Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir vorweg einen Dank an Klaus-Peter Puls für die freundliche Schilderung meines körperlichen Zustandes.
Ich darf zu diesem Thema mein Ergebnis vorwegnehmen. Dazu greife ich eine Formulierung von Herrn Wadephul auf. Herr Wadephul, der angemessene Einsatz der Videoüberwachung ist nach unserer heutigen Rechtsgrundlage möglich. Von daher besteht aus meiner Sicht für Schleswig-Holstein kein Handlungsbedarf. Frau Fröhlich hat den § 184 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz zitiert. Die dort genannten Voraussetzungen sind für mich absolut selbstverständlich und ich wüßte nicht, was daran geändert oder erweitert werden sollte.
Ich erinnere daran, dass es bei den hier zur Diskussion stehenden Videoüberwachungsmaßnahmen durch die Polizei in öffentlichen Räumen nicht um verdeckte, heimliche oder konspirative - also auf Tarnung ausgerichtete - Überwachungen geht, sondern um die offene, erkennbare videographische Beobachtung von Straßen und Plätzen. Das optische Auge wird nicht jede denkbare Geographie erfassen dürfen. Darüber besteht bei den Innenministern von Bund und Ländern absolute Einigkeit.
Neuralgische Kriminalitäts- und Gefahrenschwerpunkte können mit optischer Technik beobachtet werden. Darunter verstehe ich zum Beispiel Orte, an denen regelmäßig Straftaten verübt werden, oder im Einzelfall Orte, an denen die Begehung von Straftaten droht, und Verkehrsknotenpunkte mit hoher Unfallhäufigkeit. Es müssen allerdings konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Dazu verweise ich noch einmal auf § 184 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz.
Die Videoüberwachung von Kriminalitätsbrennpunkten kann im Einzelfall potentielle Straftäter von der Begehung von Straftaten abschrecken und zur Straftatverhütung und -aufklärung beitragen. Videoüberwachung kann auch dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
Videoüberwachung muss aber in eine gesamtgesellschaftlich vernetzte und umfassende Gesamtstrategie kriminalpräventiver Maßnahmen integriert sein.
Sie ist als ausschließliches polizeiliches Instrument untauglich. Ich denke, wir sind uns alle darüber einig, dass die bloße Verdrängung von Kriminalität verhindert werden muss. Der Technikeinsatz ist kein Allheilmittel zur Kriminalitätseindämmung, sondern ein Teil aufeinander abzustimmender Maßnahmen von Polizei, Ordnungsbehörden und anderen Sicherheitspartnern.
Er kann, soll und wird keine polizeiliche Präsenz ersetzen, sondern sie allenfalls flankieren. Eine Dauerbetriebserlaubnis gibt es nicht.
Ein flächendeckender Einsatz der Videotechnik ist für die Landesregierung nicht denkbar. Die Ungewissheit, ob und von wem beobachtet oder aufgezeichnet wird und zu welchem Zweck das erfolgt, kann einen latenten Anpassungsdruck bei den unbeteiligten Dritten erzeugen. Das beeinträchtigt deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das gesellschaftliche Klima unseres demokratischen Gemeinwesens gleichermaßen.
Ich teile die Auffassung des Oberbürgermeisters der Stadt Saarbrücken, der in seiner Eigenschaft als Präsident des Deutschen Städtetages jüngst öffentlich forderte, Plätze so zu gestalten, dass deren Missbrauch durch kriminelle und strafrechtlich relevante Alkoholexzesse bereits durch bauliche Maßnahmen spürbar eingedämmt wird.
Treten dennoch gelegentlich Störungen der öffentlichen Sicherheit auf, muss die Polizei darauf mit verstärkter offener Präsenz reagieren.
Unsere Polizei geht mit der im Landesverwaltungsgesetz gesetzlich geregelten Videoüberwachung deshalb auch sehr behutsam um. In Schleswig-Holstein werden seit 1994 beziehungsweise 1996 zwei Gefahren- beziehungsweise Deliktschwerpunkte jahres- und darüber hinaus tageszeitbedingt und nur anlassbezogen offen videoüberwacht. Das ist zum einen die Flensburger Hafenspitze und zum anderen ein Teil der Westerländer Fußgängerzone. Bildaufzeichnungen erfolgen nicht.
Das polizeiliche Ziel der Gefahrenminimierung und des Straftatenrückgangs konnte bisher erreicht werden. Die sehr restriktive polizeiliche Praxis in SchleswigHolstein hat sich bewährt - das stelle ich ausdrücklich fest - und wird nicht geändert.
Den von den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erbetenen Bericht werde ich selbstverständlich gern - so weit es möglich ist - abgeben.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Herr Abgeordneter Geißler, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie Ausschussüberweisung beantragt haben?
(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Das geht nicht! - Martin Kayenburg [CDU]: Alternative Ab- stimmung in der Sache! - Wortmeldung der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW])
(Anke Spoorendonk [SSW]: Ich sage Ja zur Abstimmung in der Sache, aber ich bitte doch darum, dass wir uns auch explizit der Stimme enthalten können! Daher keine alternative Abstimmung! Wir möchten das gern im Pro- tokoll stehen haben!)
- Das ist auch bei alternativer Abstimmung möglich, weil ich ansage, mit welchen Stimmen wie abgestimmt wurde. Alternative Abstimmung ist also in Ordnung? Dann lasse ich zunächst über den Ursprungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/137 (neu), abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen?
Dann lasse ich über den Antrag der Fraktion von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/154, abstimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Abgeordneten des SSW angenommen.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die GMSH begeht am 1. Juli ihren ersten Geburtstag. Da ist es im übertragenen Sinne an der Zeit zu überprüfen, ob das Baby schon laufen gelernt hat oder immer noch auf dem Boden krabbelt.
Es ist klar, dass eine neu aufgebaute Organisation mit voraussichtlich über 1.000 Beschäftigten Anlaufprobleme hat. Aber was die F.D.P.-Fraktion als Kunde der GMSH erlebt hat, ist von besonderer Qualität.
Das Antragsverfahren ist so bürokratisch, dass der Aufwand für das Schreiben von kleineren Aufträgen für meine Fraktion mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Erledigung dieser Aufträge. Die Vorbereitung auf diesen Antrag hat gezeigt, dass Ähnliches auch in anderen Bereichen zu beobachten ist.
Einen Moment, bitte, Herr Abgeordneter! Ich bitte darum, dass entweder der Redner lauter redet, als sich das Plenum unterhält,
Frau Präsidentin, mir war nicht klar, dass die Mikrofonanlage ausgefallen ist; sonst könnte man sie einfach weiter aussteuern. Aber ich bin auch gern bereit, etwas lauter zu reden.
Vielleicht handelt es sich tatsächlich nur um Anfangsschwierigkeiten. Aber es stimmt sehr nachdenklich, wenn die schöne neue Welt der GMSH so aussieht,
Auch zum Personalbereich gibt es widersprüchliche Meldungen. Zum einen ist zu hören, dass möglichst viel Personal auf die GMSH übertragen werden soll, damit es nicht mehr im Landeshaushalt auftaucht. Zum anderen wird berichtet, der Schlüssel, ab welchem Umfang der Tätigkeit bei der Gebäudebewirtschaftung Personal auf die GMSH übertragen werden soll, sei starr, unflexibel und führe zu Personalmehrbedarf. Da gibt es so einen wunderbaren Bericht der Akademie für Natur und Umwelt aus Neumünster.
Der Berichtsantrag nimmt die gegenüber der F.D.P.Fraktion geäußerte Kritik auf und versucht, etwas Licht in die unübersichtliche Situation zu bringen.