- Nein. Das ist ja nicht zentral. Die zentrale Frage lautet: Wollen wir dieses anstoßen, wollen wir die Messestandorte, die Betreibergesellschaften alle mit ins Boot holen, wollen wir darauf hinarbeiten, dass man zusammenarbeitet und nicht gegeneinander arbeitet? Man muss endlich einmal begreifen, dass wir Messen nicht für uns alleine machen, weil sie so schön sind, sondern weil wir Menschen nach SchleswigHolstein holen wollen. Darauf kommt es doch an.
Frau Kollegin Spoorendonk, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie, wenn Sie eine landesweite Messegesellschaft organisieren wollen, natürlich eine staatlich organisierte Messegesellschaft meinen?
So weit sind meine Überlegungen noch nicht gegangen. Man kann sich noch alles Mögliche einfallen lassen.
Diese Schwarz-Weiß-Malerei ist doch wirklich nicht angebracht. Ich plädiere nur dafür, dass man begreift, dass Schleswig-Holstein ein Messestandort ist, und dass man dann auch sehen muss, wie man die verschiedenen Messen und Konferenz- und Eventstandorte stärken kann. Darum muss es doch gehen. Es kann doch nicht sein, dass wir sagen: Husum ist schön und Neumünster ist auch schön. Das bringt doch nichts!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es ist beantragt worden, den Bericht dem Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen.
Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig angenommen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Klug.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stammzellenforschung darf nicht länger blockiert werden. Vor drei Monaten hat der Landtag mit großer Mehrheit gegen das Votum der FDP-Fraktion und gegen die Stimmen von vier SPD-Kollegen und -Kolleginnen eine Denkpause in Sachen Stammzellenforschung gefordert.
Soll damit eine Pause beim Nachdenken oder eine Pause zum Nachdenken über dieses Thema gemeint gewesen sein? Zugunsten der Landtagsmehrheit möchten wir - wohl wollend wie immer - davon ausgehen, dass die verehrten Kolleginnen und Kollegen ihre beachtlichen Kapazitäten zum Nachdenken in den letzten Monaten nicht auf Null heruntergeschraubt haben.
Deshalb legen wir Ihnen heute wieder einen Entschließungsantrag zum Thema Stammzellenforschung vor. Das tun wir in der Hoffnung, dass Ihnen in der Zwischenzeit manches an diesem Thema zu denken gegeben hat. Die SPD hatte beispielsweise Anlass, darüber nachzudenken, dass der gemeinsame Antrag, den sie mit großer Mehrheit ihrer Fraktion mit beschlossen hat, in weiten Teilen identisch mit einem Antrag ist, den die CDU-Fraktion des Landtags von NordrheinWestfalen am 20. Juni gegen die Gentechnik-Politik von Wolfgang Clement eingebracht hatte. Es ist bemerkenswert, dass Sozialdemokraten im SchleswigHolsteinischen Landesparlament etwas mit beschließen, was ihre Kollegen in Düsseldorf abgelehnt haben und was dort von der Union ganz zielgerichtet gegen die Politik des stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden und dortigen Ministerpräsidenten Clement eingebracht wurde.
Die Zeit drängt. Im Dezember will die Deutsche Forschungsgemeinschaft in diesem Forschungsbereich endgültig ihre Förderentscheidungen treffen. Bis dahin
hatte sie dies auf politischen Wunsch hin zurückgestellt. Aber im Interesse der deutschen Forschung und ich sage ausdrücklich - auch im Interesse der Forschung hier an den Hochschulen in Schleswig-Holstein darf diese Angelegenheit nicht länger auf die lange Bank geschoben werden. Es gilt, die mögliche Abwanderung kompetenter Forscher aus Deutschland und aus unserem Land Schleswig-Holstein zu verhindern.
Sie konnten gestern beispielsweise in den „Lübecker Nachrichten“ nachlesen, wie sehr die Medizinische Fakultät in Kiel und die Medizinische Universität in Lübeck darauf drängen, dass es zu einer raschen Entscheidung kommt. Heute können Sie in der Wochenzeitung „Die Zeit“ einen Bericht nachlesen. Da wird darüber berichtet, dass der Nationale Ethikrat, den der Bundeskanzler zur Beratung dieses Komplexes mit einberufen hat, mehrheitlich für die Freigabe der Forschung mit embryonalen Stammzellen votieren wird und demnächst den entsprechend formulierten Beschluss auch veröffentlichen wird. „Die Zeit“ macht aber auch darauf aufmerksam, dass es im politischen Raum - bei der Bundesjustizministerin - in der Sache sehr stark divergierende Positionen gibt.
Es geht auch um einen politischen Klärungsprozess. Wir sind der Überzeugung, dass der Landtag, der unserer Verfassung nach das oberste Organ der politischen Willensbildung in diesem Lande ist, seinen Beitrag zu der Diskussion leisten sollte und die Rahmenposition beschreiben sollte, aufgrund derer der Bundestag nach unserer Auffassung sehr schnell - das heißt noch in diesem Jahr - seine Entscheidung im Interesse der Forschung in unserem Land treffen muss. Dies sollte er auch aus wohl begründeten und ethisch fundierten Motiven der medizinischen Forschung heraus in der Sache tun.
Die „Frankfurter Rundschau“ hat in einem Beitrag vom 14. August 2001 darauf hingewiesen, dass bereits seit den 60er-Jahren aus abgetriebenen Embryonen spezielle Zelllinien gewonnen werden, um beispielsweise Impfstoffe gegen Röteln zu gewinnen. Wer die Forschung an embryonalen Stammzellen ablehnt, müsste eigentlich konsequenterweise auch das eben Beschriebene ablehnen, nämlich dass aus Zelllinien, die aus abgetriebenen Embryonen gewonnen werden, seit geraumer Zeit Impfstoffe - etwa gegen Röteln produziert werden. Das sind übrigens Impfstoffe, die verhindern, dass sich Kinder im Mutterleib mit Röteln infizieren und möglicherweise dadurch lebenslang mit schweren Herz- oder Hirnschäden belastet sind.
Das ist auch eine Frage der Abwägung dessen, was man als ethisch notwendig und vertretbar erachtet. Wir stehen in dieser Frage auf der Seite derer, die sagen, dass es eine ethisch begründete und hoch berechtigte
Forderung ist, in diesem Bereich medizinische Forschung voranzubringen. Das gilt genauso für die Forschung mit embryonalen Stammzellen.
Der neue Biotechnologie-Studiengang in Lübeck zeigt dies ebenso wie das neue Kieler Zentrum für Knochenmark- und Stammzellentransplantation, für das die Ministerpräsidentin erst kürzlich den Grundstein gelegt hat. Wir haben also Einrichtungen, die ein hohes Potenzial für Forschung in diesem Bereich aufweisen. Wir sollten - gerade im Interesse unseres Landes - ein Signal geben, dass wir diesen immens wichtigen Sektor der medizinischen Forschung für unser Land nicht versperren wollen, sondern dass wir grünes Licht für Entwicklungen geben, die für alle Menschen wichtig sind.
Ja. - Zum Schluss nenne ich noch einen Verfahrensvorschlag: Ich habe gestern mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fraktionen über das weitere Verfahren der Antragsberatung gesprochen. Wir sind übereingekommen, dass wir diesen Antrag gern zur weiteren Beratung an den Bildungs- und Wissenschaftsausschuss überweisen wollen, allerdings mit der Maßgabe, dass die Antragsberatungen nicht von langer Dauer sind und wir uns in der November-Tagung erneut mit diesem Thema befassen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich in seiner vorletzten Tagung ausführlich mit dem Problem der Stammzellenforschung befasst. Wir haben mit großer Ernsthaftigkeit, wenn auch sehr kontrovers, diskutiert. Der Landtag hat sich mit großer Mehrheit für ein Moratorium ausgesprochen, ohne einen Endpunkt der Denkpause zu definieren. Ich habe das anders gesehen und sehe das heute auch noch anders. Der politische Wille der Mehrheit des Hauses war aber meines Erachtens nach unzweideutig. Insofern bringt der heutige FDP-Antrag nichts wesentlich Neues. Außerdem enthält er einige missverständliche Formulierungen, auf die ich zum Schluss noch eingehen möchte.
Wie stellt sich zum heutigen Zeitpunkt für uns die nationale Debatte zur Stammzellenforschung dar? Die Enquetekommission des Bundestages hat angekündigt, bis Mitte November ihr Votum abgeben zu wollen. Der Vorsitzende des Nationalen Ethikrates, Professor Simitis, hat angekündigt, erst im Dezember eine Stellungnahme abgeben zu wollen. Herr Klug hat darauf hingewiesen. Damit ist klar, dass sich der Deutsche Bundestag auf keinen Fall vor Mitte Dezember wenn überhaupt - mit diesem Thema neu befassen kann. Das ist in der Tat ein Datum, das nach dem Entscheidungsdatum der Deutschen Forschungsgemeinschaft liegt, die nach mehreren Verschiebungen festgelegt hat, dass sie über den Antrag von Brüstle aus Bonn in diesem Jahr entscheiden will.
Hier geht es um den Import embryonaler Stammzellen. Alle kundigen Menschen haben bisher darauf hingewiesen, dass die rechtliche Frage eigentlich eindeutig ist. Ein Import embryonaler Stammzellen ist rechtens und kann nicht untersagt werden. Deshalb stehen wir vor folgender Situation. Da der Bundestag vorher nicht entscheiden wird, die DFG aber auf rechtlicher Basis entscheiden will, wird und kann sie eigentlich nur positiv entscheiden. Das ist vor dem Hintergrund, keine politische Grundlage zu haben und trotzdem eine so gewichtige und weit tragende Entscheidung fällen zu müssen, wahrlich keine glückliche Situation. Diese Situation hat ein wenig die Politik zu verantworten, weil sie schneller hätte arbeiten dürfen.
Es gibt eine Reihe von Fragen, die abzuschließen sind und über die momentan sehr ernsthaft diskutiert wird. Da ist beispielsweise die Frage der Etablierung einer Selbstverpflichtungserklärung für Forscher in der Wissenschaft, aber auch in der Industrie. Weiter besteht die Frage der Schaffung einer Kontrollinstanz, vergleichbar mit der zentralen Kommission für Biologische Sicherheit beim Robert-Koch-Institut, die wir heute schon haben. All das wären Möglichkeiten, die auch Anbindung an den Bereich der Stammzellenforschung finden könnten.
Nach wie vor unentschieden ist, ob wir nur die Frage des Imports regeln sollen oder ob auch ein Einstieg in eine Nutzung von embryonalen Stammzellen aus Deutschland möglich sein soll. Ebenso unentschieden sind auch die Fragen, ob und wie das Embryonenschutzgesetz verändert werden soll und ob eine eventuelle Genehmigung der Forschung mit embryonalen Stammzellen an die Qualifikation der Forscher oder an die Spezifikation des Materials gebunden werden soll. Das sind ernsthafte Fragen, über die es lohnt, sich damit auseinander zu setzen. Diese Fragen müssen entschieden werden. Meines Erachtens müssen sie zügig und bald entschieden werden, weil diese Ent
Der Antrag der FDP ist in einem Punkt in seiner Formulierung missverständlich und deshalb auch problematisch. Im letzten Spiegelpunkt wird die Zulassung der Stammzellenforschung als die „einzig sinnvolle, politisch und ethisch vertretbare Alternative“ bezeichnet. Auch wenn ich persönlich die Auffassung teile, dass diese Forschung ethisch vertretbar und meines Erachtens unabdingbar ist, so halte ich es für unerträglich, das Parlament eine einzig ethisch vertretbare Position beschließen lassen zu wollen.
Kollege Klug, so etwas kann ein Parlament nicht beschließen. Deshalb bin ich einverstanden damit, den Antrag zu überweisen. Vielleicht gelingt es ja, eine Mehrheit jenseits der Beschlussfassung von vor zwei Monaten zu finden, wenn wir noch ein wenig Arbeit in diesen Entwurf stecken. Ich bin sehr dafür, dass wir dies nicht auf die lange Bank schieben, sondern dieses Thema - wenn der Bildungsausschuss fleißig ist - noch im November im Parlament wieder aufrufen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Weber außerordentlich dankbar für seinen nachdenklichen Beitrag. Ich glaube, dass wir uns - als wir gemeinsam das Moratorium beschlossen haben - nicht aus der politischen Verantwortung gestohlen, sondern uns in einer ernsthaften Debatte um die embryonale Stammzellenforschung eine zwingend notwendige Denkpause auferlegt haben.