hätten Sie gemerkt, dass dort nirgendwo Werte des ÖPNV miteinander verglichen werden, wie Sie das ausweislich des Protokolls - hier behauptet haben. Das haben wir nicht getan. Das zeigt nur, dass Sie das nicht gelesen haben. Sie haben das auch nicht verstanden. Es gibt in Schleswig-Holstein keine von mir genannten Indikatoren, die diesen umweltrelevanten Bereich beschreiben würden. Das beweist nur, dass sich leider die Opposition bis heute populistisch zu einem innovativen Instrument äußert,
(Zuruf der Abgeordneten Herlich Marie Tod- sen-Reese [CDU] es aber immer noch nicht für nötig befunden hat, sich damit tatsächlich detailliert zu beschäftigen. (Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Sie mögen in Ihrer Ecke verharren. Ich halte es mehr mit dem Kreispräsidenten Nordfrieslands, Herrn Wree; ich halte es mehr mit dem Landrat des Kreises Plön oder Stormarn,
ich halte es mit dem Oberbürgermeister von Flensburg. Das ist eine breite Palette der parteipolitischen Landschaft in diesem Land. Sie alle sagen, Transparenz und Wettbewerb ist ein richtiger Weg. Und jemand, der den ersten Schritt macht, geht besser,
Die festgesetzte Redezeit pro Fraktion betrug fünf Minuten. Die Hälfte steht den Fraktionen jetzt wieder neu zu.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Umweltminister hat eben für Transparenz geworben; das sei das Mittel der Wahl. Herr Umweltminister, genau diese Transparenz fordern wir in vielen Berichtsanträgen von Ihnen ein. Wir bekommen in Punkto Transparenz nichts Neues von Ihnen.
Die Berichte des Umweltministeriums werden schlechter, je länger Sie im Amt sind. Es ist absolut unerträglich.
Wir wollen ganz deutlich sagen, dass die FDP immer für Wettbewerb steht. Aber wir stehen nicht für Wettbewerb, damit sich Leute ärgern, wie Herr Hentschel das gesagt hat, sondern wir stehen für Wettbewerb, damit der Beste gewinnt. Genau das ist das Kriterium.
Wer Wettbewerb will, der muss mit den Menschen in diesem Land kommunizieren. Ich finde es schon bedenklich, wenn der Beitrag des Kollegen Greve hier ins Lächerliche gezogen wird. Er hat 43 Menschen befragt und musste feststellen - fragen Sie doch einmal selbst in Ihrem Kreis herum -, dass Umweltpolitik nicht transportiert wird und bei den Menschen nicht ankommt. Wie sollen wir einen Wettbewerb im Bereich der Umweltpolitik machen, wenn wir die Menschen nicht erreichen, wenn sie nicht verstehen, um was es überhaupt geht.
Es ist natürlich eine schwierige Situation. Der eine spricht von Transparenz und Frau Fröhlich spricht von PR-Aktion. Frau Fröhlich, einmal ganz transparent: Worüber wird bei den Grünen diskutiert? - Wie die Grünen die beste PR-Aktion machen können, das ist anscheinend Ihr Thema.
Das ist auch kein Wunder, so wie Sie dastehen, brauchen Sie gute PR-Aktionen. Aber Sie dürfen nicht die Umweltpolitik dieses Landes und die kommunalen Körperschaften dieses Landes in einer solchen Weise für PR-Aktionen missbrauchen. Das geht nicht.
Ein letzter Satz zum Schluss. Herr Kollege Nabel, Ihren Beitrag habe ich im Wesentlichen gut gefunden. Aber - gut gemeint reicht nicht. Wir verlangen von einem Ministerium, das so viel Geld hat wie Ihres, Herr Minister, dass es auch gut gemacht wird. Und das haben Sie nicht gut gemacht.
Ich bitte zuzuhören, weil wir ein kompliziertes Verfahren vor uns haben. Es geht um den Bericht der Landesregierung, Drucksache 15/1432. Es wurde übereinstimmend beantragt, diesen Bericht zur abschließenden Beratung an den Umweltausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Zum Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/1377: Der Bericht, der darin gefordert wurde, ist heute gegeben worden. Damit ist der Antrag erledigt.
Wir kommen zu den Anträgen der Fraktionen von CDU und FDP. Nach unserer Geschäftsordnung ist es so, dass wir über die Anträge zuerst zu entscheiden haben, die am weitestgehenden sind. Der FDP-Antrag beinhaltet, wenn das Präsidium es richtig verstanden
hat, zunächst die Konzeption zurückzuziehen. Man behält es sich aber offen, eventuell noch einmal ein Umweltranking durchzuführen. Der Antrag der Fraktion der CDU sagt in Absatz 2: Grundsätzlich kein Umweltranking. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU im Absatz 2 der Drucksache 15/1440 im Vergleich zum Antrag der FDP, Drucksache 15/1353, weitgehender. Wir stimmen also zunächst über den zweiten Absatz des Antrags der Fraktion der CDU ab.
Wer dem Absatz 2 des Antrags der CDU, Drucksache 15/1440, mit dem Text: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, das Umweltranking zukünftig nicht mehr durchzuführen“, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/1440, Absatz 2, ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der Fraktion der FDP abgelehnt worden.
Wir kommen jetzt zum Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/1353. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 15/1353, mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung von CDU und SSW abgelehnt worden.
Noch offen ist der Absatz 1 des Antrags der Fraktion der CDU, Drucksache 15/1440. Dieser Absatz des Antrags lautet:
„Der Landtag missbilligt das Vorgehen des Umweltministers bei der Durchführung des Umweltrankings - insbesondere die fehlende Beteiligung der Kreise und kreisfreien Städte.“
Wer diesem Missbilligungsantrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Absatz 1 des Antrags der CDU, Drucksache 15/1440, mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/1413
Bericht und Beschlussempfehlung des Sonderausschusses „Fortschreibung des kommunalen Verfassungsrechts“
Ich darf darauf hinweisen, dass dieser Antrag am gestrigen Tag in erster Lesung eingebracht worden ist. Normalerweise ist es so, dass zwischen der ersten und der zweiten Lesung ein voller Tag liegen soll. Hier wäre die Situation jetzt so, dass dann, wenn wir diesen Tagesordnungspunkt heute in zweiter Lesung ohne Aussprache verabschieden, die Frist nicht eingehalten ist. Wir können davon aber abweichen, wenn nicht 18 Abgeordnete des Landtags etwas anderes begehren. Der Grund der Bitte der Landesregierung, die zweite Lesung vorzuziehen, hängt mit der Drucklegung und Veröffentlichung zusammen, die sonst nicht mehr zeitgerecht erfolgen kann.
Hat jemand Einwände dagegen, beziehungsweise haben 18 Kolleginnen oder Kollegen Einwände dagegen, dass wir jetzt die zweite Lesung vornehmen? - Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass der Landtag einstimmig der Verkürzung der Frist - entsprechend unserer Geschäftsordnung - zustimmt.