Unumwunden gebe ich hier im Parlament zu, dass wir vor allem mit unserem Vorschlag, den Hauptausschuss in den Städten und Kreisen wieder zu einem verwaltungsleitenden Organ umzugestalten, auf massiven Widerstand vor allem im Bereich der Hauptamtler, aber nicht nur dort, gestoßen sind. Trotzdem war dieser Diskussionsprozess aus unserer Sicht absolut notwendig. Wir haben unseren ursprünglichen Gesetzentwurf inzwischen revidiert, und zwar vor allem auf der Grundlage unserer Parteitagsbeschlüsse vom Weißenhäuser Strand. Ich würde manch anderem auch wünschen, das so breit zu diskutieren und zu verabschieden.
Für uns ist es eine Genugtuung, wenn wir heute als die große Oppositionsfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag feststellen können, dass die Regierungsfraktionen keinen eigenen Gesetzentwurf vorle
gen konnten, sondern ihre Änderungen auf der Grundlage unseres Gesetzentwurfs eingebracht haben. Das ist die richtige Taktfolge. So wollen wir das machen.
(Beifall bei der CDU - Karl-Martin Hent- schel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nun seid ihr gerade gelobt worden!)
Dabei sind wir mit den Änderungsanträgen von RotGrün natürlich überhaupt nicht zufrieden, Herr Kollege Hentschel. Leider sind unsere Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung in vielen Bereichen konterkariert worden. Möglicherweise wären wir mit den Sozialdemokraten noch ein Schritt weitergekommen, wenn es Sie nicht gäbe.
Das große Ziel aller Fraktionen hieß: Stärkung des Hauptamtes! Das war der Slogan. Wir müssen uns fragen: Haben wir dieses Ziel mit den vorliegenden Vorschlägen wirklich erreicht? Haben wir das, was wir an Erwartungshaltung im Land, bei den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern geweckt haben, mit diesen Vorschlägen tatsächlich durchgesetzt?
Wir als CDU wollten mit unserem Gesetzentwurf eine tatsächliche Neudefinition der Aufgaben des Hauptausschusses. So sollte der Hauptausschuss Fachausschussbeschlüsse durch ein eigenes Votum ersetzen können. Dieser Vorschlag wurde nicht angenommen.
Der Hauptausschuss hat jetzt lediglich das Recht, ein ergänzendes Votum abzugeben. Noch in der Sitzung des Landtages am 25. Januar 2001 hat der Innenminister - gleichzeitig Kommunalminister und von mir in diesen Fragen hin und wieder besonders geschätzt unter anderem Folgendes wörtlich ausgeführt:
„Die erforderliche Stärkung des Hauptausschusses und damit des Ehrenamtes lässt sich auch und vielleicht besonders unter Beibehaltung des Prinzips der klaren Zuteilung der Verantwortung erreichen.“
Dieses Ziel ist aus unserer Sicht mit den Änderungsvorschlägen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN leider nicht erreicht worden. Dabei räume ich allerdings unumwunden ein, dass die neuen Regelungen immerhin besser sind als die bisher gültigen Bestimmungen zum Hauptausschuss.
verfahren Änderungen durchgepaukt worden, die nicht dem Anspruch genügen, der noch von allen Rednern in der ersten Lesung postuliert wurde. Es sollte eine Kommunalverfassung werden, die von einer breiten Mehrheit im Parlament getragen wird und von einer politisch breiten Mehrheit im kommunalen Bereich was noch viel wichtiger ist - akzeptiert wird. Leider hat der Zwang von Rot-Grün, Koalitionskompromisse zu erzielen, dieses Postulat völlig ausgehöhlt.
Als Erfolg verbucht die CDU, dass unser vorbehaltloser Einsatz für die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte dazu geführt hat, dass diese wichtige Bürgerbeteiligung beibehalten wird. Trotz einer grandiosen Verlustserie bei diesen Direktwahlen haben Sie als Sozialdemokraten es nicht gewagt, dieses Bürgerrecht wieder einzusammeln. Das ist nun wirklich gut so.
Leider haben Sie unseren Vorschlag, auch die ehrenamtlichen Bürgermeister direkt zu wählen, abgelehnt. Herr Kollege Puls, damit werden wir noch Probleme bekommen. Darüber werden wir noch viel diskutieren, wenn ich mir den aktuellen Diskussionsprozess zur Amtsordnung anschaue.
Eines will ich hier in aller Klarheit und in aller Deutlichkeit sagen - da hört es dann auch mit der Freundlichkeit gegenüber dem Innenminister auf -: Herr Innenminister, lassen Sie die Finger von unseren kleinen Gemeinden! Fummeln Sie nicht mit einer Gebietsreform an unseren kleinen Gemeinden herum!
Wenn Sie etwas ändern wollen, lassen Sie uns über Aufgabenübertragung, über Funktionalreform, über Deregulierung, über Standardfreigabe reden. Aber hören Sie auf, hier in Schleswig-Holstein eine solche unsinnige Gebietsreformdiskussion zu führen!
(Beifall bei CDU und FDP - Zuruf der Abge- ordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Unruhe)
Gut ist auch der Tatbestand, dass die ursprüngliche Absicht der SPD, die personenbezogenen Direktwahlen - man höre und staune - mit den Kommunalwahlen zusammenzulegen, erst gar nicht zur Abstimmung gestellt wurde.
Nein, Frau Kollegin Heinold. Der Präsident meint nicht den Redner; er meint die unflätigen Zwischenrufer.
Das werde ich machen, Herr Präsident. - Dies hätte eine völlig unnötige Politisierung bedeutet und hätte die Bedeutung der Direktwahlen eliminiert.
Unser Abstimmungsverhalten zur Kommunalverfassung wird dadurch bestimmt, dass zum Schluss noch eine Reihe von rot-grünen Vorschlägen unterbreitet wurde, die unter der Rubrik „Bürokratie und Ideologie“ abzubuchen sind. Leider haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht begriffen, dass die kommunale Selbstverwaltung Freiräume braucht. Die Kommunalpolitiker vor Ort können selbstverantwortlich sehr gut entscheiden, wie sie ihre Aufgaben zu erfüllen haben.
Herausragendes Beispiel hierfür ist die Tatsache, dass unser Vorschlag, die Kommunen zu ermächtigen, in eigener Verantwortung darüber zu entscheiden, in welcher Form der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes gefördert wird, abgelehnt wurde. Stattdessen kommt es zu weiteren bürokratischen Regelungen im Zusammenhang mit der Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten.
Auch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen zur Mussvorschrift zu erheben, stellt eine weitere Bürokratisierung dar und schafft Rechtsunsicherheit.
Völlig unverständlich ist aus unserer Sicht die Regelung zur Repräsentation durch Bürgervorsteher und Bürgermeister beziehungsweise Kreispräsident und Landrat. Eine politische Festlegung der Repräsentation in der Hauptsatzung - wie Sie jetzt vorgesehen ist - ist völlig unsinnig. Wir setzen weiterhin auf das partnerschaftliche Miteinander der kommunalen Re
Das auf Druck der Grünen eingeführte QuasiGrundmandat - das ist ein Hauptargument für die Ablehnung - wird die Arbeit in den kommunalen Vertretungskörperschaften weiter erschweren und unattraktiv machen. Das Antrags- und Rederecht von bürgerschaftlichen Mitgliedern eines Ausschusses in allen Ausschüssen mindert die demokratische Stellung der vom Volk gewählten Gemeindevertreter und Kreistagsabgeordneten. Diese Regelung trägt dazu bei, die kommunale Selbstverwaltung zu lähmen und potenzielle Bewerber um ein kommunales Mandat abzuschrecken. Ich garantiere Ihnen, liebe Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass vor allem aus Ihren Reihen Widerstand an dieser unsinnigen Regelung kommen wird. Deswegen werden wir sie auch wieder abschaffen müssen.
Wir als CDU halten es auch für verkehrt, dass der Mindestkanon an Qualitätsanforderungen für die Hauptverwaltungsbeamten völlig wegfallen soll. Offensichtlich haben SPD und Grüne nicht genügend Persönlichkeiten, die Eignung, Befähigung und Sachkunde haben, um für das Amt eines Bürgermeisters oder Landrats zu kandidieren und dann auch noch von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt zu werden. Anders ist die Abschaffung dieser Qualitätsanforderungen nicht zu erklären.
Auch unsere weitgehenden Forderungen zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen haben Sie abgelehnt. Statt ordnungspolitisch die Privatwirtschaft sinnvoll zu stärken, ist die Möglichkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen erweitert worden.
Wir halten diese Kommunalverfassung nicht für zustimmungsfähig. Wir bedauern, dass es nicht zu ernsthaften Beratungen über alle Fraktionsgrenzen hinweg gekommen ist. Leider haben wir nun doch nicht eine, sondern eine rot-grüne Kommunalverfassung.
Gestatten Sie mir abschließend noch folgenden Hinweis. Wir waren im Zuge der Gesetzesberatungen gehalten und auch auf Grund der Urteile mehrerer Länderverfassungsgerichte verpflichtet, uns sehr eingehend mit der Fünfprozentklausel auseinander zu setzen. Mehrmals habe ich im Sonderausschuss angemahnt, dass wir als Parlament sehr sorgfältig begründen müssen, warum wir bei Kommunalwahlen an der dieser Sperrklausel festhalten wollen. Wir hätten nachweisen müssen, dass bei Abschaffung der Fünfprozentklausel die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften nicht mehr gewährleistet
ist. Dies hätten wir sehr dezidiert nachweisen müssen, wie es uns die Gerichte auch aufgetragen haben.
Leider ist dies auf Grund der etwas chaotischen Ausschussberatungen nicht geschehen. Jetzt werden die Gerichte - ich bedaure das - über die Beibehaltung oder Abschaffung der Sperrklausel entscheiden müssen. Das ist eigentlich nicht der Weg, den ein Gesetzgeber gehen sollte. Ich glaube, hier ist auch im Zuge der Hektik der Ausschussberatungen der letzten Wochen nicht sauber genug gearbeitet worden.
Ich möchte mich abschließend ganz herzlich bei allen bedanken, die an diesem komplizierten Verfahren mitgewirkt haben. Es war sicherlich eine schwierige Arbeit. Ich will auch ausdrücklich erwähnen, dass der Innenminister dazu beigetragen hat, das eine oder andere zu entwirren und auch gesetzgeberisch in den richtigen Rahmen zu bringen. Dank sage ich vor allen Dingen den kommunalen Landesverbänden, die durch ihre Mitwirkung wirklich Schlimmeres verhindert haben. Mein Dank gilt vor allen Dingen auch der Landtagsverwaltung und der direkten Ausschussbegleitung. Ich finde aber, wir sollten es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Landtagsverwaltung nicht noch einmal zumuten, ein Gesetzgebungsverfahren in einem solchen Hauruckverfahren durchzuziehen. Wir sollten uns dies auch selbst nicht zumuten. Es war hart an der Grenze dessen, was man zu akzeptieren bereit sein konnte. Ich glaube, dass alle Menschen, die ehrenamtlich im Lande Schleswig-Holstein tätig sind, die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, es verdient hätten, dass wir hier eine andere Diskussion, eine breitere Diskussion, auch in den letzten Phasen des Gesetzgebungsverfahren, mit ihnen geführt hätten und nicht so sehr darauf geachtet hätten und hätten achten müssen, ob Rot-Grün denn hier in Schleswig-Holstein noch einige Tage länger überlebt.