Die Wahrheit ist, Frau Ministerpräsidentin, es gibt gar keine Gefahren und es gibt keinen Schaden, die den Mitarbeitern durch wahrheitsgemäße Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss entstehen könnten.
Sie haben es auch für richtig gehalten, sich auf ein - ich sage das jetzt einmal so - angebliches Gutachten des Innenministers für die Richtigkeit Ihrer Rechtsauffassung zu beziehen. Als Ihre Chefin der Staatskanzlei dieses „Gutachten“ - das soll ein Gutachten sein! - vorgelegt hat, konnte jeder förmlich sehen, wie peinlich es ihr war - 29 dürre Zeilen mit überhaupt nur vier Zeilen Inhalt. Der Rest war Wiedergabe von Gesetzesvorschriften. Aber noch nicht einmal die Form eines Gutachtens mit einer Gegenüberstellung einander gegenüberstehender Rechtspositionen ist gewahrt worden, sondern es ist eine einfache Bezugnahme auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vom 26. April 2002 - drei Tage vor dem Tag, als diese SPD-Fraktion, für die das Gutachten auch erstattet worden war, einstimmig dem Untersuchungsauftrag, den Sie heute für angeblich so verfassungswidrig halten will, zugestimmt hat. Meine Damen und Herren, das ist nicht glaubwürdig.
Ihre Berufung auf einen scheinbar unbestimmten Untersuchungsauftrag ist scheinheilig und offensichtlich das letzte Mittel, um sich wenigstens für ein paar Monate vor der Kommunalwahl eine Atempause zu verschaffen.
Das ist kurzfristig gedacht. Wir haben Zeit, wir arbeiten ja auf andere Daten hin - das wissen Sie - und wir haben auch Zeit für Akribie.
Sie wollen doch angeblich sogar die nächste Landtagswahl gewinnen. Je mehr Sie verzögern, desto stärker wird unser Rechtschutzbedürfnis für Eilanträge.
Ich sage es ganz deutlich: Der gegenwärtige Untersuchungsauftrag ist bestimmt genug und ist auch verfas
Es ist kein einziger unzulässiger Beweis erhoben worden und wenn Sie das gerichtsnotorisch feststellen lassen wollen, dann wünsche ich Ihnen gute Reise. - Das aber eben nicht bei gleichzeitiger Kaltstellung des Ausschusses. Deshalb machen wir diese Ergänzung, die Konkretisierung des Ausschussauftrages. Ihr Pulver zur Trockenlegung des Ausschusses machen wir Ihnen jetzt nass.
In Ausübung unseres Rechts als antragstellende Minderheit beantragen wir heute eine Ergänzung im Sinne von § 3 Abs. 3 UAG, die tatsächlich sogar eine Einschränkung des bisherigen Untersuchungsauftrages darstellt, das heißt, eine zeitliche Eingrenzung des zu untersuchenden Geschehens und die ausdrückliche Benennung von Geschehenskomplexen. Wir haben nie andere untersucht - das ist immer ausschließlicher Gegenstand gewesen -, aber wir haben auch einen Anspruch auf diese Ergänzung, und zwar hier und heute haben wir den Anspruch, Herr Kollege Astrup und Herr Kollege Neugebauer.
Dieter Wiefelspütz nicht vorenthalten, immerhin innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Der hat in einem Aufsatz in der DÖV vom Oktober 2002 - ganz frisch, ganz aktuell, schon in dieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages - zu dieser Frage Folgendes von sich gegeben - ich zitiere wörtlich mit Genehmigung der Frau Präsidentin -:
„Die Auffassung, die das Bundesverfassungsgericht erkennen lässt, ist überzeugend. Der Einsetzungsminderheit“
„steht ein Anspruch auf Ergänzung des Untersuchungsauftrages zu, wenn auf diese Weise die verfassungsrechtlichen Hindernisse beseitigt werden können,“
„die der Fortsetzung der Arbeit des Untersuchungsausschusses entgegenstehen. Anderenfalls hätte es die Mehrheit des Untersuchungsausschusses beziehungsweise des
Bundestages in der Hand, die Weiterführung der parlamentarischen Untersuchung unter Hinweis auf verfassungsrechtliche Hindernisse zu stoppen, obwohl sie imstande wäre, dieses Hindernis zu beseitigen.“
Meine Damen und Herren, ich will damit sagen: Wir haben hier und heute nach dieser zeitlichen und komplexartigen Konkretisierung des Untersuchungsauftrages einen Anspruch auf Ergänzung des Untersuchungsauftrages durch das gesamte Parlament. Diesen Anspruch machen wir geltend und wir erwarten die Zustimmung der Mehrheitsfraktionen dieses Hauses.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach diesen Ausführungen des Kollegen Herrn Graf Kerssenbrock muss ich feststellen: Es wäre besser gewesen, Sie wären unserem Rat gefolgt und hätten auf eine Aussprache verzichtet. Denn was Sie gesagt haben, ist nicht geeignet, das Verfahren im Untersuchungsausschuss voranzubringen.
Wir beraten doch Ihren Antrag, Herr Kalinka, aus einem ganz einfachen Grund: weil Sie schludrig gearbeitet haben!
Alles andere, was wir eben von Herrn Kerssenbrock gehört haben, sind Nebelkerzen, mit denen Sie von Ihrem eigentlichen Versagen ablenken wollen.
Ich will noch einmal kurz skizzieren, in welcher Situation wir uns befinden. Schleswig-Holstein - das wis
sen wir - ist ein Land mit einer liberalen und modernen Verfassung. Die Rechte des Landtages sind wesentlich weit gehender im Verhältnis der Kontrolle zur Regierung, als es in vielen anderen Landesverfassungen in Deutschland der Fall ist. Zu diesen Rechten - das gestehen wir zu, wir haben die Verfassung ja wesentlich mit geprägt - gehört das Recht des Landtages, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen und - wie es heißt - Tatbestände im öffentlichen Interesse aufzuklären. Die Einsetzung eines solchen Ausschusses - das haben wir im April letzten Jahres respektiert - kann die Opposition sogar gegen den Willen der Regierungsfraktionen durchsetzen.
Dieses Minderheitsprivileg soll der Opposition - wie es in der Kommentierung heißt - ein scharfes Schwert gegenüber der von der Mehrheit getragenen Landesregierung verleihen und ihr helfen, ihre parlamentarische Oppositionsrolle wahrzunehmen.
Meine Damen und Herren, Kollege Arp, dies soll es - so heißt es weiter im Kommentar zur Landesverfassung - der Opposition erleichtern, ihren verfassungsgemäßen Aufgaben nachzukommen. Sie, meine Damen und Herren, sind diesem Auftrag zur verfassungsgemäßen Wahrnehmung Ihrer Aufgaben nicht nachgekommen.
Denn die Formulierung eines unbestimmten, nicht konkretisierten Auftrages an den Untersuchungsausschuss ist mit Sicherheit keine verfassungsgemäße Aufgabe der Opposition.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD - Dr. Trutz Graf Kerssenbrock [CDU]: Sie haben ihn doch beschlossen!)
Ihr heutiger Antrag beweist doch, dass Sie jetzt endlich auch begriffen haben, was Sie über Monate bestritten haben.