Deshalb freut es mich sehr, dass die Beurteilung des Projekts so positiv ausgefallen ist. Ich zitiere aus dem Bericht:
„Die positiven Wirkungen führen zu einer deutlich höheren Qualität der Entscheidungen und der Zufriedenheit der unmittelbar Betroffenen. In der mehrjährigen Erprobungsphase des Projektes hat sich bestätigt, dass die Schule selbst am besten in der Lage ist, zielgerichtet Personal auszuwählen, das in ihre fachliche und pädagogische Ausrichtung passt.“
Nun zu der Frage, wie viele Stellen ausgeschrieben werden. Hier gebe ich der Ministerin völlig Recht. Dies wurde uns im Verlauf der Diskussion vorgeworfen. Es kann Probleme mit der räumlichen Verteilung der Lehrer geben und mit der Zuweisung in bestimmten Regionen. Daher ist es völlig richtig, wenn das Ministerium sagt: Ein gewisser Teil der Lehrerstellen soll auch weiterhin zentral zugewiesen werden,
Eine Bemerkung zur Perspektive des ganzen Prozesses! Die Frage der Weiterentwicklung der Schulen zu eigenständigen Schulzentren ist nicht abgeschlossen mit der dezentralen Lehrerverwaltung. Dazu gehören noch eine ganze Reihe anderer Fragen, die wir in den nächsten Jahren weiter bearbeiten müssen. Dazu gehört einmal die Frage der Unterrichtsformen und der Unterrichtsgestaltung aufgrund von Rahmenrichtlinien des Landes. Diese müssen autonomer gestaltet werden, wenn wir wollen, dass die Schulen eigene Profile enthalten. Die Lehrer müssen sich dann in dem, was sie inhaltlich bieten können, freier bewegen.
Dazu gehört die Frage der Verwaltung. Ich glaube, gerade im Sinne von Ganztagsschulen werden wir dahin kommen, dass Schulzentren eine eigenständige Schulzentrumsverwaltung brauchen, die die Integration der verschiedenen Organisationen - vom Hort über den Verein bis zur Jugendhilfe - in der Verwaltung der Schule weiterentwickeln und dazu entsprechende Möglichkeiten hat.
Hierzu gehört weiter die Frage der Budgets. Der nächste Schritt wäre die Einführung eigenständiger Budgets an den Schulen, und zwar irgendwann einmal auch für Personal. Das bedeutet aber, dass wir den nächsten Schritt machen, der aus meiner Sicht lautet: Geld statt Stellen, um den Schulen mehr Spielräume und mehr Flexibilität beim Einsatz von Personalmitteln zu geben.
Ich glaube, dass das Thema Geld statt Stellen der nächste Schritt auf dem Weg ist, den wir gehen. Ein weiterer Schritt ist die Weiterentwicklung der Schulorganisation. Ich glaube, dass wir auch in diesem Bereich mehr Gestaltungsmöglichkeiten geben sollten. Meine persönliche Idee ist seit langem, dass die Schulen einen Schulvorstand bekommen, in dem die Kooperation, die wir jetzt im Rahmen der Schulkonferenz durch Beteiligung von Eltern, Lehrern, Kommunen und gegebenenfalls auch Schülern haben, auch auf kontinuierlicher Ebene - die Schulkonferenz trifft sich ja nur zweimal im Jahr - repräsentiert wird. An den freien Schulen haben wir das zum Beispiel schon.
Damit verbunden ist auch die Frage der Professionalisierung des Managements. All diese Punkte liegen vor uns und wir werden uns auf sie zubewegen. Wir haben noch einen weiten Weg vor uns. Wir sind aber mit der Dezentralisierung der Lehrerverwaltung wieder einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich bei der Frau Ministerin.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Schulen haben in der Vergangenheit immer darüber geklagt, dass sie in weiten Bereichen fremdverwaltet werden. Das betraf und betrifft zum Großteil auch heute noch den Bereich der sächlichen Ausstattung und der Unterhaltung der Schulen. Es betrifft also ganz wesentlich die Bereiche, die in der Verantwortung der Schulträger liegen. Das betrifft aber auch den dienstlichen und personellen Bereich der Lehrkräfte in den Schulen. Der Wunsch nach mehr Eigenverantwortung kommt im Wesentlichen aus den Schulen selbst. Er wird in der Regel von den Schulkonferenzen und von vielen Schulleiterinnen und Schulleitern getragen. Gleichwohl müssen wir feststellen, dass nicht alle Schulleitungen das Thema der Stärkung der Autonomie mit Begeisterung aufnehmen. Es gibt Vorbehalte hinsichtlich des gestiegenen Verwaltungsaufwands und hinsichtlich der Zeitminderung für die eigentlichen Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter.
Im schleswig-holsteinischen Schulgesetz sind die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Schulverwaltung hinreichend festgelegt. Die Schulleiterinnen und Schulleiter tragen die Verantwortung für die Verwaltung der Schulen. Sie verwalten die Schule für den Schulträger und sie sind Dienstvorgesetzte der Lehrkräfte an den Schulen und der Beschäftigten des Schulträgers. Sie sind selbst befugt, ihnen selbst zugedachte Aufgaben auf die Lehrkräfte ihrer Schulen zu übertragen. Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 werden die schulbezogenen Stellenausschreibungen, die Durchführung von Bewerbungsverfahren, die Anordnung von Genehmigung von Mehrarbeit und die Vorbereitung einer einvernehmlichen Versetzung zwischen Schulen, flächendeckend auf die Gymnasien und Gesamtschulen übertragen.
Für die Schulen hat das Verfahren den Vorteil, dass sie sich in einem persönlichen Gespräch eine Vorstellung und ein eigenes Bild von den Bewerberinnen und Bewerbern verschaffen können. Es scheint - das zeigen zumindest die Erfahrungen aus dem Kreis Pinneberg - eine ausgesprochen positive Resonanz bei den Schulen zu geben. Ich will dennoch Bedenken gegen dieses Verfahren nennen. Sie kommen aus dem Bereich der überörtlichen Personalräte. Diese Bedenken beziehen sich auf die zukünftig gegebenen Möglich
keiten, neben der gewünschten Fächerkombination zusätzliche Qualifikationen und Persönlichkeitsmerkmale in die Stellenanforderungen aufzunehmen. Dies - so die Bedenkenträger - wird die Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber beeinträchtigen und die Auswahlmöglichkeiten der Schulen einengen. Es gibt - so die Befürchtungen - kein landesweit offenes Bewerbungsverfahren mehr. Wir werden uns anschauen, wie sich das in der Praxis darstellen wird. Das zentrale Verfahren wird ohnehin nicht ausgesetzt werden.
Die weit reichende Übertragung von Aufgaben der Personalverwaltung auf die unteren Schulaufsichtsbehörden halten wir für ausgesprochen sinnvoll. Dort, in den Schulämtern der Kreise und kreisfreien Städte, werden im Rahmen der Aufgaben der unteren Landesbehörde ohnehin schon heute vorbereitende Anteile in die Personalverwaltung eingebracht und die Personalakten der Lehrkräfte als B-Akten geführt. Hier, in den Schulämtern, wird aus einer vorbereitenden Personalverwaltung eine eigenverantwortliche Personalverwaltung. Sie wird die Schulämter daher zeitlich und organisatorisch auch nicht stärker belasten.
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt die Absicht der Landesregierung, die Lehrerpersonalverwaltung in sinnvollen Bereichen auf die Schulen und Schulämter zu übertragen. Sie wird die Flexibilität in der Sicherung der Unterrichtsversorgung erhöhen und das Profil unserer Schulen stärken.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ministerin hat in ihrem Beitrag selbst davon gesprochen, dass wir von dem Gängelband des Kultusministeriums befreit werden. Das möchten wir gern positiv begleiten. Die zentrale Personalverwaltung für Schulen wurde mit dem Modellprojekt „Dezentralisierung von Verantwortung im Schulbereich/Delegation der Lehrerpersonalverwaltung“ aufgelockert. Der heute vorliegende Bericht gibt einen überwiegend positiven Gesamteindruck von diesem Schritt in Richtung Personalverantwortung vor Ort.
Im Bereich der berufsbildenden Schulen wurde die Personalverwaltung in Schleswig-Holstein vor Ort inzwischen flächendeckend umgesetzt. Wir - auch als CDU-Fraktion - erfahren aus dem Umfeld der Berufs
Der Vorteil für die Schule liegt auf der Hand: Es ist eine gezielte Personalauswahl möglich. Der Vorteil für das Personal selbst: Es ist eine größere Berufszufriedenheit auf Dauer festzustellen.
Der Bericht weist auf Seite 4 darauf hin, dass das dezentrale Besetzungsverfahren nicht vollständig anstelle der zentralen Vergabepraxis treten kann. Dies wird im reduzierten Umfang auch weiterhin erforderlich sein - das alles ist von meinen Vorrednern sehr schön vorgetragen worden -, allerdings weise ich auf eine Problematik hin. Wir marschieren auf eine eklatanten Lehrermangel in der Zukunft zu. Deshalb ist es wichtig, dass wir mit diesem neuen System etwas haben, dass auch den Anforderungen der Zukunft gerecht wird.
Wird es den benachteiligten Randstandorten in Schleswig-Holstein auch eine ausreichende Lehrerversorgung garantieren? - Das ist die Frage. Hierzu fehlt mir noch eine Konkretisierung im Bericht. Hier erwarten wir von der CDU im Ausschuss eine detailliertere Konzeptbeschreibung, damit wir das besser nachvollziehen können.
Zukünftig werden auch die Schulämter mehr Verantwortung bekommen, und zwar die Durchführung des Planstellenbemessungsverfahrens in eigener Zuständigkeit, die Zuteilung von dezentral zu besetzenden Stellen an den Schulen und die notwendige Koordination und Zeitplanung. Damit verlagert er das Ministerium vor dem Hintergrund des absehbaren Lehrermangels die Mangelverwaltung auf die untere Ebene. Das müssen wir so feststellen.
Unklar werden die Formulierungen in dem Bericht, wenn sie die Zielzahl der dezentral zu besetzenden Planstellen beschreiben.
Welchen Stellenwert hat das verfassungsrechtliche Gebot der Bestenauslese? Wie ist es sinnvoll vereinbar mit dem Gewicht der schulspezifischen Kriterien im Rahmen der Profilbildung der einzelnen Schulen? Das gilt es gegeneinander abzuwägen. Da brauchen wir noch konkretere Antworten von Ihnen, Frau Ministerin.
Auf Seite 8 sprechen Sie von dem nachvollziehbaren Wunsch der Bewerberinnen und Bewerber nach einem konkreten Schulstandort. Dies streichen Sie - vielleicht sogar zu Recht - als Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Bundesländern heraus. Nur, wenn alle Bun
desländer das gleich machen, ist es auch kein Vorteil mehr; dann ist es ein notwendiges Nachklappen.
Allerdings bleibt das Grundproblem bei der Dezentralisierung bestehen: Bei Lehrermangel sehe ich erhebliche Probleme bei der Verteilung über das ganze Land.
Unser Ziel muss es doch sein, Standortnachteile auszugleichen, um eine gleichmäßige Lehrerversorgung im gesamten Land zu erreichen.
Im Grundsatz stimmen wir Ihnen zu, in der Detailplanung sind Sie noch in der Berichtspflicht im Bildungsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die dezentrale Stellenbesetzung bietet unbestreitbar Vorteile, wie sie auch an den Schulen, wo dies schon heute so praktiziert wird, gesehen werden. Die Berufsschulen sind hier in der Debatte als ein Erfahrungsbereich, in dem grundsätzlich eine positive Aufnahme dieser neuen Organisationsregelung vorhanden ist, angesprochen worden.
Es gibt aber auch - dass ist in der Debatte auch schon gesagt worden - noch einige Fragen und auch Risiken gerade im Hinblick auf die weitere Entwicklung. Denken wir etwa daran, dass der Lehrermangel in den kommenden Jahren zunehmen wird. Natürlich bleibt eine Sorge, dass bei einer von der einzelnen Schule ausgehenden Stellenbesetzung Standorte, die sich in einer Randlage befinden und die von Bewerbern nicht besonders stark prioritär gesucht sind, in einen Nachteil geraten könnten. Das ist in einem Flächenland, das auch die Pflicht hat, eine gute und alle Fächer, und zwar auch Mangelfächer, umfassende Lehrerausstattung an allen Standorten sicherzustellen, ein Problem, das man weiter wird bedenken müssen. Es ist richtig, dass überall dort, wo auf dem Weg der dezentralen Stellenbesetzung die Schule letztlich nicht zu einem Ergebnis kommt, die „Rückfalllösung“ da ist, dass das Land in die Pflicht genommen wird, für die Schule eine personelle Lösung zu finden.
Lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen, der die Berufsschulen betrifft. Ich glaube, man sollte daran denken, die im Prinzip vernünftige und gut funktionierende dezentrale Stellenbesetzung um einen, wenn auch vielleicht nur kleinen, Landespool zu ergänzen. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen.
Wenn wir wissen, dass in einem Mangelfach im Berufsschulbereich in den nächsten drei Jahren mehrere Pensionierungen anstehen, aber gleichwohl in dem laufenden Jahr, in dem Stellen zu besetzen sind und eine Referendarin oder ein Referendar in diesem Mangelfach ihre oder seine Ausbildung gerade abschließt, vor Ort im Rahmen der dezentralen Stellenbesetzung keine Stelle für diesen Menschen frei ist, sollten uns überlegen, ob wir nicht gerade in solchen extremen Mängelfächern - die haben wir vielfach, gerade im Berufsschulbereich - einen kleinen „Feuerwehrpool“ auf Landesebene einrichten sollten. Dieser sollte mit einigen Stellen ausgestattet sein und mit ihm könnten wir sozusagen Leute, von denen wir genau wissen, dass wir sie im nächsten oder im übernächsten Jahr dringend brauchen, für Schleswig-Holstein, für unser Schulsystem sichern und stünden dann nicht vor dem großen Problem, dass wir keine ausgebildeten Lehrkräfte haben.
Wie gesagt: Keine prinzipielle Änderung, aber ein Abfedern in einer Mangelsituation durch einen solchen zusätzlichen kleinen Landespool, mit dem man die Möglichkeit hat, gezielt für die Mangelfächer Vorsorge zu betreiben.
Eine völlige Übertragung von Verwaltungstätigkeiten, administrativen Tätigkeiten auf die Schulen selbst kann ohne entsprechende Ressourcen nicht erfolgen. Kollege Hentschel, wenn Sie davon ausgehen, dass jede Schule sozusagen umfassend ein eigenes Management aufbauen soll und die ganze Personalverwaltung inklusive beispielsweise Lohnbuchhaltung abwikkeln soll - so jedenfalls habe ich Ihren Redebeitrag verstanden -, heißt das, dass jede der 1.100 Schulen hier im Land einen eigenen Geschäftsführer bekommen müsste - so wie auch Schulen in freier Trägerschaft eigene Geschäftsführer haben. Das würde dann allerdings in der Summe einen wesentlich höherer Personalaufwand bedeuten, als wir ihn heute bei den Strukturen, die wir beim Land haben und die von der Schulaufsicht bereitgestellt werden, haben. Dann wäre auch der Anteil der Verwaltungskosten deutlich höher. Solche Dinge wie Lohnbuchhaltung, Gehaltszahlung und so weiter sollten für die Mitarbeiter zentral über das Landesbesoldungsamt des Landes abgewickelt werden. Es sollte nicht jede einzelne Schule ihre eigene Organisation aufbauen. Da muss man sehr genau gucken, welche Dinge man im Sinne dezentraler Stellenbesetzung sehr wohl zunehmend und in verstärktem Maße den Schulen übertragen kann und was sinnvollerweise das Land beziehungsweise die untere Schulaufsicht macht, die Schulämter machen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für den SSW ist das Fazit, das sich aus dem vorliegenden Bericht der Landesregierung ergibt, klar: Die Landesregierung sollte die Dezentralisierung der Lehrerverwaltung flächendeckend und für alle Schularten so schnell wie möglich umsetzen. Denn der Bericht legt überzeugend dar, dass die bisherigen Modellversuche zur Stärkung der schulischen Eigenverantwortung sehr erfolgreich waren und von allen Beteiligten angenommen worden sind.
Konkret geht es bei der eingeführten Dezentralisierung um das Anstellungsverfahren für neue Lehrerinnen und Lehrer. Früher wurde dieses Besetzungsverfahren zentral durch das Bildungsministerium gesteuert, das dann die neu angestellten Lehrerinnen und Lehrer auf die Schulen verteilte. Das ist heute schon mehrfach erklärt worden.