Es ist klar, dass dabei niemand - dies zeigen auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern - ohne Beanstandungen davongekommen ist. Das ist auch gut so; denn die Prüfergebnisse bieten den Trägern die Chance, ihre Qualität zu verbessern. Das ist auch in der Privatwirtschaft so. Ein gutes Beschwerdemanagement sorgt dafür, dass die Angebote in diesem Bereich verbessert werden können.
Von solchen Prüfberichten sind natürlich nicht nur private Einrichtungen, sondern auch Einrichtungen großer Träger, die einen öffentlich-rechtlichen Charakter haben, betroffen. Ich begreife den Prüfbericht zu dem Pflegebereich in der Fachklinik in Schleswig einfach als Chance, die dortige Qualität weiterhin verbessern zu können.
Nun wird versucht, einen Widerspruch zwischen dem zu konstruieren, was die Ministerin geleistet hat, und dem, was in Schleswig festgestellt worden ist.
Es gibt zwei Kurzprüfberichte, von denen der letztere Mängel aufgezeigt hat. Wie auch aufgrund der Veröffentlichungen des Ministeriums bekannt ist, haben letztendlich das Ministerium und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort versucht, durch entsprechende Maßnahmen eine wesentliche Verbesserung herbeizuführen. Glauben Sie mir - ich selbst habe für einen großen Träger in Hamburg gearbeitet; ich weiß, wie das ist -: Maßnahmen in so großen Einrichtungen greifen nicht kurzfristig. Sie bedürfen ihrer Zeit. Dass man anhand des Prüfberichtes schaut, ob die Maßnahmen greifen beziehungsweise ob sie erweitert oder ergänzt werden müssen, ist etwas, worauf die dort verantwortlichen Mitarbeiter hinarbeiten werden. Manche Menschen glauben, dass das in Widerspruch
zu dem steht, was das Ministerium bisher gemacht hat. Aus den genannten Gründen glaube ich das nicht.
Ich möchte noch etwas zum Thema Heimaufsicht sagen. Es ist falsch, hier altes Recht mit neuem Recht zu verbinden. Wir alle wollen daran arbeiten, die Heimaufsicht zu verbessern. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gibt es im Bereich der Heimaufsicht ein neues Recht, im Rahmen dessen auch die Verantwortung neu festgelegt worden ist. Bisher war es nach meinem Kenntnisstand so, dass der Heimaufsicht des Landes alle Strukturdaten in Schleswig bekannt waren. Das reichte nach dem bisherigen Recht aus. Nach dem neuen Recht reicht dies jedoch nicht mehr aus. Dass es hier einen Zielkonflikt geben kann, hat das Ministerium auch festgestellt. Deswegen gibt es Verhandlungen, die Heimaufsicht auf die Kreise zu verlagern. Meiner Ansicht nach ist das eine gute Möglichkeit, in diesem Bereich etwas zu verändern und die Verantwortung auseinander zu ziehen.
Ich komme zum Schluss. - Ich möchte abschließend es ist wichtig, das in dem Zusammenhang noch einmal zu erwähnen - auf die Struktur der Gebäude dort eingehen. Die Kontrolle der Strukturqualität ist eine der Aufgaben der Heimaufsicht. Wir alle wissen von den Mängeln in Schleswig; denn nicht zuletzt auch der Landtag hat in letzter Zeit Mittel hierfür bereitgestellt.
Ich bin der Überzeugung, dass Frau Ministerin Moser in ihrer aktiven Politik für eine Verbesserung der Pflege in unserem Land nicht nachlassen wird.
Das Ergebnis des Prüfberichts wird Motor für ihr zukünftiges Handeln sein. Wir, die SPD-Fraktion, werden die Ministerin dabei weiterhin unterstützen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ergebnisse von Schleswig sind erschütternd: sechs Versicherte mit gefährlicher Pflege, ansonsten Routinepflege bei den übrigen Geprüften; Verbandswechsel
mit täglich gewechselter Salbe wurden bestätigt, obwohl 33 Tage zuvor ein trockener Verband verordnet worden war. Es stellt sich die Frage, wie die ärztlichen Verordnungen dokumentiert wurden, ob dies bei allen der Fall gewesen ist und ob es dazu unterschiedliche Auffassungen gegeben hat. Die Pflegeziele in der Einrichtung sind nur teilweise überprüfbar. Es wird von Beispielen bedenklichen Untergewichts und von eingenässten Patienten berichtet. Es wurden unter anderem 16 fehlende schwerwiegende Maßnahmen aufgelistet und fünf sofortige Fristsetzungen des MDK gesetzt - und dies unter der Heim- und Fachaufsicht des Sozialministeriums.
Wenn die Ministerin sagt, sie habe diesen Prozess eng begleitet, dann trägt sie die politische Verantwortung und hat dafür geradezustehen.
Wenn die „Kieler Nachrichten“ unter Berufung auf Zeugen von unwürdigsten Umständen sprechen, dann ist dies ein Urteil, wie es schlimmer nicht sein könnte. Besonders gravierend ist, dass dies bei den Schwächsten unserer Gesellschaft geschehen ist, bei mehrfach behinderten, schwer behinderten Menschen. Das Gebot würdevoller Pflege und die Aufsicht darüber sind verletzt worden. Das ist in dieser Angelegenheit das besonders Schwerwiegende.
Der Ministerin war intern alles bekannt. Die Leitung der Einrichtung hat am 15. Januar gesagt: Wir brauchen uns über Einzelheiten gar nicht mehr zu unterhalten. Wir müssen das akzeptieren. - Frau Moser, wie wollen Sie sich zum Thema Pflege mit Autorität äußern, wenn es unter Ihrer Verantwortung solche Zustände gibt?
Dies wirft die Frage auf, was ein Ministerium ist. Das Ministerium eines Landes ist kein Beratungsverein, sondern ein Führungs- und Kontrollorgan auf einem wichtigen Sachgebiet. Dem müssen Sie im Rahmen Ihrer Aufgabenstellung gerecht werden.
Jeder von uns hätte doch sofort geprüft, ob es in seinem Bereich etwas gibt, das abgestellt werden muss.
zurückkommen und die Frage stellen, ob und warum es in diesem Land zum Beispiel noch keine Bauverordnung für Alten- und Pflegeheime gibt. Dort ist zum Beispiel mehr notwendig. Warum unternehmen Sie keine Initiativen? Es hindert Sie doch niemand daran.
Frau Moser, Sie haben häufig versucht, die Heimaufsicht formal und tatsächlich aus Ihrem Verantwortungsbereich herauszubekommen. Die „Kieler Nachrichten“ haben diese Diskussion mit einem einzigen Wort beendet. Dort stand: „Zu Mosers Heimaufsicht“. Über genau diesen Punkt haben wir uns hier politisch zu unterhalten.
Frau Moser, ich finde es nicht gut, in welcher Form Sie versucht haben, abzulenken, indem Sie auf die Kassen verwiesen. Es ist ein typisches Merkmal Ihrer Amtspolitik: empfindlich auf Kritik reagieren, andere schulmeistern, Probleme aussitzen, aber nicht lösen, falsches oder fehlendes Krisenmanagement!
Wenn ich mir vor Augen halte, wofür die Kollegin Böhrk 1998 ihren Platz räumen musste - damit will ich noch gar nicht bewerten, welchen „Kladderadatsch“ ihre Nachfolgerin inzwischen angerichtet hat -,
Frau Sozialministerin Moser hat am 17. Januar 2001 im „Schleswig-Holstein-Magazin“ davon gesprochen, dass sie Mitverantwortung trage. Frau Moser, ich appelliere an Sie: Übernehmen Sie die volle Verantwortung, die Sie haben, und treten Sie zurück!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine umfassende Reform der Fachklinik Schleswig zum Wohl der Pflegebedürftigen ist das Gebot der Stunde. Das sollte unsere einzige Aufgabe sein. Herr Kalinka und Herr Garg, ich glaube, wir sollten vorsichtig sein, damit wir aus einer schwierigen Situation nicht die falschen Schlüsse ziehen.
Ich kann für meine Fraktion nachvollziehen, was die Ministerin uns aufgezeigt hat und was sie veranlasst hat. Das wurde öffentlich gemacht.
Es ist aber völlig richtig, dass uns dies insofern als Parlament nicht zufrieden stellen kann, als an uns noch ganz andere Fragen gestellt sind. Wir haben tatsächlich die Auseinandersetzung darüber zu führen, was die Pflegekasse und was der Eingliederungsdienst also die Kommunen - zu bezahlen haben. Dieser Konflikt muss so gelöst werden, dass es nicht immer wieder in Einzelfällen zu Verhinderungen, zu Verschleppungen und Dingen führt, die auf dem Rücken des Personals und der Pflegebedürftigen ausgetragen werden. Diese Frage muss auf den Tisch. Das ist aber keine Frage für die Ministerin allein. Das ist auch eine Frage an das Parlament und den Gesetzgeber.
Weiterhin haben wir Folgendes kritisch zu prüfen. Wir wussten alle, dass die Klinik in Schleswig sehr groß und in einem veralteten Gebäudekomplex untergebracht ist. Wir als Parlament haben in den letzten Jahren als Haushaltsgesetzgeber immer wieder Mittel genehmigt. Trotzdem müssen wir feststellen, dass in Schleswig - eine Generation nach der Psychiatrieenquete des Bundestages, die eine bundesweite Dezentralisierung der Psychiatrie gefordert hat - Hunderte von Menschen in sanierten, aber dennoch veralteten Gebäuden leben. Für uns als Fachpolitiker im Sozialausschuss stehen die Fragen an: Reicht es, in diese Gebäude immer wieder neu zu investieren? Müssen wir zu einer grundsätzlich neuen Lösung kommen? Was bedeutet das für die Menschen, die schon sehr lange dort leben? Man kann sie nicht einfach wie einen Blumentopf woanders hinstellen.
Diesen Fragen müssen wir uns ernsthaft stellen. Wir dürfen sie nicht vergessen, wenn es zu den nächsten Haushaltsberatungen kommt.