Um dies klarzustellen: Ich habe nicht behauptet, dass dieser Rechtsstreit abschließend entschieden worden wäre, sondern ich habe darauf aufmerksam gemacht, dass in erster Instanz der Kläger obsiegt hat. Das ist eine sehr nachdenklich stimmende Entscheidung, die eine sorgfältige Lektüre verdient hat, weil sie nämlich deutlich macht, welche Mängel das gegenwärtige Richterwahlverfahren hat.
Wir möchten Sie nicht aus Ihrer Verantwortung entlassen, Frau Ministerin. Wir müssen aber vertieft darüber diskutieren, welche Informationspflichten diese Landesregierung gegenüber dem Landtag hat und welche Informationsrechte sich dieses Parlament gegenüber der Landesregierung auserbittet. Wenn Sie dann schlichtweg sagen, eine Präventivkontrolle finde nicht statt, dann kann ich nur sagen: Wir haben bei allen Beratungen über Änderungen der Landesverfassung darauf haben auch Sozialdemokraten nachdrücklich Wert gelegt - immer wieder betont, dass die Landesregierung in der Pflicht steht, diesen Landtag frühzeitig über Absichten und Pläne zu unterrichten, damit parlamentarische Kontrolle wirksam ausgeübt werden kann. Nichts anderes wollen wir mit unserem Antrag.
Daher werden wir uns mit dieser sehr schlanken und nicht sehr differenziert begründeten Auskunft nicht zufrieden geben, sondern im Ausschuss erneut darüber diskutieren. Mit Ihrem Argument, es könne keine Kooptation der Richterschaft stattfinden, versuchen Sie so glaube ich - ein wenig Nebel zu schießen. Das fordert niemand. Niemand möchte eine Selbstergänzung der Richterschaft. Sie findet auch hier im Lande nicht statt. Die richterlichen Mitglieder werden nicht von der Richterschaft gewählt, sie machen auch nicht die Mehrheit im Richterwahlausschuss aus. Die Mehrheit besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten. Es gibt im Ausschuss die Sicherung der Zweidrittelmehrheit. Wir wollen eine Regelung, die sich eng an dieses Modell anlehnt. Deshalb können solche polemischen Begriffe wie Kooptation Selbstergänzung der Richterschaft - nicht zu einer sachgerechten und versachlichten Debatte führen. Lenken Sie nicht ab!
möchte gern wissen, warum Sie in 16 Jahren Regierungsteilnahme in diesem Lande nicht solche detaillierten Vorschläge unterbreitet haben. Können Sie mir das bitte beantworten?
- Frau Kollegin Fröhlich, ich gehöre dem Haus schon eine Weile an. Der damalige Oppositionsführer Engholm hat das Richterwahlverfahren, das es seinerzeit im Lande gab, immer als vorbildlich bezeichnet. Er hat eine Änderung, die die damalige Regierungsmehrheit vornehmen wollte, mit dem Hinweis darauf, dass das damals geltende Richterwahlverfahren vorbildlich für den Rest der Bundesrepublik Deutschland sei, scharf kritisiert. Sie werden es einer Regierung und einer Mehrheitsfraktion nicht abverlangen können, Änderungsvorschläge vorzulegen, wenn selbst die Opposition von einem vorbildlichen Rechtszustand spricht. Seinerzeit gab es die Grünen auf Landesebene noch nicht.
Meine Damen und Herren, da es, wenn man von den Grünen einmal absieht, im Hause einen recht breiten Konsens gibt, sollten wir auf dem gemeinsam eingeschlagenen Weg zügig vorangehen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.
Wir treten in die Abstimmung ein. Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 15/1180 - sowie den Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 15/1209 - zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Zunächst weise ich darauf hin, dass die Mittagspause, wie es zwischen den Geschäftsführern vereinbart worden ist, verkürzt worden ist.
Daraus folgt für das Präsidium, dass der Tagesordnungspunkt 38 - Sicherheit des Schiffsverkehrs in der westlichen Ostsee - vor der Mittagspause nicht mehr aufgerufen werden kann.
Wir werden nach der Mittagspause, die um 14:30 Uhr endet, mit der Beratung des Haushalts beginnen. Wenn anschließend noch Zeit sein sollte, wird der Bericht
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich begrüße Sie alle ganz herzlich - auch Sie, Herr Kollege Astrup!
Bevor wir wieder in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unsere Gäste auf der Tribüne begrüßen. Es handelt sich um Erzieherinnen und Erzieher der AWO aus dem Kreis Pinneberg. - Herzlich willkommen!
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001
b) Erste Lesung des Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes zum Haushalt 2002 (Haushaltsbe- gleitgesetz 2002)
Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Finanzausschusses, der Frau Abgeordneter Kähler, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Finanzausschuss hat den ihm vom Landtagspräsidenten am 28. August 2001 gemäß § 29 unserer Geschäftsordnung überwiesenen Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 in zwei Sitzungen, und
zwar am 6. und am 25. September 2001, beraten. Wegen der tragischen Ereignisse in New York am 11. September 2001 wurde die auf den 13. September 2001 terminierte Sitzung abgesagt. Deshalb konnte der Nachtragshaushalt nicht in der sonst üblichen Breite und Intensität - wie man das normalerweise bei Haushaltsberatungen macht - beraten werden.
Ich gehe davon aus, dass Minister Möller die Grundzüge und Eckdaten des Nachtrags in der anschließenden Einbringungsrede darlegen wird. Daher beschränke ich mich auf den Bericht über die Beratung der Änderungsvorschläge der Landesregierung.
Diese betreffen einmal die gutachterliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Strukturüberlegungen zur Landesbank. Diese Strukturüberlegungen dienen der bestmöglichen Wahrnehmung und Wahrung der Landesinteressen, wobei jede Lösung mit dem EU-Recht konform sein muss. Für die anlaufende Diskussion ist es erforderlich, die Partialinteressen sorgfältig abzuwägen und externen Sachverstand heranzuziehen. Dafür ist im Haushalt 2001 die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000 DM erforderlich, die im Jahr 2001 einzulösen ist.
Weiter ist für die Beseitigung des Brandschadens auf dem Forschungsschiff „Poseidon“ sowie die Werft-, Schlepp- und Agenturkosten ein Betrag von 1,5 Millionen DM erforderlich, der sich durch Einsparungen aufgrund des Ausfalls, durch Einsparungen im Rahmen der Deckungsfähigkeit vom Institut für Meereskunde und durch Gelder des Bundes und der Ländergemeinschaft im Rahmen der blauen Liste letztlich auf 131.000 DM reduziert.
Eine weitere Änderung gegenüber dem Entwurf hat sich im Bereich der Wettbewerbshilfen für schleswig-holsteinische Werften zur Sicherung von Arbeitsplätzen ergeben. Ihnen ist bekannt, dass sich die Wettbewerbssituation der mittelständischen Werften aufgrund der internationalen Lage zunehmend verschärft hatte. Vor diesem Hintergrund war es erforderlich, weitere Programmmittel für die Wettbewerbshilfe durch den Nachtragshaushalt 2001 in Höhe von 8 Millionen DM - aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2004 und 2005 - bereitzustellen. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Bundesregierung gemäß des Verteilungsschlüssels ihren Anteil von 4 Millionen DM ebenfalls bereitstellen wird. Ziel der Mittelaufstockung ist es, einige der bis zum Jahresende 2000 kontrahierten Aufträge zu sichern und zu fördern.
Schließlich hat die Landesregierung vorgeschlagen, für die Beratungsgesellschaft für Beschäftigung in Schleswig-Holstein eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 9,1 Millionen DM vom Haushaltsjahr 2002 an bereitzustellen. Wegen der Einzelheiten
verweise ich auf die im Bericht Drucksache 15/1220 erwähnten Vorlagen des Landesrechnungshofs und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, in dem dem Landesrechnungshof für das Jahr 2002 ein umfangreiches Prüfrecht eingeräumt wird, und zwar ausschließlich für das Jahr 2002.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP, dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit der in der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wiedergegebenen Änderung des § 1 ebenso zuzustimmen wie den Änderungsvorschlägen Umdrucke 15/1288, 15/1402 mit 15/1411 und 15/1370 mit 15/1409.