Protocol of the Session on March 20, 2002

Auch die Automation des Grundbuchwesens ist für Schleswig-Holstein gesichert. Der Echtbetrieb ist eröffnet und nach einem genauen Plan kann nun Amtsgericht für Amtsgericht auf das elektronische Grundbuch umgestellt werden.

Wir werden in wenigen Monaten auch das zentrale Mahngericht einrichten können, das die geballten Antragsmengen einzelner Antragsteller elektronisch verarbeiten kann und diese dann fest an den Standort Schleswig-Holstein bindet.

Diese Investitionen sind Investitionen in die Zukunft und zeigen Wirkung. Trotz gesunkener Personalzahlen in den Bürobereichen arbeiten die Gerichte heute effizienter als früher. Ich weiß das durch meine persönlichen Besuche bei den Gerichten. Durch Modernisierungsansätze sind Arbeitszufriedenheit und Motivation gestiegen. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Faktor für eine bürgerfreundliche, effiziente und erfolgreich arbeitende Justiz.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Nach den statistischen Erhebungen - Sie sehen dies an den Zahlen - haben wir in Zivilsachen, seit 1995 gerechnet, eine abnehmende Verfahrensdauer zu verzeichnen. Gleiches gilt für Familiensachen. Auch diesbezüglich liegen wir deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Bei den Landgerichten sieht man diese Tendenz ebenfalls. Personalentwicklungskonzept, Qualitätsmanagement und Kosten-Leistungs-Rechnung sind Schritte, die diese Tendenz verstärken, und sind wesentliche Modernisierungsmöglichkeiten.

Bei all diesen Fragestellungen der grundsätzlichen Modernisierung in der Justiz gehen wir offen miteinander um, aber wir führen auch eine offene Debatte. Gerade die Debatte um die Effizienz richterlicher Tätigkeit führen wir einerseits mit den Richtern und Richterinnen, andererseits aber auch sehr gerne mit dem Landesrechnungshof. Allerdings ist die Prüfung der materiellen Arbeit der Richter und Richterinnen durch den Landesrechnungshof hoch problematisch. Wir haben die klare Grenze der richterlichen Unabhängigkeit gemeinsam zu wahren. Ich darf das auch an dieser Stelle ausdrücklich betonen: Wir gehen davon aus, dass wir zu einem gemeinsamen Vorgehen von Landesrechnungshof, Richtern und Richterinnen, Präsidenten der Gerichte und Justizministerium kommen.

Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass in den letzten Jahren sehr viel dafür getan worden ist, in der Justiz Strukturen zu schaffen, die auch den

(Ministerin Anne Lütkes)

Vergleich mit privaten Dienstleistern durchaus aushalten. Wir haben die Grundlage zur Sicherung einer zukunftsfähigen Justiz geschaffen, wir haben die Bereitstellung qualifizierten Personals für die Justiz geschaffen, auch durch Aus- und Fortbildung der vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und insbesondere mit einem neuen Ausbildungsberuf für Justizfachangestellte. Damit haben wir den besonderen Bedürfnissen unserer Serviceeinheiten in den Gerichten und Staatsanwaltschaften Rechnung getragen. Die bisher dort arbeitenden Angestellten wurden geschult und werden im Rahmen unseres Personalentwicklungskonzeptes auch weiterhin gut qualifiziert.

Das heikle Problem der Angestelltenvergütung konnten wir ebenfalls lösen. Um es deutlich zu sagen: Die Beamten des mittleren Dienstes, die heute noch in den Serviceeinheiten arbeiten, sind und bleiben eine tragende Säule. Wir werden künftig auch mit Arbeiten aus dem bisherigen Rechtspflegerbereich befasst sein, dadurch eine Qualifizierungsperspektive gewinnen und - das ist sehr wichtig - die Rechtspfleger entsprechend entlasten. Für diese Möglichkeit und die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage hierfür setzen wir uns auf Bundesebene mit Nachdruck ein.

Meine Damen und Herren, auch im Strafvollzug haben wir, so denke ich, einen zukunftsfähigen Stand erreicht. Ich nenne hier die Errichtung der Jugendanstalt Schleswig. Die neue Jugendarrestanstalt in Moltsfelde steht kurz vor der Fertigstellung. Unser Investitionsprogramm für den Vollzug wird im Zeitplan umgesetzt, der Behandlungsvollzug wird ausgebaut, die Straffälligenhilfe und die sozialen Dienste werden gestärkt.

Ich kann für meinen Teil feststellen, dass die Justiz heute in der Lage ist, die ihr gestellten Aufgaben zu bewältigen, und dass wir gerüstet sind, dass sie dies auch im Jahre 2020 kann. Allerdings bedarf es einer Auseinandersetzung um die Zukunftsfähigkeit der Justiz, einer Auseinandersetzung auch um Veränderungen der gewachsenen Strukturen in der Justiz und wiederum der Reflektion des Geschehenen.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Insofern haben wir im Dezember des vergangenen Jahres mit den Verantwortlichen für die Justiz im Lande eine Zukunftswerkstatt zu dieser Fragestellung begonnen. Wir haben damit weitere Grundsteine für Gemeinschaftsprojekte in der Justiz, mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften, gelegt, damit diese ihre Angelegenheiten in Zukunft weitestgehend eigenständig gestalten können, damit die Managementkompetenz unserer Behördenleiter gestärkt wird und damit

im elektronischen Rechtsverkehr ein weiterer Schritt -

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Entschuldigung, Frau Ministerin. - Ich muss doch noch einmal um mehr Aufmerksamkeit bitten!

Es ist für mich schon sehr schön, dass sich überhaupt einige Menschen für die Lage der Justiz interessieren.

(Beifall)

Nun sind wir wieder bei der Sache.

Insofern vielen Dank, Herr Präsident. - Wir tun also gute Schritte, aber wir diskutieren auch weitere Schritte im Hinblick auf eine größere Kundenorientierung der Justiz. Bürgernähe ist das Stichwort, aber dahinter steht eine noch ganz intensiv zu führende Debatte.

Dies sind Ansätze, die Justiz für das Jahr 2010, für das Jahr 2020 durchaus gerüstet sein zu lassen. Aber, meine Damen und Herren, dazu gehört auch die Debatte um die materielle Entwicklung des Rechts, dazu gehört die Debatte um die außergerichtliche Streitschlichtung, um veränderte Verfahrensordnungen, um die Möglichkeit des elektronischen Rechtsverkehrs in seiner demokratischen Komponente, in seinen Auswirkungen auf Bürgernähe, Erreichbarkeit und Benutzbarkeit der Justiz, vielleicht auch für Menschen, die gerade nicht mit dem Computer umgehen. Das sind alles materielle Probleme, die wir diskutieren und die vielleicht Gegenstand einer anderen Anfrage Ihrerseits sein könnten.

Heute haben Sie nach den Fakten, den Zahlen, den Pensen, den Verfahrensdauern gefragt. Diese Zahlen haben wir Ihnen auf den Tisch gelegt. Ich wiederhole: Ich hoffe, Sie können damit arbeiten, und möchte schließen mit einem ausdrücklichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses, die heute mit ganz wenigen hier vertreten sind. Sie konnten ja nicht alle mitkommen.

(Beifall)

Ich danke Ihnen, Frau Ministerin, für die Beantwortung der Großen Anfrage, eröffne jetzt die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Hildebrand das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rechtsstaat braucht eine starke Justiz. Das klingt zwar wie eine Selbstverständlichkeit, aber was ist in Schleswig-Holstein zurzeit schon selbstverständlich? Noch nicht einmal mehr die Rechtsstaatlichkeit scheint hierzulande selbstverständlich zu sein, wenn man die jüngsten Ereignisse in und um die Staatskanzlei und das Finanzministerium beobachtet.

(Zurufe von der SPD)

Da verwundert es kaum, dass die Anfrage der FDPFraktion zur Situation der Justiz in Schleswig-Holstein bei allen Beteiligten im Ergebnis auf positive Resonanz gestoßen ist.

(Lachen des Abgeordneten Lothar Hay [SPD])

Das ist jedenfalls unser erster Eindruck, den wir auf der Fachtagung gewonnen haben, die wir auf der Grundlage dieser Großen Anfrage Anfang des Monats durchgeführt haben. Ganz offensichtlich ist es allen Beteiligten im Bereich der Justiz, sei es in den Gerichten, bei den Staatsanwaltschaften oder im Vollzug, lieber, wenn man mit ihnen statt über sie redet.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Vor dem Hintergrund der aktuellen Modernisierungsdiskussion, wie ich es einmal nennen möchte, insbesondere dem Prüfungsvorhaben des Landesrechnungshofs zur richterlichen Effizienz, ist dies eine nur zu verständliche Haltung. Mit der Antwort auf die Große Anfrage liegt nunmehr eine Bestandsaufnahme der Situation der Justiz vor. Sie hat allen Beteiligten eine Menge zusätzlicher Arbeit gebracht. Ich möchte mich ausdrücklich dem Dank der Justizministerin an die Personen anschließen, die hier wirklich ganze Arbeit geleistet haben.

(Beifall)

Sie hat aber auch eine Menge Information zutage gefördert, die Ansatzpunkt dafür sein könnte, wie die Justiz weiter arbeiten kann, sei es in bewährten Strukturen oder auf verbesserten Wegen. Spektakulär im Sinne der gegenwärtigen Tagesereignisse sind diese Informationen nicht. Dass sie gleichwohl nicht unspektakulär sind, haben nicht zuletzt die Reaktionen aus dem Justizministerium gezeigt.

Ich war wirklich sehr erstaunt, Frau Ministerin Lütkes, welche Energie Sie darauf verwendet haben, unsere Fachtagung zur Situation der Justiz zu torpedieren. Was hat Sie daran eigentlich so erschreckt, dass wir Vertreter von Gerichten, Staatsanwaltschaften und aus dem Strafvollzug zu einem Informationsaustausch eingeladen haben? Könnte es sein, dass wir Gespräche geführt haben, die in Ihrem Hause nicht stattfinden? Hatten Sie Angst, dass wir Informationen erhalten, die Sie nicht haben? Ihre Mitarbeiter, die Sie nach Absprache sicherheitshalber - ich sage mal - als Kontrolleure geschickt haben, machten jedenfalls den Eindruck. Ihnen lag, immerhin Anfang März, noch nicht einmal die Antwort auf unsere Große Anfrage vor, die in Ihrem Hause erstellt worden war. Selbstverständlich haben wir ihnen gerne und unbürokratisch ein Exemplar vom 6. Februar 2002 zur Verfügung gestellt. Wir werden auch gerne weiter in dieser Weise behilflich sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Frau Konstanze Görres-Ohde, leitete ihren Beitrag auf unserer Fachtagung sinngemäß mit den Worten ein, dass sich die Justiz in Schleswig-Holstein im Vergleich zu Hamburg, von wo sie ja kommt, als eine Idylle darstelle. Nun, dieser Vergleich ist relativ und Frau Görres-Ohde hat ihn selbst im weiteren Verlauf relativiert. Fest steht, dass in der Justiz in SchleswigHolstein, also bei den Gerichten, in der Staatsanwaltschaft, im Justizvollzug, und zwar sowohl im richterlichen wie im nichtrichterlichen Bereich, mittlerweile eine Belastungsgrenze erreicht ist, die nicht weiter strapaziert werden kann und darf. Das ergibt sich aus den Antworten der Landesregierung, das haben sämtliche Experten auch mündlich noch einmal unmissverständlich deutlich gemacht.

Lassen Sie mich das nur an einigen Punkten hervorheben. Da ist zunächst die Arbeitsbelastung bei den Gerichten. Bei aller Anerkennung für die Verbesserungen, die sich durch die stetige Einführung der Informationstechnologien oder den Ausbau der Serviceeinrichtungen ergeben haben, ist die Belastungsgrenze ausgeschöpft. Der derzeitige Pensenschlüssel der Gerichte macht es deutlich. Zwar geht die Landesregierung davon aus, dass eine Belastung von 1,3 Pensen durchaus zumutbar ist und in Schleswig-Holstein auch grundsätzlich nicht überschritten wird, auf unserer Fachtagung haben wir jedoch erfahren, dass es in Zivilsachen tatsächlich eine Belastung von 1,5 Pensen gibt. Mit anderen Worten, jeder Zivilrichter muss hierzulande das erledigen, was eigentlich 1,5 Richter erledigen sollten. Dass das, gelinde ausgedrückt, zu Unmut bei allen Verfahrensbeteiligten führt, dass sich Richter gehetzt fühlen und Parteien ungerecht behan

(Günther Hildebrand)

delt, liegt auf der Hand. Nicht zufällig haben die Dienstaufsichtsbeschwerden in den letzten Jahren zugenommen.

Auslöser für diese hohe Arbeitsbelastung in Zivilsachen sind nicht zuletzt die Strafverfahren. Hier haben wir das Phänomen, dass sich die Anzahl der Strafverfahren in den letzten Jahren zwar verringert hat, die Hauptverhandlungstage jedoch mehr geworden sind. Dadurch wird mehr richterliches Personal gebunden. Es müssen so genannte Hilfsstrafkammern eingerichtet werden, um ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten. Da diese Richter irgendwo herkommen müssen, werden sie aus dem Zivilverfahren abgezogen. Nun drängt sich die Frage auf, wieso Strafverfahren heute immer länger dauern. 1985 hatten wir 1,5 bis zwei Hauptverhandlungstage, 1997 lag die Zahl zwischen 5,5 und 7,5 Hauptverhandlungstagen. Die Schuld den Anwälten zuzuschieben, die sich angeblich alle in der so genannten Konfliktverteidigung üben, ist sicherlich verkehrt, Einzelfälle selbstverständlich ausgeschlossen. Hauptursache ist im Wesentlichen die veränderte Struktur der Verfahren. Mehr denn je stehen heute Betäubungsmitteldelikte, Banken- und Wirtschaftskriminalität oder auch Ausländerkriminalität auf der Tagesordnung. Allein der Einsatz von geeigneten Dolmetschern, um beim letzten Beispiel zu bleiben, erfordert häufig viel, viel Zeit.

Besonders erschreckt haben mich die Informationen aus der Sozialgerichtsbarkeit. Mangels Datenerhebung gibt die Antwort der Landesregierung hier zwar wenig her, aber bereits heute dauern Verfahren in erster Instanz durchschnittlich fast 18 Monate, Tendenz steigend, und das bei Streitigkeiten um in der Regel existenzsichernde Leistungen wie beispielsweise Renten oder Abfindungen. Hier muss sich die rot-grüne Landesregierung wirklich fragen lassen, ob sie ihren Anspruch, auf Seiten der sozial Schwächeren zu stehen, wirklich so ernst nimmt, wie sie vorgibt, oder ob sie diesen Anspruch nur als Monstranz vor sich herträgt. Nach meiner Meinung muss sich hier dringend etwas ändern. Im Interesse der Betroffenen sollte das nicht der rot-grüne Anspruch sein.

Meine Damen und Herren, als kleines Highlight habe ich die Ausführungen zum automatisierten Mahnverfahren genossen. Als ich im April/Mai 2000 mit Kleinen Anfragen nach der Möglichkeit zur Einführung des automatisierten Mahnverfahrens fragte, wurde das von der Landesregierung unter Hinweis auf die angebliche Unwirtschaftlichkeit schlicht abgelehnt. Nur wenig später jedoch, Mitte 2000, so die Aussage in der Großen Anfrage, änderte sich diese Einstellung grundlegend. Durch die plötzliche Ankündigung von MobilCom, zusätzliche 100.000 Mahnanträge pro Jahr stellen zu wollen, sah sich die Landesregierung plötz

lich veranlasst, ein Verfahren in Schleswig-Holstein einzuführen, das im übrigen Bundesgebiet bereits Standard ist. Ein Dank an MobilCom! Vielleicht hilft es bei den gegenwärtigen Liquiditätsengpässen. Nur, kann mir aus der rot-grünen Landesregierung mal jemand erklären, warum erst beim großen Wirtschaftsunternehmen möglich ist, was den kleineren und mittleren Unternehmen in Schleswig-Holstein jahrelang vorenthalten wurde?

(Beifall bei FDP und CDU)

Ein Beitrag für den Wirtschaftsstandort SchleswigHolstein war diese Verzögerung jedenfalls nicht, auch wenn wir das im Norden schon zur Genüge kennen, dass auch wir irgendwann einmal machen, was andere schon kennen. Wellness lässt grüßen.

Meine Damen und Herren, ebenfalls ausgeschöpft ist die Belastungsgrenze bei den Staatsanwaltschaften. Dieser Zustand wird schlimmer, wenn die Landesregierung so weiter macht, wie es in den letzten Tagen bekannt geworden ist. Allein durch die Lohmann/Pröhl-Vorgänge dürfte die Staatsanwaltschaft Kiel demnächst so ausgelastet sein beziehungsweise überlastet sein, dass sich die Landesregierung schon einmal Gedanken über zwei zusätzliche Korruptionsstaatsanwälte machen sollte. Aber auch sonst steigt die Zahl der Ermittlungsverfahren kontinuierlich an. Zudem sieht sich die Staatsanwaltschaft stetig mit neuen von der Politik gewollten Aufgaben konfrontiert, sei es der Opferschutz, die Durchführung von DNAVerfahren oder auch langwierige Verhandlungen mit Dolmetschern. Wir müssen uns klar darüber sein, dass der, der diese zusätzliche Aufgabenerfüllung will, auch für die Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Aufgaben sorgen muss. Hier klafft jedoch eine gewaltige Lücke.

Wo ich gerade bei dem Thema bin: Auch wir als Gesetzgeber müssen uns fragen lassen, ob es ausreichend ist, immer neue Forderungen nach Gesetzen und staatlichen Eingriffsmöglichkeiten zu stellen. Ich wäre schon dankbar, wenn wir die Umsetzung der bestehenden Regelungen immer gewährleisten könnten.

In diesem Zusammenhang warne ich besonders vor der derzeit so beliebten nachlässigen Formulierung von immer neuen Tatbeständen. Das überfordert die dritte Gewalt schlicht und ergreifend, wenn sich die Legislative immer darauf verlässt, dass die Justiz im Wege der Rechtsauslegung schon richten wird, was die Legislative nicht in der Lage ist, korrekt zu formulieren.

(Beifall bei der FDP)

Das bedeutet eine exorbitante Belastung für die Justiz.

(Günther Hildebrand)