Protocol of the Session on January 22, 2003

Zwar ist die Aufnahme und Verteilung der Medikamente zwischen Männern und Frauen annähernd gleich, gravierende Unterschiede bestehen aber beispielsweise beim Abbau der Medikamente im Körper.

Meine Damen und Herren, Frauengesundheit muss aber auch unter einem ganz anderen Aspekt betrachtet werden. Wenn im Zuge der demographischen Entwicklung im Jahre 2030 der Anteil der Hochbetagten dreimal so hoch liegen wird und davon überproportional viele Frauen betroffen sein werden, sollten endlich geschlechtsdifferenzierte Lösungen für genau diese Zielgruppe gefunden und spezifische Förderungen implementiert werden.

(Beifall bei FDP und CDU)

Es ist deshalb konsequent, dass auf Landesebene künftig ein Rahmenkonzept zur Anwendung kommen soll und dass zukünftig bei Maßnahmen im Gesundheitsbereich unter dem Aspekt des Gender Mainstreaming entsprechende Angebote geschlechtsspezifisch zugeschnitten werden sollen. Diese dürfen sich jedoch nicht allein auf Sondermaßnahmen für Frauen oder auf frauenspezifische Angebote in der Form von Modellprojekten beschränken, denn noch immer sind Frauen bei der Früherkennung von Brustkrebs und bei vielen psychosomatischen Erkrankungen unterversorgt. Allein in Schleswig-Holstein erkranken jährlich 1.600 Frauen an Brustkrebs und bei weitem nicht alle Erkrankungen werden rechtzeitig aufgedeckt. Auch sind Präventionsmaßnahmen bei

(Veronika Kolb)

Darmkrebs - das ist heute die zweithäufigste Erkrankung - noch nicht ausreichend implementiert. Die Erkrankungen konzentrieren sich auch nicht auf einzelne Modellregionen wie die K.E.R.N.-Region, in der bisher positive Erfahrungen mit der qualitätsgesicherten Mammodiagnostik gesammelt wurden.

Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Angebote und Ressourcen stärker miteinander zu vernetzen und den Frauen landesweit eine adäquate Versorgung zu ermöglichen. Dazu gehören ebenso die Seminare der Ostholstein-Kliniken zur Brustkrebsfrüherkennung durch Selbstuntersuchung wie auch die vorhandenen Angebote zur Aidsprävention oder psychosoziale Beratungsangebote wie die von „donna klara“. Darüber hinaus sind die Beschäftigten im Gesundheitswesen für die Notwendigkeit einer dem Bedarf von Frauen angemessenen gesundheitlichen Versorgung ausreichend zu sensibilisieren und ausreichend zu qualifizieren. Dazu gehört zwangsläufig, dass in der medizinischen Aus- und Weiterbildung und der Ausbildung in der Pflege spezifische Gesundheitsaspekte berücksichtigt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir es mit einer geschlechtsspezifischen Gesundheitsversorgung ernst meinen, muss jetzt hier entsprechend angesetzt werden.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Fröhlich das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kalinka, selbstverständlich ist es ein wichtiges Recht des Parlaments, gegenüber der Landesregierung Berichtsanträge zu stellen.

Normalerweise gehen wir damit ja auch so um, dass wir solche Anträge hier meistens ohne Aussprache und meistens sogar ohne eine Veränderung beschließen. Dann wird der Berichtsauftrag erteilt und alles hat seine Richtigkeit. Wer Rechte hat, hat natürlich auch Verantwortung.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir als Abgeordnete haben mit den Berichtsanträgen und den zu erstattenden Berichten verantwortlich umzugehen. Wir haben entsprechende Anträge so zu bearbeiten, wie es der möglichen Arbeitsleistung der Landesregierung und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entspricht, und haben diesen Anträgen nicht einfach zuzustimmen.

(Klaus Schlie [CDU]: Das soll wohl jetzt ein Witz sein!)

Ich bitte Sie nun doch, das Augenmerk darauf zu richten, was wir in jüngster Vergangenheit gerade erst getan haben. Ihr Ansinnen erscheint auf den ersten Blick als gut gemeint, denn Frauen sind anders krank als Männer und Frauen gehen anders mit ihrer Gesundheit um als Männer und nicht zuletzt werden sie auch medizinisch unterschiedlich behandelt. Frau Kolb hat das gerade eindrucksvoll dargestellt. Das hat mich beeindruckt, Frau Kolb. Sie können aber vielleicht auch nicht wissen, was wir im Oktober und November hier gemacht beziehungsweise zur Kenntnis genommen haben. Gut gemeint ist nicht immer gut.

Die Thematik Frauengesundheit wird erst seit kurzer Zeit auf Bundesebene erschlossen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben dort mit der Anhörung zum Thema Brustkrebs dazu einen nicht unerheblichen Beitrag geleistet. Die grundsätzlichen Erkenntnisse über die Frauengesundheit lassen sich auch auf SchleswigHolstein beziehen. Die Frage ist also: Brauchen wir einen landesspezifischen Frauengesundheitsbericht und ist er im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten auch leistbar? Dazu sage ich ganz klar: Wir brauchen ihn nicht. Wir haben eine entsprechende Arbeitsleistung gerade erhalten. Der Landtag hat nämlich in der Oktober-Tagung über den auf einen rot-grünen Antrag zurückgehenden Bericht - Herr Kalinka, hören Sie mir bitte einmal zu - über die geschlechtsdifferenzierte Förderung gesundheitsbezogener Leistungen debattiert und ihn an den Sozialausschuss überwiesen. Darauf hat Jutta Schümann bereits hingewiesen. Dieser Bericht gibt sehr anschaulich wieder, in welchen Bereichen Maßnahmen eingeleitet wurden beziehungsweise zukünftig etabliert werden sollten, um dem Anspruch einer geschlechtergerechten, das heißt einer Männer gerecht werdenden und Frauen gerecht werdenden gesundheitlichen Versorgung Rechnung zu tragen. Das schwierige Wort Gender Mainstreaming beinhaltet nämlich, darauf zu schauen, was den Geschlechtern gerecht wird. Es geht dabei nicht um eine pauschale Betrachtung, etwa in der Form, dass gesagt wird: Wie hoch ist der Anteil der Frauen? Aha, es sind 100 % Frauen in der Pflege. Also ist alles in Ordnung. - Es geht vielmehr darum, den Blick genau darauf zu richten, was mit den Frauen und umgekehrt auch mit den Männern eigentlich passiert.

Der Bericht belegt, dass bereits die bisherige Politik der Landesregierung darauf ausgerichtet ist, Diskriminierungen zu verhindern und die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen. Wir

(Irene Fröhlich)

haben im Rahmen der Ausschussberatungen eine gute Gelegenheit, einige Themen wie beispielsweise das Thema der Pflege vertiefend durch eine Anhörung zu behandeln. Auch das hat Frau Schümann schon gesagt.

Herr Kalinka, die Gesundheitsberichterstattung ist zudem Bestandteil unseres neuen Gesundheitsdienstgesetzes. Sie wird sowohl auf kommunaler als auch auf Kreisebene durchgeführt. Sie erfolgt differenziert nach Geschlecht und Alter, sodass auch eine differenzierte Betrachtung nach Lebensphasen möglich ist. Lebenswelt- und biografieorientierte Ansätze werden auch im Landesaltenplan und im Fachplan Gerontopsychiatrie angelegt und beleuchten geschlechtsspezifische Fragestellungen. Der oben bereits genannte Regierungsbericht weist darauf hin, dass bei Frauen und Männern unterschiedliche Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen, Lebensbedingungen, Gesundheitszustand und Versorgungsbedarf bestehen, und stellt eine zukünftige Berücksichtigung dieser Tatsachen bei der Zusammenführung der Daten in Aussicht. In den Bereichen Psychiatrie, Sucht und Prävention sind geschlechtsspezifische Unterschiede bereits seit langem Thema und finden im Rahmen der Richtlinien zur Förderung psychosozialer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe, in Leitlinien für frauengerechte Angebote sowie der konkreten Arbeit der Landesstelle für Hilfe gegen Suchtgefahren in Schleswig-Holstein und „donna klara“ ihren Niederschlag. Im Bereich der Brustkrebsvorsorge ist Schleswig-Holstein sogar beispielgebend durch seine Selbstuntersuchungskampagne in Kooperation mit dem Landesfrauenverband und das Modellprojekt „QuaMaDi“, das in erweiterter Form just in das Internet gestartet ist. Last, but not least sind wir in Schleswig-Holstein bundesweit auch Vorreiter in Sachen Gender Mainstreaming als Leitlinie des Regierungshandelns. Im Juni des vergangenen Jahres hat das Kabinett dem Rahmenkonzept Gender Mainstreaming zugestimmt und sich damit verpflichtet, es auf allen Ebenen der Landesverwaltung umzusetzen. Dies beinhaltet umfassende Personalschulung, Berichtspflicht und Controlling und erlegt jedem Ressort auf, bis August 2003 Pilotprojekte durchzuführen. Auch dann haben wir wieder die Möglichkeit, über das Thema Frauen und Gesundheit ausführlich zu beraten und zu debattieren.

Vor diesem Hintergrund bin ich der Auffassung, dass wir in Schleswig-Holstein bereits eine Menge zum Thema Frauengesundheit vorzuweisen haben und darüber hinaus eine Menge weiterer Maßnahmen auf den Weg gebracht sind. Ich bin deshalb der Auffassung, dass wir den CDU-Antrag ausnahmsweise einmal ablehnen sollten. Ein zusätzlicher Bericht ist zum

einen nicht erforderlich und würde zum anderen die personellen Kapazitäten unnötig binden. Ich sage dies auch vor dem Hintergrund, dass die CDU nicht müde wird nachzufragen, wie viel Personal die Landesregierung denn nun endlich abgebaut hätte.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Silke Hinrichsen das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frauen und Männer unterscheiden sich auch, was Gesundheit und Krankheit angeht. Darüber sind wir uns einig. Es geht dabei nicht nur darum, dass die Geschlechter aufgrund von körperlichen Unterschieden besondere Krankheiten haben. Frauen und Männer können auch aus unterschiedlichen Ursachen und mit unterschiedlichen Entwicklungsverläufen dieselben Krankheiten bekommen. Die Gesundheitspolitik muss auf diese Geschlechterunterschiede reagieren. Auch darüber sind wir uns alle einig. Dies allein beantwortet aber nicht die Frage, was in aller Welt wir mit dem vorliegenden Antrag anstellen sollen.

Das Wissen über die gesundheitspolitischen Fragestellungen, die sich aus den Geschlechterunterschieden ergeben, ist bereits hinreichend in der Fachliteratur erörtert worden.

(Unruhe - viele Abgeordnete verlassen den Saal - Glocke des Präsidenten)

Entschuldigen Sie, Frau Hinrichsen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir noch nicht in die Mittagspause eingetreten sind.

(Beifall bei der SPD)

Allein der Bericht des Bundesfamilienministeriums zur gesundheitlichen Situation von Frauen in Deutschland - darauf möchte ich gern hinweisen - umfasst zirka 700 Seiten. Ich denke, damit sollten wir uns auch einmal beschäftigen.

Was die gesundheitspolitischen Konsequenzen aus diesem Wissen betrifft, so ist dies auch kein unbestelltes Feld. Mit dem Antrag werden Informationen abgefragt, die schon in vielen anderen Drucksachen

(Silke Hinrichsen)

und Publikationen enthalten sind. Es gibt den Bericht über die geschlechterdifferenzierte Versorgung mit Gesundheitsleisungen, über den wir erst vor drei Monaten hier im Landtag debattiert haben. Es gibt eine Suchthilfeplanung, die den Frauenaspekt berücksichtigt. Bei der großen drogenpolitischen Anhörung des Sozialausschusses hat dieses Thema auch eine prominente Rolle gespielt. Dies wird sicherlich in diesem Jahr auch noch Gegenstand von Initiativen sein. Es gibt Leitlinien über frauengerechte Angebote in Suchthilfe und Psychiatrie. Die Regierung hat uns in den letzten Monaten ausgiebig über die Projekte im Bereich der Brustkrebsfrüherkennung informiert. Es gibt einen Landesaltenplan und einen Psychiatrieplan, die beide die besondere Situation der Frauen berücksichtigen.

Es wäre konstruktiver gewesen, wenn in diesen Bereichen versucht worden wäre, konkrete Verbesserungen voranzubringen, statt der Verwaltung einen so breit gefächerten Bericht abzuverlangen. Der vorliegende Antrag würde zwangsläufig dazu führen, dass der Antragsteller eigentlich nur wieder die Auslassungen und Ungenauigkeiten des Berichts bemängeln würde. Im Übrigen ist nach unserer Ansicht ein detaillierter Bericht im Rahmen einer mündlichen Berichterstattung im Landtag kaum machbar und hätte das Gesundheitsministerium durch die Zusammenstellung der Probleme in anderer Form ein weiteres Mal für Wochen lahm gelegt. Nach unserer Ansicht und angesichts der vielfältigen Pläne und Berichte, die wir hier schon im Landtag bekommen haben und die sich zum Teil noch im Ausschuss befinden, hätte das keinen weiteren Nutzen gebracht. Wir wissen zwar, dass einige Kollegen besonders wissbegierig sind, aber auch wir müssen im Interesse der Steuerzahler darauf achten, welche spannenden Fragen wir im Parlament stellen und wozu wir einen Bericht haben wollen, falls die Antworten nicht an anderer Stelle direkt nachzulesen sind.

Dieser Antrag erfüllt diese Kriterien nicht, die wir uns eigentlich einvernehmlich immer alle gestellt haben. Dies gilt umso mehr, als wir als Land in den meisten Bereichen der medizinischen Regelversorgung gar keine Kompetenzen haben. Natürlich müssen wir tun, was in unseren Möglichkeiten liegt, um die gesundheitliche Versorgung auf die verschiedenen Bedürfnisse der Geschlechter auszurichten. Angesichts der Tatsache, dass die Unterschiede zwischen Männern und Frauen gerade bei den Ursachen für die Erkrankungen sehr ausgeprägt sind, ist vor allem ein vorbeugender Einsatz notwendig. Es gibt sicher sehr viel zu tun in diesem Bereich. Falls also die CDU konkrete Vorschläge für landespolitische Maßnahmen zur

Verbesserung der Gesundheit der Frauen hat, soll sie diese einfach vorlegen.

Es hat auch bei uns etwas Verwirrung über das Handling dieses Antrags gegeben. Wir beantragen, diesen Antrag in den Ausschuss zu überweisen, damit dort dann weiter erörtert werden kann, ob ein Bericht überhaupt gewünscht wird.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort für die Landesregierung erteile ich jetzt Frau Ministerin Moser.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig darin, dass es natürlich Unterschiede bei der Frauen- und Männergesundheit gibt und dass man sich damit mehr als bisher beschäftigen muss. Darum geht es aber gar nicht, es ist ja ein Antrag gestellt worden auf Vorlage eines Gesundheitsberichts, nicht auf einen Bericht an den Landtag. Das mag Ihnen vielleicht beckmesserisch erscheinen, das ist aber ein wirklicher Unterschied. Gestatten Sie mir deshalb ein paar Bemerkungen zur Gesundheitsberichterstattung. Sie werden gleich merken, dass es nicht spitzfindig ist, sondern höchst real.

Gesundheitsberichterstattung, das wissen Sie vielleicht, ist ein gesundheitspolitisches Instrument. Sie ist im Gesundheitsdienstgesetz dieses Landes verankert, nicht immer zur Freude der Kommunen, weil Gesundheitsberichterstattung viel Geld kostet. An eine solche Gesundheitsberichterstattung sind ganz hohe professionelle Anforderungen zu stellen. Das scheint dem Antragsteller, wenn man sich ansieht, was er im Antrag aufzählt, überhaupt nicht bewusst zu sein. Insofern hätte etwas mehr Solidität, etwas mehr Kenntnis bei der Antragstellung vielleicht geholfen.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Gesundheitsberichterstattung ist nicht die Vorlage von Zahlen und Daten allein, sondern sie dient dazu, Gesundheitsziele abzuleiten, so wie wir das getan haben mit unserem Kindergesundheitsbericht und mit unserem Sterblichkeitsbericht. Gesundheitsberichterstattung befasst sich mit der systematischen Analyse und Bewertung des Gesundheitszustandes einer Bevölkerung oder eines Bevölkerungsteils, der Gesundheitsgefährdung und der Gesundheitsversorgung.

(Ministerin Heide Moser)

Grundvoraussetzung ist also eine vollständige und valide Datenbasis. Diese Datenbasis muss ganz festen Kriterien genügen, was Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit, Gültigkeit und Aktualität angeht. Falls es keine vollzählige Datenerhebung gibt, muss eine Repräsentativität der Stichprobe gewährleistet sein. Das heißt mit anderen Worten, ohne Fachepidemiologen kann man einen solchen Gesundheitsbericht überhaupt nicht anständig erstellen. Wenn Sie sich beispielsweise in Erinnerung rufen, falls Sie es schon einmal gehört haben, Herr Kalinka, dass auch für eine Gesundheitsberichterstattung die Ermittlung altersstandardisierter Erkrankungsdaten unbedingt notwendig ist, dann können Sie sich vielleicht ein kleines Bild davon machen, dass Ihre Zeitvorstellung für die Erstellung eines solchen Berichts von ein paar Wochen oder gar zwei Monaten völlig unrealistisch ist. Ein solcher Bericht erfordert einen Vorlauf und eine Erstellungszeit, die sich in Jahren rechnet. Wenn Sie einmal nachfragen, dann werden Sie das bei allen Gesundheitsberichten so finden.

Ich habe schon gesagt, es kostet auch Geld, das ist keine Frage. Es ist eine freiwillige Leistung und nicht alles, was man machen möchte, kann man in Zeiten knappen Personals und knapper Kassen machen. Das ist hier auch schon angeklungen.

Wenn Sie die Erstellung eines Frauengesundheitsberichts fordern, dann weise ich wie die Kollegin Hinrichsen darauf hin, dass es den Bericht auf der Bundesebene gibt, 700 Seiten stark, noch ganz frisch, aus dem Jahre 2001. Es wäre sehr hilfreich, diese Ergebnisse mit Bezug auf Schleswig-Holstein einmal durchzusehen und aus der Landtagsperspektive auszuleuchten. Wir bemühen uns darum, diesen Bericht zu nutzen, um die gesundheitsförderlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Frauen noch besser zu definieren als bisher.

Im Übrigen gehen wir in der Gesundheitsberichterstattung, die wir ja machen, regelmäßig auf geschlechtsspezifische Unterschiede ein. Wir weisen die Daten, soweit es überhaupt möglich ist, getrennt aus für weibliche und männliche Bevölkerungsgruppen.

Last, but not least möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es einen Bericht gibt zur geschlechtsdifferenzierten Förderung gesundheitsbezogener Leistungen, und das sind nicht die Leistungen der Krankenkassen, die da gemeint sind, sondern das sind die Leistungen des Systems. Dieser Bericht harrt noch seiner endgültigen und arbeitsreichen Auswertung und ich würde mich freuen, wenn wir da im Dialog vieles weiter auf den Weg bringen könnten zum Nutzen einer geschlechterdifferenzierten Betrachtung von Gesundheit und Gesundheitsversorgung.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Das Wort für einen Beitrag der CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Werner Kalinka, Restredezeit zwei Minuten.