Zwei Beauftragte des Landtages machen unabhängig voneinander darauf aufmerksam, dass sich der NDR anmaßt, Daten für die Gebührenbefreiung zu fordern, die nicht einmal Finanzämter oder Sozialämter verlangen. Dabei gibt es nicht einmal eine Rechtsgrundlage, die die Speicherung dieser Daten, sofern sie dort weiter erfasst werden, regelt. Ich meine, dass der Landtag und die Landesregierung den Dialog mit dem NDR suchen sollten, um diesen Missstand aus der Welt zu bringen.
Ich danke Frau Wille-Handels und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Bericht und ihr alltägliches Engagement. Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den umfassenden und sehr informativen Tätigkeitsbericht 2001 der Bürgerbeauftragten möchte ich Ihnen, sehr geehrte Frau Wille-Handels, ebenso herzlich danken, wie es die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen getan haben. Ich schließe mich auch den positiven Bewertungen Ihrer Arbeit und Ihres Berichts aus Überzeugung an. Liebe Frau Hin
richsen, ich darf aber darauf hinweisen, dass dieses Haus seiner Bürgerbeauftragten schon immer eine Debatte gewidmet hat.
Es ist Gott sei Dank nie passiert, dass der Bericht sang- und klanglos im Ausschuss verschwunden wäre.
Die aufmerksame Lektüre des Berichts zeigt ein weiteres Mal: Unsere Bürgerinnen und Bürger haben mit der Bürgerbeauftragten des Landes eine kompetente Ansprechpartnerin, eine neutrale Vermittlerin und da, wo es notwendig ist, auch eine parteiische Anwältin in allen sozialen Angelegenheiten. Diese Funktionen sind sehr breit gestreut.
Wir haben eben das Beispiel des NDR gehört. Hier ist in der Tat Gesprächsbedarf. Wir alle sollten die Gespräche auf allen möglichen Ebenen suchen.
Unverändert gilt: Für viele Menschen ist das Recht der sozialen Sicherung unübersichtlich. Es wird häufig sogar als unübersichtliches und stacheliges Dickicht empfunden. Allein der im Bericht dargestellte Umfang der Informations- und Beratungstätigkeit des Büros der Bürgerbeauftragten führt uns noch einmal vor Augen: Die angebotenen Dienstleistungen sind unverändert aktuell. Sie werden immer weiter und stärker nachgefragt und in großem Umfang angenommen. Sie genießen als Institution und als Person hohe Akzeptanz und das Vertrauen der Menschen. Das haben Sie sich erarbeitet wie auch Ihre Vorgängerinnen und Vorgänger.
Meine Damen und Herren, Frau Wille-Handels, Ihre Arbeit und die Ihres Büros wirken wie ein Controlling oder wie ein Frühwarnsystem bei der Gewährung und der rechtlichen Ausgestaltung sozialstaatlicher Leistungen. Die kritische Darstellung einzelner Beispiele macht einerseits deutlich, dass die Sozialbehörden und behördenähnliche Einrichtungen auf dem Weg zu einer bürgernahen Verwaltung und zu modernern Dienstleistungsstrukturen sowie zu einem entsprechenden Verständnis, vorsichtig gesagt, noch ein Stück der Wegstrecke zurückzulegen haben. Es wird andererseits aber auch deutlich, dass die Rechtslage nicht immer problemgerecht ist.
Allerdings will ich dazu sagen, um hier kein Missverständnis zu produzieren: Die Gesamtschau macht deutlich, dass eine ungebremste weitere Ausdifferenzierung der Rechtlage keineswegs zwangsläufig zu mehr Problemgerechtigkeit führt.
Für die Sozialbehörden des Landes darf ich Ihnen zusichern, dass wir Ihre Anregungen und Hinweise sehr ernst nehmen. Das gilt auch für die Hinweise, die heute aus dieser Debatte gekommen sind. Ich füge hinzu: Ich denke, zu meinen politischen Aufgaben gehört auch - jedenfalls verstehe ich das so -, unsere Partner in diesem Umfeld aus Versicherungen und Verbänden entsprechend anzureden und sie zu fragen, wie sie denn mit dem umzugehen gedenken, was Sie an Missständen und Schwierigkeiten festgestellt haben.
Der Bericht enthält viele gute Beispiele dafür, wie es gelingen kann, Konfliktlagen auch durch einvernehmliche Lösungen zu bewältigen. Hier wird noch einmal deutlich, dass die Ombudsfunktion in Ihrer Tätigkeit ganz wichtig ist.
Ich möchte Ihnen, Frau Wille-Handels, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch einmal im Namen der Landesregierung für Ihren Einsatz, Ihr Engagement, Ihren Erfolg und natürlich für die konstruktivkritische - die Betonung liegt auf beiden Wörtern - Zusammenarbeit mit den Behörden hier im Lande herzlich danken.
Beantragt worden ist, den Bericht zur Federführung dem Sozialausschuss und zur Mitberatung dem Bildungsausschuss zum Zwecke der abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wir haben einstimmig so beschlossen.
Bisheriger Vollzug der Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung) vom 28.06.2000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Bericht kommt die Landesregierung der am 15. Mai 2002 beschlossenen
Aufforderung des Landtags nach, über den aktuellen Stand des Vollzugs der Gefahrhundeverordnung zu berichten.
Die Gefahrhundeverordnung ist am 7. Juli 2000 in Kraft getreten; sie ist also zwei Jahre in Kraft. Sie hat im Vergleich zu der vorher gültig gewesenen Hundeverordnung zu einer deutlichen Verbesserung der Rechtssituation geführt. Den Gefahren durch gefährliche Hunde kann mit der neuen Verordnung wirksamer begegnet werden. Das wird durch die Rückmeldungen aus der ordnungsbehördlichen Praxis eindeutig bestätigt. Die Regelungen sind wesentlich effektiver und in der Praxis leichter zu vollziehen. Das gilt sowohl für den generellen Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen beziehungsweise Kreuzungen als auch für die Tatbestände, nach denen Hunde im Einzelfall als gefährlich eingestuft werden. Wir haben im Augenblick - das darf ich feststellen - in Schleswig-Holstein keine Hundeprobleme.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 29. Mai 2001 einige Regelungen der Gefahrhundeverordnung für nichtig erklärt. Im Wesentlichen handelt es sich um solche Vorschriften, die hinsichtlich der Gefährlichkeit von Hunden an Rassen- und rassenspezifische Merkmale anknüpfen. Das OVG Schleswig setzt sich mit dieser Entscheidung deutlich von der jüngeren Rechtsprechung anderer Obergerichte ab. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb auf unsere Beschwerde hin die Revision gegen das Urteil des OVG Schleswig zugelassen.
In seiner anschließenden Entscheidung zur niedersächsischen Gefahrhundeverordnung hat das Bundesverwaltungsgericht Rasselisten für prinzipiell zulässig erklärt, wenn sie durch förmliches Gesetz des Landtags beschlossen worden seien. Insofern haben Sie, Herr Garg, schlicht Unrecht mit Ihrer WuffWuff-Presseerklärung, in der Sie gesagt haben, die Rasselisten seien gekippt worden. Sie hätten die Entscheidung bis zu Ende lesen sollen, bevor Sie spontan zum Schreiber griffen. Man muss sich schon ein bisschen mit Juristerei beschäftigen, um das zu verstehen.
Andere Obergerichte, meine Damen und Herren, hatten solche Anforderungen vorher nicht gestellt, sondern sich teilweise damit begnügt, dass die in der Gefahrhundeverordnung enthaltene Vermutung der Gefährlichkeit im Einzelfall vom Hundehalter widerlegt werden könne.
Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die von ihm zugelassene Revision zur Schleswig-Holsteinischen Gefahrhundeverordnung steht
noch aus. Offenbar vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, dass unsere Rechtslage nicht unbedingt mit der niedersächsischen vergleichbar ist, weil bei uns die so genannte Eingriffstiefe viel niedriger angesetzt ist als in Niedersachsen.
Ich will das kurz begründen. Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, dürfen Kampfhunde in Schleswig-Holstein lediglich angeleint ausgeführt werden. Die Halter von Pitbull, American StaffordshireTerrier und Staffordshire-Bullterrier müssen ihren Tieren zusätzlich einen Maulkorb anlegen. Rassenspezifische Gebote zur Tötung oder Kastration von Hunden haben wir anders als die meisten Länder - eben auch Niedersachsen - nicht in der Gefahrhundeverordnung verhängt, sondern von vornherein einer späteren Gesetzgebung vorbehalten wollen.
Nach alledem bleiben die schriftliche Begründung des Urteils zu der niedersächsischen Verordnung und die Revisionsentscheidung zu der Schleswig-Holsteinischen Gefahrhundeverordnung abzuwarten. Nach Vorliegen der Revisionsentscheidung bin ich gern bereit - das habe ich immer gesagt -, bisherige Positionen zu überprüfen. Das gilt zum Beispiel für die Liste gefährlicher Hunderassen, für die Kennzeichnung gefährlicher Hunde durch Transponder und die Schaffung einer Möglichkeit, die Gefährlichkeit von Hunden etwa durch einen Wesenstest im Einzelfall zu widerlegen.
Ziel sollte aber sein - das ist das, was ich nach wie vor verfolge -, nach einer solchen Entscheidung und wenn das Bundesverwaltungsgericht die weiteren bei ihm anhängigen Verfahren abgearbeitet hat, möglichst eine bundeseinheitliche Regelung zu erhalten, damit wir in unserem föderalen System nicht auch noch die Hunde föderal unterschiedlich behandeln.
Ich möchte daran erinnern, dass wir uns vielleicht etwa kurz fassen sollten. In der Debatte ist ja schon Vieles gesagt worden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich versuche, es in der Tat kurz zu machen. Insbeson
dere mit Ihnen, Herr Buß, habe ich gar keine Lust mehr mich zu streiten. Sie erzählen heute genau denselben Unsinn, den Sie hier vor zwei Jahren erzählt haben.
Aus dem genannten Grund gehe ich mit dem Minister in dieser Frage auch ganz ungewohnt zahm um. Ihre Gefahrhundeverordnung ist und bleibt ein völlig unwirksames Mittel, ein völlig populistischer Schnellschuss. Sie schützen damit Menschen vor gefährlichen Hunden nicht. Sie schützen vor allem nicht Menschen vor Menschen, zum Beispiel vor kriminellen Menschen, die Hunde als Waffe missbrauchen und gegen Menschen oder andere Tiere einsetzen. Da ist Ihre Verordnung völlig untauglich, Herr Minister.