Peter Eichstädt

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt eine Änderungsantrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU vor, der sich für ein Rauchverbot an Schleswig-Holsteins Schulen ausspricht. Dies bedeutet für meine Fraktion einen Paradigmenwechsel, der das Ergebnis einer ausführlichen Diskussion ist. Wir haben nach dem Grundsatz gehandelt: Wenn wir neue Erkenntnisse haben, müssen wir unsere Meinung ändern. Das haben wir getan.
Es ist eine zentrale Aufgabe aller, die an der Erziehung junger Menschen beteiligt sind, diese davon zu überzeugen, dass Tabakkonsum für sie selbst und für andere Menschen schädlich ist. Wie viele Länder in Deutschland haben wir in Schleswig-Holstein in den letzten zwölf Jahren auf das Prinzip der Prävention
und Aufklärung gesetzt. Viele gute Initiativen und Programme sind dabei entwickelt worden.
Wir sind auch heute noch der Auffassung, dass diese Programme grundsätzlich richtig und wichtig, möglicherweise aber nicht ausreichend waren. Denn: Nach zwölf Jahren haben die Programme nicht den von uns gewünschten Erfolg gebracht. Der Nikotinkonsum an Schulen ist gestiegen. Das Alter der mit dem Rauchen beginnenden Kinder sinkt immer weiter. Wir stehen bei einem durchschnittlichen Suchteintrittsalter von 12,6 Jahren. Wir stellen einen signifikanten Unterschied bei der Rauchfrequenz zwischen den einzelnen Schularten fest. Am Gymnasium wird später und weniger geraucht als an der Hauptschule. Der Anteil der Mädchen an den rauchenden Schülern steigt ebenfalls. Es kann als einigermaßen gesichert angesehen werden, dass eher diejenigen Schüler und Schülerinnen an den Cannabis-Konsum geraten, die vorher schon rauchen, als Nichtraucher.
Dies sind alarmierende Entwicklungen, die mich und meine Fraktion nach einem, wie Sie sich vorstellen können, nicht einfachen Diskussionsprozess dazu geführt haben, die Präventions- und Gesundheitsprogramme durch ein generelles Verbot des Rauchens auf dem Schulgelände zu ergänzen. Wir glauben, dass es aufgrund der beschriebenen Entwicklung richtig ist, den Schulen und Schulleitungen auch vonseiten des Parlaments den Rücken zu stärken und deutlich zu sagen: Rauchen an Schleswig-Holsteins Schulen ist verboten.
Denjenigen, die bemängeln werden, dass Verbote alleine nichts nützen, das Problem möglicherweise nur verschieben, sei gesagt: Alle bisherigen präventiven Maßnahmen sind damit in keiner Weise überflüssig, im Gegenteil. Sie müssen fortgeführt und weiterentwickelt, ja verstärkt werden. Denn in einem sind wir uns sicher einig: Es reicht uns nicht aus, das Rauchen in der Schule zu verdammen. Was wir wollen, ist neben der rauchfreien Schule vor allem der rauchfreie Schüler, in und außerhalb der Schule.
Das bedeutet eben auch, dass das Rauchverbot an Schulen in Zukunft ein wichtiges Signal, aber auch nur einen Baustein in einem Gesamtkonzept darstellt, das Rauchen für Kinder und Jugendliche wirksam bekämpft.
Wir stehen mit der Entscheidung, das Rauchen an Schulen grundsätzlich zu verbieten, nicht allein in
Europa. Da ich weiß, dass der SSW unserem Antrag nicht folgen wird, sage ich gleich etwas zu Skandinavien. In Schweden zum Beispiel gibt es das Rauchverbot an Schulen schon lange. Was aber wichtiger ist: Es rauchen dort nur halb so viele Schüler wie bei uns. Ähnliches gilt für Finnland, aber auch viele nichtskandinavische Länder.
Eine Umfrage im Auftrag des „Spiegel“ im Dezember 2004, nach der 79 % der Bevölkerung bei uns ein Verbot des Rauchens an Schulen unterstützen, zeigt die grundsätzliche Akzeptanz dieses Weges. Ein rauchfreies Schulgebäude ist ein Schlüsselelement, um den Einstieg in den Tabakkonsum zu erschweren.
Dass 27 % der Schüler ihre Lehrkräfte täglich beim Rauchen sehen, lässt erahnen, dass die Bemühungen von Lehrkräften, über die schädlichen Folgen des Rauchens aufzuklären, unglaubwürdig bleiben, solange ein Teil von ihnen in der Schule als Rauchende wahrgenommen wird.
Ich will aber auch betonen, dass das Bemühen um den nicht rauchenden Schüler nicht den Schulen allein überlassen werden darf. Was wir brauchen, ist langfristig ein gesellschaftliches Klima des Nichtrauchens. Dies ist die unverzichtbare Grundlage für alle Präventions- und Aufklärungskampagnen.
Ich halte es für dringend erforderlich, dass wir in Deutschland endlich zu einer Konzessionierung von Tabakverkauf kommen und die Zigarettenautomaten abschaffen. Das muss das, was wir heute auf den Weg bringen, mittelfristig ergänzen, um damit die problemlose Verfügbarkeit von Tabakwaren für Kinder und Jugendliche einzuschränken. Auch die kaum beschränkte Werbung für Tabakprodukte, die besonders Jugendlichen vermittelt, man müsse beim Rauchen dabei sein, um im Leben dabei zu sein, gehört gesundheitspolitisch endlich auf den Prüfstand.
Ich komme zum Schluss. Es ist nicht unbedingt zu erwarten, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich bei einer im Parlament über Jahre kontrovers diskutierten Frage gerade in Wahlkampfzeiten die beiden großen Parteien gemeinsam mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf einen neuen Weg einigen, der sicherlich auch zu kritischen Diskussionen in der Fachöffentlichkeit führen wird. Aber ich meine auch ein gutes Zeichen darin zu erkennen, dass das in unserem Parlament möglich ist. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juni 2001 hat der Bundestag das Gesetz über gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften beschlossen, dem wir das entsprechende Landesausführungsgesetz folgen ließen. Seitdem haben Lesben und Schwule ein eigenständiges familienrechtliches Institut, das in einem gesicherten Rechtsrahmen ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben und die Anerkennung ihrer gleichgeschlechtlichen Identität ermöglicht.
Die Versuche einiger unionsregierter Länder, das Bundesgesetz zu stoppen, sind vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Es wäre gut, wenn auch die CDU endlich vollständig hinter dem alten Ofen hervorkäme und mit uns gemeinsam den Abbau von sexueller Diskriminierung weiter voranbrächte.
Die Stellung homosexueller Menschen in unserem Land hat sich in den letzten Jahren drastisch verändert. Einer dumpfen, unaufgeklärten Ablehnung von Lesben und Schwulen, der Verweigerung gesellschaftlicher Anerkennung ihrer sexuellen Identität ist schrittweise die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften gefolgt.
Ein Meilenstein auf dem Weg zu weniger Diskriminierung war - und ist - das Lebenspartnerschaftsgesetz. Auch heute, anlässlich der Beratung des Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetzes, ist es ein großer Schritt für die Menschen, die in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft, ebenso wie dies in heterosexuellen Partnerschaften der Fall ist, Verantwortung füreinander übernehmen wollen.
Meine Damen und Herren, keine Frage, wir sind in den letzten Jahren beim Abbau von Diskriminierung sexueller Identität ein großes Stück vorangekommen. So ändern sich die Zeiten. Titelte die „Bild“-Zeitung noch vor Jahren entsetzt: „Berliner Bürgermeister: Ich bin schwul!“, schreibt sie besorgt vor vier Wochen: „Bürgermeister nicht mehr schwul?“.
Das nennt man wohl Fortschritt.
Aber es gibt auch heute noch Töne, die deutlich machen, dass selbst so genannte Fachleute an dem alten Bild des verirrten, kranken Homosexuellen festhalten. Lassen Sie mich mit Zustimmung der Präsidentin zur Verdeutlichung aus einer medizinischen Fachzeitung zitieren. Der Kieler Neurologe Dr. Flöttmann, er betreibt eine psychotherapeutische Praxis bei uns in Kiel, schreibt im Informationsdienst für Neurologen und Psychiater „Neuro-Date“ vom Mai 2004 zum Thema „Homosexualität und Ehe“:
„Wer das Karussell der Verliebtheiten Homosexueller, ihre Kränklichkeiten kennt, das Chaos ihrer Beziehungen, der schätzt den Wert einer in sich ruhenden Familie hoch.“
An anderer Stelle:
„Homosexuelle sind schwer in der Lage, treu zu sein. Verletzungen des Partners ereignen sich häufig. Nach Jahren einer konfliktreichen Freundschaft wird das Verhältnis unter Schmerzen zerstört.“
Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, wendet sich der Herr Doktor an uns:
„Die Homosexuellen haben mit dem ehelichen Gleichstellungsgesetz, mit dem Wunsch nach Kindern, eine ethische Grenze überschritten. Es zeugt von fehlender innerer Ordnung eines Parlaments, eine neurotische Lebenshaltung in Gesetzesform zu gießen. Die Homosexuellen sprechen sich per Gesetz frei von jeglichem Zweifel an ihrer Fehlhaltung.“
An diesem Artikel beunruhigt mich weniger, dass ein einzelner Arzt diese Auffassung vertritt. Das mag so sein. Bemerkenswert finde ich aber die Tatsache, dass dieser Artikel in einem medizinischen Fachblatt abgedruckt wird ohne Kommentar oder gegenteilige Position.
Dies ist vielleicht eine ganz gute Gelegenheit, für meine Fraktion noch einmal zu erklären: Wir begrüßen es außerordentlich, dass alle drei Richtlinien des Europäischen Rates zur Antidiskriminierung und auch zu einem ausdrücklichen Benachteiligungsverbot für die Merkmale der sexuellen Identität und Orientierung endlich in bundesdeutsches Recht umgesetzt werden.
- Ich denke, auch für Sie können wir etwas tun. Das bekommen wir mit hinein.
Deutschland ist in Europa - das wissen wir - in keiner Weise Vorreiter in Sachen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften. In Dänemark gibt es das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft schon seit 1989. In Schweden, Island, Norwegen, Holland und Frankreich gibt es ähnliche Gesetze.
Im Juni 2001, bei der Beratung des Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz, konnte sich die CDU hier im Landtag mit wenigen Ausnahmen nicht dazu entschließen zuzustimmen. Vielleicht - die Beratung im Ausschuss gibt Anlass zur Hoffnung - ist es diesmal - heute - anders. Zeit wäre es, auch für Sie von der CDU.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Sache oder - besser - im Ziel sind wir uns, glaube ich, weitestgehend einig: Rauchen an der Schule soll möglichst nicht stattfinden.
- Bevor Sie weiter klatschen: Unterschiede gibt es allerdings bei den Vorstellungen, wie wir dieses Ziel erreichen.
Die Frau Kollegin Tengler hat ihren Antrag, der außerordentlich kurz und knapp ist, erläutert. Nett fand ich übrigens, dass Sie bis heute nicht selbst über Ihren erstaunlichen Begriff „Antiraucherpräventionskampagne“ gestolpert sind. Diese doppelte Verneinung, Frau Kollegin, lässt nicht gerade vermuten, dass Sie den Antrag mit Ihren Bildungsexperten diskutiert haben.
Wir werden uns aber weiterhin mit diesem Wort beschäftigen. Wir begrüßen den Normwandel, der in den letzten Jahrzehnten insbesondere gegenüber dem öffentlichen Konsum von Tabak stattgefunden hat, ausdrücklich. Es ist eine zentrale Aufgabe aller, die an der Erziehung junger Menschen beteiligt sind, sie
davon zu überzeugen, dass Tabakkonsum für sie selbst und für andere Menschen schädlich ist. Über rechtliche Rahmensetzungen hinaus bleibt deshalb jede Schulkonferenz und jede Schulleitung aufgefordert, sich an der Prävention von Tabakkonsum zu beteiligen.
Die Schule als rauchfreie Zone muss das Leitbild sein. Die offene Frage ist, wie wir dahin kommen. Wir unterstützen und anerkennen es daher, dass viele Schulkonferenzen im Rahmen ihrer Eigenverantwortung Richtlinien beschlossen und umgesetzt haben, die diesem Ziel dienen.
Gleichzeitig ist aber auch festzustellen: Nach 12 Jahren haben die Anti-Raucher- und die AntiRaucherinnen-Programme nicht den von uns erwünschten Erfolg gebracht. Der Nikotinkonsum an Schulen ist gestiegen. Das Alter der mit dem Rauchen beginnenden Kinder sinkt immer weiter. Sie haben es eben gesagt: Wir stehen bei einem durchschnittlichen Eintrittsalter in die Sucht von 12,6 Jahren. Wir stellen einen signifikanten Unterschied bei der Rauchfrequenz zwischen den einzelnen Schularten fest. Am Gymnasium wird später und weniger geraucht als an der Hauptschule. Der Anteil der rauchenden Mädchen steigt ebenfalls. Es kann wohl als einigermaßen gesichert angesehen werden, dass eher diejenigen Schüler an den Cannabis-Konsum geraten, die vorher schon rauchen, als die nicht rauchenden Schüler.
Das heißt überhaupt nicht, dass die bisherigen Maßnahmen unsinnig waren. Nein, sie waren sinnvoll und richtig. Sie werden weitergeführt und weiterentwickelt. Der nicht in dem Umfang eingetretene Erfolg gibt aber Anlass zu einer Zäsur.
Unter Berücksichtigung der Position der Schulen und der Fachleute im Bereich der Suchtprävention sollte deshalb auch geprüft werden, ob ein größerer Erfolg bei der Eindämmung des Nikotinkonsums an Schulen durch ein völliges Rauchverbot an Schulen erreicht werden kann. Das wollen wir in der 16. Wahlperiode mit den Drogenfachleuten und den Schulen diskutieren. Wir sollten bis dahin sehr genau beobachten, was in den Ländern geschieht, die diesen Weg schon gehen. Dazu gehört nicht nur Berlin. Frau Kollegin, es ist natürlich klar, warum Sie dieses Beispiel gewählt haben. Dazu gehören auch Niedersachsen und Hamburg, Bayern, aber auch Berlin. Dort wird dieser Weg übrigens mit starker Unterstützung der Grünen gegangen, was zeigt, dass dieses Thema für die parteipolitische Brille eigentlich gar nicht so gut taugt.
Ich betone: Niemand von uns will ein reines Verbot, denn es gilt noch immer, dass stumpfe Verbote wenig geeignet sind, Pädagogik zu ersetzen. Wir wissen, dass Erfolge eher dann erzielt werden, wenn alle - Eltern, Lehrkräfte und Schüler - am Entscheidungsfindungsprozess beteiligt sind. Es ist aber zu überlegen, ob die Schulen die individuell entwickelten Programme und Bemühungen nicht besser und mit mehr Rückendeckung durchführen können, wenn wir das Prinzip auf den Kopf stellen: Präventionsprogramme auf der Basis eines generellen und auch medizinisch begründeten Verbots, das aber den Schulen individuell Spielraum gibt, damit umzugehen. So könnten per Erlass rauchfreie Schulen geschaffen werden, den Schulen jedoch die Regelungen von Ausnahmen eingeräumt werden.
Dieses Verfahren erscheint in der politischen und psychologischen Auswirkung besser, da es eine klare Willensbekundung der Regierung beinhaltet und die Nichtraucherinitiativen vor Ort unterstützt. Es ist richtig, damit würde ein Paradigmenwechsel hin zum Nichtraucherschutz eingeleitet werden. Das Nichtrauchen würde im Sinne von vorbildlichem Handeln Orientierung für Jugendliche und Lehrkräfte sein, nicht das Rauchen.
Ein weiterer Beitrag liegt aber auch im außerschulischen Bereich. Ich denke, dies darf man nicht vergessen. Ich halte es für die erwachsenen Raucher durchaus für zumutbar, zu einer Konzessionierung von Tabakverkauf zu kommen und die Zigarettenautomaten abzuschaffen, um die völlig problemlose Verfügbarkeit von Tabakwaren einzuschränken. Ich persönlich teile das Bedauern des Finanzministers nicht, wenn durch höhere Tabakpreise nicht die Steuereinnahmen steigen, sondern der Tabakkonsum zurückgeht.
Auch die kaum beschränkte Werbung für Tabakprodukte, die besonders Jugendlichen vermittelt, man müsse beim Rauchen dabei sein, um im Leben dabei zu sein, ist kritisch zu hinterfragen.
Ich komme zu meinem letzten Satz, der dies kurz zusammenfasst: Es gibt Diskussionsbedarf, da die bisherigen Maßnahmen, das Rauchen an den Schulen
deutlich einzuschränken, nicht den gewünschten Erfolg hatten. Dabei schließen wir ein generelles Verbot von Rauchen an Schulen nicht aus, wenn es durch geeignete Maßnahmen begleitet wird und den Schulen die Möglichkeit eröffnet, damit flexibel gestaltend umzugehen.
Frau Präsidentin, mein allerletzter Satz ist: Den Antrag werden wir an den Sozialausschuss und an den Bildungsausschuss überweisen.
Herr Präsident! Mit Ihrem Einverständnis übernehme ich als stellvertretender Ausschussvorsitzender den Bericht. Ich sehe nach einem Blick in die Runde, dass allen Abgeordneten die Drucksache 15/3644 vorliegt. Deshalb verweise ich auf diese Vorlage.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Aschmoneit-Lücke, das war ja ein kleiner Rückblick in die Geschichte des Landtages, den Sie an den Anfang Ihrer Ausführungen gestellt haben. Seit elf Jahren beschäftigen Sie sich mit dem Thema, ich erst seit drei Jahren. Trotzdem sind wir jetzt an dem gleichen Punkt angelangt, das haben Sie richtig festgestellt. Aber Sie sind auch eine kleine Fraktion, wir eine große, deshalb brauchen wir nicht ganz so lange.
Sie wissen natürlich, liebe Kollegin von der FDP, dass die SPD-Fraktion zum Ladenschlussgesetz eine Position hat, die Ihrem Antrag entspricht. Das haben Sie nachgelesen. Es freut uns, dass Sie so aufmerksam unsere Website studieren. Das bildet immer und das sollten Sie weiter beibehalten. Sie wissen aber auch, dass wir bereits 2003 einen SPD-Antrag mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung hier beraten haben.
Ihr Antrag selbst sagt ja zunächst einmal nur, dass wir heute diejenigen im Bundesrat unterstützen wollen, die die Kompetenz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten nun auf die Länder übertragen wollen. Das wollen wir auch.
Wir werden dann, wenn das geschehen ist, die Ladenöffnungszeiten für Schleswig-Holstein regeln. Und ich sage Ihnen, nach welchen Grundsätzen wir das tun wollen.
Erstens. Die Ladenöffnungszeiten von montags bis samstags werden freigegeben. Da reden wir nicht über 144 oder 145 Stunden in der Woche.
Zweitens. Die grundgesetzlich verbriefte Sonn- und Feiertagsschutzregelung bleibt gewährleistet.
Drittens. Die Bäderregelung in Schleswig-Holstein hat sich bewährt und wird beibehalten. Wenn wir das schaffen, haben wir dann damit ein gutes Paket zusammengeschnürt.
Das Ladenschlussgesetz ist ein Ladenhüter, der abgeschafft gehört.
Die Regelungen aus dem Jahr 1956 passen nicht mehr in unsere gesellschaftliche Wirklichkeit, sie passen nicht mehr in den europäischen Kontext. Außerdem hat die Praxis, genauer die geschickte Ausnutzung der Sonderregelungen, das Ladenschlussgesetz weiter ausgehöhlt, sodass nur noch eine traurige Hülle übrig geblieben ist. Auf Bahnhöfen und Flughäfen sind wegen der dort geltenden Sonderregelung Kaufhäuser entstanden. Unter dem Deckmantel, dort Reisebedarf anzubieten, werden nicht nur Koffer, sondern auch Kühlschränke, Fernseher, Fotoapparate, Kleidung und natürlich auch Lebensmittel noch dann verkauft, wenn andere Geschäfte längst schließen müssen.
- Ich weiß, Sie sind regelmäßiger Kunde; ich habe das von Ihnen gehört. Das gilt auch für Tankstellen, denn dort sind zuverlässige Versorgungsstellen für all diejenigen, die länger oder später arbeiten müssen oder dürfen. Fakt ist, keine Tankstelle kann heute noch davon leben, dass sie Treibstoffe verkauft. Versuchen Sie doch einmal, einem Bäcker zu erklären, warum er das von ihm selbst gebackene Brot nach 20 Uhr nicht mehr im eigenen Laden verkaufen darf, dass das gleiche Brot aber an der Tankstelle nebenan auch nachts noch angeboten werden darf.
Deshalb sage ich für meine Fraktion: Das Ladenschlussgesetz ist überholt, es ist ein Ladenhüter und muss weg!
Seine Funktion, für einheitliche Öffnungszeiten zu sorgen, hat es längst verloren. Im Gegenteil, diverse Ausnahmeregelungen sorgen für Wettbewerbsverzerrungen.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht durch seine Entscheidung im Mai - auf die beziehen Sie sich ja in Ihrem Antrag - die Tür für eine weitere Liberalisierung aufgemacht, indem es die Länderkompetenz für die Regelung der Ladenöffnungszeiten betont. Wir begrüßen das und wollen das auch so handhaben. Wie es scheint, sehen das andere Länder auch so, quer durch die so genannten A- und B-Lager.
Meine Damen und Herren, das bedeutet nicht, dass die Geschäfte überall diese Regelungen, wenn sie denn beschlossen werden, ausnutzen müssen. Sie können, sie müssen nicht. Unsere Erfahrungen mit der bisherigen Regelung zeigen, auch diese werden längst nicht überall ausgenutzt, vielerorts wird vor 20 Uhr geschlossen. Dänemark gibt hier einmal mehr ein Beispiel. Obwohl dort - wie in fast allen europäischen Nachbarländern - die Öffnungszeiten kaum reglementiert sind, schließen viele Geschäfte früher als bei uns. Das zeigt, dass die individuelle Regelung vor Ort funktionieren kann.
- Nein, nein, ich meine die Zeit, bevor Sie kommen, Herr Hay. Da ist schon noch etwas drin.
Die genaue Ausgestaltung werden wir in einem zweiten Schritt beraten. Ob es - wie von vielen diskutiert - eine Sonderregelung „Tante-Emma-Läden“ oder „Grüne Märkte“ geben sollte, ob da die Großen vor den Kleinen geschützt werden sollten oder umge
kehrt, das werden wir mit den beteiligten Verbänden diskutieren, wenn es so weit ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Frage nehmen wir in dieser Diskussion sehr ernst: Bei einer Liberalisierung muss weiter gewährleistet bleiben, dass die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bei der Ausgestaltung einer Ladenöffnungsregelung Beachtung finden. Wir sind aber der Auffassung, dass dies nicht durch ein Ladenschlussgesetz, sondern durch Arbeitszeitordnung, Arbeitsschutzgesetze, Tarifverträge oder durch Betriebsvereinbarungen - die beste Lösung - geregelt werden kann und muss. Zur Besorgnis, dass Arbeitnehmer durch spätere Arbeitszeiten Nachteile hinnehmen müssen, möchte ich Sie auf die Erfahrungen in anderen Ländern, zum Beispiel in der Schweiz, hinweisen. Dort hat man das ausgewertet, weil man eine Liberalisierung im Jahre 1999 begonnen hat, dass zum einen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchaus Vorteile in der Arbeitsmöglichkeit zur späteren Zeit sehen, weil sie gerade doppelte Berufstätigkeit so besser mit der Familiensituation verbinden können.
Zum anderen zeigen sowohl Untersuchungen in Deutschland als auch praktische Erfahrungen in anderen Ländern, dass durch die Liberalisierung sehr wohl zusätzliche Teilzeitarbeitsplätze entstehen können.
Zusammengefasst zum Schluss: Erstens. Gesellschaftliche Veränderungen im Arbeitsleben, im Freizeitverhalten und zu viele Ausnahmeregelungen fordern eine neue Ausrichtung der Ladenöffnungsregelung.
Zweitens. Änderungen in diesem Bereich können nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nur nach Übertragung der Gesetzeskompetenz auf die Länder vorgenommen werden.
Drittens. Wir bitten daher die Landesregierung, entsprechende Initiativen im Bundesrat zu unterstützen, die Kompetenz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten auf die Länder zu übertragen.
Viertens. Wir wollen die Ladenöffnungszeiten montags bis samstags an 24 Stunden täglich grundsätzlich freigeben.
Fünftens. Sonn- und Feiertage bleiben weiter geschützt. Hierzu haben wir ein modernes Gesetz in der Junisitzung gemeinsam verabschiedet.
Sechstens. Die Bäderregelung hat sich bewährt und bleibt bestehen.
Siebtens. Die genaue Ausgestaltung eines entsprechenden Landesgesetzes nehmen wir nach der Bera
tung mit den zu beteiligenden Organisationen und Verbänden auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite vor.
Kurz, wir stimmen dem vorliegenden Antrag zu. Ich hoffe, ich bekomme nicht zu viel Beifall von der falschen Seite, damit kein falscher Eindruck entsteht.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verbesserung der Sicherheit in den schleswigholsteinischen Hafenanlagen - HaSiG - durch Plenarbeschluss vom 28. Mai 2004 federführend dem Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Wirtschaftsausschuss überwiesen. Wir hatten vereinbart, dass dies alles hier so vorgetragen wird. In den Beratungen der Ausschüsse über den Gesetzentwurf der Landesregierung wurde deutlich, dass insbesondere hinsichtlich datenschutzrechtlich relevanter Fragen und der im Gesetzentwurf enthaltenen Zuständig
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst
keitsregelungen noch Klärungsbedarf besteht, dem nur durch eine Anhörung Rechnung getragen werden kann.
Zugleich besteht nach der Internationalen Übereinkunft der Diplomatischen Konferenz der Internationalen Schifffahrtsorganisation - IMO - die Vorgabe, das von ihr vereinbarte System zur präventiven Abwehr von terroristischen Gefahren für Schiffe und Hafenanlagen bis zum 1. Juli 2004 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Bei einer Nichtumsetzung bis zu diesem Zeitpunkt muss eventuell mit Nachteilen für schleswig-holsteinische Häfen gerechnet werden.
Der Wirtschaftsausschuss hat den Innen- und Rechtsausschuss um Klärung der datenschutzrechtlichen und kompetenzrechtlichen Fragen gebeten und mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP empfohlen, dem Landtag den Gesetzentwurf zur Annahme zu empfehlen. Vor dem Hintergrund des engen Zeitfensters für die Beratungen verständigten sich die Mitglieder des Innen- und Rechtsausschusses nach eingehender Beratung in ihrer Sitzung am 9. Juni 2004 darauf, dem Vorschlag des Innenministeriums zu folgen und zunächst ein so genanntes Vorschaltgesetz in der Juni-Tagung des Landtages zu verabschieden, das nur die für die Einhaltung des Internationalen Übereinkommens unbedingt notwendigen Vorschriften umfasst, damit die Umsetzungsfrist gewahrt wird. Darüber hinaus beschloss der Innen- und Rechtsausschuss, nach der Sommerpause eine ausführliche mündliche Anhörung durchzuführen und dem Parlament nach den daran anschließenden Beratungen gegebenenfalls weitere Vorschläge und Änderungen zum Gesetz zur Beschlussfassung vorzulegen. Der jetzt vorliegende geänderte Gesetzentwurf beinhaltet somit lediglich das so genannte Vorschaltgesetz zum Hafenanlagensicherheitsgesetz.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit diesem Gesetzentwurf in einer Sondersitzung während des Plenums am 16. Juni 2004 abschließend befasst und noch zwei Änderungen beschlossen. Er empfiehlt im Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf in der in Drucksache 15/3501 aufgeführten geänderten Fassung anzunehmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute das Gesetz über Sonn- und Feiertage verabschieden, kann am Fuße der örtlichen Kirche in Hasselberg nahe Gelting der beliebte Martinsmarkt wieder stattfinden.
Die Veranstaltung war nach jahrelanger stiller Duldung untersagt worden, weil ein Bürger die Tatsache, dass sie am Totensonntag stattfand, zum Anlass nahm, auf ein Verbot zu bestehen. Das kann er nun nicht mehr, es sei denn, er macht glaubhaft, dass von diesem friedlichen Treiben eine konkrete Störung ausgehen wird.
Für die Menschen ist der Sonn- und Feiertag neben der Gelegenheit zur inneren Einkehr und Besinnung ein Tag geworden, an dem sie soziale Kontakte in und außerhalb der Familie erleben, gemeinsam die Freizeit gestalten, Feste und Veranstaltungen organisieren. In vielen Fällen gerieten sie damit in Konflikt mit dem alten Sonn- und Feiertagsgesetz. Der Innenminister hat dem Parlament ein neues Gesetz vorgelegt, das diesen gesellschaftlichen Wandel berücksichtigen soll.
Welche Änderungen bringt das Gesetz? - Erstens. Das Ziel des Gesetzes wird ganz eindeutig definiert: Öffentlich bemerkbare Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind verboten. An dieser Zielvorstellung ist die Zulässigkeit einer Handlung an diesen Tagen zu messen.
Zweitens. Zukünftig besteht ein generelles Verbot für Betätigungen am Sonntag und an Feiertagen nicht mehr schon dann, wenn eine abstrakte Störung besteht, sondern nur, wenn von einer konkreten Störung auszugehen ist.
Drittens. Die Entscheidungskompetenz über erlaubte und verbotene Handlungen an Sonn- und Feiertagen wird auf die Ebene der örtlichen Ordnungsbehörden verlagert.
Viertens. Die stillen Feiertage bleiben ohne Wenn und Aber geschützt. Das betrifft den Karfreitag, den Volkstrauertag und den Totensonntag.
Fünftens. Das Verbot von Tanzveranstaltungen am Vorabend des Karfreitags, am Ostersamstag bis 18 Uhr sowie am Heiligabend wird zukünftig entfallen.
Sechstens. Private Verkaufsmärkte, so zum Beispiel Flohmärkte ohne die Beteiligung gewerblicher Anbieter, sind zukünftig genehmigungsfähig.
Siebtens. Videotheken können an Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Begrenzung öffnen.
Achtens. Automatische Waschanlagen und Selbstwaschanlagen für Kfz dürfen betrieben werden. Münz- und Selbstbedienungswaschsalons ebenso wie Saunen, Fitness- und Bräunungsstudios können an diesen Tagen betrieben werden.
Es gab in der Anhörung auch Bedenken vonseiten der evangelischen Kirche. Ich will im Wesentlichen auf ein Bedenken eingehen, weil damit gleich unsere Auffassung zum vorliegenden Änderungsantrag der CDU erläutert wird. Es wurde die Besorgnis geäußert, dass die Kirche, wenn durch ein anderes Ereignis zum Beispiel ein Gottesdienst gestört würde, erst bei Auftreten dieser Störung den Abbruch dieser Veranstaltung fordern könne, weil vorher ja nicht der konkrete Störcharakter zu beweisen sei. Außerdem würde eine solche Regelung der Kirche die undankbare Rolle des „Spielverderbers" zuweisen, wenn sie auf den Abbruch solcher Veranstaltungen dringen würde.
Dies trifft aber so nicht zu. Vielmehr wird es so sein, dass die unteren Ordnungsbehörden von sich aus vorab einschätzen, ob aufgrund der Lage zum Beispiel des Festplatzes und der Uhrzeit eine Beeinträchtigung, in diesem Fall des Gottesdienstes, zu befürchten ist. Wenn dies gegeben ist, kann die Veranstaltung nicht genehmigt werden.
Wir glauben, dass dies ein sehr bürgernahes Verfahren ist, da es auf den Dialog der ortskundigen Ordnungsbehörde und der möglicherweise Betroffenen abstellt. Damit ist auch die Hauptzielrichtung des CDU-Änderungsantrages erledigt; wir werden ihn deshalb auch ablehnen.
Geändert gegenüber der Gesetzesvorlage des Innenministers wurde mit der Mehrheit des Ausschusses § 3, in dessen ursprünglicher Fassung festgelegt wurde, dass die Sonn- und Feiertage der Erholung, der Festigung zwischenmenschlicher Beziehungen und der Besinnung auf die Grundwerte einer humanen
und demokratischen Gesellschaft dienen sollen. Dies alles wollen wir nicht ausschließen, halten es aber für entbehrlich, die Menschen in unserem Land hierauf ausdrücklich zu verpflichten.
Wir setzen insoweit auf Freiwilligkeit.
Es hat etwas gedauert, aber das neue Gesetz ist gut und praktikabel. Es schützt den Sonntag und die Feiertage, wo es notwendig ist, lässt den Menschen aber Möglichkeiten, diesen Tag selbst bestimmt zu gestalten, solange andere in ihrer Ruhe nicht gestört werden.
Möglicherweise Strittiges wird vor Ort geregelt. Sie sollten diesem Gesetz Ihre Zustimmung geben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Übergang von guter schleswig-holsteinischer Milch zu Abhängigkeit erzeugenden Stoffen zu finden ist nicht ganz einfach.
- Ich wusste, dass Herr Astrup mir da im Zweifelsfall fachkundige Hilfe geben kann.
Die Sucht- und Drogenpolitik, darin sind wir uns einig, Kolleginnen und Kollegen, nimmt schon seit der Regierungsübernahme durch die SPD im Jahre 1988 eine wichtige Rolle ein. Damals war dieser Politikbereich noch vorwiegend restriktiv angelegt und stark strafrechtlich geprägt. Seitdem haben wir die schleswig-holsteinische Suchthilfelandschaft stark verändert.
Wir sind in diesen Bereichen an der Spitze der Diskussion in Deutschland gewesen. Das wird allgemein anerkannt und ist nicht zuletzt ein Verdienst unserer jetzt ausgeschiedenen Ministerin Moser.
Auch in Zukunft setzen wir auf ein differenziertes Angebot von Vorbeugung und Hilfen. Wir sagen, Suchtvorbeugung muss auf Zielgruppen ausgerichtet und kontinuierlich angelegt werden. Sie muss illegale wie legale Drogen gleichermaßen erfassen. Sie muss als Gemeinschaftsaufgabe in Familie und Schule, in der Jugend-, Sozial-, Alten- und Gesundheitshilfe verankert werden. Wir wollen ein geschärftes Bewusstsein und mehr Verantwortung aller im Umgang mit Alkohol und Nikotin - auch ein schwieriges Thema in diesem Hause; das wissen wir.
Wir halten an einer an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierten vorurteilsfreien Politik gegen den Missbrauch illegaler Drogen fest und werden leicht zugängliche Hilfsangebote für Drogenabhängige weiter ausbauen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Politik orientiert sich an den Hilfestellungen für Suchtkranke einerseits und an dem klaren Vorgehen gegen organisierten Drogenhandel auf der anderen Seite. Schleswig-Holstein bleibt wegweisend bei der Einführung und Finanzierung der psychosozialen Betreuung.
Anfang 2002 hat der Sozialausschuss in einer Anhörung 28 Stellungnahmen entgegengenommen. Die Ergebnisse bildeten seinerzeit die Grundlage für einen weiteren Bericht der Landesregierung und sind schließlich auch die Grundlage für den Ihnen jetzt vorliegenden Antrag.
Meine Damen und Herren, wir legen heute einen Antrag vor, der die Ergebnisse der umfangreichen Beratungen des Landtages in den letzten Jahren auch
unter Beteiligung der Praktiker zukunftweisend bündelt. Ich will hier nicht auf die 13 Punkte unseres Antrages eingehen; das schon, aber ich will sie nicht vortragen. Lesen können Sie ja alle. Über allem - das sei hervorgehoben - steht der Grundsatz: Sucht ist eine behandlungsbedürftige Krankheit. Suchtprävention und Antidrogenpolitik müssen sich deshalb grundsätzlich am Suchtverhalten orientieren. Primäre Prävention soll als ein Schwerpunkt weiter ausgebaut werden mit dem Ziel, dass das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen so zu stärken ist, dass sie Nein zu Drogen sagen können.
Männer und Frauen haben aufgrund ihrer unterschiedlichen Biografien und ihrer biologischen Voraussetzungen Anspruch darauf, dass es Angebote gibt, die dieses aufgreifen. Migrantinnen und Migranten sollen sowohl bei ambulanten als auch bei stationären Angeboten als Zielgruppe speziell angesprochen werden. Vor Ort muss eine Vernetzung aller relevanten Institutionen stattfinden. Hier ist vor allem die Jugendhilfe zu nennen, aber auch alle Institutionen, die dem Gesundheitsschutz dienen.
Nun ist heute von der CDU-Fraktion ein Änderungsantrag auf den Tisch gekommen. Vieles, was darin aufgeführt wird, deckt sich mit unserer Politik und unseren Vorstellungen; natürlich nicht alles. Aber allein die ausdrückliche Feststellung, dass Sucht eine Krankheit ist, ist ein Fortschritt, weil diese Feststellung Konsequenzen hat. Frau Tengler ist, glaube ich - -
- Doch, da ist sie. Frau Kollegin, ich habe Sie gesehen. Ich bin nicht ganz sicher, Frau Tengler, ob Ihnen wirklich umfassend klar ist, was das für Konsequenzen hat. Wenn es so sein sollte, umso besser; wir werden darüber diskutieren.
Interessant ist in Ihrem Antrag auch die Feststellung, dass der straffreie Besitz von Mindestmengen illegaler Betäubungsmittel bundeseinheitlich definiert und festgelegt werden soll. Hört, hört! Das wollen wir auch gern mit Ihnen diskutieren. Auch dies ist etwas Neues aus Ihrem Mund.
Ihr Hinweis hingegen, dass die begrenzten Mittel, die in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen, nicht ständig - wie Sie schreiben - in neuen Modellversuchen und neuen Einrichtungen versanden sollen, ist allerdings weniger erfreulich. Wenn wir in Schleswig-Holstein diesem Grundsatz in den vergangenen
15 Jahren gefolgt wären, wäre es in diesem Politikbereich nicht vorangegangen.
Wir brauchen - das will ich ganz deutlich auch im Hinblick auf diejenigen sagen, die die Arbeit machen, Frau Tengler - Modellprojekte, wenn wir Drogenhilfen weiterentwickeln wollen. Außerdem finde ich Ihre Aussage gegenüber all den Praktikern im Lande, die sich auf neue, oft auch beschwerliche Pfade begeben, ziemlich ignorant.
Angesichts Ihres Antrages sind wir bereit, auf eine Abstimmung - was wir ursprünglich vorhatten - unseres Antrags zu verzichten und mit Ihnen gemeinsam beide Anträge an den Sozialausschuss zu überweisen. Vielleicht gelingt es da, etwas Gemeinsames auf den Weg zu bringen.
Da wird sich dann auch die Frage beantworten, ob Kalinka das hält, was Tengler verspricht. Ich bin mir da nicht so sicher.
Denn von Ihrem sozialpolitischen Sprecher hört man zu diesem Thema eher Rückwärtsgewandtes. Aber wir lassen uns gern auch von Ihnen überraschen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht über die Möglichkeiten der Gestaltung eines deutsch-deutschen Grenzweges gehört vielleicht nicht zu den vorrangigen politischen Themen, die unser Land bewegen. Gerade deshalb bin ich aber dankbar dafür, dass der Minister und das Ministerium sich der Frage nach den Chancen eines solchen Weges so ernsthaft gewidmet haben. Die innerdeutsche Grenze ist nach der deutschen Wiedervereinigung in weiten Teilen beseitigt worden. Sowohl in Berlin als auch quer durch das Land wurden ihre Spuren schnell und gründlich entfernt. Der Wunsch, Normalität schnell herzustellen, war stärker als der Gedanke an den angemessenen Erhalt von Kulturdenkmälern. Ob das so gut war, könnte die Geschichte anders beantworten, als wir dies offensichtlich in der Vergangenheit getan haben. Trotzdem oder gerade deshalb behält diese deutsch-deutsche Grenze ihre zeit- und landesgeschichtliche Bedeutung. Welche Chancen sich aus ihr möglicherweise unter verschiedenen Gesichtspunkten für die Region vor Ort ergeben könnten, dokumentiert der vorliegende Bericht. Die Bitte um den Bericht, der heute vorliegt, stellt deshalb auf drei Bereiche ab.
Erstens. Wie kann ein deutsch-deutcher Grenzweg in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern vernetzt gestaltet werden und wie können dabei Hinweise und Dokumente auf den Grenzverlauf auch für nachfolgende Generationen dokumentiert und erhalten bleiben?
Zweitens. Wie kann ein solcher Weg touristisch so vermarktet werden, dass er sein Wissen und seine Geschichte an interessierte Menschen weitergibt und damit auch zu einem Tourismusstandortfaktor für die beteiligten Kommunen wird?
Drittens. Wie kann dieser Weg in das Konzept des Grünen Bandes eingebunden werden?
- Auf die Stadt Lübeck komme ich noch. Vielen Dank für den Hinweis, Herr Kollege Hay. Sie ist ein sehr
trauriges Beispiel dafür, wie viele zeitgeschichtliche Bauwerke entfernt wurden, ohne darüber nachzudenken, was für die Zukunft erhalten bleiben sollte.
- Ich sage nur Priwall, Herr Kollege Baasch.
Der Bericht, liebe Kolleginnen und Kollegen, zeigt die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen eines solchen Unternehmens auf. Vor allem liefert er zutreffend den Hinweis, dass das Land Schleswig-Holstein bei der Schaffung eines solchen Grenzweges nur begrenzt Hilfen kann. Der Minister hat das eben erwähnt. Die Handlungsaktiven müssen in der Region selbst tätig werden. Positiv aber ist - Herr Kollege Schlie, wir beide wissen es -, dass genau dies geschieht. Ich weiß, dass im Kreis Herzogtum-Lauenburg durch die dortige junge Tourismusgesellschaft die Idee eines deutsch-deutschen Grenzweges bereits verfolgt wird. Wir sollten die Bedeutung solcher Geschichtswege im Übrigen - ich höre hier durchaus einige Zwischentöne heraus, die den Hauch von Belustigung haben - unter touristischen Gesichtspunkten und wegen ihrer Funktion zum Erhalt eines Stücks Geschichtsbewusstsein nicht unterschätzen. Nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch an anderen Stellen in der Welt, gibt es sie. Der Boston-Freedom-Trail ist so ein Geschichtsweg. Jeder Besucher dieser Stadt wird durch ihn auf die Stätten auf dem Wege zur Unabhängigkeit Amerikas hingewiesen. Ein weiteres Beispiel - sehr erfolgreich - ist der Berliner Mauerweg und nicht zuletzt bei uns der deutsch-deutsche Grenzweg, den wir alle kennen und über den auch in der Rede des SSW nachher noch einiges ausgeführt wird.
Ich will noch einmal auf das so genannte Grüne Band zurückkommen. Es kann meiner Meinung nach eine gute Grundlage für einen deutsch-deutschen Grenzweg bilden. Das Grüne Band ist eine der wenigen positiven Konsequenzen der fünfzigjährigen Grenze durch Deutschland. Es sind die Brachflächen der ehemaligen innerdeutschen Grenzanlagen, die zu wertvollen Biotopen, einzigartigen Lebensräumen für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt geworden sind, wie an einer Perlenkette aufgereiht, auch in Schleswig-Holstein. Von der Ostsee bis zum Vogtland zieht sich ein solches 1.393 km langes Grünes Band, und es ist zwischen 50 und 200 km breit. Ein deutschdeutscher Grenzweg in Schleswig-Holstein könnte dieses Grüne Band aufnehmen, das allein schon ein touristischer Anziehungspunkt ist, und ihn füllen mit der Geschichte seiner Entstehung, dokumentierten Stätten seiner Geschichte, Dokumentationszentren, ehemaligen Grenzanlagen, Wachtürmen, soweit sie, Herr Kollege Baasch, noch vorhanden sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wege sind vorhanden, vielleicht nicht immer schnurgerade auf der Grenze verlaufend, das ist aber auch nicht erforderlich, auch Umwege sind Wege. Die einmaligen Naturräume sind vorhanden dank der Idee des Grünen Bandes. Die Erinnerung an die Teilung unseres Landes ist auch heute noch lebendig, und einiges, was an die deutsch-deutsche Grenze erinnert, ist auch noch vorhanden. Es bleibt den Akteuren vor Ort überlassen, die Anregungen und Möglichkeiten, die im Bericht, aber auch im Antrag aufgezeigt worden sind, aufzugreifen und umzusetzen. Die Idee eines deutschdeutschen Grenzweges ist unter vielen Gesichtspunkten gut. Ich habe die Hoffnung, dass von ihr aufgrund der Initiativen vor Ort letztlich mehr bleibt als diese dreißigminütige Aussprache hier im Landtag.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe keine Flaschen dabei wie meine Kollegin. Ich fand es trotzdem sehr nett, dass Sie eine rote und eine grüne Flasche hier vorn hingestellt und diese mit den Attributen leidenschaftlich und dynamisch versehen haben. Ich habe noch den Hinweis: Es gibt auch schwarze Flaschen, zum Beispiel „Dirty Harry“. Die hätten Sie vielleicht mitbringen können. Die Farben sind richtig verteilt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir reden von „RIGO“, „BREEZER“ oder „SMIRNOFF ICE“, verpackt in bunt gestaltete Flaschen. Ihr Inhalt schmeckt Jugendlichen und leider auch Kindern zunehmend wie eine Mischung aus Limonade und Freiheit. Sie werden Alcopops genannt. Dies ist der Name der neuen Alkoholmixgetränke. Es gibt keine exakte Definition des Begriffs Alcopops. Meistens werden alkoholhaltige Limonaden als solche bezeichnet. Eigentlich gibt es sie schon lange. Die meisten von uns hier im Hause kennen sie in irgendeiner Weise: Berliner Weiße mit Sirup, Altbier mit Cola gemischt, Cola mit Rum, Whisky und Cola, das sind seit Jahrzehnten Standardgetränke für viele.
Neu ist, dass diese Getränke fertig gemixt in kleinen Flaschen auf den Markt kommen. Warum machen uns nun Alcopops mehr Sorgen als andere Alkoholgetränke ohnehin schon? Der Erfolg der Alcopops bei Kindern und Jugendlichen basiert zum einen auf der Überdeckung des Alkoholgeschmacks durch starke Zuckerzusätze und Fruchtgeschmack. Es erscheint angenehm, dass der Alkohol selbst dabei nicht oder kaum zu schmecken ist. Gleichzeitig wird aber auch die Wirkung des Alkohols in den Getränken geschätzt.
Eine andere Grundlage des Erfolgs dieser Alcopops ist die Tatsache, dass sie sozusagen auf leisen Sohlen daherkommen. Sie sind farbig getrimmt, in bunten
Flaschen verpackt und in kleinen Mengen zu konsumieren. Sie sind locker und leicht präsentiert. Die Bewerbung dieser Produkte setzt bewusst auf diese verharmlosenden Attribute. Sie vermitteln Jugendlichen das Gefühl, dass diese Getränke extra für sie gemacht seien und zu einem jugendlichen Lebensgefühl geradezu dazugehören. Dazu gehört auch, dass ältere Menschen diese in der Regel nicht konsumieren; mit wenigen Ausnahmen.
Alcopops sind für den steigenden Alkoholkonsum von Jugendlichen entscheidend mitverantwortlich. Obwohl diese Mixgetränke erst seit wenigen Jahren hier erhältlich sind, steht ihr Konsum nach Bier bereits an zweiter Stelle bei den Jugendlichen; weit vor anderen Spirituosen, Wein oder Sekt. Das ist kein Zufall. Auch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen - Sie haben sich auch mit den Aussagen beschäftigt - meint, dass diese Getränke entwickelt worden sind, um eine spezielle Kundschaft anzulocken. Der Geschäftsführer Hüllinghorst hat deshalb Recht, wenn er Alcopops als eine Einstiegsdroge bezeichnet und bei Kindern und Jugendlichen das Vorgehen der Getränkeindustrie als eine Art des Anfixens umschreibt.
Für die Getränkehersteller ist der neue Trend eine Goldgrube. Bei BACARDI Deutschland verdreifachte sich der Absatz der Mixgetränke im letzten Jahr und liegt bei mehr als 100 Millionen Einheiten. Die Unternehmen wehren sich gegen die Vorwürfe, bewusst Produkte für Jugendliche zu entwickeln. Bis zum Ende des Jahres sollen deshalb alle Alcopop-Flaschen mit dem Aufdruck „ab 18 Jahren“ gekennzeichnet werden.
Darüber sind wir uns offensichtlich einig und das sieht die Bundesregierung auch so: Ich meine, dass diese - von den Unternehmen ergriffenen Maßnahmen - nicht weit genug gehen.
Den Vorschlag, die Alcopop-Getränke mit einer zusätzlichen und empfindlichen Steuer zu belasten, halten wir für einen sinnvollen Weg. Gerade bei den besonders jungen Konsumenten ist eine drastische Erhöhung des Preises ein geeignetes Mittel, diese vom Kauf solcher Getränke abzuhalten.
Wer nur ein begrenztes Taschengeld zur Verfügung hat, überlegt beim Kauf einer doppelt so teuren bunten Alcopop-Flasche auch doppelt so gründlich den Kauf.
Die Nachbarländer Schweiz und Frankreich haben das bereits vorgemacht. In Frankreich wurde 1997 der Preis über die Steuer verdoppelt. In der Schweiz ist der Preis seit einigen Monaten vervierfacht worden. In Frankreich hat diese Maßnahme ein gutes Ergebnis gezeigt. Der Markt ist nahezu zusammengebrochen.
Ich möchte allerdings anmerken: Ein Aspekt fehlt mir bei der CDU. Neben allen Maßnahmen, die Sie vorschlagen, sollte nicht vergessen werden, dass das Jugendschutzgesetz gerade in diesem Bereich mit aller Härte und Konsequenz auch angewendet werden muss. Die Abgabe dieser Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Basta!
Darüber sollte auch die bunte Farbe dieser lustigen Getränke uns selbst nicht hinwegtäuschen. Deshalb begrüßen wir es auch außerordentlich, dass das Jugendministerium in einem neuen Erlass zum Jugendschutzgesetz, den Sie offensichtlich noch nicht kennen, Frau Kollegin, verdeutlicht hat, dass Alcopops unter das absolute Abgabeverbot gemäß § 9 fallen.
Ebenso wichtig wie die geplante Preiserhöhung ist aber auch die öffentliche Diskussion dieses Themas. Hier sollten wir nicht nachlassen, denn Jugendliche und auch Eltern haben einen großen Aufklärungsbedarf und sollten sich dieser Gefahren bewusst werden, beziehungsweise sie sollten ihnen bewusst gemacht werden. Viele Eltern unterliegen der verharmlosenden Aufmachung dieser Alcopops genauso wie die Kinder.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen dritten Punkt kommen, den wir im Rahmen der Beratung Ihres Antrags im Ausschuss gern diskutieren würden.
Ja. Eine wichtige Aufgabe der Aufklärung liegt bei den Kreisen und kreisfreien Städten. Frau Tengler, es wäre hilfreich, wenn Sie parallel zu Ihrem Antrag auch auf die Mehrheiten der CDU in den Kreisen und kreisfreien Städten dahingehend einwirken würden, dass nicht gleichzeitig die Finanzausstattung der Beratungsstellen gekürzt wird, wie das zum Beispiel im Kreis Herzogtum Lauenburg - aber auch anderswo - geschieht. Herr Kollege Schlie, wir beide wissen
das. Wenn dies geschähe, würde der Glaubwürdigkeitsgehalt Ihres Antrags erheblich gefördert werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war gut, dass wir diesen Bericht über die Förderung der Hospizarbeit beantragt haben. Denn er gibt Gelegenheit, eine Bewegung zu würdigen, die sich in den letzten 20 Jahren im besten Sinne bürgerschaftlichen Engagements entwickelt hat.
Wir haben anlässlich dieses Berichtes mit einer Reihe von Initiativen Kontakt gehabt und ich kann danach all denjenigen, die sich mit der Sterbebegleitung in den verschiedensten Formen befassen, nur die allerhöchste Anerkennung und Achtung entgegenbringen.
Sie heben mit ihren Aktivitäten das Tuch der Verdrängung von einem heute immer noch mit Tabus belegten Thema und bringen in das Bewusstsein, dass Sterben ein Teil des Lebens ist. Sie ermutigen, mit diesem Thema unbefangener umzugehen. Sie helfen dabei Sterbenden in ambulanter und stationärer Begleitung und den Zurückbleibenden, mit ihrer Hilflosigkeit und ihrem Schmerz umzugehen.
Viele der Initiativen wollen dabei ausdrücklich nicht die staatliche finanzielle Hilfe, zumindest wollen sie nicht von ihr abhängig sein. Dass dabei trotzdem Finanzmittel nötig sind und auch fließen, macht der Bericht deutlich. Wir begrüßen die Förderung der Hospizbewegung durch die Landesregierung und halten es für richtig, dass in der dargestellten Form in enger Kooperation mit den Initiativen fortgefahren wird.
Ich will einige Punkte nennen, die wir in unseren Gesprächen als wichtig erfahren haben.
Erstens. Der Bericht weist aus, dass sowohl durch die Krankenkassen als auch durch das Land Fördermittel zur Verfügung stehen, die nicht alle abgerufen wurden. Eine Erklärung ist sicherlich, dass einige Initiativen die Abhängigkeit von öffentlichen Mitteln nicht wollen. Ein anderer Grund ist aber auch, dass die Hürden für die Abrufung der Mittel zu hoch gelegt sind. Die Hürde zum Beispiel, eine Krankenschwester mit mehrjähriger Erfahrung in der palliativmedizinischen Pflege vorzuhalten, ist für viele der kleinen Initiativen nicht zu überspringen.
Aber ohne die Erfüllung zum Beispiel dieser Voraussetzungen gibt es keine Fördermittel. Man sollte mit den Beteiligten darüber nachdenken, ob mit den Mitteln nach § 39 a SGB V nicht auch so etwas wie eine „zentrale Koordinierungsstelle“ gefördert werden kann, die die fachliche Beratung in den einzelnen Initiativen sicherstellt. Damit könnten Initiativen auch von der Verwaltungsarbeit entlastet werden, die mit der Beantragung von Fördermitteln verbunden sind. So könnten auch Hospizinitiativen Förderung erhalten, die in der Aufbauphase sind und schon deshalb
allein die Fördervoraussetzungen in der Anfangszeit gar nicht ohne Hilfe erfüllen können.
Ich sehe dabei durchaus den Zielkonflikt. Einerseits wollen die ehrenamtlichen Initiativen nicht „verprofessionalisiert“ werden, anderseits soll in ehrenamtlicher Arbeit die Fachlichkeit gewährleistet sein. Aber gerade das könnte durch ein qualitätssicherndes Angebot einer selbstverwalteten Koordinierungsstelle gewährleistet werden. Wir sollten darüber nachdenken.
Zweitens. Der Hospizgedanke und die Erkenntnisse der Sterbebegleitung müssen mehr Eingang in die allgemeine Pflege und die Arbeit in den Krankenhäusern finden. Es darf nicht sein, dass wir uns im Bereich Hospiz etwas Inselartiges aufbauen, gefördert und mit Engagement ausgestattet, und darüber die Standards im Bereich der allgemeinen Pflege vergessen werden.
Dazu gehört, dass in enger Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Diensten vorrangig ein Sterben zu Hause, unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Hospizbewegung, ermöglicht wird.
Drittens. Es scheint uns wünschenswert, dass der Hospizgedanke verstärkt Verankerung in der Aus- und Weiterbildung der pflegerischen, therapeutischen und seelsorgerischen Berufe findet. Dazu gehört auch die Verbesserung der Fortbildung der Ärzte in der Palliativmedizin sowie die Aufnahme in die Studien- und Prüfungsordnungen der Medizinischen Fakultäten.
Viertens. Wir haben in Schleswig-Holstein vier Palliativstationen - in Kiel, Neumünster, Eutin und Flensburg. In Lübeck gibt es keine. Wir würden es sehr begrüßen, wenn auch hier eine solche Station installiert werden kann. Eine so große Klinik kann nach unserer Auffassung langfristig ohne eine nicht auskommen.
Fünftens. Meine Kollegin hat es eben erwähnt: Schleswig-Holstein hat bisher kein Kinderhospiz. Diese besondere Form der stationären Hospizarbeit hat aufgrund einer Initiative in Flensburg vielleicht eine Chance auf Realisierung. Wir würden es sehr begrüßen, wenn das Land und andere diese Initiative unterstützen würden, damit dort ein Ort für Kinder zur Kurz- und Langzeitpflege entstehen kann. Dabei halten wir auch hier die Betreuung in der häuslichen Umgebung für vorrangig.
Es gibt in unserem Bundesland drei stationäre Hospize, und zwar in Lübeck, Geesthacht und Rendsburg. Es ist in diesem Bereich schwer, von Bedarf zu sprechen, aber ich meine, dass an einer Stelle ein Hospiz fehlt, nämlich in Kiel. Wir würden es deshalb für gut halten, wenn mit dem Verkauf des Martinusparks der Hospizförderverein in Kiel die Chance erhielte, ein stationäres Hospiz zu errichten. Ich weiß, dass dies für alle Fraktionen gilt: Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn das Land - wie angekündigt - vertieft mit Kaufinteressenten verhandeln will, die sich dort einen Ort für Sterbende vorstellen können. Wir erwarten von der GMSH und der LVSH, dass sie nach Wegen suchen, dieses Ziel zu erreichen, denn dieses Objekt ist für diesen Zweck wirklich gut geeignet.
Wir erwarten auch von der Stadt Kiel, dass sie mögliche Überplanungen zügig im Interesse dieses Ziels voranbringt. Wenn alle es wollen, sollte es wohl gelingen. Zum Schluss gilt unser Dank und unsere Anerkennung den Initiativen in Schleswig-Holstein, die sich seit vielen Jahren in vielfältiger Weise ehrenamtlich um die Fortentwicklung der Hospizidee bemühen. Im Übrigen schlagen wir vor, den Bericht abschließend im Sozialausschuss zu beraten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schlie, der Antrag war gut, da gebe ich Ihnen Recht. Der Bericht war auch gut. Leider konnte diese Serie mit Ihrer Rede nicht fortgesetzt werden, die ließ viele Wünsche offen. Ich denke, es wäre besser, wir würden uns anlässlich der Termine, die Sie selbst genannt haben, sehr wohl weiter inhaltlich damit beschäftigen. Ich hoffe, Sie nehmen sich trotzdem die Zeit, daran teilzunehmen. Wenn nicht, dann schaffen wir es notfalls auch allein.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei Minister Buß für den Bericht zur Fortentwicklung der Verwaltungsreform. Herr Minister, Sie haben die Fristverlängerung genutzt und eine Darstellung der eingeleiteten Verwaltungsreform vorgelegt, die eigentlich auch die Opposition überzeugen sollte und ihr deutlich machen müsste, dass das Langfristprojekt Verwaltungsreform bei der Landesregierung auf einem guten Weg ist.
Herr Kollege Schlie, permanentes Schlechtreden ist da wenig sinnvoll. Was Sie von der Opposition gelegentlich vergessen, ist Folgendes: Wenn Sie hier ausschließlich die Verwaltungsreform kritisieren, die ja, wie der Minister deutlich gemacht hat, in wichtigen Teilen das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen des
Landes und aller kommunaler Ebenen sein wird, so kritisieren Sie auch immer die Partner im kommunalen Bereich. Wenn ich mich richtig erinnere, haben Sie - zu unserem großen Bedauern - seit März dort durchaus an Einfluss gewonnen.
Kollege Schlie, Zielvereinbarungen sind nun einmal keine Diktate, sondern das Ergebnis von Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe.
Meine Fraktion begleitet die Fortentwicklung der Verwaltungsreform intensiv, das wissen Sie durch die weitsichtigen Beiträge meines Kollegen hier im Parlament. Trotzdem fasse ich für Sie noch einmal zusammen. Die Verwaltungsreform ist ein Querschnittsprozess. Es gibt keinen Zeitpunkt, zu dem alles fertig ist. Vielmehr wird die Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen ein permanentes Thema sein, mit dem wir uns auch hier permanent befassen müssen.
Die Verwaltungsreform soll alle beteiligten Ebenen mit einbeziehen und in die Diskussion einbinden. Aber bei allem Dialog: Am Ende müssen auch Entscheidungen stehen, da sind wir sicher einer Meinung, Herr Kalinka! Das kommt selten vor, aber hier ist es der Fall.
Wir wollen eine kritische Hinterfragung und möglichst optimale Zuordnung von Landesaufgaben. Wir haben die für uns wichtigen Schritte mehrfach auch für Sie nachvollziehbar genannt. Ich gebe sie gern noch einmal zu Protokoll: Erstens. Kann auf die Wahrnehmung von einzelnen Landesaufgaben verzichtet werden? Zweitens. Ist eine Übertragung auf Dritte sinnvoll und möglich? Drittens. Kann die kommunale Ebene - Kreis, Amt oder Gemeinde - eine Aufgabe zukünftig besser erledigen? Viertens. Kann eine Zusammenlegung von Landesaufgaben sinnvoll sein? Gewichtet wird dabei jeweils nach den Gesichtspunkten und Prüfsteinen Wirtschaftlichkeit, Professionalität und Bürgernähe.
Die bereits von Minister Stegner in der Novembersitzung vorgestellten Ergebnisse zur Neuordnung der Staatlichen Umweltämter, der Ämter für ländliche Räume und des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit werden von uns begrüßt. Im Übrigen betone ich noch einmal, dass das, was Minister Stegner in der Novembersitzung vorgestellt hat, nicht erst der Anfang, sondern nur ein weiterer Baustein war.
- Ich lache eigentlich nur, weil ich die ganze Zeit grübele, woher diese Heiterkeit kommt. Herr Schlie, ich finde, Sie hätten allen Grund, mir hier aufmerksam zuzuhören. Sie könnten etwas lernen. Diese Chance lassen Sie aber wieder aus!
Vielleicht passen Sie aber wenigstens in den nächsten Tagen auf. In den nächsten Tagen werden Sie hören, wie auch im Bereich der Polizei, der Finanzämter und der Amtsgerichte die nächsten Schritte getan werden. Sicher wird das dann auch auf Ihre Zustimmung treffen, denn mit diesen Bereichen haben Sie sich ja eingehend beschäftigt!
Wir wollen die Regelungsdichte, den Dschungel an Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien und Erlassen auch im Kreis Plön lichten. Wir wollen damit erreichen, dass Verwaltungshandeln übersichtlich und nachvollziehbar wird und zukünftig nur noch das geregelt wird, was unbedingt einer Regelung bedarf.
Die vom Minister erläuterte Maßnahme, alle Richtlinien und Erlasse außer Kraft zu setzen und nur solche wieder in Kraft zu setzen, die sich nach eingehender Prüfung als wirklich erforderlich herausstellen, ist deshalb richtig. Ich sage aber auch etwas kritisch in die Richtung des Ministers, dass der genannte Effekt von 30 bis 40 % eigentlich das untere Ende des von uns Erwarteten darstellt.
Verwaltungsvorschriften sollen nur noch befristet in Kraft gesetzt werden. Das haben wir hier im Hause beschlossen. Der Vorschlag, ein automatisches Außer-Kraft-Treten nach Ablauf von zehn Jahren vorzusehen, wurde vom Parlament geändert. Die Frist beträgt jetzt fünf Jahre. Ich finde, das ist gut so. Es stellt sicher, dass die Überprüfung von Verordnungen auf ihre Sinnhaftigkeit hin als ein permanenter Prozess verstanden wird und sich nicht wieder eine Verordnungsdeponie aufbaut.
Eigentlich wollte ich zum Schluss noch etwas zum Thema E-Gouvernement sagen, aber das überlasse ich dann meinem Kollegen Puls, der zu diesem Thema wirklich Qualifiziertes beizutragen hat. Dafür ist er Fachmann. Er macht das dann in einer seiner nächsten Reden.
- Auch das finde ich jetzt nicht nett von Ihnen.
Ich komme zum Schluss. Die Kooperation mit den anderen Ländern soll so fortgesetzt werden - das ist auch unsere Meinung -, wie der Minister es gesagt hat.
Ich möchte abschließend nur noch einmal darauf hinweisen, dass es eine Form der Kooperation gibt, die leider noch nicht umgesetzt werden konnte, das ist die Kooperation der norddeutschen Küstenländer bei der Beschaffung von Dienstkleidung für die Polizei. Das ist eine gute Idee. Wir haben wenig Verständnis dafür, dass es bisher nicht gelungen ist, hier die Hürden des Kartellrechtes zu überwinden. Dafür ist jetzt die Unterstützung des Bundesministers für Wirtschaft erforderlich. Wir hoffen, dass dort ein Erfolg erzielt werden kann. All diejenigen, die darauf warten, dass sich die Landeskassen wieder füllen, hätten kein Verständnis dafür, dass auf dieser Ebene durch Bürokratie so etwas verhindert wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Tengler, ich habe den Versuch gespürt, aus diesem Bericht etwas aus Ihrer Sicht Negatives herauszuarbeiten. Ich finde, so richtig ist es nicht gelungen.
Ich finde gemeinsam mit meiner Fraktion, dass dies ein sehr guter Bericht ist, der sehr wohl in die Zukunft weist und Zeichen setzt.
Dem Antrag zu diesem Bericht war eine zweitätige Anhörung des Sozialausschusses zum Thema „Neue Wege in der Drogenpolitik“ vorausgegangen. Ich hatte zeitweilig den Eindruck, dass Sie dieser Anhörung nicht beigewohnt haben. Vielleicht irre ich mich auch.
Der Bericht macht deutlich: Die Ergebnisse und die Anregungen dieser Anhörung finden in der Drogenpolitik der Landesregierung weitgehend ihre Entsprechung. Ihre Schwerpunkte und ihre Ausrichtung werden durch die Praxis bestätigt.
Die Drogenpolitik hat sich in den vergangenen Jahren positiv, effektiv und an den veränderten Problemlagen und Erkenntnissen weiterentwickelt. Ganz im Gegensatz zu dem, was Sie vorgetragen haben.
Nein. - Die vier Säulen der Drogenpolitik haben sich als Grundkonzept bewährt. Diese sind erstens frühzeitig Probleme zu erkennen und anzusprechen, zweitens rechtzeitig qualifizierte Hilfen für Suchtgefährdete und Suchtkranke anzubieten, drittens Überlebenshilfen aufzubauen und viertens das Angebot an Suchtmitteln einzuschränken, kriminellen Drogenhandel konsequent zu bekämpfen.
Doch zeigt die gesellschaftliche Wirklichkeit leider auch: Trotz aller Bemühungen ist das Problem des Konsums illegaler wie legaler Drogen in den letzten Jahren weiter angewachsen. Eine Lösung - so muss man wohl einigermaßen ernüchtert feststellen - ist überhaupt nicht in Sicht. Vielmehr ist es so, dass Drogenkonsum - illegal oder legal, wenn diese Trennung überhaupt sinnvoll ist - ein Phänomen in unserer Gesellschaft ist, auf das wir uns auf lange Zeit einstellen müssen.
Wir wissen: Drogenabhängigkeit ist in ihren Ursachen vielfältig und differenziert. Oftmals beginnt die Geschichte der Sucht bereits in der frühen Kindheit. Deshalb ist Prävention eine so wichtige Säule der Drogenpolitik. Deshalb legt die Landesregierung in ihrem Bericht auch völlig zu Recht einen so großen Wert auf diesen Bereich.
Denn erstens ist Vorbeugen besser als Heilen. Es können viele Schäden für den Einzelnen und die Gesellschaft als Ganzes von vornherein abgewendet werden, wenn ein gesundheitsschädigender Konsum von Suchtmitteln - seien sie nun legal oder illegal - erst gar nicht eintritt. Je früher die Prävention den Menschen erreicht, desto nachhaltiger sind die Effekte. Eine besondere Zielgruppe für die Prävention sind deshalb junge Menschen.
Dass die Landesregierung in diesem Bereich einen deutlichen Schwerpunkt setzt und auch die häufig verharmlosende Trennung von illegalen und legalen Drogen infrage stellt, begrüßen wir außerordentlich.
Dazu gehört auch die von der Landesregierung eingeleitete Präventionsinitiative „NICHT RAUCHEN. TIEF DURCHATMEN“ und der „Aktionsplan Alkohol in Schleswig-Holstein“.
Zweitens. Suchtkranke haben Anspruch auf eine qualifizierte Behandlung. Die Behandlung von Suchtkranken bildet die zweite Säule der Drogen- und Suchtpolitik nicht nur hier in Schleswig-Holstein, sondern seit 1990 überall im Bundesgebiet. Dringend erforderlich ist es - das zeigt der Bericht wie die Anhörung -, dass sich die Krankenkassen je mehr in die Pflicht nehmen lassen und zu einer erweiterten Kostenübernahme zum Beispiel bei der psychosozialen Betreuung im Rahmen von Substitutionsprogramm kommen.
Drittens. Ich will dies ganz einfach formulieren: Nur wer seine Sucht überlebt, kann aus ihr aussteigen. Das Angebot von Überlebenshilfen bildet eine eigenständige Säule der Drogen- und Suchtpolitik. Es richtet sich an schwerstabhängige Menschen, deren Überleben es zunächst zu sichern gilt. Diese Suchtkranken sind oftmals erst dann in der Lage, den Weg einer Therapie überhaupt einzuschlagen. Erfreulich ist, dass sich bundesweit, aber auch in Schleswig-Holstein der rückläufige Trend bei den Todesfällen infolge des Konsums illegaler Drogen fortgesetzt hat.
Viertens. Folgendes sei hier ausdrücklich herausgestellt: Die Verfügbarkeit von Suchtmitteln muss eingeschränkt werden. Strafrechtliche Maßnahmen und polizeiliche Aktivitäten gegenüber den organisierten Anbietern illegaler Drogen müssen greifen, denn das Ausmaß der Suchterkrankungen hängt auch von der Verfügbarkeit der Suchtmittel ab.
Kurz gesagt: Drogenkranke gehören in die Behandlung, Drogendealer gehören hinter Schloss und Riegel.
Hier sei von dieser Stelle aus einmal ausdrücklich der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden gedankt, die in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag geleistet haben und in vielen Bereichen der Drogenarbeit im Rahmen von vernetzten Systemen beteiligt sind.
Mit Blick auf die Uhr überspringe ich einen Teil meine Rede. Zum Schluss möchte ich auf das Thema des geschlechtsspezifischen Suchtverhaltens, das bisher leider ausgeklammert worden ist, und eine darauf abgestimmte Drogenpolitik eingehen. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass bei der Inanspruchnahme von Angeboten der Suchtkrankenhilfe zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen bestehen. Das wissen Sie auch.
Die im Bericht von der Landesregierung hierzu erläuterten Ansätze bestätigen, dass diesem Aspekt bereits in der Vergangenheit entsprechende Aufmerksamkeit geschenkt wurde und dass die LSSH und natürlich vor allem donna klara als spezielle Frauensuchtberatungs- und -behandlungsstelle an eine Verbesserung der Beratungsangebote und -bedingungen arbeiten.