Liebe Kolleginnen und Kollegen, ihr zweiter Kritikpunkt weist auf fehlendes Verständnis außenwirtschaftlicher Zusammenhänge hin.
Die Antragsteller vermitteln den Eindruck, Importabhängigkeit sei etwas Schlechtes, das vermieden werden sollte. Das ist erstens wirtschaftlich falsch und begründet zweitens nicht, warum die EU auf dem Gebiet der Kernkraft nicht weiterhin zusammenarbeiten soll.
Nach dieser Logik müssten wir auch auf Erdöl und Erdgas verzichten und außerdem in Fragen der Nutzung fossiler Brennstoffe und der Begrenzung des Treibhauseffektes auf europäische Zusammenarbeit verzichten. Auch ist dies selbstverständlich vollkommen unsinnig. Weil dieser Antrag so unsinnig ist, lehnen wir ihn aus vollem Herzen ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als 1957 in Rom der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft - EURATOM - unterzeichnet wurde, geschah dies im Rahmen der Gründung der EWG. Dieser Vertrag sieht als Hauptzweck die Förderung der Atomenergie vor. Seit dieser Zeit hat jedes Beitrittsland diesen Vertrag mit unterzeichnet, um die Energieversorgung der Unterzeichnerstaaten zu sichern. Heute muss die Unterzeichnung des Vertrages unter dem Gesichtspunkt der Atomeuphorie der 50er-Jahre betrachtet werden, als die Kernenergie noch als unentbehrliche Hilfsquelle für
Der Beitritt in die EU - und somit auch die Unterzeichnung des EURATOM-Vertrages - zieht für Beitrittsländer keine entsprechende Verpflichtung einer Anwendung und des Ausbaus der Kernenergienutzung zur gewerblichen Energienutzung nach sich. Gleichzeitig ist es aber jedem EU-Mitglied freigestellt, aus der Atomenergie auszusteigen.
Mittlerweile gibt es eine Mehrheit von Mitgliedstaaten, die überhaupt keine Atomkraftwerke betreiben
oder die den Ausstieg beschlossen haben. Daher ist es nur folgerichtig, angesichts des EU-weiten Auslaufens der Atomkraft diesen Dinosaurier-Vertrag auf den Prüfstand zu stellen.
Dass es bisher noch keine grundlegenden Reformen des Vertrages gegeben hat, liegt nicht daran, dass alle Mitgliedstaaten mit dem Vertrag uneingeschränkt zufrieden sind, sondern vielmehr daran, dass jede Änderung dem Einstimmigkeitsprinzip unterliegt.
Die Förderung der Atomenergie und die damit verbundenen günstigen EURATOM-Kredite für Atomenergieprojekte haben bereits Milliarden von Euro verschlungen. Und mit dem Beitritt der neuen EU-Mitgliedsländer verschärft sich die finanzielle Situation für diese Atomsubvention.
Um also die EUROTOM-Kredite erhöhen zu können, wurde der EU-Rat von der EU-Kommission aufgefordert, die Anleihen von 4 Milliarden auf 6 Milliarden € hochzusetzen. Wenn Deutschland es ernst meint mit dem Atomausstieg und den Einstieg in regenerative Energieformen vorantreiben will, dann lassen sich diese Zielsetzungen nicht mit der Krediterhöhung für die Kernenergie vereinbaren.
neben der Erhöhung der Subventionsspritze für die Atomenergie auch EU-weite Sicherheitsstandards vor. Grundsätzlich ist gegen Sicherheitsstandards natürlich nichts einzuwenden, sie müssen sogar sein. Aber die schwammigen Ausführungen, die jetzt von der EU-Kommission vorgelegt wurden, dienen nicht einer optimalen Sicherheit. Die Atommeiler der EUBeitrittsländer sind größtenteils sowjetischer Bauart und nach Aussagen von Experten nicht auf europäische Sicherheitsstandards nachrüstbar. Hierzu muss aber gesagt werden, dass es bisher keine einheitlichen europäischen Sicherheitsstandards gibt, da die Betriebssicherheit in nationaler Hand liegt. Würden wir jetzt dem Sicherheitspaket der EU-Kommission zustimmen, würden wir damit gleichzeitig die Betriebsstandards für den Umgang mit der Atomenergie EUweit senken. Das kann so nicht gewollt sein.
Auch wenn die Kommission mit ihren Sicherheitsstandards eine bessere Verhandlungsposition gegenüber den Beitrittsländern erzielen würde, ist es ein Irrglaube, dass damit die Atommeiler sowjetischer Bauart verschwinden würden.
Mit der Zustimmung zum Kommissionsvorschlag würden wir nur den Weg ebnen, die Atomenergie gerade in den Beitrittsländern zu fördern. Die einzig wahre Sicherheit im Zusammenhang mit der Atomenergie ist der Ausstieg und der muss konsequent und EU-weit durchgeführt werden.
Wenn Länder bisher per Beitritt in die EU verpflichtet werden können, die Atomenergie zu fördern, muss es auch möglich sein, stattdessen eine Förderung der regenerativen Energien auf den Weg zu bringen.
Nur dies ist sicher und zeitgemäß. Gleichzeitig müssen aber auch Regelungen getroffen werden, um die Atommeiler in den EU-Beitrittsländern sicherer zu machen und sie langfristig abzuschaffen.
Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips können wir den Vorschlag der EU-Kommission durch unser Veto im Rat der europäischen Finanzminister stoppen und davon müssen wir Gebrauch machen.
Auch hier sollten FDP und CDU ihre allseits geliebten Prinzipien des freien Marktes einfordern und diese Subventionen abschaffen.
Wir unterstützen den Antrag von Rot-Grün, denn nur so können wir den Atomausstieg EU-weit voranbringen und damit bringen wir europäische Politik voran.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen befasst sich aus aktuellem Anlass mit der europäischen Atompolitik. Für besonderen Wirbel haben Pressemeldungen gesorgt, nach denen Gorleben angeblich zur Atommüllkippe Europas werden soll. Ein entsprechender Genehmigungsbescheid soll bereits zum Jahre 2008 erteilt werden.
Lassen Sie mich - auch wenn es ein halbherziges Dementi der EU-Kommissare gibt - Folgendes deutlich feststellen: Die schleswig-holsteinische Landesregierung teilt den Standpunkt der Bundesregierung, wonach die nukleare Entsorgung eine nationale Aufgabe des jeweiligen Staates ist, in dem sich Atomkraftwerke befinden.
Die Landesregierung unterstützt den Bund ebenfalls in der Haltung hinsichtlich der Auswertung der Eignungskriterien ohne Vorfestlegung auf Gorleben, einen geeigneten Endlagerstandort für Deutschland zu ermitteln - für Deutschland und nicht für ganz Europa. Hierbei muss es bleiben.
gendein Atoll verschifft werden. Wer Atomkraftwerke hat und sich dazu bekannt hat, muss auch das Entsorgungsproblem lösen.