Die Diätenkommission wollte mit ihren Empfehlungen die Übernahme eines Abgeordnetenmandats für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der unterschiedlichsten Berufsgruppen interessant machen. Zu beachten ist auch, dass auf eine Strukturveränderung der Diäten in Schleswig-Holstein seit zehn Jahren verzichtet wurde, und zwar in Erwartung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Die Diätenkommission hat ihren Vorschlag als Paketvorschlag angesehen, der nach ihren Vorstellungen auch nur als Gesamtlösung umgesetzt werden sollte. Für die Diätenkommission gilt wie für alle Menschen, dass sie nicht unfehlbar ist. Insofern ist Kritik am Bericht statthaft. Dies gilt selbstverständlich auch für den vorgelegten Gesetzentwurf, der das Ergebnis der Arbeit der interfraktionellen Arbeitsgruppe ist.
Wenn man sich die Argumentation auf der Zunge zergehen lässt, wäre es dem Bund der Steuerzahler - ich überspitze bewusst - am liebsten, wenn es Parlamente gäbe, in denen die Abgeordneten das Geld noch selbst mitbringen würden. Dieses Denken erinnert mich an vorparlamentarische Zeiten. Ich bin nicht bereit, mich mit einem solchen Verband auseinander zu setzen mit allen anderen sehr gern.
Ich sage für die SPD-Landtagsfraktion: Wir alle hier im Parlament sollten selbstbewusst unsere Position vertreten und gemeinsam für die dauerhafte Absicherung einer qualitätsvollen Parlamentsarbeit auch in Zukunft streiten.
Es ist mit Bezug auf das In-Kraft-Treten des Gesetzentwurfes der Vorwurf laut geworden, die Parlamentarier betrieben hier Rosinenpickerei und würden sich
die guten Teile jetzt genehmigen und die schwierigen Fragen bis zum Jahre 2005 aufheben. Gemeint sind damit die Fragen der Alterssicherung, der Gesundheitsvorsorge und der steuerlichen Absetzbarkeit mandatsbedingter Ausgaben. Dies kann man aber nur regeln, wenn es eine bundesgesetzliche Regelung gibt. Diese bundesgesetzliche Regelung kann SchleswigHolstein nicht allein treffen. Dieses hätte in den Kommissionsbericht noch deutlicher hineingeschrieben werden müssen.
Die interfraktionelle Initiative in Richtung Bundesrat macht deutlich, dass wir mit einer hoffentlich großen parlamentarischen Mehrheit in diesem hohen Haus den Weg gehen wollen, für die Vorschläge der Diätenkommission auch Mehrheiten auf Bundesebene zu finden. Wir erwarten von der Landesregierung, dass unabhängig von Wahlterminen mit Nachdruck an der Bearbeitung der Initiative und der Vorlage von Ergebnissen gearbeitet wird.
Zusätzlich werde ich - Entsprechendes gilt sicherlich auch für die Fraktionsvorsitzendenkollegen in diesem Haus - Gespräche mit der Spitze der SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Fraktionsvorsitzenden in den Länderparlamenten führen. Ich gehe davon aus, dass uns die schleswig-holsteinischen SPD-Bundestagsabgeordneten bei der Umbesetzung unserer Position in der SPD-Bundestagsfraktion aktiv und nachhaltig unterstützen werden.
In einem Punkt ist die SPD-Landtagsfraktion allerdings aus grundsätzlichen Erwägungen nicht der Auffassung der Diätenkommission. Gemeint ist der Vorschlag, die Kostenpauschale abzuschaffen. Der verfassungsrechtlich besondere Status von Abgeordneten steht im Widerspruch zu notwendig werdenden Auskunftsverpflichtungen betreffend das Erfordernis einer mandatsbedingten Ausgabe gegenüber dem Finanzamt.
Außerdem sind wir der Meinung, dass durch eine solche Regelung das grundsätzlich garantierte Recht der Zeugnisverweigerung der Abgeordneten ausgehöhlt wird. Es kann nicht unser Wille sein, dies auszuhöhlen.
Ich möchte noch einmal ins Gedächtnis rufen, um was es eigentlich geht. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung getroffen, die aus meiner Sicht an
der Wirklichkeit unserer Gesellschaft vorbeigeht. Es hat nämlich den Gedanken der Gleichheit für alle Abgeordneten für wichtiger gehalten als die natürlich in jeder Fraktion und in jedem Parlament vorhandene unterschiedliche Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Dieses führt zu Funktionswahrnehmungen unterschiedlichster Art innerhalb der Fraktionen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet, dass Funktionszulagen in Zukunft nicht mehr wie bisher an 51 von 59 Abgeordneten, sondern nur noch an zwölf Abgeordnete gezahlt werden.
Der Vorschlag der Arbeitsgruppe „Diäten“ orientiert sich bei der Höhe eines Jahreseinkommens von 68.400 € am Vorschlag der Diätenkommission. Bei diesem Betrag sind die Beträge, die für Alters- und Gesundheitsvorsorge vorgesehen sind, schon herausgenommen worden. Dies bedeutet, dass das Gehalt eines normalen Abgeordneten bei monatlich 5.700 € liegt. Zum Vergleich: Die Abgeordneten in NordrheinWestfalen haben ein durchschnittliches Monatseinkommen - vor kurzem beschlossen - in Höhe von 9.500 €. Ich finde, man kann nicht sagen, dass hier eine Entscheidung mit Unverstand und Abzockerei vorbereitet wird. Das ist eine Grundlage für eine vernünftige Tätigkeit.
Damit Sie wissen, in welcher Höhe wir uns in Zukunft bewegen, sage ich: Wir bewegen uns mit dem, wenn es so umgesetzt wird - auch in zweiter Lesung -, bei einem Jahresgehalt von 68.400 €. Das entspricht dem Jahresgehalt von Richtern, Oberstudiendirektoren und hauptamtlichen Bürgermeistern in Gemeinden bis 20.000 Einwohnern.
Alle Punkte werden von uns im Rahmen der weiteren Beratung noch einmal eingehend zu diskutieren und zu bewerten sein. Die SPD-Fraktion ist für eine sorgfältige, ohne Zeitdruck stattfindende Beratung in den dafür vorgesehenen parlamentarischen Gremien, bevor wir zur zweiten Lesung kommen. Wir gehen davon aus, dass die zweite Lesung im Jahr 2003 stattfinden wird. Erst in diesem Zusammenhang ist eine Entscheidung darüber zu treffen, wann dieses Gesetz in Kraft treten soll.
Dies bedeutet für den Landtagspräsidenten, dass er noch in diesem Jahr verpflichtet ist, uns einen Vorschlag hinsichtlich der Anpassung der Diäten an die Einkommensentwicklung, Inflationsausgleich, vorzulegen. Ich gehe davon aus, dass uns dieser fast jeder anderen Berufsgruppe zugestandene Inflationsausgleich wieder von bestimmten Verbänden streitig ge
macht wird nach dem Motto, es solle Verzicht geübt werden, obwohl wir aus guten Gründen schon in der Vergangenheit mehrfach auf eine Erhöhung verzichtet haben. Wir sollten selbstbewusst sein, uns dieses Opfer nicht erneut abverlangen zu lassen.
Ich fasse zusammen: Das Bundesverfassungsgericht hat Vorgaben gemacht, die Ausgangspunkt für den heutigen Gesetzentwurf sind. Wir nutzen diese Vorgaben, die zu einer erheblichen Reduzierung der Funktionszulagen führen, um die Einkommen der schleswigholsteinischen Landtagsabgeordneten so zu gestalten, dass in Zukunft eine Mitarbeit im Landtag für viele attraktiv erscheinen kann. Lassen Sie uns mit Mut, Selbstbewusstsein und ausreichender Beratungszeit in die Debatte gehen, um unsere Argumente draußen im Land gegenüber allen offensiv zu vertreten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist jedenfalls für mich persönlich eine ausgesprochen positive Entwicklung, die sich in den letzten Tagen und Wochen abgezeichnet hat. Noch vor wenigen Wochen wurde man in der Landtagskantine als Verräter und Nestbeschmutzer beschimpft und mittlerweile ist man in der Gefahr, nur noch von Gleichgesinnten umzingelt zu werden.
Deshalb ist es wichtig, dass wir an dieser Stelle noch einmal deutlich machen - auch die Grünen -, wo unsere Kritik am bisherigen Verfahren liegt und wo - auch das ist mir sehr wichtig - wir in diesem Hause mit allen Kolleginnen und Kollegen - auch in der Arbeitsgruppe
übereinstimmen. Vielleicht werden Sie, Herr Kollege Kubicki, es mir glauben, dass ich jedenfalls mit dem festen Willen in die Arbeitsgruppe gegangen bin, eine gemeinsame Lösung zu finden, und dass ich persönlich ausgesprochen enttäuscht darüber bin, dass wir das nicht hinbekommen, weil mir die Debatten um die Abgeordnetenentschädigung, um all das, was sich dort herumrankt, die verlogenen Debatten, die auch zum Teil von den Grünen mit geführt und initiiert worden sind, bis zum Hals stehen.
Ich sage das ganz deutlich. Ich habe überhaupt kein Interesse daran, mit falschen Bündnispartnern, mit bestimmten Gruppen von Populisten, in einen Topf geworfen zu werden.
Trotzdem glaube ich, dass wir unsere Kritik, die wir am Verfahren geübt haben, hier noch einmal deutlich machen können, um zu sagen, wo wir einer Meinung sind und dass wir gemeinsam die Ergebnisse der Arbeitsgruppe durchtragen wollen.
Das ist keine einfache Situation. Ich glaube, dass die Debatte, die in den letzten Wochen geführt worden ist, auf zwei entscheidende Fehler, auf die wir sehr frühzeitig hingewiesen haben, zurückzuführen ist. Der erste Fehler war, dass in der Öffentlichkeit zu Recht der Eindruck entstanden ist, dass das von der Diätenkommission vorgelegte Paket in unterschiedliche Abschnitte aufgeschnürt werden solle. Das ist falsch gewesen. Wir hatten nach der Vorlage der Diätenkommission eine hervorragende öffentliche Ausgangslage für diese Diskussion. Das muss man einmal sagen.
Der zweite Fehler, der gemacht worden ist, war, dass in der Öffentlichkeit nicht zu Unrecht der Eindruck erweckt worden ist, hier solle eine Lösung möglichst vor der Sommerpause durchgepeitscht werden. Auch hier wissen Sie sehr genau, dass es dazu in den Fraktionen Vorbereitungen gab. Das ist nicht zustande gekommen. Diese beiden Entwicklungen haben dazu geführt, dass nicht die Grünen - ich überschätze unseren Einfluss in dieser Gesellschaft nun wahrlich nicht -, sondern andere Gruppen in dieser Gesellschaft, inklusive der Presse, es den Abgeordneten des Landtags einmal zeigen wollten, wo der Hammer hängt. Das ist doch das, was in den letzten Wochen passiert ist. Dieser berechtigten Kritik, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss man sich stellen.
Ich finde, dass wir mittlerweile auf einem ausgesprochen guten Weg sind. Ich habe sehr begrüßt, was der