesagt hat, wir sollten nicht mit wunderbaren Moralappellen kommen, sondern wir sollten gucken, wo
die Interessen der jeweils anderen Länder liegen. Ich weiß aus langjähriger eigener Erfahrung und aus vielen Verhandlungen, dass man mit Appellen zwar für sich selbst großen Eindruck erwecken kann. Zu einem ordentlichen Verhandlungsergebnis kommt man aber nur, wenn man die Interessenlage aller berücksichtigt. Ansonsten gibt es kein Ergebnis.
Frau Kollegin Heinold, die anderen sind nicht auf uns angewiesen. Wir sind auf die anderen angewiesen. Die Bayern, Baden-Württemberger, Hessen und Nordrhein-Westfalen müssen nur sitzen bleiben und gar nichts tun. Sie haben eine Windfall-profit-Situation, die ihresgleichen sucht. Wir - und nicht die anderen müssen dafür Sorge tragen, schnellstmöglich zu einer Regelung zu kommen. So sollten wir uns auch verhalten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den letzten Worten von Frau Spoorendonk und den Ausführungen von Herrn Kubicki will ich einige Anmerkungen machen, die über das, was uns in dem Bericht vorliegt, hinausgehen. Wir sollten uns für dieses Thema die eine oder andere Sekunde Zeit nehmen.
Anke Spoorendonk, was spricht eigentlich dagegen, im Steuerverfahren eine differenzierende Möglichkeit auch mit Länderkompetenzen - zu haben, wenn dadurch national und in allen Länderparlamenten Druck ausgeübt wird, um die Sanierung der Haushalte zu beschleunigen?
Ich glaube, dass genau das passieren wird, nämlich dass sich alle im Wettbewerb positionieren müssen.
Wenn sie das tun, besteht ein automatischer Zwang zur Sanierung der Haushalte. Danach werden wir erleben, dass politische Konzepte tatsächlich zum Tragen kommen. Dann können wir uns streiten, ob wir auf weitere Steuern verzichten wollen. Dann können wir über die Frage nachdenken, mit welchen Programmen und Mitteln wir uns in den politischen Wettbewerb begeben wollen und dann wird sich liberal, konservativ und sozialdemokratisch auch etwas besser durchdeklinieren lassen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch diesen Satz anfügen: Für die Debatte ist es vielleicht hilfreich, nicht nur den europäischen Blick zu haben. Es gibt interessante Beispiele - die USA passen da vielleicht nicht so. Werfen Sie einmal einen Blick nach Kanada. Dort kann eine linkssozialistische Regierung im Staat Saskatchewan sehr gut überleben, weil sie die Finanzpolitik mitträgt und auf der Basis gesunder Haushalte Politik macht und eine politische Perspektive gestaltet, die sich vom neoliberalen Umfeld, das es dort gibt, komplett absetzt.
Wir haben also politische Bewegung und Spielraum! Deshalb sollten wir nicht so ängstlich mit dem Instrument eigener Kompetenzen im Steuerrecht auf Landesebene umgehen. Mut in dieser Diskussion! Wir sollten darüber zumindest offen diskutieren können.
Das Wort hat jetzt Herr Finanzminister Möller. - Entschuldigung, Anke Spoorendonk hatte sich noch zu einem Kurzbeitrag gemeldet. Frau Spoorendonk hat das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich nicht vordrängeln, Herr Minister. Da ich aber bereits zweimal angesprochen wurde, möchte ich auf jeden Fall eine Bemerkung loswerden. Ich möchte mit einem Zitat beginnen, das ich einigen Kollegen bereits erzählt habe. Der britische Philosoph Bertrand Russell soll gesagt haben, dass Uneinigkeit die Voraussetzung für Kommunikation sei. Deshalb freue ich mich darüber, dass ich einen kommunikativen Beitrag geleistet habe.
Ich fühle mich missverstanden, denn ich habe in meinem Redebeitrag ausdrücklich gesagt, zu den Überlegungen gehöre natürlich auch, darüber nachzudenken, wie man die Eigenständigkeit der Länder im Steuerund Aufgabenbereich bewältigen oder zumindest anstreben kann. Ich habe aber auch dargelegt - das wissen wir alle -, was der Rahmen für diese Überlegungen sein muss und dass die Solidarität, die von allen gewollt und ein Merkmal unseres Föderalismus ist, nicht unberücksichtigt bleiben dürfe.
Damit meine ich: Eigenständigkeit ja, aber im Rahmen der Solidarität muss das gemacht werden. Dieser Dis
kussion müssen wir uns im Ausschuss stellen und sie muss dort auch geführt werden. Natürlich muss sie auch auf Bundesebene geführt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2001 mit dem Ziel, die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben, bedanke ich mich noch einmal für die Unterstützung hier.
Aber, meine Damen und Herren, Butter bei die Fische! Wenn es um die Beiträge zur Konsolidierung geht, hoffe ich, dass wir alle nach wie vor zusammenstehen werden.
Die Haushaltskonsolidierung ist wichtig. Ich möchte jedoch auf die zwei Aspekte der Steuergesetzgebung und der Mitbestimmung hinweisen. Wir verhandeln morgen im Bundesrat endgültig über eine Steuersenkung, die wir alle wollen. Dazu verweise ich auf folgendes Spannungsfeld: Man kann noch so sehr Haushaltskonsolidierung im Lande betreiben, wenn diese aber durch Bundesrecht immer konterkariert und auf die Haushaltskonsolidierung keine Rücksicht genommen wird, wenn man - wie der Bund - Sondereinnahmen hat, die durch Aktienverkäufe oder Vergabe von UMTS-Lizenzen erzielt werden, und folglich für mehr Steuersenkung plädieren kann, als es die Länder können - gerade Länder mit einer Performance wie Schleswig-Holstein und andere -, dann ist das ein Problem. Sie sollten aber, Herr Kubicki, weil Sie das angesprochen haben, nicht noch ständig oben draufsatteln.
Es gibt ein paar gute Beispiele, weshalb auch ich dafür bin, dass man über die konkurrierende Gesetzgebung und über die Steuergesetzgebung reden darf. Das hängt mit dem Konnexitätsprinzip zusammen.
Was ist denn bisher geschehen? Der Bund hat die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft. Das war eine Gemeindesteuer. Der Bund hat die Vermögensteuer auslaufen lassen. Das war eine Ländersteuer. Erhöht hat er aber die Mineralölsteuer, das ist eine Bundessteuer.
- Ich habe nicht gesagt, dass ich gegen die Zweckbindung bin. Vom Prinzip her sage ich: Die eigenen Steuern zu erhöhen und die Steuern der anderen zu senken, kann natürlich nicht funktionieren.