Die Folgen für den Mittelstand sind dramatisch. Herr Minister, ich hoffe auch deshalb, dass Ihr Angebot, eine große Koalition zugunsten des Mittelstandes zu bilden, auch nach der Bundestagswahl noch Bestand hat. Wir sind ohne Einschränkung bereit, mit allen relevanten Kräften innerhalb und außerhalb dieses Hauses für eine bessere Mittelstandsförderung zu arbeiten. Den vorliegenden Entwurf haben wir eng an Fördergesetze anderer Bundesländer angelehnt, die dort oft auch partei- und koalitionsübergreifend vereinbart worden sind. Ich hoffe, dass wir auch in diesem Landtag ebenfalls dazu die Kraft haben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kayenburg, ich begrüße es, dass Sie gesagt haben, der Wahlkampf ist seit heute beendet. Gestern hatte ich noch nicht den Eindruck.
- nun geht das schon beim ersten Satz los -, nämlich in der Einschätzung der Bedeutung des Mittelstandes für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein und überhaupt in Deutschland.
Die Landesregierung und alle Fraktionen des Landtages haben immer wieder darauf hingewiesen: Die mittelständischen Unternehmen sind eine der tragenden Säulen der Wirtschaft in unserem Lande, in Schleswig-Holstein mehr noch als in anderen Bundesländern. Das belegen die Zahlen und Fakten über den Mittelstand. Davon seien hier nur die wichtigsten genannt: Die mittelständischen Unternehmen bieten den größten Teil der Arbeitsplätze, in SchleswigHolstein arbeiten 85 % aller Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen. Gleiches gilt für die Ausbildungsplätze: 80 % der Auszubildenden finden hier in mittelständischen Betrieben Ausbildungsplätze und schaffen dort auch den Einstieg in das Berufs
leben. Die mittelständischen Unternehmen sind der Wachstumsmotor in unserem Land. In Deutschland erwirtschaften kleine und mittlere Unternehmen 45 % des Bruttoinlandsproduktes. Sie stehen schließlich auch für die innovative Wirtschaft in unserem Land, gerade in den Zukunftsbranchen, bei denen wir in Schleswig-Holstein im bundesweiten Vergleich Spitzenpositionen einnehmen. Hier sind ausgesprochen wettbewerbsfähige mittelständische Unternehmen stark vertreten.
Schon allein diese wenigen Eckdaten machen deutlich, von welch großer politischer Bedeutung es ist, die mittelständischen Unternehmen zu fördern. Dabei kommt es ganz entschieden darauf an, die Unternehmen im immer härter werdenden Wettbewerb zu stärken. Das heißt, wir müssen erstens die politischen Rahmenbedingungen so schaffen, dass diesen Unternehmen die Wege in die Zukunftsbranchen geebnet werden. Damit verzahnt müssen wir zweitens den kleinen und mittleren Unternehmen praxisnahe und konkrete Förderhilfen bieten, die ihnen den Start in den Wettbewerb ermöglichen und ihnen langfristig die Existenzgrundlage sichern helfen. Die Bedeutung liegt dabei auf praxisnah.
Natürlich können wir das Mittelstandsgesetz von 1977 novellieren, aber eines muss doch dabei klar sein: Es darf sich dabei nicht um ein Gesetz handeln, in das eine Reihe guter Absichtserklärungen und ebenso viele Soll- und Kann-Bestimmungen aufgenommen werden. Nein, meine Damen und Herren, der Mittelstand erwartet von der Politik verlässliche Rahmendaten und Aussagen, er erwartet kalkulierbare, abgesicherte Förderhilfen, die greifen. Zusagen, die alljährlich wieder auf den Prüfstand kommen, bieten diese Grundlagen nicht und sind von daher auch nichts wert.
Ich denke, in diesem Sinne sind wir in SchleswigHolstein, was die Mittelstandsförderung betrifft, auf einem sehr guten Weg. Wir haben in den vergangenen Jahren Instrumentarien der Förderhilfe geschaffen und können damit auch den Erwartungen der mittelständischen Unternehmen gerecht werden. Die Wirtschaft in Schleswig-Holstein ist zu 98 % mittelständisch strukturiert. Die einzelnen Maßnahmen der Förderung sind ihnen bekannt, ob Bürgschaftsbank, Beteiligungsgesellschaft, Investitionsbank oder die Förderung durch den Technologie- und Innovationsfonds Nord. In welchem Umfang die verschiedenen Förderungen zufließen, haben wir gestern besprochen, Herr Kayenburg. Ich mache das noch einmal deutlich: 664 Unternehmen in Schleswig-Holstein haben 172 Millionen € erhalten. Damit wurden
Die Zahlen widerlegen übrigens auch überzeugend - das muss ich an dieser Stelle auch sagen, Herr Kayenburg, auch wenn Sie schon darauf aufmerksam gemacht haben, dass dies kommen wird - das dauernde Lamento der CDU, es würde hier zu Lande nur Großunternehmen geholfen und den kleineren Unternehmen nicht. Deutlicher als mit diesen Zahlen eben kann man das nicht widerlegen.
Die Förderung kleinerer und mittlerer Unternehmen trägt in Schleswig-Holstein ihre Früchte. Es hat sich offenbar herumgesprochen, auch jenseits der Landesgrenzen, dass Schleswig-Holstein ein hervorragender Standort für Unternehmensgründungen und Unternehmensansiedlungen ist, vor allem in den Zukunftsfeldern wie Life Sciences, neue Medien, Informations- und Kommunikationstechniken und Elektronik, neue Energien, Lebensmittelverarbeitung und Gesundheitswirtschaft. Unternehmen dieser Branchen sind in Schleswig-Holstein stark vertreten, sie gelten als ausgesprochen wettbewerbsstark und sie sind - natürlich - allesamt kleine oder mittelständische Unternehmen.
Die Zahlen über Unternehmensgründungen, der Anteil moderner Dienstleistungen an der Gesamtwirtschaft, der Anteil der High-Tech-Produktion am Bruttoinlandsprodukt, diese Daten sind der Hinweis auf die Stärke und auf die Zukunftsfähigkeit einer Wirtschaft. Genau diese Daten sichern Schleswig-Holstein im Vergleich der Bundesländer regelmäßig vordere Plätze.
Die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen hier im Hause haben in den vergangenen Jahren den Strukturwandel sehr erfolgreich gestaltet. Dabei war ein besonderer Schwerpunkt immer die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in diesem Lande. Die Zahl bestätigt uns einmal mehr, dass wir in Schleswig-Holstein, wie bereits erwähnt, mit unserer ebenso unbürokratischen wie schnellen Hilfe an den konkreten Bedürfnissen der Unternehmen orientierte Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht haben. Diese Zahl sollte uns zudem in der Einschätzung zuversichtlich stimmen, dass die konjunkturellen Auftriebskräfte stark genug sind, um einen Aufschwung in Gang zu setzen, der dann mit der üblichen Verzögerung auch den Arbeitsmarkt belebt. Das ist ja sicher ein gemeinsames Interesse. So melden die Unternehmen nach Erhebungen des Berliner Finanzministeriums für den August wieder einen Anstieg der Auf
tragseingänge bei der Industrie um 1,7 %, nachdem diese Zahlen in den Vormonaten leider noch rückläufig gewesen sind.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, ist auch das Tariftreuegesetz, das wir hier eingebracht haben, ein Stück ganz konkrete Mittelstandsförderung.
Fragen Sie mal die Handwerksbetriebe vor allem im Baugewerbe, die sich gegen Dumpinglöhne von Billiganbietern kaum mehr behaupten können. Diese Unternehmen warten Hände ringend auf ein Gesetz, das in diesem Bereich für Wettbewerbsgleichheit sorgt.
Wenn man, wie die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen in diesem Hause, eine, wie ich meine, sehr gute Mittelstandspolitik gemacht hat, dann heißt das ja nicht, dass man es nicht noch besser machen könnte. Nur, meine Damen und Herren von der CDU, ich glaube nicht, dass uns dies ausschließlich mit Ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Mittelstandsgesetzes von 1977 gelingen wird, jedenfalls nicht in der vorliegenden Form. Recht haben Sie, wenn Sie zu der Erkenntnis gelangen, dass das Mittelstandsgesetz von 1977 antiquiert ist. Genau genommen ist es auch nicht mehr als eine Aneinanderreihung gut gemeinter Absichtserklärungen. Schon in der Debatte um das Mittelstandsgesetz im Dezember 1977 sind einigen weitsichtigen Abgeordneten Zweifel an dem Sinn des Gesetzes gekommen. Das ging damals nicht nur Sozialdemokraten so, sondern auch prominenten Vertretern anderer Parteien. Um, mit der Zustimmung des Herrn Präsidenten, zwei ganz Unverdächtige zu zitieren: So meint beispielsweise Uwe Ronneburger seinerzeit, im Vergleich mit den Gesetzentwürfen anderer Bundesländer „findet sich keiner, in dem so wenig steht wie in der Vorlage, mit der wir uns heute befassen“. Daraus, so Ronneburger, stelle sich die Frage, „was ein solches Gesetz denn soll“. Auch der von uns hoch verehrte Karl-Otto Meyer hatte angesichts der dürren Vorlage so seine Bedenken. Er glaubte aber - ich zitiere den damaligen Abgeordneten des SSW -: „Wir finden im Ausschuss schon eine Regelung“. So geht es mir auch heute.
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Es ist durchaus als konstruktiv zu bewerten, Herr Kayenburg, wenn die CDU den Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des von ihr seinerzeit eingebrachten Mittelstandsförderungsgesetzes von 1977 vorgelegt hat. Das gibt uns zum einen die Gelegenheit, hier noch einmal deutlich zu machen, dass von der Landesregierung eine sehr erfolgreiche Mittelstandspolitik geleistet wurde. Zum anderen finden sich in dem Gesetz
entwurf der CDU verschiedene Ansatzpunkte - da sind wir völlig einer Meinung -, die man weiterentwickeln sollte. Andere gehören eventuell nicht in ein solches Gesetz, wieder andere haben reinen Akklamationscharakter, einige Bereiche fehlen unter Umständen, zum Beispiel der Bereich der Schwarzarbeit. Dieser vorgelegte Entwurf - da haben wir sicherlich auch Übereinstimmung hier im Hause - ist eine Diskussionsgrundlage. Ich wiederhole da gerne Karl-Otto Meyer: Wir sollten im zuständigen Ausschuss die Dinge, Herr Kayenburg, die Sie hier genannten haben, gemeinsam für den Mittelstand auf den Weg bringen. Wir unterstützen als SPD-Fraktion selbstverständlich die Initiative unseres Wirtschaftsministers.
Wer in den letzten Tagen verfolgt hat, was in Berlin gelaufen ist, von der beabsichtigten Gründungsinitiative bis hin zu etlichen anderen Dingen - man kann über diese Dinge trefflich diskutieren -, muss feststellen, dass eine ganze Menge Bewegung im Bereich der Mittelstandspolitik zu erwarten ist. Ich glaube, dass wir zur Stärkung des Mittelstandes und damit auch für positive Auswirkungen, was den Arbeitsmarkt, was die Reduzierung der Arbeitslosenzahlen in Schleswig-Holstein angeht, eine Menge gemeinsam leisten können. Deswegen sollten wir dies im Ausschuss vertiefen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Schröder, ich habe zwar nicht nachgelesen, was Herr Ronneburger seinerzeit gesagt hat, aber ich kann Ihnen nur vollständig zustimmen, denn das Gesetz von 1977 ist wirklich nicht das Gelbe vom Ei. Insofern ist dieser Entwurf jetzt durchaus als vorteilhaft und gut zu sehen. Wenn ich das richtig sehe, ist dieser Entwurf, der jetzt vorgelegt wird, im Wesentlichen übrigens gleichzusetzen mit dem Mittelstandsförderungsgesetz in Baden-Württemberg, das ja nicht das Schlechteste zu sein braucht.
Meine Damen und Herren, es wäre verfehlt, über ein Mittelstandsförderungsgesetz zu beraten, ohne die Lage des Mittelstandes zu betrachten, dies insbesondere dann, wenn das Gesetz die wichtigsten Probleme des Mittelstandes nicht lösen kann. Ich glaube, da gibt es auch keinen Dissens. Das heißt nicht, dass dieser
„Der Mittelstand sieht schwarz“ so die „FinancialTimes Deutschland“ am Dienstag. Die Überschrift bezieht sich auf eine Umfrage von „Creditreform“.
Ich weiß, meine Damen und Herren, Zahlen sind langweilig, aber trotzdem will ich einige Ergebnisse nennen, weil sie kein langweiliges Bild des deutschen Mittelstandes zeichnen, sondern ein erschreckendes.
Nur noch ein Fünftel der befragten Mittelständler beurteilt ihre Geschäftslage als gut oder sehr gut; letztes Jahr war es noch ein Drittel. Letztes Jahr beurteilte ein Sechstel der Befragten ihre Geschäftslage als mangelhaft oder ungenügend; dieses Jahr ist es schon ein Fünftel. Nur noch ein Viertel der Befragten will investieren und mehr als die Hälfte davon will nur Abschreibungen ausgleichen. Nur 10 % des deutschen Mittelstands will den Betrieb erweitern. Nur noch 30 % der Mittelständler haben eine solide Eigenkapitaldecke, das heißt mehr als 30 % Eigenkapital, gemessen am Umsatz; über 40 % haben viel zu wenig Eigenkapital, nämlich weniger als 10 %, gemessen am Umsatz. Ein Sechstel der Befragten hat Mitarbeiter eingestellt, aber die doppelte Zahl davon, nämlich ein Drittel, hat Mitarbeiter entlassen. Insgesamt werden für dieses Jahr rund 40.000 mittelständische Insolvenzen erwartet.
Diese Zahlen sollten die Langeweile vertrieben haben. Ein treffenderes Bild von der Lage des deutschen Mittelstandes lässt sich auch mit noch so blumigen oder traurigen Worten kaum zeichnen. Gemäß einer Umfrage der Industrie- und Handelskammer in Schleswig-Holstein beurteilt der schleswig-holsteinische Mittelstand seine Lage nicht anders. Nur ein Zehntel unserer Unternehmen beurteilt die eigene Lage als gut, vier Zehntel als schlecht. Nur ein Drittel erwartet kurzfristig eine bessere Geschäftsentwicklung; die Hälfte erwartet, dass es noch schlechter wird. Die Umfragen beziehen sich auf die aktuelle Lage und kurzfristige Aussichten. Trotzdem zeigen sich auch strukturelle Probleme. Weniger Investitionen bedeuten weniger zukünftigen Wohlstand.
Vielen Dank, Herr Präsident, zumal ich sehr heiser bin. - Fast die Hälfte des deutschen Mittelstandes ist so unterfinanziert, dass auch eine leichte Besserung der Konjunktur kaum helfen wird. Eine Belebung des Arbeitsmarktes ist nicht zu erwarten.
Dieses Lagebild wirft für mich zwei Fragen auf. Erstens: Woran liegt es? Und zweitens: Was können wir als Schleswig-Holsteinischer Landtag ändern? Woran liegt es also? - Die konjunkturellen Probleme des Mittelstandes werden durch die konjunkturelle Entwicklung verursacht; das ist klar. Die strukturellen Probleme des Mittelstandes werden durch die Rahmenbedingungen des Wirtschaftens verursacht. Diese Rahmenbedingungen setzt ganz wesentlich die Politik. Konjunkturelle Probleme verstärken die strukturellen Probleme. Was können wir als Landtag sinnvoll und wirksam ändern? - Eines können wir nicht: Wir können die Konjunktur nicht direkt steuern. Konjunkturschwankungen hat es schon immer gegeben; nicht umsonst wird in der Bibel das Bild von den sieben fetten und den sieben mageren Jahren erwähnt. Es wird sie auch weiterhin geben. Gegen Rezessionen können Parlamente direkt nur deshalb wenig tun, weil finanzpolitische Maßnahmen regelmäßig zu spät wirken. Wir als Landtag können noch weniger tun; denn wir können viel zu wenig Geld bewegen, um die Konjunktur wirklich merklich zu beeinflussen. Die Mittel des Landeshaushalts, die wir direkt beeinflussen können, sind im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt so klein, dass die marginalen Änderungen der Ansätze, über die wir uns hier regelmäßig unterhalten, konjunkturell unwirksam sind.
Was können wir denn überhaupt tun? - Wir können die Rahmenbedingungen verändern und damit den Mittelstand strukturell stärken oder schwächen. Der vorliegende Gesetzentwurf schwächt den Mittelstand zumindest nicht. Aber meine Bemerkungen zu unseren finanziellen Möglichkeiten gelten leider auch hier. Im Vergleich zum jährlichen Umsatz und den jährlichen Investitionen des schleswig-holsteinischen Mittelstandes können wir mit den angestrebten Förderungsmöglichkeiten gesamtwirtschaftlich kaum etwas bewegen. Ich bin überzeugt, dass zumindest auch die Antragsteller wissen, dass dieses Gesetz die Probleme des Mittelstandes allein nicht lösen wird.
Zu hohe Arbeitskosten, zu hohe Steuern, zu viel Regulierung - das sind die Ursachen der strukturellen Probleme des Mittelstandes, übrigens nicht erst seit der Bundestagswahl, sondern seit der Wiedervereinigung. Diese negativen Folgen können wir durch Sub
ventionen nicht ausgleichen, schon gar nicht im insolventen schleswig-holsteinischen Haushalt. Der Entwurf schafft keine verbindlichen Rechtsansprüche. Er schadet aber dem Mittelstand zumindest nicht, ganz im Gegensatz zu vielen Maßnahmen der Landesregierung, die den Mittelstand wissentlich und gewollt strukturell geschwächt haben.
Zu hohe Arbeitskosten, zu hohe Steuern und zu viel Regulierung beruhen auf staatlichen Entscheidungen, mittelstandsfeindlichen Entscheidungen dieser Landesregierung oder auf mittelstandsfeindlichen Entscheidungen zweier Bundesregierungen, die diese Landesregierung nicht bekämpft, sondern sie sogar noch vollmundig unterstützt hat. Selbstverständlich gehen die Probleme des Mittelstandes nicht nur auf die rot-grüne Regierung zurück; auch die christlichliberale Bundesregierung hat sich seit der Wiedervereinigung nicht gerade mit wirtschaftspolitischem Ruhm bekleckert. Aber sie ist seit über vier Jahren nicht mehr im Amt und die jetzige und neue Bundesregierung hat das Meiste noch schlimmer gemacht. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein trägt seit 14 Jahren Verantwortung. Sie kann sich auf überhaupt keine politischen Erblasten von Vorgängerregierungen mehr berufen.