Protocol of the Session on November 15, 2001

Wenn sich aus der Auswertung der bisherigen Projekte die Forderung ergibt, die finanziellen Möglichkeiten zu verbessern, so geht das Hand in Hand mit der Forderung, die in unserem Antrag formuliert wurde: Die Schaffung einer zentralen Stelle, die genau dies leisten soll, passgenaue Förderung unter Ausnutzung vorhandener Möglichkeiten zu entwickeln und von außen eindeutig erkennbare und einzige Anlaufstelle zu sein. Die fachliche Beratung ist nach meiner Ansicht auf dieser Ebene zweitrangig.

(Birgit Herdejürgen)

Meiner Meinung nach leistet das in dem Bericht genannte Koordinierungsgremium dies nicht. Mir fehlt hier der pragmatische, an den Bedürfnissen des Ehrenamtes ausgerichtete Ansatz. Die Forderung nach Koordinierungsstellen, die auf Kreisebene angesiedelt sind, kann von unserer Seite aus nur eine Empfehlung sein. Wünschenswert ist so eine Stelle sicherlich. Die Umfrage hat es ergeben. Hier geht es nicht nur um Koordinierung und Aktivierung der Handelnden, sondern auch um fachliche Unterstützung und Moderation, um Hemmnisse vor Ort zu überwinden.

Anhaltspunkt für die Arbeit vor Ort kann sicherlich die Musterzielvereinbarung bieten, in der zum Beispiel Kritikpunkte aufgegriffen werden, die immer wieder genannt werden. Gefordert wird zum Beispiel die Einführung einer gewissen Durchlässigkeit zwischen Schul- und Jugendämtern und die Einbeziehung des jeweils anderen Fachbereichs in Ausschusssitzungen.

Eine Überprüfung der rechtlichen Absicherung solcher Konstruktionen sieht der Bericht vor. In Bezug auf die Bundesgesetzgebung geht mir die angedachte Überprüfung jedoch nicht weit genug. Es kann nicht nur darum gehen, das SGB VIII daraufhin zu überprüfen, inwieweit Schulen verbindlich in die individuelle Hilfeplanung einzubeziehen sind. Die Frage nach Modifizierung der Hilfen zur Erziehung ist in diesem Bericht nicht gestellt worden. Ich würde dieses Thema im Ausschuss gern vertiefend diskutieren. In Gesprächen, die Teile unserer Fraktion bereits in Vorbereitung des Antrags mit Vertretern der kommunalen Landesverbände geführt haben, ist klar zum Ausdruck gekommen, dass diesem Thema von kommunaler Seite hohe Priorität eingeräumt wird. Schnelle, praxisnahe Handreichungen, sowohl was den organisatorischen als auch den finanziellen Rahmen betrifft, sind gewünscht.

Die Bereitschaft zur konstruktiven Begleitung unserer zukünftigen Beratungen kommt auch im vorliegenden Bericht zum Ausdruck. Das wurde bereits angesprochen. Um zu einem Leitfaden für die Praxis zu kommen, sind sicherlich noch einige Punkte des Berichts präziser zu fassen. Die ausführliche und systematisch gut aufbereitete Darstellung von Kooperationsfeldern und die vorliegende Auswertung bestehender Projekte bilden eine verlässliche Grundlage. Ich freue mich auf konstruktive Beratungen in den betroffenen Ausschüssen und beantrage Überweisung an den Sozial- und an den Bildungsausschuss zur weiteren Beratung. Die Federführung sollte beim Sozialausschuss liegen, aber ich denke, auch der Bildungsausschuss wird sich ausführlich damit befassen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP] - Holger Astrup [SPD]: Sehr richtig!)

Herr Abgeordneter Dr. Garg hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege de Jager, in einem Punkt waren wir uns jedenfalls beim letzten Mal - einig, nämlich dass eine stärkere Vernetzung der Angebote aus dem schulischen Bereich und aus dem Bereich der Jugendhilfe notwendig ist, wenn hier in Schleswig-Holstein eine landesweite Förderung von Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden soll. Ich glaube, da braucht man keinen Dissens herbeizureden. Der Weg dorthin ist möglicherweise unterschiedlich, aber im Ziel waren wir uns - so habe ich das jedenfalls verstanden - einig.

Für einen weiteren Punkt, der sich aus der heutigen Debatte ergab, bin ich sehr dankbar: Wir diskutieren nicht mehr die Frage, ob Schule Reparaturbetrieb für Versäumnisse des Elternhauses ist. Faktisch ist sie es längst. Das kann man beklagen, aber man kann auch etwas dafür tun. Vielmehr müssen wir die Frage beantworten, wie der Schule dabei geholfen werden kann, den schulischen Bildungsauftrag vor diesem Hintergrund auch im Unterricht noch gewährleisten zu können.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Jürgen Weber [SPD]: Sehr richtig!)

Wenn heute sowohl Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe als auch Schulen Projekte anbieten, dann verfolgen sie ein gemeinsames Ziel: Die Unterstützung der Eltern bei der Erfüllung ihrer Erziehungsrechte, aber auch ihrer Erziehungspflichten. Was liegt also näher, als in einem gemeinsamen Antrag eine Vernetzung - und somit eine sinnvolle Ergänzung - der verschiedenen Angebote zu fordern? Durch die Veränderung von institutionellen Rahmenbedingungen seitens des Landes und der Kommunen bestünde die Möglichkeit, Projekte gemeinsam zu begleiten. Dabei auftretende Synergieeffekte könnten dann tatsächlich dazu führen, dass knappe Ressourcen optimal ausgenutzt werden.

Um aber eine solche institutionelle Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe voranzubringen, bedarf es eines einheitlichen finanziellen und inhaltlichen Konzepts. Die Forderung nach Vernetzung ist so neu nicht. Darauf hat die Kollegin Herdejürgen in ihrem Redebeitrag hingewiesen. Diese ist nämlich

(Dr. Heiner Garg)

schon elf Jahre alt und wurde erstmals im achten Jugendbericht gefordert.

Frau Ministerin Lütkes, ich finde es etwas traurig, dass in dem vorgelegten Bericht verschiedenste Kooperationsprojekte vorgestellt werden, denen allerdings ein konzeptioneller Zusammenhang weitgehend fehlt. Eine systematischere Erfassung der bereits vorhandenen Projekte ist sicherlich wichtig und war auch notwendig, doch ich vermisse ganz konkret, ob und welche Handlungsoptionen die Regierung aus der eigenen Bestandsaufnahme eigentlich ableitet. Wo genau können die Angebote der Jugendhilfe eine sinnvolle Ergänzung des schulischen Angebots - aber auch des vorschulischen Angebots - bieten? Speziell bei den Haupt-, Real- und Sonderschulen sollen aufgrund der erst kürzlich vorgestellten Initiative der Landesregierung Ganztagsangebote gefördert werden.

Wir dürfen uns nichts vormachen: Konkret sieht es so aus: Erweiterte Freizeitangebote von hauptsächlich bereits bestehenden Projekten werden lediglich an die Schulen verlagert. Das ist in Ordnung, wenn man das so will. Gerade hier wird aber das Dilemma unterschiedlicher Kostenträger und Zuständigkeiten ganz besonders deutlich. Eine Förderung weiterer schulischer Veranstaltungen und die Einbindung bestehender Projekte auf kommunaler Ebene bedeutet auch, dass es eines vermehrten Abstimmungsbedarfs zwischen den unterschiedlichen Zuständigkeiten bedarf. Allein auf Landesebene müssen sich für das neue Projekt der Ganztagsbetreuung mehrere Ministerien abstimmen. Von der zusätzlichen Abstimmung auf kommunaler Ebene ganz zu schweigen.

Es soll zwar Ansprechpartner im jeweiligen Ministerium geben, allerdings wäre es hier sinnvoller gewesen - wie übrigens im gemeinsamen Antrag auch gefordert -, eine zentrale Koordinierungsstelle in einem Ministerium einzurichten, eine Koordinierungsstelle, die alle Interessen bündelt und als zentraler Ansprechpartner für alle Fragen dient. Was nicht passieren darf, ist, dass die Initiativen in den Mühlen der Verwaltung aufgrund bürokratischer Abstimmungsprobleme der verschiedenen Abteilungen untereinander zerrieben werden.

Ein Projekt, wie das der erst kürzlich vorgestellten Ganztagsbetreuung, darf nicht bedeuten, dass sich das Land zulasten der Kommunen aus seiner Verantwortung zieht. Ich sage das deshalb, weil schon im vorliegenden Bericht selbst angezweifelt wird, ob allein im Bereich des Schulbaus das Problem der verschiedenen Kostenträger künftig gelöst werden kann. Derzeit nutzen lediglich 29 % aller Kooperationsprojekte Schulgebäude für ihre Angebote. Künftig soll bei der Investition in Schulgebäude eine weitere Nutzungs

möglichkeit für Kooperationsprojekte geprüft werden.

Frau Ministerin, besteht aber nicht bereits jetzt die Gefahr, dass es bei einem künftigen Investitionsbedarf in Schulgebäude in Höhe von rund 1 Milliarde DM Probleme bei den Finanzierungsmodalitäten zwischen den Kommunen und dem Land geben wird? Deshalb müssen in diesem Zusammenhang bereits heute die Fragen beantwortet werden, wie künftig die Schulbauförderung aussehen soll, wenn die Räumlichkeiten auch für Projekte im Bereich der Jugendhilfe genutzt werden sollen, und welche Zuschüsse und Hilfestellungen die Kommunen ganz konkret von Seiten des Landes erwarten können.

Weitere Probleme in der Projektarbeit, wie der häufige personelle Wechsel und geringe finanzielle Mittel, werden in diesem Bericht bei der Auswertung bereits bestehender Projekt angesprochen. Natürlich ist es in Zeiten der Geldknappheit notwendig, nach anderen, neuen Wegen zu suchen. Aus diesem Grund sollen durch die Konzentration auf gemeinsame Projekte zwischen Schule und Jugendhilfe die vorhandenen Mittel auch besser genutzt werden. Ehrenamtliches Engagement ist hier sicherlich richtig am Platz, aber es darf nicht der Eindruck entstehen, dass aufgrund fehlender Gelder von vornherein die ehrenamtliche Mitarbeit der Eltern, Lehrer und Vereine zur Kostensenkung missbraucht wird.

(Beifall bei der FDP und des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

Die ehrenamtliche Mitarbeit bei solchen Projekten muss als eine sinnvolle Ergänzung gesehen werden, nicht aber als billiger Ersatz. Vernetzte Freizeitgestaltung an Schulen darf an dieser Stelle nicht bedeuten, dass das eigentliche Ziel, die Arbeit der Lehrer wieder stärker auf den Unterricht zu konzentrieren, aus den Augen verloren und Unterrichtsausfall durch ehrenamtliche Angebote kompensiert wird.

Bereits jetzt bringen sich Lehrerinnen und Lehrer in einem Umfang von insgesamt 337 Wochenstunden in Kooperationsprojekte ein. Frau Ministerin, ich frage Sie und Ihre Kollegin: Inwieweit bedürfen diese Kooperationsprojekte tatsächlich der Mitarbeit von Lehrerinnen und Lehrern im Sinne eines pädagogisch gewünschten Beitrages? Dieser Fragestellung geht der Bericht leider ebenso wenig nach wie der Frage, wie weit die Jugendhilfe Einfluss auf den schulischen Kernbereich nehmen darf. Wo ist eine sinnvolle Ergänzung des Unterrichts gegeben und wo liegt reine Projektarbeit vor? Dass diese Überlegungen auch einer Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen bedürfen, zeigen allein die schon aufkommenden Fragen zum Datenschutz.

(Dr. Heiner Garg)

Ich betrachte den hier vorgelegten Bericht als eine informatorische Zusammenstellung darüber, dass bereits vereinzelt Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Schulen bestehen. Dafür, dass das Problem der Zusammenarbeit bereits seit längerem auf der Tagesordnung ist, ist mir das - für den Moment jedenfalls noch ein etwas sehr kleiner Schritt.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Einen roten Faden, ein Gesamtkonzept für das weitere Vorgehen kann ich noch nicht erkennen. Deswegen bitte ich, dass wir uns, wenn wir den Bericht im Sozialausschuss und im Bildungsausschuss beraten, gleichzeitig Gedanken darüber machen, wie wir die Kommunen - die kommunalen Landesverbände als Ansprechpartner - einbinden, auch in Fragen der Finanzierung. Gerade daran droht das beste noch zu erarbeitende Gesamtkonzept zu scheitern, wenn diese Frage nicht geklärt wird.

(Beifall bei FDP und CDU)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Birk das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die ersten Hürden sind überwunden. Das ist - glaube ich - eine der wichtigsten Botschaften für diesen neuen Bericht. Den drei zuständigen Ministerien Jugend, Soziales und Bildung, ihnen zusammen ist es gelungen, zusammen mit den kommunalen Landesverbänden Grundlagen für die bessere Zusammenarbeit im Bereich Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen zu legen. Die Verhandlungspartnerinnen und -partner sind gemeinsam bereit, die bisherigen positiven Erfahrungen vor Ort zum Ausgangspunkt einer neuen landesweiten Strategie zu nutzen und zu neuen Formen der Kooperation zu finden,

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

auch wenn - wie Herr de Jager hier deutlich gemacht hat - noch nicht alle Details geregelt sind. Die jahrelange Marginalisierung und die gegenseitige Zuschiebung von Zuständigkeiten für dieses Thema sind überwunden. Wir kennen die Zickzackbewegungen, die es in der kommunalen Familie häufig gibt, wenn alle erkennen, was sie zugesagt haben. Aber wir wissen aus unserer langjährigen Erfahrung auch: Wenn diese Grunderkenntnis einmal da ist und eine Zustimmung gegeben ist, kommen die Kommunen da auch nicht mehr heraus. Das sage ich hier einmal so offensiv. Denn es ist ein gemeinsamer Auftrag von Land

und Kommunen - darüber lässt sich nicht hinweg reden -, wenn wir von Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule reden. Das lässt sich auch nicht auf das Thema der Ganztagsbetreuung oder der Ganztagsschule reduzieren. Es gibt hier ganz wichtige Schnittstellen, aber das Themenfeld ist viel weiter gespannt. Das wird aus vielen Kapiteln sowohl unseres Berichtsantrages als auch aus dem Bericht selbst deutlich.

Ich möchte diese beiden großen Felder unter zwei Überschriften stellen: „Die Schule öffnet sich für die Jugendarbeit der Kommune“. Die zweite Überschrift: „Ganztagsbetreuung an Schulen wird auch vom Land gefördert“.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das sind die zwei Hauptbotschaften, die wir hier festhalten sollten.

Die Kooperation im Bereich der Prävention und der erzieherischen Hilfen heißt: Die Schulen sollen sich öffnen, in die gemeinwesenorientierte Jugendarbeit integriert. Mustervereinbarungen und Beispiele gelungener Verträge, aber auch Mittel, um Anreize für eine solche kooperative Präventionslogistik zu entwickeln, bietet das Jugendministerium. Das ist angesichts der knappen Kassen kein geringfügiger Schritt. Das ist etwas, was die Kommunen wirklich in die Lage versetzt, neue Wege zu gehen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von Prävention für alle Kinder und Eltern, zum Beispiel Sucht- und Gewaltprävention in der Schule über Angebote von Familienbildung in Form von neu entstehenden Elternschulen in Schulen bis hin zu Gruppenangeboten für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten in so genannten Lerninseln gibt der Bericht konkrete Beispiele und eben auch allgemeine Leitlinien für diese komplexe und nach wie vor herausfordernde Arbeitsfeld.

Ich möchte auf einige Stichworte etwas näher eingehen. Wir hatten gestern einen ausführlichen Bericht zu dem gesamten Komplex der Förderschulen. Auch in diesem Bericht wurde deutlich, dass die Hauptschulen und die Gesamtschulen den Löwenanteil der Kinder mit Lernbehinderung in ihren Reihen haben und von diesen Schulen eine erhebliche Integrationsleistung geleistet wird.

Es ist selbstverständlich, dass eben nicht die Gymnasien, Herr de Jager, sondern - wie wir das in unserem Antrag gefordert haben - diese Schulen, die die Hauptarbeit der Integration leisten, im Blick sein müssen, wenn wir über Kooperation von Jugendhilfe und

(Angelika Birk)

Schule nachdenken und wenn wir über eine Verstärkung der Angebote seitens des Landes und der Kommunen Beschlüsse fassen wollen. Das ist doch logisch. Das ist meiner Ansicht nach gar nicht wegzudiskutieren, wenn es um die Verteilung knapper Ressourcen geht.

Ein Zweites ist sehr erfreulich: Das Thema Datenschutz, das vor Ort sehr häufig als Ausrede gebraucht wurde, wenn die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule nicht so gelang, wird hier endgültig deutlich gemacht, praxisrelevant geschildert. Ich denke, allein das wird eine gute Praxishilfe für viele schwierige Fragestellungen vor Ort sein.

Anders sieht es beim Thema Legasthenie aus. Hier hat der Bericht ehrlich aufgewiesen, was an unterschiedlichem Regelungswerk in Bildungs- und Jugendarbeit existiert. Es gibt zwar schon eine sinnvolle Schnittstelle. Aber sie ist offensichtlich den Kommunen und manchmal den Schulen nicht bewusst. Hier sind die Grundsteine gelegt, endlich zu einer einheitlichen Förderung in diesem Bereich zu kommen. Es darf nicht sein, dass Eltern dann, wenn luxuriöse Angebote einzelner Anbieter, die nicht zertifiziert sind, vor Ort da sind, der Jugendhilfe die Kosten aufdrücken für etwas, was eigentlich im Unterricht geleistet werden soll, nämlich die Hilfe, dass Kinder zu lesen und zu rechnen lernen. Es darf aber auch nicht sein, dass Kindern, die erhebliche Lernschwierigkeiten haben, diese Bereiche der Jugendhilfe verschlossen bleiben, weil man sagt: Das wird doch in der Schule geregelt. Hier kommt es auf die Zusammenarbeit im Detail an.

Etwas mehr Details hätte ich mir auch bei der Berichterstattung über das Thema geschlechtsspezifische Hilfen gewünscht. Wir wissen, das Jungen oft erhebliche Defizite im sozialen Verhalten haben, Mädchen ihre Lebenspläne häufig auf bestimmte Berufsfelder beschränken, die sich mit Familienarbeit scheinbar leicht vereinbaren lassen. Ich weiß, dass im Land eine Reihe von Dingen auf dem Weg sind. Ich hätte mir gewünscht, dass sie im Bericht gewürdigt werden.

Der Migrationsbericht, der uns noch ins Haus steht, wird eine große Palette all der Bereiche aufzeigen, die hier nur angerissen wurden, was das Land zum Thema Migration gerade auch bei Kindern und Jugendlichen und in der Schule tut.

Ich komme zum zweiten Komplex, der Ganztagsbetreuung an Schulen. Für die Kooperation im Bereich der Halb- und Ganztagsbetreuung gibt es erste finanzielle Angebote aus dem Bildungs- und Sozialministerium, und zwar nach dem Prinzip des Aufbaus von betreuter Grundschule, der sich in den letzten Jahren bewährt hat, mit Zuschüssen für die Eltern, die meistens in Elterninitiativen an Kommune, Arbeitsamt und

Land herangetreten sind, um eine betreute Grundschule an ihrer Schule aufzubauen.