Jutta Scheicht

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich bedanke mich für den ausführlichen und im Umfang angemessenen Tierschutzbericht bei den Mitarbeitern der Verwaltung.
- Vielen Dank für den Applaus. - Zu Beginn möchte ich betonen, dass der Tierschutz nicht nur für die Landesregierung und die Schleswig-Holsteiner, sondern über alle Parteigrenzen hinweg für alle Deutschen eine Herzensangelegenheit ist. Daher haben wir auch in Deutschland eines der ältesten und in der gegenwärtigen Fassung strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Auch darauf können wir in SchleswigHolstein stolz sein.
Leider wird die Tierliebe der Menschen in unserem Land von Rot-Grün gern missbraucht, um ihre Wählerschaft zu mobilisieren.
Dadurch schaffen Sie aber neue Probleme, statt an Lösungen zu arbeiten - ich denke da an die Paarung der Kammmolche; die kommen gar nicht so schnell hinterher -,
wenngleich ich nicht bestreiten möchte, dass es noch Defizite im Tierschutz gibt. Dass diese abgebaut werden müssen, kann man nicht nur dem Tierschutzbericht entnehmen, es entspricht auch der Gefühlslage der Menschen in unserem Land.
Was bleibt, ist die Streitfrage, welche Wege geeignet sind, um den Tierschutz in unserem Land zu verbessern. Gerade hier liegen Anspruch und Wirklichkeit der Rot-Grünen weit auseinander.
Das gilt auch für das Thema Schächten. Herr Minister Müller, in Ihrer Bundesratsrede haben Sie das Thema zwar angeschnitten, hier im Bericht aber, wo ich es erwartet hätte, suche ich es vergeblich. Das Thema wird schlichtweg ausgebremst oder ausgeblendet.
Im Bericht werden dann die konkreten Zahlen zu Tierversuchen in Schleswig-Holstein gebracht, aber auch auf Bundesebene ist Fakt, dass die Anzahl der Tierversuche bis 1997 gesunken war. Erst mit der Regierungsübernahme von Rot-Grün in Berlin ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Im Jahre 2002 mussten unter Verantwortung von Frau Künast über
2 Millionen Tiere zu Versuchszwecken ihr Leben lassen - eine Steigerung von 31 %.
Auf Seite 32 des Berichts müssen wir feststellen, dass sich die Anzahl der Versuchstiere allein in SchleswigHolstein im gleichen Zeitraum mit insgesamt 34.077 Tieren mehr als verdoppelt hat. Auch das ist eigenartig.
Besonders die CDU fordert die Beschränkung von Tierversuchen auf das absolut notwendige Maß. Dabei setzen wir gleichzeitig auf die Weiterentwicklung von Alternativmethoden.
Doch was macht die Bundesregierung? - Statt den Förderetat für Forschung und Alternativmethoden zu erhöhen, wird dieser weiter eingeschmolzen. Für 2004 bis 2006 sind jährlich nur noch 2,5 Millionen € eingeplant. Das ist eine Kürzung um 60 %. Auch dies sollte jeder Tierschützer in unserem Lande wissen. Herr Müller, gerade auch vor dem Hintergrund der 2002 erfolgten Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz sind diese Kürzungen völlig unverständlich.
Damit bin ich beim nächsten Punkt. Herr Minister, durch die Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in die Verfassung haben Sie den Bürgern in unserem Land suggeriert, dass es für den Tierschutz einen großen Fortschritt geben werde. Genau das Gegenteil ist der Fall; statt schöner Worte sind hier Handeln und Umsetzen des Tierschutzgesetzes gefragt.
Im Bericht heißt es weiter: Ein effektives Mittel für die Verwirklichung des Staatszieles Tierschutz ist die Verbandsklage. Herr Minister, hier erarbeiten Sie sich ein tierschutzpolitisches Alibi, um von Ihrer Verantwortung abzulenken. Hat doch der Bundesrat klar entschieden, dass durch das geltende Tierschutzgesetz ausreichende Bestimmungen zur Gewährleistung des Tierschutzes vorliegen. Die Einführung eines Verbandsklagerechts hätte eine Verlagerung der Forschung in Länder bewirkt, wo nur geringe oder keine tierschutzrechtlichen Vorschriften gelten - so der Bundesrat.
Ebenso verhält es sich bei den tiergerechten Haltungssystemen in der Landwirtschaft. Ohne eine Versachlichung in der Diskussion, unter der Berücksichtigung und Einsicht, dass die Belange des Tierschutzes heutzutage nicht mehr allein national, sondern nur noch europäisch und im internationalen Verbund machbar sind, kommen wir nicht weiter.
Das gilt ebenso für Cross Compliance und die Nutztierhaltungsverordnung. Nationale Alleingänge führen hier lediglich zu Wettbewerbsnachteilen, der Missstand wird verlagert, aber nicht abgestellt. Die Verlagerung von Produktion und Nahrungsmittelherstellung ins Ausland - darüber sind wir uns wohl alle einig - kann nicht Ziel unserer Tierschutzpolitik in Schleswig-Holstein sein.
Ich bedanke mich abschließend bei den Kollegen, mit denen wir den Tierschutz zusammen erarbeitet haben, bei Herrn Garg von der FDP und auch bei Frau Redmann. Es war wirklich eine gute Zusammenarbeit. Ich würde mich freuen, wenn wir das das nächste Jahr fortsetzen.
Wir bitten um Überweisung des Berichts an den Umweltausschuss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Diskussion sollte eine Sachdiskussion werden, aber wir verstricken uns immer mehr.
- Herr Hentschel, noch klatschen Sie. Ich finde es ganz furchtbar, wenn Herr Nabel sich hier herstellt und in einer oberlehrerhaften Weise uns alle und vor allem auch die Leute belehren will, die nicht da sind. Herr Nabel, ich habe es mir aufgeschrieben. Sie haben zu Anfang gesagt, dass die Umsetzung der NATURA-2000-Gebiete für vernunftbegabte Menschen eine Selbstverständlichkeit sei. Ich komme aus Lübeck. Sie wissen genau, wir hatten eine Veranstaltung mit Herrn Müller. Die IHK-Vertreter waren da, von der Wirtschaftsförderung waren Vertreter da, unser Bürgermeister, Herr Saxe - ein SPD-Kollege -, war da. Ist das ein vernunftbegabter Mensch, oder sind die alle unvernünftig? Was heißt für Sie „vernunftbegabt“? Heißt das schlau, und die anderen sind dumm? Herr Nabel, ich glaube, so können Sie mit den Vertretern in Städten und Gemeinden nicht umgehen. Sie sollten das hier klarstellen und die Leute nicht als dumm darstellen. Vernunftbegabte Menschen sollten eigentlich auch Menschen sein, die in Gemeinden gewählt sind und diese vertreten. Ich möchte, dass Sie das hier klarstellen und sie nicht als unvernünftig oder dumm darstellen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zauneidechse, Armleuchteralge - welche Probleme haben wir eigentlich noch? Das fragen sich die Leute vor Ort. Wir fragen uns in Lübeck schon lange, was wir eigentlich verkehrt machen. Jetzt haben wir so viele Abgeordnete hier im Landtag, aber trotzdem gibt es diese Probleme.
Ich habe eine Niederschrift des Umweltausschusses herausgesucht. Ich möchte daraus zitieren, weil das auch etwas zur Planungssicherheit für Lübeck aussagt. In der Niederschrift vom 21. Mai heißt es - das ist die Antwort auf eine Frage, die wir als CDUAbgeordnete gestellt haben -:
„Bezüglich Lübeck-Blankensee legt der Minister dar, dass es derzeit noch keine abgestimmte Meinung in der Landesregierung gebe. Sobald diese vorhanden sei, sei er gern bereit, dem Ausschuss darüber zu berichten.“
Wie gesagt: Das war am 21. Mai!
Im Protokoll vom 4. Juni ist zu lesen:
„Weiter weist M Müller darauf hin, dass das Kabinett jetzt einen Beschluss gefasst habe, und zwar mit der Stimme des Wirtschaftsministers.“
Ich sage Ihnen dazu Folgendes: Ich habe den Wirtschaftsminister und auch Herrn Müller an dem Tag gesprochen. Herr Müller sagte mir, er sei gar nicht begeistert davon. Was habe eigentlich der Wirtschaftsminister damit zu tun? „Wenn ich etwas sage, dann ist es so.“
Herr Minister, das kann ich in Lübeck nicht vermitteln. Daraufhin sage ich jetzt noch einmal ganz klar und deutlich: In Lübeck will man Antworten von den Abgeordneten haben. Man soll uns dort auch ernst nehmen.
Und noch ein Zitat:
„Die Beschlussfassung im Kabinett sei einstimmig erfolgt. Insofern habe auch der Wirtschaftsminister seine Zustimmung erteilt.“
Daraufhin wurden dann unser Segelflugplatz und der Borstgrasrasen in einer nicht ausreichenden Menge an anderer Stelle gemeldet. Es hieß, dort könnten wir bauen. Es hieß also: Klar Schiff für Blankensee!
Herr Rohwer, ich habe Sie nach der Landtagssitzung gefragt, ob ich das so in Lübeck sagen könne. Sie antworteten: Alles in Ordnung!
Im August kommt dann eine Kleine Anfrage von Herrn Hildebrand. Ich will die Antwort nicht ganz vorlesen, aber ich möchte dazu einen Satz oder zwei Sätze sagen. Er fragte noch einmal nach, ob irgendwelche Auswirkungen auf Möglichkeiten der baulichen Erweiterung des Flugplatzes in Lübeck bestünden oder ob man irgendetwas anderes zu befürchten habe. - „Ja“, steht in der Antwort. Dem habe ich nichts „hinzuzufürchten“.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es nicht lange hinauszögern. Wir stimmen der Überweisung in den Umweltausschuss zu. Ich hoffe auf eine gute Diskussion und möchte es jetzt auch kurz machen, damit wir uns dann im Umweltausschuss ausführlich darüber auslassen können und vielleicht das nächste Mal zu einer Einigung kommen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die berufliche Zukunft der Mädchen steht heute, am 8. Mai 2003, beim bundesweiten Girls Day im Mittelpunkt. Damit geht der Girls Day, der Mädchenzukunftstag, in die dritte Runde. Im vergangenen Jahr nutzten bundesweit mehr als 42.000 Schülerinnen der fünften bis zehnten Klasse die Gelegenheit, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Arbeitsbereiche hautnah zu erleben.
Dies war ein Anlass für den interfraktionellen Antrag, der auf Initiative von Frau Fröhlich gestartet wurde, einmal einen Bericht der Landesregierung über den Stand und die Umsetzung in Schleswig-Holstein zu bekommen – vielen Dank, Frau Ministerin, dass Sie dem nachgekommen sind -, damit auch in SchleswigHolstein das bundesweite positive Echo des Girls Day in Zukunft – der nächste Mädchenzukunftstag findet am 22. April 2004 statt – weiter unterstützt und politisch begleitet werden kann, um somit die Arbeitsplatz- und Ausbildungschancen der jungen Frauen gerade auch in den zukunftsorientierten Berufsfeldern zu verbessern und damit die Möglichkeiten der Frauen zum beruflichen Aufstieg zu erweitern.
Frauen und Technik, da prallen zwei Welten aufeinander. Wer von Ihnen, liebe Kolleginnen, kennt diesen Spruch nicht? Aber die Zeiten haben sich geändert, liebe Herren. Längst ist es für Mädchen und junge Frauen selbstverständlich, mit der heutigen Technik, zum Beispiel Computer, Internet, Digitalkamera, Handy und SMS, umzugehen. Es gehört schon zum normalen Alltag, auch für Mädchen.
Außerdem verfügt die junge Frauengeneration über eine besonders gute Schulbildung. Damit liegen die Hochschulen in der Hansestadt Lübeck voll im Trend. Denn erstmals in der Geschichte der deutschen Hochschulen haben sich im vergangenen Wintersemester mehr Frauen als Männer zum Studium neu eingeschrieben.
Wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Mädchenzukunftstages mitteilte, ist der Frauenanteil bei
allen Studierenden in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Was die Schulabschlüsse angeht, haben Frauen deutlich bessere Voraussetzungen für die Berufswahl als Männer. Von den weiblichen Schulabgängern im Jahre 2001 legte gut jede vierte Frau – das sind 26,5 % - die allgemeine Hochschulreife ab, gegenüber 19,9 % bei den jungen Männern. Auch beim Realschulabschluss lagen die jungen Frauen vor ihren Mitschülern. Ein entsprechend größerer Anteil der jungen Männer erreichte einen Hauptschulabschluss beziehungsweise ging ohne Abschluss ab.
Jedes Jahr verlassen in Deutschland mehr junge Frauen als junge Männer die Schule mit Abitur. Außerdem haben Studien festgestellt, dass junge Frauen im Vergleich zu ihren männlichen Altersgenossen über die besseren kommunikativen Fähigkeiten verfügen. Dennoch entscheiden sich Mädchen im Rahmen ihrer Ausbildung oder Studienwahl noch immer überproportional für typisch weibliche Berufsfelder oder Studienfächer. Damit schöpfen sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt nicht voll aus, sodass ihre beruflichen Zukunftsaussichten und ihre Verdienstmöglichkeiten oft schlechter ausfallen. Wiederum aber fehlt gerade den Betrieben in technischen und techniknahen Bereichen zunehmend qualifizierter Nachwuchs.
Der Girls Day wird nicht die Mehrzahl der Mädchen dazu bringen, einen für sie untypischen Beruf zu wählen. Aber er ist ein Baustein, um Mädchen ein größeres Berufswahlspektrum aufzuzeigen. Damit leistet die Kampagne Mädchenzukunftstag langfristig einen Beitrag zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Arbeits- und Berufsleben.
Deshalb wünschen wir an dieser Stelle allen jungen Frauen, die heute am Mädchenzukunftstag teilnehmen, viel Freude und Erfolg und sagen allen Institutionen von der IHK bis zu den Betrieben in SchleswigHolstein herzlichen Dank für ihre Bereitschaft, den jungen Frauen einen Einblick in neue Berufsfelder zu ermöglichen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einige grundsätzliche Bemerkungen zur Tierschutzpolitik machen. Auch ich werde mich kurz fassen.
Unter der Regierungsverantwortung der CDU von 1982 bis 1998 wurde der Tierschutz auf Bundesebene systematisch ausgebaut. Nie zuvor wurde so viel für den Tierschutz in Deutschland getan.
Die erzielten Fortschritte haben dazu geführt, dass Deutschland auf dem Gebiet des Tierschutzes im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz einnimmt. Auf der europäischen Ebene haben wir uns ebenfalls für den Tierschutz stark gemacht.
Im Vertrag von Amsterdam wurde im Jahre 1997 der Tierschutz in einem Protokoll zum EG-Vertrag aufgenommen.
Ein besonderer Erfolg war zum Beispiel die europaweite Tierschutztransportverordnung mit der Begrenzung von Schlachtviehtransporten auf acht Stunden. Herr Garg, ich kann sehr gut verstehen, dass Sie heute noch etwas zum Tiertransport sagen wollen.
Die Erfolge der Tierschutzpolitik in Deutschland sind auf eine starke kompetente zielstrebige CDUBundesregierung, auf die wir zu Recht stolz sein können, zurückzuführen. Es ist im besonderen Maße aber auch ein Erfolg Helmut Kohls, dass wir mit dem deutschen Tierschutzgesetz ein hohes Ansehen in Europa genießen.
- Erinnern Sie sich nicht mehr daran?
Zu den vorliegenden Anträgen merke ich Folgendes an: Dem Antrag der Mehrheitsfraktionen können wir nicht zustimmen. Nach unserer Auffassung wird die Einführung des Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzverbände zu einer Prozessflut führen, die wir doch wohl nicht ernsthaft lostreten wollen.
Dem Antrag der FDP-Fraktion könnten wir zwar einiges abgewinnen, Herr Garg, aber angesichts der dramatischen Haushaltssituation sehen wir mit Sorge, dass er nicht unerhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt hätte. Daher werden wir uns
bei dem FDP-Antrag enthalten. Die CDU-Fraktion weiß, dass viele Tierschützer und Tierfreunde vor Ort einen unverzichtbaren Beitrag zum praktischen Tierschutz leisten. Wir danken deshalb allen, die sich zumeist ehrenamtlich und mit viel Idealismus sowie mit großem persönlichen Einsatz der in Not geratenen Tier annehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während sich der schleswig-holsteinische Umweltminister Klaus Müller ausgiebig mit dem Umweltranking beschäftigte, als gäbe es zurzeit bei uns im Lande und für die Bevölkerung nichts Wichtigeres, haben wir uns nun das zweite Mal dem Thema Lärm gewidmet. Ich danke allen beteiligten Mitarbeitern des Ministeriums für die sehr aufwändige Arbeit zur Beantwor
tung der Großen Anfrage. Leider ist es in fünf Minuten nicht möglich, auf jeden Aspekt des Lärms einzugehen. Ich glaube, dass wir uns alle - nicht nur der Kollege Poppendiecker und die Kollegen des Eingabenausschusses - noch öfter mit dieser Großen Anfrage beschäftigen werden.
Ich gehe nun auf die aktuelle Situation ein, denn es wird noch öfter Reaktionen auf das geben, was derzeit im Lande passiert. Herr Minister Müller, Sie sind da. Ich dachte, Sie wären heute auch nicht da, denn ich habe Sie vermisst, als ein großes Raunen durch die Kommunen ging. Gleich nach meiner Presseerklärung zur Großen Anfrage habe ich - -
- Frau Fröhlich, bitte seien Sie ruhig, es ist eine Lärmanfrage!
Ich habe über 100 Anrufe und Briefe von Bürgern aus ganz Schleswig-Holstein erhalten. Sogar während dieser Sitzung musste ich hinaus, weil die Leute anriefen. Fragen Sie den Pförtner! Sie haben mir ihr Problem geschildert und sich dafür bedankt, dass die CDU in Schleswig-Holstein das Umweltproblem Nummer eins endlich aufgreift. Herr Minister, seit 1993, als die letzte Große Anfrage zum Lärm gestellt wurde, hat sich vieles geändert, jedoch wenig verbessert. Für 12 Millionen Bundesbürger ist Lärm nach Angaben des Bundesumweltamtes immer noch das größte Umweltproblem. Ich habe dies an der ersten Stelle Ihres Umweltrankings vermisst. Wir halten das Thema Lärm auch deshalb für besonders wichtig, da laut Hochrechnung zirka 3 % alles Herzinfarkte durch Verkehrslärm hervorgerufen werden können. Die Erkrankungen von Herz-Kreislauf-Beschwerden nehmen zu und die Lärmschwerhörigkeit gehört mit den beruflich bedingten Hautkrankheiten zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland.
Vor dem Hintergrund, dass Lärm als eines der gravierendsten Umweltprobleme für den Menschen erachtet wird, müssen wir leider feststellen: Hier hat die rotgrüne Regierung in Schleswig-Holstein einmal mehr gezeigt, dass ihr auch in der Umweltpolitik der Weitblick und das Verständnis für Mehrwert fehlt. Ich glaube, es fehlt auch an Transparenz und auch an Informationen dem Bürger gegenüber. So haben zum Beispiel Ämter und Firmen in Schleswig-Holstein durch die Tageszeitung erfahren müssen, was auf sie und ihren Betrieb in Zukunft zukommt.
Wo waren Sie denn, Herr Umweltminister, als vor wenigen Wochen - nach der Veröffentlichung der
neuen Geräte- und Maschinenschutzlärmverordnung der EU - ein Aufschrei durch alle Kommunen ging und kommunale wie private Unternehmen die Umsetzung der Verordnung für planerisch und technisch nicht durchführbar hielten?
- In Lübeck war dies zu lesen! Durch diese neue Verordnung werden andere Verordnungen aufgehoben. Ich nenne zum Beispiel die 8. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Dies betrifft die Rasenmäherverordnung. Das ist noch nicht so schlimm, aber auch die Baumaschinenverordnung ist aufgehoben. Alle Betriebe - von der Bauwirtschaft bis zur Entsorgungswirtschaft - stehen durch die dann verschärfte zeitliche Einschränkung - von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr - vor erheblichen Schwierigkeiten. Die Betriebe dürfen also nur noch sechs Stunden am Tag arbeiten. Herr Minister, vielleicht haben Sie ja die „Lübecker Nachrichten“ gelesen. Außerdem mangelt es an Prüfstellen, die die definierte Lärmmessung für Geräte vornehmen können. Ich glaube, ich habe Sie bereits darauf angesprochen. In Deutschland gibt es lediglich neun Stellen. Wenn Sie das Umweltamt danach fragen, dann erfahren Sie, dass Sie herumgehen können, um zu fragen, wer dies in Deutschland durchführen kann. Diese Antwort kriegen Sie vor Ort - auf jeden Fall in Lübeck.
Wenn wir nachfragen, wo es in Deutschland so etwas gibt, dann wird uns ein Ort genannt. Wo dieser Ort genau liegt, wissen wir nicht, aber er liegt in den neuen Bundesländern. Das ist die Antwort. Hier können Sie Ihr Gerät vorführen. Dort wird Ihnen bestätigt, dass Sie mit Ihrem Gerät weiter arbeiten können. Ich möchte sehen, was das in Zukunft gibt. Die finanziellen Auswirkungen sind für alle Betroffenen immens hoch. Liebe Kollegen, ich möchte, dass Sie zuhören, denn dies betrifft uns in Zukunft alle. Im Haushalt ist davon nichts zu lesen. Allein im Bereich Straßenreinigung und Abfallentsorgung rechnet man zum Beispiel in Berlin - aus Schleswig-Holstein hat man dazu noch nichts gehört - im ersten Jahr mit einem Kostenanstieg um 27 Millionen € und 12 Millionen € in den Folgejahren.
Es bleibt zu befürchten, dass sich diese Verordnung, die gut gedacht war, zum Nachteil der Bürger auswirkt. Bei mir leuchtet die rote Lampe. Das Thema Lärm kann eigentlich nicht in fünf Minuten abgehandelt werden. Ich beantrage die Überweisung an den
Umweltausschuss und freue mich auf eine lebhafte, aber ruhige und sachliche Diskussion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schutz der Tiere bewegt viele Menschen, nicht nur in unserem Land. Tagtäglich sehen, lesen oder hören wir von Tieren, die gequält, misshandelt oder anderen vermeidbaren Leiden ausgesetzt sind. Wir haben es gerade von Herrn Garg gehört. Ich möchte das nicht wiederholen. Aus diesem weiten Feld möchte ich die
zwei bedeutenden Punkte Tiertransporte und Tierhaltung herausgreifen, die auch in Ihrem Antrag erwähnt werden.
Liebe Kollegen, die Bürger sind zu Recht empört über immer neue Schreckensmeldungen, die sich trotz unseres weltweit vorbildlichen Tierschutzgesetzes immer und fast täglich wiederholen. Zu Recht fordern aber die Bürger, dass die Regierung nicht nur Gesetze erlässt, sondern sie auch endlich konsequent umsetzt, und diese Umsetzung auch beharrlich kontrolliert wird. Wo keine effektive Vollzugskontrolle besteht, hilft es den Tieren wenig, um nicht zu sagen gar nichts, dass der Tierschutz nun in die Verfassung aufgenommen wurde.
Im Antrag der SPD und der Grünen heißt es unter anderem: „Der Schleswig-Holsteinische Landtag begrüßt die Aktivitäten... der Landesregierung im Sinne des Tierschutzes...“. Ich sage Nein, meine lieben Kollegen, Aktivitäten sind hier nicht gefragt, sondern es ist die verdammte Pflicht und Schuldigkeit dieser Landesregierung, alles im Sinne des bestehenden Tierschutzgesetzes umzusetzen. Das heißt nun einmal - man kann es nicht oft genug sagen -, Kontrollen durchzuführen. Im Straßenverkehr geht es auch und wir wissen, wie wichtig es ist.
Wenn auch effektive und strenge Kontrollen teuer sind, so sind sie doch unerlässlich, um Missstände endlich abzustellen. Nur vom Reden wird das nicht besser.
Dieses Konzept zur Erfassung von Tiertransporten aus dem FDP-Antrag können wir nur voll unterstreichen. Wir hoffen, dass die Umsetzung bald erfolgt.
Wir bedauern, dass die amtierende Landesregierung immer nur davon redet, sich aber in 14 Jahren nicht in der Lage sah, dieses in unserem schönen SchleswigHolstein umzusetzen. Wir geben die Hoffnung nicht auf, wir sind jetzt starke Fürsprecher und wir werden es auf den Weg bringen.
Die in Ihrem und dem FDP-Antrag gestellten Forderungen an die Landesregierung zur Verbesserung des Tierschutzes können wir deshalb zum Teil unterstützen, sind sie doch in der CDU und in der Gesellschaft längst Selbstverständlichkeit. Allein die schleswigholsteinische Landesregierung - ich möchte nicht meckern - hat die bestehenden deutlichen Defizite auf Landesebene in Schleswig-Holstein zu verantworten. Zudem machen sie deutlich, dass das bestehende Tierschutzgesetz nicht so wie von anderen konsequent umgesetzt wurde. Eines jedoch will ich klarstellen und da unterscheiden wir uns: Wir sind gegen ein
Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände nach dem Vorbild des Klagerechts für Umweltverbände.
Ich will Ihnen auch gleich sagen, warum. Würde dies in die Tat umgesetzt, liebe Kollegen, würde die Landesregierung einen großen Teil ihrer Verantwortung für den Tierschutz sowie die Umsetzung des Tierschutzgesetzes auf die Verbände verlagern, die Verbände, denen sie jetzt gerade das Geld gekappt hat. Das möchte ich auch dazu sagen.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal all denen ganz herzlich danken, die sich ehrenamtlich im Tierschutz kümmern und einsetzen. Ich möchte sagen, dass wir das ehrliche Bemühen dieser Türschützer immer respektiert haben. Es hieß einmal, die CDU sei auf diesem Feld nicht so bestellt und stelle sich dagegen. Das ist überhaupt nicht der Fall, wir haben das respektiert. Es gibt aber sehr viele Ideologen und die springen jetzt auf dieses Verbandsklagethema auf und da kommt natürlich einiges zusammen.
Ich werde Ihnen gleich noch ein Beispiel geben. Schon jetzt besteht nach § 51 c des Landesnaturschutzgesetzes ein Klagerecht für die nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Umweltverbände. Hier möchte ich noch einmal erinnern an die „Bauchige Windelschnecke“. Sie haben das sicher aus der Presse entnommen: Lübeck plant am Skandinavienkai ein großes Hafenbauprojekt. Dort wurde die kleine „Bauchige Windelschnecke“, knapp einen Zentimeter groß, gefunden. Die Ausgleichsmaßnahme hat 150.000 € gekostet. Man kann, auf Deutsch gesagt, aus einer Mücke auch einen Elefanten machen.
Diese kleine „Bauchige Windelschnecke“ steht auf der Roten Liste.
Da wurde ich als Lübeckerin skeptisch und habe mir diese Rote Liste daraufhin einmal angesehen, was denn noch alles darauf steht. Ich bin da auf etwas gestoßen und habe im Umweltausschuss am 17. April 2002 erfahren: Die Eintagsfliege ist auch auf der Roten Liste aufgeführt. Ich habe gefragt, weil es mir nicht verständlich war, warum die Eintagsfliege auf der Roten Liste stehe. Ich möchte Ihnen jetzt gerne einmal die Antwort aus dem Protokoll vorlesen: „Die Eintagsfliege ist auf einen bestimmten Lebensraum begrenzt.“ Dieser sei gefährdet und müsse besser geschützt werden, deshalb sei die Eintagsfliege in die
Liste aufgenommen. - Prost Mahlzeit, sage ich nur, wenn wir jetzt an der Herrenbrücke arbeiten, B 207, und da fliegt eine Eintagsfliege, dann wird der Bau stillgelegt. So kann es doch wirklich nicht gehen!
Also, bei allem Ernst und aller Notwendigkeit, aus unserer Sicht besteht keine Notwendigkeit, dieses Instrumentarium Tierschutz noch um eine Verbandsklage zu erweitern.
Es gibt aber durchaus wichtige Bereiche. Auch Herr Garg hat das schon angesprochen. Wir hatten in Verbindung mit der Landtagswahl 2000 Aussagen zum Stichwort Qualzüchtungen gemacht. Das Thema müssen wir ernst nehmen, und wir haben uns geeinigt, dass wir das im Umweltausschuss zusammen bereden wollen. Ich hoffe, dass wir die gesamte Thematik im Ausschuss in aller Ruhe ausführlich zum Wohle der Menschen und Tiere im Land diskutieren können. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Frau Fröhlich, bei Frau Redmann und bei Herrn Dr. Garg für die gute Zusammenarbeit. Ich hoffe, dass das so bleibt, und beantrage Überweisung an den Umweltausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Deutschland werden jährlich 40 bis 50 ausgesetzte Säuglinge aufgefunden. Nur die Hälfte von ihnen überlebt. Experten schätzen, dass in Deutschland etwa
800 Neugeborene heimlich zur Welt gebracht und von ihren Müttern aus Scham, Verzweiflung oder Panik ausgesetzt oder getötet werden. Ob die Dunkelziffer höher oder tiefer ist, kann niemand erfassen.
Oftmals, meine Damen und Herren, wenn so ein Kind gefunden wird und die Medien davon berichten, stellen viele erbost die Frage: Was sind das für Frauen, die so etwas tun können, und das in der heutigen Zeit? Ein Vertreter des Jugendamtes Hamburg, der versucht hat, die Situation dieser Frauen nachzuvollziehen, fand heraus, dass es vier Gruppen gibt, die besonders gefährdet sind: Die erste Gruppe sind drogenabhängige Mütter, die sich zum Teil in der Illegalität des Drogenkonsums bewegen. Die zweite Gruppe sind Frauen, die unter extremer Not und extremer Gewalt in ihrer Familie leiden. Die dritte Gruppe sind Migrantinnen, die sich aufgrund ihrer Herkunft und mangelnder Sprachkenntnisse zu Hause und in der Familie allein gelassen fühlen. Der größten Gruppe aber gehören junge, minderjährige Frauen an, die sich oft aus enormer Angst vor ihren Eltern nicht öffnen können und versuchen, die Schwangerschaft zu verdrängen und sie bis zur Geburt ihres Kindes zu verheimlichen, was das bestätigen Experten immer wieder - auch gelingt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte deshalb eine Frage an alle Abgeordneten und besonders an unsere Ministerpräsidentin Heide Simonis richten: Wie verzweifelt muss eine Frau sein, die unter großer Angst, alleine, ohne jegliche medizinische Hilfe, auf der Toilette oder in anderen ungeeigneten Einrichtungen ein Kind zur Welt bringen muss, um es anschließend auszusetzen oder gar zu töten, damit niemand von dieser Geburt erfährt? Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, jedes ausgesetzte Kind ist ein Hilferuf an uns alle, hier endlich aktiv zu werden.
Eine erste Hilfe bieten die so genannten Babyklappen, die es mittlerweile und Gott sei Dank schon in 22 Städten in Schleswig-Holstein gibt. Durch diese Einrichtung können Frauen ihre Säuglinge nach der Entbindung an einem geschütztem Ort straffrei ablegen. Dadurch können die Mütter sicher sein, das Leben ihres Kindes nicht dem Zufall überlassen zu haben. Dieses Hilfsangebot für die betroffenen Frauen setzt aber erst nach der Geburt an. Es ist für die Frauen zwar ein erster Schritt, für die Mutter und das Kind bleibt aber doch eine große Gefahr. Deshalb reichen Babyklappen alleine nicht aus.
Eine Möglichkeit, die diese Lücke schließt, ist die anonyme Geburt. Ein erster Schritt zur anonymen Geburt erfolgt mit der Änderung des § 16 des Personenstandsgesetzes. Dadurch soll es für die betroffenen
Frauen künftig möglich sein, ein Kind ohne Angaben der Personalien zur Welt zu bringen sowie vor und nach der Geburt medizinisch betreut zu werden. Die Finanzierung der Entbindungskosten, die in Berlin noch genau geregelt werden muss, könnte so gelöst werden, dass bei Annahme des Kindes, was Gott sei Dank auch hin und wieder der Fall ist, die Krankenkasse der Mutter bezahlt und die Kosten im Falle der Adoption von der Krankenkasse der Adoptiveltern übernommen werden.
Der Mutter wird eine Überlegungsfrist von acht Wochen eingeräumt, sich zu entscheiden. Im Falle der Adoptionsfreigabe könnte sie dann freiwillig Daten zur Angabe ihrer Identität sowie der des Vaters oder ihrer Familie machen. Daneben könnte sie alle Angaben machen, die für das Kind später dafür von Bedeutung sein könnten, etwas über seine Herkunft zu erfahren. Das könnte sie niederschreiben und in einem verschlossenen Umschlag hinterlegen. Der Umschlag würde dann - wie in anderen Ländern, wo es bereits die anonyme Geburt gibt - von einer Behörde aufbewahrt und dem Kind gemäß des Adoptionsrechts mit 16 Jahren auf Wunsch ausgehändigt. Ebenso könnte die Mutter gemäß Adoptionsrecht den Aufenthaltsort des Kindes erfahren. Es gibt auch heute schon eine Reihe von Krankenhäusern, die die Möglichkeit zur anonymen Geburt trotz Illegalität anbieten - zum Schutz von Mutter und Kind und um Leben zu retten. Hierfür möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken. Leider bewegen sich die Ärzte und Hebammen damit wissentlich in einer juristischen Grauzone und nehmen dabei sogar das Risiko auf sich, rechtlich belangt zu werden. Deshalb fordern auch sie möglichst schnell Rechtssicherheit.
Jetzt ist es Sache der Politik, sich für die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die so genannte anonyme Geburt einzusetzen. Deshalb würden wir es begrüßen, wenn auch aus Schleswig-Holstein ein starkes Signal gegeben würde, indem wir gemeinsam die Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Änderung des Personenstandsgesetzes unterstützen und eine gesetzliche Regelung zur Hilfe für Mütter in Konfliktsituationen schaffen, damit der Gesetzentwurf noch in der 14. Wahlperiode des Bundestages verabschiedet werden kann und wir nicht erst warten müssen, bis Herr Kubicki den Kollegen in Berlin Beine macht. Deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung.
Wir hätten heute gern eine Abstimmung in der Sache durchgeführt. Gestern habe ich aber von den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion erfahren, dass in der Fraktion noch Beratungsbedarf besteht. Wir stimmen deshalb auch einer Überweisung zum Beispiel in den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend in den Sozialausschuss zu, um in der Sache gemeinsam
ans Ziel zu kommen. Wir bitten aber darum, das Thema möglichst schnell auf die Tagesordnung zu setzen.
Frau Dr. HappachKasan, glauben Sie nicht, dass die Beratungsstellen und die Kliniken schon einen Schritt weiter sind? Ich habe gehört, dass die UniKlinik in Kiel schon eine anonyme Schwangerschaftsambulanz anbietet. Wir haben nun einmal das Problem, wir können nicht lange abwarten. Die Beratung findet jetzt schon statt, sie wird bloß nicht kundgemacht. Wir sollten nicht so tun, als hätten wir das Problem nicht, als hätten wir unheimlich großen Diskussionsbedarf. Das Problem ist da. Die Institute, die Menschen, die Ärzte und Hebammen müssen sich damit auseinander setzen, warum wir Politiker nichts tun. Warum haben wir so viel Zeit?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ein Ranking den sinnvollen Zweck haben soll, vorbildliches Verhalten herauszustellen und zu Nachahmungen anzuregen, dürfte das vor dem Hintergrund, dass der Preis schon vergeben wurde, aber erst im Frühjahr 2002 die Diskussionen stattfinden und der Arbeitskreis tagt, gründlich misslungen sein. Das haben wir heute hier von allen Parteien gehört.
Herr Nabel sprach von einem Aprilscherz. Herr Greve hat das noch ein bisschen lustiger formuliert. Herr Nabel, Sie dürfen das Herrn Greve nicht vorwerfen.
Herr Minister, ich frage Sie: Ist es denn eines Ministeriums würdig, sich auf dieses Niveau herunter zu begeben?
Ich hoffe wirklich, dass die Sinnhaftigkeit und die Ergebnisse - dieses Niveau möchte ich hier ansprechen, Herr Hentschel -, die diese Diskussionen im Frühjahr 2002 haben werden, dazu führen werden, dass das Umweltranking das erste Mal und das letzte Mal stattgefunden hat,
denn die Bürger und die Landräte können sich sehr gut darüber informieren, was sie für ihren Ort machen können, und wünschten sich so ein oder anderes Mal, dass die Anträge, die sie an das Land und das Ministerium richten, schneller behandelt werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte auch ich mich recht herzlich für den Bericht bedanken, der auf Initiative der CDU gefordert wurde. Auch durch sehr viele offene Fragen der Kolleginnen der anderen Fraktionen hat dies nun zu diesem umfangreichen Bericht geführt. Dies finde ich einerseits
sehr erfreulich, andererseits waren wir von der CDU auch ein wenig erstaunt, dass gerade Sie, liebe Kolleginnen der rot-grünen Fraktion, erst auf unsere Initiative hin noch so viel Informationsbedarf hatten. Offensichtlich zieht sich die Kanzlerpolitik der ruhigen Hand auch durch unser rot-grün regiertes Land.
Leider - auch dies kann man dem Bericht entnehmen lassen sich mit ruhiger Hand auch im schönsten Bundesland der Welt keine neuen Jobs aus dem Ärmel zaubern. Dies gilt sowohl für Frauen als auch für Männer.
Für die Frauen ist es - meine Herren, hören Sie bitte zu! - heute selbstverständlich, am Erwerbsleben teilzunehmen. Dabei steht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei den Männern, aber häufiger eben noch bei den Frauen, im Vordergrund. Deshalb steht, wie den Seiten 6 und 7 des Berichts zu entnehmen ist, der Wunsch nach Teilzeitarbeit an erster Stelle.
Die Erwerbsarbeit als ein zentraler Lebensbereich schafft soziale Kontakte, finanzielle Unabhängigkeit und soziale Sicherung im Alter, auf jeden Fall einen Teil davon. Längst haben auch die Frauen zum Sturm, Herr Kubicki, auf die Bastion gut bezahlter Arbeitsplätze
und Karrierechancen angesetzt,
zunehmend werden sie zu Existenzgründerinnen. Doch häufig ist es doch immer noch so, Herr Kubicki: Ein Mann hat bei der Karriere seine Frau im Rücken,
- so ist es - und eine Frau hat die Familie im Nacken!
Der Bericht zeigt deutlich, dass zum Teil durch massive finanzielle Förderungen Teilerfolge erreicht wurden und dass sowohl Frauen wie auch Männer die Chance der Förderung nutzen. Viele Männer können schon heute keine ernsthaften Zusicherungen mehr geben, Frau und Kinder alleine zu ernähren. Mit den Ungewissheiten der neuen Ökonomie verlieren immer mehr Arbeitsverhältnisse ihre Berechenbarkeit. Das macht die Sache auch für die Frauen nicht einfacher.
Die Möglichkeiten der Frauen, sich ihren Lebensunterhalt durch Erwerb zu sichern, sind so vielfältig wie der Arbeitsmarkt selbst. Doch wie sieht es auf dem aktuellen schleswig-holsteinischen Arbeitsmarkt
aus? Wir haben dies heute und auch schon gestern gehört. Die Zeit, um noch verborgene Trümpfe in Form von Förderungen oder Subventionsprogrammen auszuspielen, ist bei weitem überschritten. Die Kassen sind leer.
Von einer positiven Wirkung auf die wirtschaftliche Lage sind wir in Schleswig-Holstein weit entfernt. Dies wird sich auch so lange nicht ändern, solange die politischen Rahmenbedingungen nicht stimmen und sie auch nicht gewollt geändert werden.
Ich sage dies, zumal ich aus einer Stadt in SchleswigHolstein komme, die zwar die schönste ist - ich nenne hier keinen Namen -,
aber mit die höchste Arbeitslosenquote und den höchsten Anteil von Frauen in der Bevölkerung hat. Der Bericht hat mich deshalb und vor allem, was das Ergebnis eines Modells, das auf Seite 56 dargestellt ist, betrifft, nachdenklich gemacht. Denn der Bericht der Landesregierung macht auch deutlich, dass es teilweise an dem politischen Willen zur Verbesserung der Lebenslagen von Mädchen und jungen Frauen fehlt.
- Ja, Herr Kubicki. - Ein Beispiel, das ich hier in meiner kurzen Redezeit benennen möchte, ist das Modell auf Seite 56 des Berichts, das Modell „Mixed Pickles“.
- Danke. - Schwerpunkt war die gezielte Beratung und Begleitung von behinderten Frauen und Mädchen beim Übergang von der Schule in den Beruf, bei Problemen in den Werkstätten für Behinderte und beim Wunsch nach einem Wiedereinstieg ins Berufsleben. So hat „Mixed Pickles“ die Suche nach geeigneten Praktikums- und Ausbildungsplätzen sowie nach Umschulungsund Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt. Meine Damen und Herren, Herr Kubicki, ein wichtiges Anliegen war es, gerade jungen Frauen mit Behinderungen eine größere Wahlmöglichkeit in ihrer beruflichen Zukunftsplanung auch außerhalb der Werkstätten für Behinderte einzuräumen. Dieses Projekt war das einzige Projekt für behinderte Frauen und Mädchen in Schleswig-Holstein, das erfolgreich lief.
Im ganzen Bericht gibt es keine Alternative für die Arbeit der Behinderten. Es steht auch an keiner Stelle
im Bericht, wer in Zukunft diese Aufgabe wahrnehmen soll. Für das Jahr 2002 sind dem Projekt „Mixed Pickles“ keine weiteren Gelder vom Frauenministerium in Aussicht gestellt worden.
Liebe Frau Birk - sie ist, glaube ich, im Moment gar nicht da; aber dann kann auch Herr Hentschel zuhören -, ich nehme an, auch Sie haben dies so erkannt und wahrscheinlich deshalb noch eine Kleine Anfrage zur Umsetzung des Gesetzes zur Integration Schwerbehinderter in das Arbeitsleben gestellt.
Die Antworten bestätigen allerdings teilweise meine schlimmsten Vermutungen. Die Verfahrensweise zeugt von einem - ich sage dies ungern - erschreckenden Gemisch aus Arroganz und Ignoranz und davon, dass die Landesregierung sich von einem Modellprojekt zum nächsten hangelt.
Sie zeigt eine gewisse Hilflosigkeit, die offensichtlich in der ganzen Landesregierung und nicht nur im Frauenministerium in Sachen Sparpolitik inzwischen Platz gegriffen hat.
Deshalb bitte ich an dieser Stelle, nicht ausgerechnet den behinderten Mädchen und Frauen den Stuhl vor die Tür zu stellen, sondern sich unseren Bemühungen um eine weitere Unterstützung von „Mixed Pickles“ anzuschließen, damit das erfolgreiche Projekt seine Arbeit fortsetzen kann.
Die moderne Arbeitswelt zwingt nicht nur die Unternehmen, wie es hier immer angekündigt wird, sondern auch die Politik zu schnellerem, effizienterem Handeln. Unser gemeinsames Ziel ist der Abbau der Arbeitslosigkeit. Ich glaube, daran sind wir alle interessiert. Gerade bei den Frauen, insbesondere bei behinderten, geht es dabei auch um ein Stück Zukunftsfähigkeit.
Deshalb beantragen wir die Überweisung in den Wirtschafts- und in den Sozialausschuss.
Lieber Herr Garg, ich glaube, Sie haben nicht richtig zugehört. Ich habe nicht gesagt, dass die CDU das Schächten verbieten will. Zurzeit werden die Tiere ohne Betäubung geschächtet. Ich habe gesagt, dass ich mich persönlich dafür einsetzen werde - ich habe nicht von der Fraktion gesprochen -, dass das demnächst nur noch mit der Kurzzeitelektroschockmethode möglich sein soll, nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie jetzt davon sprechen, das Schächten ganz und gar zu verbieten, entspricht das überhaupt nicht dem, was ich damals angedacht habe. Ich weiß selbst, dass es Regionen gibt, wo dies so im Gebrauch ist. Wir wollen das auch weiter zulassen. Bloß muss es nicht unbedingt ohne Betäubung stattfinden. Ich glaube, darüber sind wir uns einig, Herr Garg. Oder bleiben noch offene Fragen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkanlagen bestätigt das, was mein Kollege Uwe Eichelberg bereits am 9. Mai 2001 in seiner Kleinen Anfrage zu UMTS-Sendeanlagen festgestellt hat. Meine Damen und Herren, Herr Astrup, Frau Fröhlich, es ist wirklich überaus traurig, dass die Landesregierung und Ihre eigenen Parteigenossinnen und -genossen so wenig informiert sind. Deshalb sind auch die fünf geforderten Prüfbereiche, die jetzt im Bericht besonders hervorgehoben wurden, als peinlich zu bezeichnen - jedenfalls zu diesem Zeitpunkt. Der Minister hatte wahrscheinlich so lange Funkstille, sonst wäre ja schon einmal etwas gekommen,
da diese und andere Themen bereits am 2. Juli 2001 in Berlin im Auschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einer öffentlichen Anhörung zum Mobilfunk ausführlich diskutiert wurden und die Umweltexperten von SPD und CDU die Bundesregierung aufforderten, bei der anstehenden Novelle der Immissionsschutzverordnung über die bestehenden Grenzwerte hinaus Vorsorgewerte einzuführen - nachzule
sen unter www.bundestag.de, Herr Minister - und damit die Strahlung im Umfeld von Sendeanlagen zu senken. Die Forderungen der Union wurden dadurch bestätigt, dass die Bundesregierung ihre Forschungspolitik unabhängig vom jetzigen Forschungsstand zum Elektrosmog entscheidend verändern muss.
Die Umwelt setzt sich aus einer Merkwelt und aus einer Wirkwelt zusammen. Die Merkwelt eines Individuums ist der von ihm wahrgenommene Teil der Umgebung, die Wirkwelt der Teil, der auf das Individuum auch durch sein Handeln einwirkt. Beide Welten sind nicht identisch.
Veränderungen der Wirkwelt haben sehr wohl Auswirkungen auf die Merkwelt. Problematisch wird das allerdings dann, wenn sich Handlungen in der Wirkwelt nicht unmittelbar, sondern erst mit zeitlicher Verzögerung auf unsere Wahrnehmungen in der Merkwelt auswirken. Das ist bei vielen Umweltproblemen der Fall.
Herr Minister Müller, Sie schauen schon so kritisch, deswegen ein Beispiel: Ein von mir beschriebener Fall ist gegeben, wenn in der Landwirtschaft in unserer Wirkwelt ein bestimmtes Mittel eingesetzt wird, seine gesundheitlichen Risiken aber erst Jahre später in unserer Merkwelt offenkundig werden. Ein ähnliches Problem kann es beim Elektrosmog geben. Deshalb gilt es die noch offenen Fragen über die gesundheitlichen Auswirkungen niederfrequent gepulster Hochfrequenz, insbesondere im Hinblick auf Langzeitwirkungen, schnellstens durch weitere Forschungsanstrengungen aufzuklären.
Die CDU vermisst eine von der Landesregierung Schleswig-Holstein ausgehende, umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger über die heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Auswirkungen elektromagnetischer Strahlen und Felder, über die Funktionsweise der Mobilfunktechnologie sowie über den rechtlichen Hintergrund der Aufstellung von Mobilfunkanlagen vor Ort. Die CDU fordert insbesondere, dass endlich die Unterrichtung der Betroffenen in den so genannten sensiblen Gebieten geregelt wird.
Wir beantragen deshalb die Überweisung des Berichts zur abschließenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Wieder einmal stand die grüne Gentechnik vor zwei Wochen in Schleswig-Holstein negativ in allen Zeitungen. Man muss sich wirklich fragen, ob die Verantwortlichen diesen Vorfall so hoch aufhängen mussten. Nebenbei bemerkt, die heutige Diskussion hätten wir genauso gut in den beteiligten Ausschüssen führen können. Bereits vor einem Jahr - genau am 26. Mai 2000 - wurde hier von der Landesregierung ein Bericht über die Saatgutverunreinigung mit gentechnisch verändertem Rapssaatgut abgefordert und von ihr auch erstellt. In diesem Bericht wurden die Ursachen, Auswirkungen und Schlussfolgerungen hinsichtlich der Vermarktung und der Aussaat von gentechnisch verunreinigtem Saatgut dargestellt.
Bei dem jetzigen Vorfall handelt es sich nicht um Raps, sondern um Maissaatgut. Deswegen hätte man auch ohne großen Medienrummel die dafür schon bestehenden Anordnungen treffen können und müssen.
So aber haben wir in Schleswig-Holstein neben dem direkten landwirtschaftlichen Schaden auch noch einen zusätzlichen indirekten Schaden. Ich meine damit einen weiteren Imageverlust des Bio- und Gentechnologiestandortes Schleswig-Holstein.
Wir von der CDU-Landtagsfraktion wünschten uns, dass gerade der Umweltminister, Herr Müller, der hier eine große Verantwortung trägt, weniger emotionsge
ladene Debatten führen und Schlagzeilen produzieren würde, sondern die durch den Vorfall aufgetretenen Fragen sachgerecht abarbeiten würde.
Da stellt sich zum Beispiel die Frage - Sie hatten es eben angesprochen, Herr Müller - nach der Höhe, also dem Prozentanteil der Verunreinigung des Saatguts.
Laut „Handelsblatt“ vom 17. Mai 2000 räumen die Saatgutproduzenten sowie der Bundesverband Deutscher Pflanzenhersteller ein, dass sie in Zukunft kein von Genveränderungen völlig freies Saatgut mehr garantieren könnten, da sich auch im konventionellen Saatgut unter Tausenden von Körnern ein gentechnisch verändertes Saatgut befinden könnte.
- Das beunruhigt mich schon. Deswegen erwähne ich das hier, Frau Fröhlich.
Schon heute sind 20 % der Maissorten auf der Welt also 100 der 500 verschiedenen Sorten - gentechnisch verändert. Das beunruhigt mich auch.
Brauchen wir demnächst neue Grenzwerte oder zumindest einen angemessenen Richtwert? Wer zahlt den Landwirten den entstandenen Schaden, wenn die Produzenten und Hersteller keine Garantie mehr geben können? Inwieweit ist das Saatgut überhaupt noch rein? Und ich frage: Gibt es überhaupt noch 100 % reines Saatgut?
Meine Damen und Herren, wir werden hoffentlich in den Ausschüssen noch die Möglichkeit zu weiterführenden Diskussionen haben.
Pauschalurteile oder generelle Verbote ohne vorherige kritische Abwägungen halten wir für den falschen Weg. Sie dienen lediglich dem Zweck der Emotionalisierung statt der Information und die können wir am wenigsten gebrauchen, wenn wir es mit der Zukunftstechnologie wirklich ernst meinen. Sie stärken nur die Gegner der Bio- und Gentechnologie, schaffen aber keine Aufklärung und tragen nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung bei. Das wollen wir alle nicht.
Deswegen möchten wir den Bericht, den uns Minister Müller gegeben hat, zur Kenntnis nehmen und fordern, den Bericht zur abschließenden Beratung federführend
dem Umweltausschuss und mitberatend dem Agrarausschuss zu überweisen
- sowie an den Wirtschaftsausschuss. - Entschuldigung, Frau Schmitz-Hübsch.
Ganz so habe ich es auch nicht gemeint. Ich dachte nur: Wenn von 500 Sorten schon 100 Sorten gentechnisch verändert sind, dann ist das für mich nicht beunruhigend. Beunruhigend ist das Resultat, dass irgendwelche Vermengungen auch im konventionellen Rapssaatgut enthalten sein können.
Es geht um 100 Maissorten und die können sich nicht mit Rapssorten kreuzen. Kollege Höppner hat während der Anhörung im Wirtschaftsausschuss gut zugehört. Mais hat bei uns keine Kreuzungspartner. Frau Kollegin Scheicht, daher kann ich Ihre Ausführungen nicht verstehen, besonders auch deshalb nicht, weil Frau Schmitz-Hübsch deutlich gemacht hat, dass Sie sich gegen das Moratorium des Bundeskanzlers wendet. Ich weiß nicht mehr, wofür die CDU in diesen Fragen steht.
Wir haben festgestellt: Hier ist das Thema transgene Maissorten nicht relevant. Die Beteiligung an dieser Diskussion zeigt dies. Deshalb stellt sich die Frage, warum die Fraktionen von Rot-Grün dieses Thema
heute aufgerufen haben. Sie wollen dies offensichtlich zu einem Thema machen. Tatsächlich besteht kein Bedarf für einen Bericht. Die Zeitungen haben korrekt darüber berichtet. Lesen Sie den Bericht im „Bauernblatt“ nach. Dort wurde ausführlich und mit Angabe aller Konstrukte darüber geschrieben. Wir haben keinen Bedarf für einen Bericht. Warum also nehmen Sie das zum Thema? Ich kann mir nur vorstellen, dass Sie es sich eben doch angelegen sein wollen, gegen transgene, grüne Gentechnik zu polemisieren. Genau in diese Richtung geht auch die Pressemitteilung des grünen Umweltministers. Wer BSE - eine Krankheit, an der in Großbritannien 180.000 Rinder gestorben sind - in einen Zusammenhang mit der Verunreinigung von Maissaat mit einer transgenen Sorte bringt, will politisch Stimmung machen und nichts anderes. Genau dagegen wenden wir uns.
Sie wollen Stimmung machen, obwohl Sie selbst in Ihrer Presseerklärung festgestellt haben, dass es nicht um Gefahrenschutz geht. Es geht vielmehr darum, die Verbraucher vor nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen zu schützen. Es geht nicht um Gefahren, die daraus hervorgehen. Das heißt, dass es Ihnen ums Prinzip geht. Es geht um grünen Fundamentalismus gegen grüne Gentechnik.
Interessant ist in diesem Zusammenhang: Wie wollen wir in einer Welt, in der es inzwischen eine Menge transgener Sorten gibt, weiterhin mit diesem Phänomen umgehen? Die Herstellung von Saatgut und pflanzlichen Agrarrohstoffen geschieht in der Natur. Damit unterliegt sie natürlichen Einflussfaktoren und es lässt sich nicht verhindern, dass Pflanzen einer Sorte - wenn auch nur in geringem Umfang - auch mit Pollen von Fremdsorten bestäubt werden, deren Erbgut dann im Saatgut der vermehrten Sorte wieder zu finden ist. Solche Sortenverunreinigungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden und sie sind völlig unabhängig davon, mit welchen Zuchtmethoden Pflanzen gezüchtet worden sind.
Um diesem Phänomen zu begegnen, gibt es verschiedene Bestimmungen im Saatgutrecht wie beispielsweise die Forderung nach Abständen zu Nachbarfeldern. Es geht darum, in jedem Falle eine möglichst hohe Sortenreinheit zu erzielen. Es ist aber nicht möglich, eine Sortenreinheit von 100 % zu erzielen. Die Nulltoleranz, wie Sie sie fordern, ist nicht durchsetzbar.
Wir haben in Deutschland seit Jahren Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organis
men. Ohne Frage sind bei diesen Versuchen Pollen und Samen in die Umwelt gelangt und Raps und Rüben haben sich ausgekreuzt. Das Robert-Koch-Institut, die Biologische Bundesanstalt, das Bundesumweltamt und die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit haben alle Freisetzungsanträge auf Grundlage des Gentechnikgesetzes vor der Genehmigung gründlich geprüft und für unbedenklich erklärt. Ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt besteht nach dem Stand der Wissenschaft und den Aussagen dieser Institutionen nicht.
100 % reines Saatgut ist nicht realisierbar. Deshalb müssen wir dazu übergehen, auch im Bereich der gentechnisch veränderten Organismen Schwellenwerte festzulegen. Es bietet sich an - entsprechend der Novel-Food-Verordnung -, einen Schwellenwert von 1 % festzulegen und eine ähnliche Regelung im Bereich der unbeabsichtigten Verunreinigung von Saatgut mit Samen von transgenen Pflanzen festzustellen. In biologischen Systemen und unter natürlichen Produktionsbedingungen sind Nulltoleranzen nicht durchführbar. Sie sind im Übrigen auch nicht sinnvoll.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDULandtagsfraktion misst der artgerechten Haltung von Nutztieren einen hohen Stellenwert bei. Das möchte ich hier einmal an erster Stelle erwähnen.
Wenn wir von Nutztieren sprechen, meinen wir natürlich nicht nur die in der konventionellen Landwirtschaft gehaltenen Tiere, sondern selbstverständlich auch die Haltung der Pelztiere.
Alle Tiere und deren Haltung unterliegen in Deutschland - das wissen Sie alle - dem Tierschutz. Das Tierschutzgesetz verpflichtet in § 2 jeden Tierhalter oder Züchter, seine Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend zu pflegen, zu ernähren und verhaltensgerecht unterzubringen. Diese Vorschriften und Auflagen werden von den Behörden wirklich kontrolliert.
In Schleswig-Holstein mit nur 27 Betrieben der Pelztierwirtschaft - die Hobbyzüchter einbegriffen; das war der Stand von 1998; da hat sich nicht viel getan dürfte es den Kreisveterinärämtern nicht schwer fallen, dieser Aufgabe nachzukommen. Wenn es nötig sein sollte, müsste man nachschauen, ob bei der Kontrolle noch etwas geregelt werden kann. Doch mit schwarzen Schafen muss bekanntlich in jeder Branche gerechnet
werden. Es muss auch damit gerechnet werden, dass es in der Pelztierbranche schwarze Schafe gibt. Daher ist eine Kontrolle umso mehr erforderlich. Deshalb sind aber auch die Leitlinien - Leitlinien kennen wir alle aus anderen Bereichen - der deutschen Pelztierwirtschaft zum Tier- und Artenschutz eine zusätzliche Sicherung im Umgang mit den Pelztieren. Die deutsche Pelztierbranche ist in der Verantwortung und sie steht dazu. Sie muss für eine einwandfreie, legitime Herkunft der von ihr genutzten Naturgüter garantieren.
Vielleicht etwas später, Herr Dr. Garg. Ich habe noch viel Stoff, den ich erst einmal durcharbeiten möchte.
Die heute genutzten Fell- und Pelzarten wie Nerz, Fuchs, Iltis, Chinchilla und Kalb kommen hauptsächlich aus der landwirtschaftlichen Farm- und Weidehaltung. Aber auch aus der freien Wildbahn kommen Felle, zum Beispiel durch die Begrenzung von Tierpopulationen, die bei zu hoher Bestandsdichte Schaden anrichten, wie Bisam, Waschbär, Rotfuchs und Wildkaninchen.
Das Kürschnerhandwerk und die gesamte Pelzbranche in der Bundesrepublik Deutschland, ihre Betriebe und jeder einzelne Mitarbeiter teilen mit allen Menschen die Fürsorgepflicht gegenüber der Natur, ihrer Artenvielfalt und ihren Ressourcen. Mehr als alle anderen sind sie dem Schutz wild lebender Tierarten - - Ich glaube, die Genossen hören jetzt einmal zu; denn es hat keinen Sinn, hier im Frühjahr über Pelze zu sprechen, wenn die Genossen im Winter dann ihre Pelze heraus holen.
Herr Baasch, ich komme jetzt darauf -
Ich finde es auch überhaupt nicht schlimm. Herr Baasch hat sich nämlich schon einmal eingedeckt; er wusste, dass der Winter kommt.
In den Leitlinien der deutschen Pelztierwirtschaft heißt es weiter: Wir bekennen uns auch dazu, dass wirtschaftliches Denken an ethische Normen gebunden sein muss und die Verantwortung des Menschen für die Natur und ihre Ressourcen zu berücksichtigen hat. - Ich glaube, da können wir alle nur zustimmen.
Beim Umgang mit Haus- und Nutztieren allgemein und mit den Pelztieren im Besonderen fühlen wir uns verpflichtet, deren Bedürfnisse und Anpassungsfähigkeit an die Aufzucht und Haltung durch den Menschen zu erforschen und auf eine Berücksichtigung der Ergebnisse in der Praxis unter Kontrolle von Veterinären zu drängen.
- Es herrscht hier eine Unruhe, dass ich glaube, dass uns Herr Baasch seine Kappe jetzt einmal vorführen möchte.
Es heißt dort weiter: Wir stehen zu den festgesetzten Verordnungen und Ausführungsbestimmungen zum Tier- und Artenschutz. Die gleiche Verpflichtung verlangen wir von den Farmern, Züchtern und Jägern, auf die wir notfalls moralischen und wirtschaftlichen Druck ausüben. Im Bewusstsein unserer Verantwortung verpflichten wir uns, diese Leitlinien einzuhalten und alles daranzusetzen, die in ihnen ausgedrückten Ziele zu verwirklichen.
Wer dagegen verstößt, wird von möglichen Konsequenzen getroffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie sich in Ihrem gemeinsamen Antrag für ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland stark machen, so bedenken Sie bitte, ob Sie auch mit dem damit verbundenen moralischen Druck leben möchten und können, die Verantwortung für Deutschland abzugeben; denn bei uns in Deutschland haben wir selbst die Gewissheit und Möglichkeiten zum Schutz der Haltung der Tiere.
Zu Punkt 2: Wir haben ein gutes Tierschutzgesetz in Deutschland. In diesem Gesetz gibt es viele strenge Auflagen und Vorschriften, wie es in Deutschland üblich und auch gut ist. Es wird alles ganz genau geregelt. Von der Europäischen Union gibt es weitere Empfehlungen. Außerdem steht eine EU-Regelung an. Deshalb halten wir nichts von einem nationalen Alleingang.
Für einen Antrag, wie ihn Rot-Grün und die FDP in einem Änderungsantrag formuliert haben, gibt es keinen vernünftigen Grund. Die CDU lehnt diesen Antrag ab.
1998 bereits hat Herr Minister Buß in seiner Rede zum gleichen Thema eine Aussage getroffen, die wir als CDU-Fraktion heute an Sie richten. Ich frage Sie: Wie viel Verwaltungsaufwand wollen Sie in Zeiten der Deregulierung eigentlich für rund zwei Dutzend Betriebe in Schleswig-Holstein betreiben?
Dann möchte ich noch ein Wort zu Folgendem sagen. Ich habe mich mit den vor dem Landeshaus stehenden Tierschützern darauf verständigt, dass wir nach dieser Debatte noch ein Gespräch führen. Ich stehe selbstverständlich dazu und sage: Wir möchten auch, dass für die Tiere alles getan wird, und deswegen treffen wir uns gleich draußen.
Sehr geehrter Herr Dr. Garg, ich habe hier gerade einen Brief und ich unterscheide nicht bei den Tieren, ob es ein Wirtschaftsbetrieb oder ein Hobbyzüchter ist. Es geht jetzt um die Tiere, auf jeden Fall geht es uns um die Tiere.
Die schreiben hier:
„Seit 1991 besitzen alle Züchter ein Farmerzertifikat, das heißt, ihre Farmen sind nach gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer erstellten Kriterien auf ihre Haltungsbedingungen überprüft worden. Die Landwirtschaftskammer garantiert für dieses Farmerzertifikat als freiwillige Selbstkontrolle der Züchter in Deutschland. Dies ist einzigartig. Die 1998/99 im Zusammenhang mit der geplanten Einführung der hessischen Tierzuchtverordnung vorgenommene Farmbesichtigung durch einige Abgeordnete des Umwelt- und Agrarausschusses, die in Begleitung des zuständigen Kreisveterinärs stattfand, ergab nach Einschätzung aller Beteiligten das Urteil: kein Handlungsbedarf.“
Es ist also nicht irgendwie aus den Fingern gesogen, wie ich sagen möchte.
„Viele der Züchter sind für ihre jahrzehntelange Beteiligung an der NORLA mit Medaillen für besondere Verdienste um die Landwirtschaft Schleswig-Holsteins durch die Landwirtschaftskammer ausgezeichnet.“
Ich frage mich wirklich: Wo findet die Kontrolle statt? Das habe ich gemeint, Herr Müller, als ich sagte: Taten, Herr Müller! Sie erinnern sich an die Pressemitteilung. Wir wissen, dass wir uns beide nichts Böses wollen. Ich möchte wirklich für die Tiere das Beste und ich denke, statt eines Verbots sollten wir anfangen zu kontrollieren und sollten das verstärken nicht mehr und nicht weniger.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen oder wie ich gedacht habe, dass wir es alle wissen, gehört das Thema Gentechnik zu den sensiblen Themen im 21. Jahrhundert. Um es vorwegzunehmen: Die CDU-Landtagsfraktion steht zu einem verantwortlichen Einsatz von Bio- und Gentechnologie, wobei die Sicherheit des Menschen, der Tiere und der Umwelt an erster Stelle stehen. Das möchte ich ausdrücklich sagen.
Also lassen Sie uns - auch wenn das allen nicht immer leicht fällt, wenn es um Zukunftstechnologien geht trotzdem sachlich über die Chancen oder wie im vorliegenden Fall der Saatgutverunreinigungen mit gentechnisch verändertem Rapssaatgut über die möglichen Risiken der grünen Gentechnik reden. Wir müssen die berechtigten Ängste der Menschen vor möglichen Gefahren und Risiken, die es bei diesen neuen Technologien immer geben kann und wird, wahrnehmen und nicht ignorieren. Unabdingbar ist dabei jedoch, durch eine verantwortungsvolle Sachinformation zur Aufklärung der Vorgänge beizutragen und unverantwortbare Panikmache zu unterlassen. Das haben wir in letzter Zeit leider auch oft erlebt.
Aus diesem Grund können wir auch dem Berichtsantrag der Mehrheitsfraktionen zustimmen. Obwohl einige Fragen aus dem Antrag bereits durch die Medien überholt sind, bleibt die, wie ich finde, wichtigste Frage weiterhin offen: Wie hält es Rot-Grün in Schleswig-Holstein in der Zukunft mit der Gentechnik? Herr Minister Müller ist ja da, er wird uns das gleich vielleicht beantworten können.
Wie im rot-grünen Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode festgelegt, sollen in Schleswig-Holstein zwar Laborforschungen möglich sein, ein konkreter Freisetzungsversuch aber nicht stattfinden. Im Übrigen orientieren sich die Formulierungen im Wesentlichen an den Bedenken, Chancen würden beharrlich ausgeblendet. Dennoch finden auch heute schon kontrollierte Freilandversuche in Schleswig-Holstein, zum Beispiel in Johannisdorf, statt. Von dort aus wurden 1999 positive Ergebnisse des Genversuchs gemeldet. Auch dazu hätten wir gern einmal eine Bemerkung gehört.
Im jetzigen Fall von „HYOLA 401“ handelt es sich nicht um einen Freilandversuch - das müssen wir hier noch einmal klarstellen -, sondern um eine geringfügige, versehentliche Beimengung einer gentechnisch veränderten Rapssorte zum herkömmlichen Saatgut.
Und auch dieses gentechnisch veränderte Saatgut ist eine konventionell gezüchtete SommerrapsHybridsorte einer niederländisch-britischen Saatgutfirma. Diese Firma ist weltweit organisiert und unterhält in Kanada ein Sommerrapszuchtprogramm, aus dem die Sortenfamilie „HYOLA 401“ stammt. In Kanada werden inzwischen zirka 60 % der Sommerrapsanbauflächen mit gentechnisch veränderten Sorten auf zirka 5 Millionen ha Land angebaut. Auch nach Deutschland wurden mehrere Saatgutpartien „HYOLA 401“ ausgeliefert und im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle durch das Regierungspräsidium Tübingen Muster gezogen. Dabei wurde eine Verunreinigung, die wir jetzt nicht unterschätzen wollen, von 0,03 % festgestellt.
Das betreffende Genkonstrukt RT 73 ist seit mehreren Jahren in Kanada, den USA und in Japan als völlig ungefährlich akzeptiert und für die Vermarktung freigegeben. In Europa wurde es für viele Freilandversuche genehmigt und in England für die Verwendung als Nahrungsmittel zugelassen. Angesichts dieser Fakten muten einige Aspekte der in Schleswig-Holstein diesbezüglich geführten Diskussion befremdlich an.
Wir brauchen - und das brauchen wir schnell - klare Aussagen. Die Landesregierung wird sich dazu durchringen müssen zu sagen, wie sie es denn nun künftig in Schleswig-Holstein mit der Gentechnik halten will. Forschen ja, anwenden nein - das macht nach Auffassung der CDU keinen Sinn
und führt dazu, dass die Zukunftstechnologie in unserem Land verschlafen wird. Während die Entwicklung um uns herum rasant fortschreitet, droht SchleswigHolstein in einen tiefen Dornröschenschlaf zu versinken.
Die CDU setzt sich für Arbeitsplätze und neue Technologien in Schleswig-Holstein ein. Wenn wir in unserem Land aber nicht bereit sind, diese Technologien auch anzuwenden und umzusetzen und uns stattdessen darauf beschränken zu warten, bis sich andere Länder diese Technologien zum Nutze machen, werden wir in Schleswig-Holstein nicht nur die Green-Card, sondern die „Golden-Green-Card“ einführen müssen.