Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit nunmehr zehn Monaten müssen Sie, Frau Simonis, Woche für Woche Berichte über Filz und Ihre zu
Sogar Ihnen bisher treu ergebene Medien nehmen davon mehr und mehr Notiz. - Ich erinnere einfach nur einmal an das „Flensburger Tageblatt“ unmittelbar vor Weihnachten.
Nun haben Sie vergangene Woche beschlossen und mitteilen lassen, keine Aussagegenehmigungen mehr erteilen und dem Untersuchungsausschuss keine Akten mehr zur Verfügung stellen zu wollen.
Verehrte Frau Simonis, glauben Sie wirklich - das ist ein einmaliger Eingriff einer Landesregierung in die Kontrollbefugnis eines Untersuchungsausschusses und findet in der deutschen Parlamentsgeschichte kein Vorbild -,
dass Sie sich durch einen solchen einmaligen Eingriff in die Rechte eines Untersuchungsausschusses für die Berichterstattung über Ihre klägliche Regierungsumbildung von vorgestern Luft verschafft haben?
Sie täuschen sich, Frau Simonis: Der Untersuchungsausschuss ist ja noch gar nicht zur vollen Blüte gelangt. Er fängt erst richtig an, meine Damen und Herren!
- Selbstverständlich! Sie wissen doch, das letzte Aufgebot von vorgestern wird Ihnen dabei auch nicht zur Hilfe kommen.
Was Sie vom Parlament halten, das hat Ihre Chefin der Staatskanzlei unübersehbar deutlich gemacht. Ihr Schreiben an den Ausschuss, in dem Sie mitteilen, eben keine Aussagegenehmigungen und so weiter mehr erteilen zu wollen, ist nicht das erste Mal der Presse einen Tag vorher, bevor es dem Adressaten, nämlich dem Parlament, zugänglich geworden ist, der Presse zugänglich geworden. Frau Simonis, das Verhalten Ihrer Regierung gegenüber dem Souverän, gegenüber dem Parlament ist nicht nur unhöflich, es ist auch unerhört und verletzt den parlamentarischen Anstand.
Es sind inzwischen drei Fälle falscher Aussagen, mit denen Sie sich herumzuschlagen haben. Ich frage: Wie viele werden es noch werden?
Es gibt das Märchen, Frau Simonis, vom Wikingerschiff an Ihrem Geburtstag. Das kann so nicht gewesen sein.
Wollen Sie ernsthaft behaupten, dass Sie sich an Ihrem Geburtstag um 50.000 € kümmern, aber sich nie - ich wiederhole: nie - um 60 Millionen Investitionsvolumen für das Kieler Schloss gekümmert haben wollen?
(Jutta Schümann [SPD]: Wir sind hier nicht im Untersuchungsausschuss! Sie wollen hier doch Ihren Antrag begründen!)
Frau Simonis, das können Sie dem Weihnachtsmann erzählen; der glaubt Ihnen das. Wir glauben Ihnen das nicht.
Dann das Märchen, das Sie dem Ausschuss über den Verlauf der Kabinettssitzung am 12. Februar 2002 aufgetischt haben, an der Sie doch gar nicht teilgenommen haben, und schließlich die schriftliche Lüge in Ihrer Gegendarstellung,
es habe keine Berichte im Pressespiegel der Landesregierung über B & B vor dem 20. Februar gegeben. - So in der Gegendarstellung, die Sie an die „Welt“ gegeben haben.
Treten Sie hier hin und erklären Sie das! Treten Sie, Frau Ministerpräsidentin, hier an das Pult und erklären Sie uns diese unwahren Aussagen!
Entschuldigen Sie bitte, Herr Abgeordneter Kerssenbrock! Wir sind nicht im Untersuchungsausschuss, sondern es geht hier um den Inhalt des Antrages.
Frau Präsidentin, es geht hier um den Eingriff einer Landesregierung in die Rechte eines Untersuchungsausschusses, der sich in einer besonderen Lage befindet. Das wird man ja wohl noch zur Begründung eines Antrages schildern dürfen.
Ihr Vorgänger ist aus denselben Gründen aus dem Amt geschieden. Wie viel verträgt eigentlich die politische Kultur in Schleswig-Holstein an unwahren Aussagen eines Ministerpräsidenten?
Die Wahrheitspflicht ist eine der vornehmsten Aufgaben eines Landesbeamten, deren höchste Vorgesetzte Sie sind. Verstöße werden von Ihrem Innenminister gnadenlos geahndet, unnachsichtig. Was sollen eigentlich betroffene kleine Landesbeamte von Verstößen gegen die Wahrheitspflicht, von Ihrem Verhalten hier halten?
hat offenbar, möglicherweise im Flugzeug nach China mit Herrn Gärtner abgestimmt, die Notbremse gezogen, als es Ernst wurde; denn sonst hätten Sie ja die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten, die Ihnen bereits seit dem 18. Dezember zur Verfügung standen, an den Ausschuss weitergeleitet. Sonst hätten Sie nicht neun Monate lang mit dem Ausschuss kooperiert, Akten übersandt und Aussagegenehmigungen erteilt, wenn Sie von Anfang an von der Rechtswidrigkeit des Untersuchungsauftrages überzeugt gewesen wären.
Dann hätten Sie das alles in den neun Monaten überhaupt nicht tun dürfen und hätten sich rechtswidrig verhalten und Mitarbeiter Gefahren ausgesetzt. Wollen Sie das wirklich von sich behaupten?
Die Wahrheit ist, Frau Ministerpräsidentin, es gibt gar keine Gefahren und es gibt keinen Schaden, die den Mitarbeitern durch wahrheitsgemäße Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss entstehen könnten.