Ich möchte gern eines klarstellen. Frau Heinold, der Finanzminister nickte, dass man das Ganze einfach umrechnen könnte aus der Statistik. Ganz so einfach ist das leider nicht. Sie müssen sich nämlich auch den Zuschuss des kommunalen Bereiches angucken. Hintergrund ist, dass dort die gesamten Kreis- und Gemeindeanteile zusammengerechnet sind in den kommunalen Zuschüssen. Das betrifft alle Träger.
Man muss bei Statistiken die Grundlagen sehen. Wenn man in die Einzelheiten geht, kann man manchmal feststellen, dass das nicht so einfach zu lösen ist. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es Probleme beim kommunalen Bereich mit der Unterstützung für bestimmte Träger.
Deshalb möchte ich gern die weitere Ausschussdiskussion abwarten. Ich konnte das jetzt nicht einfach so im Raum stehen lassen, dass Frau Heinold sagte, das andere sei so viel. Das stimmt auch nicht.
Es sind weiterhin natürlich nur die Personalkosten, wo entsprechend auch den anderen Trägern von Kitas nur die Personalkosten anteilig durch das Land bezahlt werden und nicht doppelt so viel, wie gerade eben errechnet worden ist.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, Drucksache 15/2075 zur abschließenden Beratung an den zuständigen Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem folgen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig vom Haus so beschlossen.
Nun kommen wir zu Drucksache 15/2123. Ich gehe davon aus, dass auch hier zunächst Ausschussüberweisung beantragt ist. - Dem ist so. Wer Drucksache 15/2123 ebenfalls an den zuständigen Sozialausschuss überweisen will - -
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht so. Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort für die antragstellende Fraktion der FDP hat Frau Abgeordnete Christel Aschmoneit-Lücke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die deutsche Wirtschaft gleicht Gulliver. Sie wird durch eine Vielzahl kleiner Fesseln gebremst, die einzeln betrachtet marginal sind, aber in ihrer Gesamtheit Deutschlands Kräfte viel zu stark einschränken. Eine dieser relativ kleinen Fesseln wollen wir mit diesem Antrag durchschneiden. Es soll den Deutschen erlaubt werden, ihr ehemals liebstes Kind auch sonntags waschen zu dürfen: ihr Auto.
Herr Harms, Sie schütteln den Kopf, vielleicht sollte ich sagen: wieder erlaubt sein; denn einige von uns erinnern sich vielleicht an die Zeit, als es üblich war, die Kinder samstags zu baden. In der Zeit war es selbstverständlich, dass am Sonntag das Auto dran war, und zwar auf der Straße und öffentlich. Diesen Zustand haben wir erfreulicherweise überwunden.
Wir wollen, dass Autowaschanlagen in Gewerbegebieten und Industriegebieten sonn- und feiertags geöffnet werden dürfen - und zwar nur in Gewerbegebieten und Industriegebieten.
Wenn nichts dagegen spricht, sonntags das Tanken zu erlauben und auch den wöchentlichen Großeinkauf an der Tankstelle, dann spricht auch nichts dagegen, den Vertrieb der Dienstleistung Autowaschen in Waschanlagen sonntags zu erlauben. Viele Menschen sind dafür, wie Unterschriftenaktionen, zum Beispiel in Husum oder Itzehoe, bewiesen haben. Wir brauchen ja nicht für jedes Mal eine förmliche Volksinitiative
Es spricht vieles für diese Lösung: Die Freiheit der Menschen wächst ein kleines Stück. Der Schutz der Umwelt wird gestärkt. Rechtswidrige und umweltbelastende Autohandwäschen auf Privatgrundstücken werden mindestens teilweise durch umweltgerechtere Reinigung in entsprechend ausgerüsteten Anlagen verdrängt.
Der zusätzliche Personalaufwand ist gering, denn die meisten Waschanlagen sind an Tankstellen angegliedert und arbeiten voll automatisch. Dem besonderen Schutz der sonntäglichen Ruhe derjenigen, die ihr Auto übrigens sonntags gerade nicht waschen wollen, tragen wir dadurch Rechnung, dass wir den Betrieb ausschließlich in Gewerbe- und Industriegebieten erlauben wollen. In anderen Gebieten, insbesondere in Wohngebieten, wird es durch diese Erlaubnis keine zusätzlichen Lärm- und Abgasbelastungen geben.
Ein wesentlicher Aspekt dieses Antrages ist die wiedergewonnene Freiheit. Selbstverständlich wird niemand gezwungen, die neue Freiheit zu nutzen - weder Autobesitzer noch Betreiber. Wo sich das Öffnen der Waschanlage nicht lohnt, werden die Betreiber einfach darauf verzichten. Dort, wo das Angebot ankommt, könnten in geringem Umfang sogar neue Arbeitsplätze entstehen - und zwar genau in den Lohnklassen, in denen die strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit am höchsten ist.
Meine Damen und Herren, wie schon gesagt: Dieser Antrag ist nur ein marginaler Beitrag zum deutschen Aufschwung, aber - wie wir wissen - jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Dieses wäre schon der zweite nach der Erlaubnis, Videotheken sonn- und feiertags öffnen zu dürfen. Geben wir den Menschen dieses kleine Stück Freiheit zurück, die Freiheit, ihr Auto auch sonn- und feiertags umweltgerecht waschen zu dürfen!
Meine Damen und Herren, nun kommt natürlich der Einwand - ich sehe das schon -: Artikel 140 Grundgesetz, durch den nämlich die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung geschützt werden.
Das ist gut so, ich stehe voll dahinter, ganz abgesehen davon, dass es ein Verfassungsgebot ist. Aber für mich macht es in der Tat unter diesem Gesichtspunkt
überhaupt keinen Unterschied, ob irgendjemand sein Auto heimlich hinter der Hecke auf seinem eigenen Grundstück wäscht
Also die Unverträglichkeit mit dem Schutz des Artikel 140 Grundgesetz sehe ich persönlich in beiden Fällen nicht. Eine seelische Erbauung ist für mich weder die Handwäsche auf meinem Grundstück noch die Reinigung in der Selbstwaschanlage. Der Gesichtspunkt dürfte nicht gegen unseren Gesetzentwurf sprechen.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ein „marginaler Beitrag zum deutschen Aufschwung“ hat Frau Kollegin Aschmoneit-Lücke eben gesagt. Das ist es in der Tat, ein bemerkenswerter Beitrag insgesamt zur Belebung der schleswigholsteinischen Wirtschaft vonseiten der FDP. Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken. Das erinnert mich etwas an die große Initiative der FDP zur Sonntagsöffnung von Bäckereibetrieben; allerdings backen Sie dieses Mal deutlich kleinere Brötchen, Frau Kollegin.
Der Antrag der FDP zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage hat uns in seiner Brisanz durchaus nicht unberührt gelassen.
Nicht zuletzt der Hinweis in der Begründung, hier gehe es darum, das veränderte Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger in einer dringend notwendigen Gesetzesänderung zu spiegeln, hat uns geradezu wachgerüttelt.
In der Tat ist doch vielen Bürgerinnen und Bürgern das liebe Auto heilig. Warum soll es ihnen dann nicht auch im Rahmen ihrer liebsten Freizeitbeschäftigung gestattet sein, das Objekt der Zuneigung am heiligen Sonntag zu pflegen?
Es trifft zu, nach dem derzeitigen Stand des Gesetzes dürfen gewerbliche Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden - und dies, obwohl vermutlich kaum Menschen in ihrer Sonntagsruhe beeinträchtigt würden, wenn Waschanlagen an solchen Tagen in Betrieb wären. Auch unter Umweltgesichtspunkten ist es wünschenswert, dass die Menschen ihre Autos in Waschanlagen und nicht mit einem Gartenschlauch bewaffnet unter der Laterne waschen. Das gilt allerdings an Wochen- wie an Feiertagen.
Ähnlich wie bei der Diskussion um die Öffnung von Videotheken an Sonntagen befindet sich SchleswigHostein in einer besonderen Lage. Während der Betrieb von Fahrzeugwaschanlagen am Sonntag im Hamburger Umland verboten ist, kann der Bürger oder die Bürgerin - mehr der Bürger - den Sonntagsausflug mit dem PKW in die Freie und Hansestadt Hamburg nutzen, um mit dem Segen des dortigen Gesetzes freizeitgestaltend das Auto durch die automatische Waschanlage zu fahren. Offensichtlich ist das ein Thema, das Sie in der FDP stark beschäftigt. Ich bekomme ein wenig Einblick für die Gestaltung Ihres Sonntages.