Protocol of the Session on February 20, 2002

(Martin Kayenburg [CDU]: Das macht noch keinen Unterausschuss!)

Herr Kayenburg, Herr Wadephul.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Abgeordnete, kommen Sie jetzt bitte zum Schluss.

Ich komme zum Schluss. - Keine Zwischenfragen.

(Glocke des Präsidenten)

Erlauben Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Strauß?

Nein. - Es muss doch wohl möglich sein, dass Sie beide sich bei einer solchen vergleichsweisen Lappalie

(Martin Kayenburg [CDU]: Nein, die bei- den!)

- nein, Sie beide! - einigen.

(Lothar Hay [SPD]: Die Frage ist, wer mit wem! - Dr. Johann Wadephul [CDU]: Ihr Problem sitzt da!)

Wenn Ihnen nicht einmal das gelingt, dann wird Ihnen -

(Glocke des Präsidenten)

Frau Kollegin, der letzte Satz!

Darf ich meinen letzten Satz zu Ende sprechen? Wenn Ihnen nicht einmal das gelingt, wird Ihnen keine Fraktionsvorstandswahl und kein Untersuchungsausschuss helfen, der Regierung nahe zu kommen.

(Glocke des Präsidenten)

Dann regiert Heide Simonis, bis sie 80 ist.

(Glocke des Präsidenten)

Bitte kommen Sie zum Schluss.

Und das zu Recht!

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erlauben Sie mir einen geschäftsleitenden Hinweis. Die Fraktionen haben gewisse Redezeiten vereinbart. Ich habe hier oben eine Toleranz eingebaut. Wenn

dann die Glocke erklingt, hat das einen Grund. Ich bitte, die Glocke nicht gezielt zu überhören.

(Heiterkeit)

Ich erlaube mir jetzt, für die FDP-Fraktion Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand das Wort zu erteilen.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Die FDP stimmt dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu - allerdings nicht ohne Kritik. Dass die Rundfunkveranstalter lieber heute als morgen aus Kostengründen auf die gesetzlich vorgeschriebenen Regionalprogramme verzichten möchten, ist bekannt. Dass sie einen hohen Zuschaueranteil anstreben, auch.

Es erscheint mir daher als ein durchsichtiger Trick, wenn mit diesem Staatsvertrag die Fernsehveranstalter gelockt werden sollen, an ihren Regionalprogrammen festzuhalten, um sich im Gegenzug einen höheren Zuschaueranteil leisten zu können. Schließlich soll nach der Neuregelung eine unzulässige vorherrschende Meinungsmacht schon bei einem Zuschaueranteil von 25 % angenommen werden - also knapp 5 % weniger als bisher, es sei denn, es werden „Regionalfenster und Sendezeiten für Dritte vielfaltsfördernd ins Programm aufgenommen“. Bis zu 5 % ist das den Medienkonzentrationsrechtlern wert, die die Unternehmer dann von ihrem tatsächlichen Zuschaueranteil abziehen dürfen.

(Beifall der Abgeordneten Sylvia Eisenberg [CDU])

Eine äußerst zweifelhafte Regelung, wenn sie mich fragen: Die Gefahr der Meinungsmacht einer „Rundfunkfamilie“ wie Bertelsmann oder Kirch wird sich kaum über die Anrechnung von Zuschaueranteilen bei Veranstaltungen von Regionalprogrammen bekämpfen lassen. Oder glaubt jemand ernsthaft, dass sich diese Gefahr dadurch abwenden lässt, dass ausgerechnet die „gefährliche Familie“ noch ein Regionalprogramm verbreitet? Ist nicht im Gegenteil zu befürchten, dass in diesem Regionalprogramm noch mehr Meinungsbildung betrieben werden kann als beispielsweise durch einen x-beliebigen Spielfilm?

(Lothar Hay [SPD]: Welchen meinen Sie?)

Ich frage mich aber auch aus einem tatsächlichen Grund, was die neue „Rabattregelung“ bringen soll. Im Jahr 2001 lag der durchschnittliche Zuschaueranteil der Bertelsmann-„Familie“ sowieso bei lediglich 24,65 %, Tendenz sinkend. Auch die Kirch-„Familie“ konnte 2001 durchschnittlich nur noch einen Zuschaueranteil von 25,6 % aufweisen, Tendenz ebenfalls sinkend. Was wird hier also geregelt?

(Günther Hildebrand)

Ich komme jetzt zum Bericht der Landesregierung über die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens. Mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass er „die Darstellung des relevanten Sachverhaltes“ beinhaltet. Das ist bei den Darstellungen der Landesregierung leider nicht immer selbstverständlich. Vielen Dank für die Informationen.

Uns allen ist klar, dass wir uns in der politischen Diskussion über DVB-T nicht mehr über das Ob unterhalten, sondern dass die Frage des Wie im Mittelpunkt steht. Die vorgesehenen Änderungen im Landesrundfunkgesetz können daher nur ein erster Schritt sein. Um die digitale terrestrische Rundfunklandschaft gestalten zu können, muss die dynamische Festlegung der Bandbreiten folgen. Die organisatorische Durchführung des Übergangs muss geregelt werden. Dieses Management ist eine originäre Aufgabe der Landesrundfunkanstalten.

Insbesondere der Medienrat der ULR in SchleswigHolstein hat sich für eine zügige Einführung von DVB-T eingesetzt. Von ihm kam die Forderung an die Politik, die entsprechenden Vorgaben, wie die Koordinierung und Harmonisierung der norddeutschen Frequenzplanung, umzusetzen. So ist der Bericht über die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens wohl auch ein bisschen diesem Druck auf die Landesregierung zu verdanken. Die FDP hat sich einen solchen Einfluss des Medienrates auf die Medienpolitik in Schleswig-Holstein immer gewünscht. Wir können nur unterstreichen, dass eine Abschaltung der analogen Frequenzen natürlich nur zeitgleich für den öffentlichrechtlichen und den privaten Rundfunk erfolgen kann. Anderenfalls wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk wieder einmal bevorteilt. Dass der private Rundfunk anders als der öffentlich-rechtliche - nicht über eine gesicherte Finanzgrundlage via Rundfunkgebühren verfügt, muss dabei kein Hindernis sein. Insoweit muss ich den Berichterstattern ausdrücklich widersprechen: Rundfunkgebühren sind keine Voraussetzung für Innovationsschübe, sie mögen sie allenfalls erleichtern.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Christel Hap- pach-Kasan [FDP])

Frau Ministerpräsidentin, ich habe mich gefreut zu lesen, dass Sie diesen Ansatz inzwischen auch zu teilen scheinen. Jedenfalls verstehe ich Ihren begrüßenswerten Vorschlag, die bestehenden Werbegrenzen für das Privatfernsehen fallen zu lassen, so. Vielleicht gelingt es Ihnen ja auch noch, für diese Idee Anhänger in den eigenen Reihen zu gewinnen.

Meine Damen und Herren, der Zug DVB-T fährt bereits. Wir sollten alle unterstützen, die mitfahren wollen, und irgendwelche Sperren ganz schnell beseitigen.

(Beifall bei der FDP)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Irene Fröhlich das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus unserer Sicht steht dieser Tagesordnungspunkt, bei dem es um die Änderung des Rundfunkgesetzes unseres Landes und den Bericht zum DVB-T geht, unter der Überschrift: Medienvielfalt sichern, Monopole vermeiden, technische Innovation ermöglichen.

Angesichts der Begehrlichkeiten des Medienriesen Liberty Media, der die norddeutschen Kabelnetze kaufen, modernisieren und mit seinen eigenen Inhalten bestücken möchte und sich erhofft, damit cirka 100 € pro Fernsehhaushalt verdienen zu können, stehen wir mit dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf der richtigen Seite. Einmal mehr erweist sich, dass es nicht nur den öffentlich-rechtlichen Anstalten nützt, wenn Marktmacht reguliert wird, sondern auch den privaten Sendern. Wenn Netzbesitz und das Interesse, Inhalte zu übermitteln, und ein wirtschaftliches Übergewicht zusammenfallen, wird auch für die privaten Rundfunkbetreiber offensichtlich, dass es auch im Interesse ihrer kulturellen und wirtschaftlichen Betätigung ist, wenn der Staat regulierend eingreift.

Übrigens ist das Interessante an dieser Auseinandersetzung mit einer speziellen Art des American Way of Life, dass Herr Malone zwar die deutschen Marktregeln nicht akzeptieren möchte, dass sich aber in seinem eigenen Land, dem Land der angeblichen Bürokratieferne und des freien Marktes, die Einführung des digitalen Fernsehens offenbar auf unbestimmte Zeit verschiebt. 2003 sollte die Umstellung erledigt sein. Aber noch sind kaum die ersten Schritte dazu vollzogen.

Insofern ist auch in dieser Hinsicht der uns vorgelegte Änderungsentwurf zu begrüßen, ermöglicht er doch sowohl den öffentlich-rechtlichen Sendern wie den Privaten die Umstellung auf die neue Technik. Wir werden dann also alles in Spitzenqualität und ohne das sprichwörtliche Flimmern auf den Bildschirmen sehen können, wenn wir uns denn die neuen Geräte oder entsprechenden Decoder kaufen, egal ob Soap Opera, Werbung oder Olympia, wo es bei hundertstel Sekundenbruchteilen vielleicht wirklich um gestochene Schärfe gehen mag.

(Irene Fröhlich)

Aber ich will nicht unken. Der Fortschritt wird nicht aufzuhalten sein, nicht in Amerika und auch nicht in Deutschland. Wir sollten und wollen dem an dieser Stelle nicht im Wege stehen. Immerhin sollen bei dieser Gelegenheit Jugendschutzregeln, die zunächst als Übergang gedacht waren und bei bestimmten Verschlüsselungstechniken die Abweichung von festgelegten Sendezeiten vorsahen, nun zur Dauereinrichtung gemacht werden. Auch das mag ein Schritt in die richtige Richtung sein, um mit diesen neuen Medien und der Art der Kommunikation umzugehen. Ob das Jugendliche wirklich schützt, wird weiterhin zu beobachten sein. Ich habe bereits angeregt, sich mit der für Internet und Kommunikationsmedien zuständigen Jugendschutzstelle im Innen- und Rechtsausschuss zu beschäftigen. Letztlich sind Jugendliche immer auf das Vorbild und die Aufmerksamkeit von Erwachsenen angewiesen. Das wird sich nicht ändern, auch nicht im Zeitalter anscheinend grenzenloser elektronischer Information, Kommunikation und Unterhaltung.

(Beifall der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU])

Gestatten Sie mir noch einige Worte zur Beteiligung des Landtages. Ich bin sehr erfreut darüber, dass sich die Ministerpräsidenten vorgenommen haben, die Landtage stärker zu beteiligen. Das geht auf eine Anregung aus diesem Hause zurück. Das ist meiner Ansicht nach ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich begrüße auch, dass speziell der NDR freiwillig die Gelegenheit nutzt, uns auch über seine Finanzierungen intensiver und ausführlicher zu informieren, sodass wir uns dann wirklich ein besseres Bild darüber machen können, wenn es um die nächste Gebührenerhöhung gehen mag, wofür Politiker immer auch mit zur Rechenschaft gezogen werden.

Außerordentlich bedauerlich finde ich es, dass es uns bisher nicht gelungen ist, die Geschäftsordnung des Landtages zu verändern, und wir das, was wir für den Finanzausschuss hoffentlich noch schaffen werden, nämlich einen Unterausschuss zu bilden, für den Innen- und Rechtsausschuss bislang nicht geschafft haben. Wenn ich mir die Rednerliste anschaue, dann finde ich da lauter Vorrednerinnen und Vorredner Herrn Kayenburg, Frau Böhrk -, die ich normalerweise im Innen- und Rechtsausschuss nicht sehe, sicherlich aus guten Gründen; denn sie haben andere Aufgaben. Natürlich kann man punktuell im Innen- und Rechtsausschuss auflaufen, wenn ein bestimmtes Thema behandelt wird. Aber ich finde, es ist eine missliche Situation, dass es keine Arbeitsgruppe dieses Landtages gibt; denn das Ganze speist sich auch immer ein Stück weit durch persönliche Kontakte.

(Martin Kayenburg [CDU]: Über eine Ar- beitsgruppe können wir reden, aber nicht über einen Unterausschuss!)