Protocol of the Session on January 25, 2002

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Flächen der freiwilligen Vereinbarungen wurden von 8,5 km² auf 33,3 km² erhöht; das ist das Vierfache.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Flächen der Stiftung „Naturschutz“ wurden von 108 km² auf 160 km² erhöht; das ist ein Plus von 45 %. Die Naturschutzgebiete in Schleswig-Holstein wurden von 382 km² auf 430 km² erhöht; das ist ein Plus von 15 %.

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Bald ist nichts mehr übrig!)

Die FFH-Gebiete gab es vor fünf Jahren noch nicht, mittlerweile sind in Schleswig-Holstein 592 km² für FFH ausgewiesen. Bei den Vogelschutzgebieten haben wir ein Plus von 170 km² auf 672 km²; das ist das Vierfache.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist, kurz zusammengefasst, die politische Bilanz in Schleswig-Holstein.

(Glocke des Präsidenten)

Erlauben Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Dr. Happach-Kasan, Herr Kollege Hentschel?

Nein, ich habe keine Zeit mehr. Die Naturschutzgebiete wurden von 3,1 % auf 8,7 % der Gesamtlandesfläche Schleswig-Holsteins und von 22,8 % auf 57,4 % der Gesamtwasserfläche Schleswig-Holsteins ausgedehnt. Das heißt, über die Hälfte aller Wasserflächen - bis hin zur Zwölf-Seemeilen-Zone - Schleswig-Holsteins sind für den Naturschutz gesichert. Das ist eine ganz großartige Bilanz.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Während der Auseinandersetzung in den letzten Jahren habe ich nicht erlebt, dass Vertreter der CDU auf irgendeine Weise auf irgendeiner Veranstaltung aufgestanden sind und gesagt haben: Das ist prima! Hingegen habe ich reihenweise Veranstaltungen in diesem Lande erlebt, auf denen wir um Naturschutz gerungen haben, auf denen wir um Flächen gerungen haben,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

wo die Vertreter der CDU geheult, gejammert und protestiert haben und wo sie gesagt haben, das Land würde zugrunde gerichtet. Aber heute wollen sie sich hier als Vertreter des Naturschutz hinstellen!

(Anhaltende Unruhe - Glocke des Präsiden- ten)

Ich glaube, meine Damen und Herren, das ist nicht logisch.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Ich darf um ein bisschen Ruhe bitten. - Es muss zumindest so viel Ruhe herrschen, dass die Worterteilung des Präsidenten für den Betreffenden klar vernehmbar ist. Herr Minister Müller, Sie haben das Wort.

(Martin Kayenburg [CDU]: Der hat doch eben schon nichts gesagt!)

Verehrte Rednerinnen von der Opposition, Sie werden es auch mit Kraftausdrücken nicht schaffen, die gute wissenschaftliche Facharbeit des Landesamtes für Natur- und Umweltschutz zu diskreditieren.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Eine Partei, die im Wahlkampf „zehn Jahre Umweltpause“ ausruft, die im Bundestag gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die gute fachliche Praxis polemisiert, die die Ökosteuer zuerst zurücknehmen, jetzt immer noch halb zurücknehmen möchte, die die gentechnische Verunreinigung unserer Flächen durch unkontrollierte Ausbreitung in Kauf nimmt, hat jedes Recht, sich positiv zum Thema Biodiversität zu äußern, verloren.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Letzte Bemerkung. Frau Happach-Kasan, die Praxis der Bundesländer bei der Aufstellung der Roten Listen ist einheitlich. Insofern treffen Sie mit Ihrer Kritik definitiv alle Bundesländer. Das nehme ich gerne zur Kenntnis. Dann können wir weiter diskutieren. Für den Rückhalt in der Bevölkerung empfehle ich die Umfrageergebnisse, die gestern zum Nationalpark Wattenmeer veröffentlicht worden sind. Sie sind gut, sogar exellent, und ausreichend.

(Anhaltender Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Wir treten in die Abstimmung ein. Beantragt ist, den Bericht zur Biologischen Vielfalt in SchleswigHolstein in der Drucksache 15/1323 zur abschießenden Beratung an den zuständigen Umweltausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich darf um die Gegenprobe bitten. - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 26 auf:

Bericht zur Personalstruktur- und Dienstrechtsreform im Hochschulbereich und zum Professorenbesoldungsreformgesetz Landtagsbeschluss vom 16. November 2001 Drucksache 15/1344

Bericht der Landesregierung Drucksache 15/1429

(Unruhe)

- Ich darf bitten, die Menschenansammlung zu meiner Linken zu reduzieren.

Für den Bericht der Landesregierung darf ich zunächst der Frau Bildungsministerin Erdsiek-Rave das Wort erteilen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alles hat seine Zeit. Noch im Dezember, also zu dem Zeitpunkt, zu dem die Behandlung dieses Themas eigentlich vorgesehen war, hätte ich Ihnen nur einen Zwischenbericht vorlegen können. Inzwischen sind die Gesetze zur Reform von Personalstruktur und Dienstrecht im Hochschulbereich und zur Professorenbesoldung verabschiedet. Vorausgegangen waren sehr schwierige Beratungen im Bundesrat. Letztlich wurde kurz vor Weihnachten im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gefunden. Die Gesetze werden demnächst ausgefertigt. Es ist davon auszugehen, dass sie im März 2002 in Kraft treten.

Es gibt einige Regelungen, etwa die §§ 57 ff mit den Befristungsvorschriften - auf die werde ich nachher noch eingehen -, die unmittelbar gelten werden. Aber der Kern, die Einführung von Juniorprofessuren und die Neuordnung der Professorenbesoldung insgesamt, müssen in Landesvorschriften umgesetzt werden. Unser Ziel ist es, diesen Prozess mit Ihrer Hilfe noch im Jahr 2002 abzuschließen.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Anke Spoorendonk [SSW])

- Herzlichen Dank für die parlamentarische Unterstützung. - Der vorliegende Bericht gibt den Stand vor den Beratungen des Vermittlungsausschusses wieder. Ich ergänze den Bericht deshalb um das Verhandlungsergebnis.

Strittig war der finanzielle Spielraum, der den Ländern bei der Höhe der durchschnittlichen Besoldung für Professorinnen und Professoren zur Verfügung steht. Die Regelung wurde modifiziert. So ist es nun möglich, den Besoldungsdurchschnitt für diesen Personenkreis zwar weiterhin jährlich um 2 % zu überschreiten, allerdings - und das ist neu - wird diese Erhöhungsmöglichkeit insgesamt auf 10 % beschränkt. Als Vergaberahmen gilt das Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes. Es wird also den einzelnen Ländern nicht möglich sein, ihre Besoldung für Professoren und Professorinnen kontinuierlich und letztlich unbegrenzt nach oben zu schrauben. Dies ist eine Regelung, die einerseits mehr Flexibilität schafft, andererseits eine

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

Kostenexplosion verhindern soll, ein klassischer Kompromiss, der zwischen den Ländern - übrigens quer durch die Parteizugehörigkeiten - gefunden wurde.

Welche Perspektiven erwarten wir uns nun von den Neuregelungen insgesamt, meine Damen und Herren? Ich zitiere dazu aus einem Artikel eines Hochschullehrers in der heutigen„Süddeutschen Zeitung“ , der sagt, man möge einwenden, „Mittelbau“, Habilitation“ und „Privatdozent“ seien alles ehrwürdige Begriffe des deutschen akademischen Lebens, die man nicht so einfach über Bord werfen solle. Man frage sich nur, wie das alles in Amerika und Groß Britannien funktioniere, wo es keine Lehrstühle, keine Assistenten, keine zwei Klassen von C 4- und C 3-Professoren, keine Habilitation und gewiss keine Privatdozenten gebe, und wo doch eigentlich auch ganz ordentlich geforscht und gelehrt werde.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich sehe die Einrichtung insbesondere von Juniorprofessuren als eine große Chance für unsere Universitäten und Hochschulen. Die Qualifizierungsstellen sind heute, nach noch geltendem alten Recht, in der Regel auf 10 Jahre befristet. Auch davor, also bis zum Abschluss der Promotion, vergeht sehr viel Zeit. Deshalb erhält der akademische Nachwuchs derzeit durchschnittlich im Alter von 40 Jahren seinen ersten Ruf auf eine C 3- oder C 4-Stelle. - Im Alter von 40 Jahren, meine Damen und Herren. Und dass es Frauen oder Ausländer sind, die dabei zum Zuge kommen, ist die rühmliche, sehr seltene Ausnahme. Das ist, wie ich finde, ein Zustand, den wir auf die Dauer wirklich nicht hinnehmen sollten.

(Beifall der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW])

Wenn Sie das mit der Entwicklung in der freien Wirtschaft vergleichen, so haben Qualifizierte dort Anfang 30 ein hohes Maß an Verantwortung und Gestaltungsfreiraum und Chancen auf Spitzenpositionen.

Ich denke, die Frage der wissenschaftlichen Karrieremöglichkeiten insgesamt und die Frage des Abbaus von Hierarchien sind der Hauptgrund, warum Veränderungen überfällig waren.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich denke, es wäre grob fahrlässig, die Nachwuchswissenschaftler und ihr tatsächliches Potenzial nicht zu nutzen. Damit gefährdeten wir nicht nur das Niveau und die Konkurrenzfähigkeit von Forschung und Lehre, sondern würden auch internationale Karrieren auf Dauer erheblich erschweren.

Die Bundesregierung hat bei der Einführung der Juniorprofessur finanzielle Unterstützung zugesagt. Das ist positiv zu werten, finde ich, und es ist davon auszugehen, dass der Bund im Wege dieser Vorgriffsförderung die Ausstattung von wahrscheinlich 25 Stellen für Leiterinnen und Leiter von Forschernachwuchsgruppen in Schleswig-Holstein finanzieren und unseren Universitäten insgesamt über 1,9 Millionen € dafür zur Verfügung stellen wird.

Meine Damen und Herren, der zweite Punkt betrifft die leistungsbezogene Besoldung der Professoren. Wir alle wissen, wie unterschiedlich - ich sage lieber: wie unterschiedlich gewichtet der Arbeitseinsatz einzelner Professoren ist, und zwar in Forschung und Lehre. Das geht vom Engagement in einem Graduiertenkolleg über die Einwerbung von Drittmitteln bis hin zur Organisation von Tagungen. Der eine hat viel Studierende, der andere wenig, dafür aber eine zeitintensive Betreuung. Es geht um Innovation in der Lehre, um Aufbau von virtuellen Angeboten und vieles andere mehr. Dieses unterschiedliche Engagement soll gewichtet, gefördert und auch leistungsbezogen besoldet werden, jedenfalls zu einem Teil. Das ist die deutliche Marschrichtung dieser neuen Regelung.