Protocol of the Session on June 1, 2001

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammerge- setz - ArchIngKG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/609

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/950

Ich erteile der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen beraten und empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Gegenüberstellung in der Vorlage anzunehmen.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Aussprache. Ich erteile der Frau Abgeordneten Gröpel das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein schöner Augenblick, wenn nach einer Debatte wie heute einmal ein Gesetz vorliegt, das auf breite Zustimmung stößt.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und des Abgeordneten Gero Storjohann [CDU])

Dies ist bei der Neufassung des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes der Fall. Nach der Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen hat der Innenund Rechtsausschuss daher auch nur geringfügige Änderungen vorgenommen.

Mit dem Gesetz hat die Landesregierung den Interessen der Architekten, der Stadtplaner, der Ingenieure und der Kammer Rechnung getragen. Es bietet gute Perspektiven, damit sich Architekten, Planer und Ingenieure im zunehmenden Wettbewerb behaupten können. Dazu gehören die Stärkung der wirtschaftlichen Stellung, die Qualifizierung der Berufsgruppen, die

(Renate Gröpel)

praxisgerechte Erweiterung der Berufsaufgaben sowie eindeutige Regelungen zur Berufspflicht.

Um die Wettbewerbschancen zu erhöhen, soll die wirtschaftliche Stellung gestärkt werden, indem sich Freiberufler zu einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zusammenschließen können. Regelungen im Gesetz verhindern, dass der Einfluss reiner Kapitalgeber die Unabhängigkeit bei der Aufgabenwahrnehmung gefährdet.

Die Architekten- und Ingenieurkammer ist ein wichtiger Partner bei der Umsetzung von qualitätsvollem und zukunftsfähigem Bauen in SchleswigHolstein. Schon in der Vergangenheit hat sie sich die Qualifizierung und Fortbildung im größeren Rahmen zur Aufgabe gemacht. Ich möchte hier ausdrücklich die Beteiligung am Impulsprogramm „Gebäudetechnische Sanierung“ des Landes erwähnen, das mit großem Erfolg läuft, eben unter Beteiligung der Kammer, und sehr viele mit einbindet.

Der Gesetzentwurf sieht eine stärkere Qualifizierung der Berufsgruppen durch die Kammer vor. So soll sie nicht nur die Aufgabe der Fortbildung der Mitglieder erhalten, sondern alle Berufsangehörigen und Hochschulabsolventen fördern, die ein Berufspraktikum absolvieren.

(Jürgen Weber [SPD]: Hört, hört!)

Gerade Berufsanfänger haben es schwer. Wie wichtig die Weiterbildung ist, hat auch die Anhörung zur Novellierung der Landesbauordnung gezeigt.

Das Bauen soll schneller und kostengünstiger werden. Viele Bauvorhaben werden von der Genehmigung freigestellt. Auf die Prüfung von bautechnischen Nachweisen kann verzichtet werden, wenn sie von qualifizierten Personen aufgestellt worden sind. Hier haben wir eine Empfehlung des Ingenieurverbandes aufgenommen und § 9 Abs. 2 ergänzt. Als Ingenieurin oder Ingenieur ist einzutragen, wer mindestens drei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre mit dem Aufstellen oder Prüfen bautechnischer Nachweise befasst gewesen ist. Hierdurch wird der Forderung Rechnung getragen, dass es nicht zu lange her sein sollte, dass man diese Qualifizierung erworben hat.

In der heutigen Zeit gewinnt die Nachhaltigkeit in der Städteplanung und am Bau eine immer größere Bedeutung. Jetzt sage ich etwas ausdrücklich für meinen Abgeordnetenkollegen Konrad Nabel: Ich verweise noch einmal auf die novellierte Landesbauordnung, die den Architekten die Aufgabe zuweist, den Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens zu berücksichtigen.

(Beifall des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

Darauf wird bei der Neufassung des Gesetzes in § 1 bei den Berufsaufgaben Bezug genommen. So soll die umweltgerechte Planung von Bauwerken stärker zur zentralen Aufgabe werden. Hierzu gehört auch die umweltgerechte Planung von Innenräumen sowie die Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit bei der Stadtplanung. Im Innen- und Rechtsausschuss haben wir daher beschlossen, auch in § 2 Abs. 2 die umweltgerechte Planung aufzunehmen. Gleichzeitig haben wir die Empfehlung des Ingenieurverbandes berücksichtigt und den Begriff „Gebäude“ durch „bauliche Anlagen“ ersetzt.

Insgesamt wird durch die Neufassung des Architektenund Ingenieurkammergesetzes dem Stellenwert der vielfältigen Aufgaben von Architekten, Stadtplanern, Ingenieuren und der Kammer in Schleswig-Holstein Rechnung getragen und eine gute Perspektive für die Zukunft geboten.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Storjohann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle fest, dass wir in großer Übereinstimmung einen Gesetzentwurf parlamentarisch über die Runden gebracht haben. Den meisten Ausführungen meiner Kollegin Gröpel kann ich mich selbstverständlich anschließen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Der CDU-Fraktion ist an einer modernen Organisation für die am Bau beteiligten Architekten und Ingenieure gelegen. In der Frage der Pflichtmitgliedschaft der Kammer hat sich ja die Kammerversammlung bereits im Jahre 1999 positioniert. Zu den Pflichtmitgliedern zählen auch zukünftig nur freiberuflich tätige Berufsangehörige oder in entsprechenden Gesellschaften Tätige. Dieser Empfehlung der Kammerversammlung sind wir im Gesetzgebungsverfahren gern gefolgt.

Dies ist im Bundesvergleich eine Sonderstellung, denn bei allen anderen Kammern bundesweit gehören auch die angestellten, beamteten und bauwerblich tätigen Architekten zu den Pflichtmitgliedern. Somit behalten die Freischaffenden ihre große Bedeutung in der Kammer.

(Gero Storjohann)

Zudem werden in Schleswig-Holstein alle Architekten und am Bau tätigen Ingenieure zusammengeschlossen. Eine Erweiterung auf alle Ingenieure wurde nicht vorgeschlagen, wurde nicht vorgesehen und ist auch so im Entwurf nicht enthalten. Den bisher in der Kammer verbundenen Pflichtmitgliedern ist die Arbeit der am und für den Bau Tätigen ein starkes Fundament, welches gerade das gegenseitige Verständnis zwischen Architekten und Ingenieuren fördert. Deshalb können wir als CDU-Fraktion auch diesen Weg unterstützen.

Frau Gröpel hat freundlicherweise bereits alle Änderungsanträge der CDU erwähnt, die angenommen worden sind. Wir sind insofern dem Wunsch des Verbandes Beratender Ingenieure gefolgt. Nicht folgen konnten wir dem Wunsch des VBI, Hochschultätigkeit und Nebentätigkeiten von Freischaffenden gesetzlich strenger zu regeln. Hierzu verweisen wir auf die Prüfung im Rahmen der Nebentätigkeitsgenehmigung für Hochschulbedienstete.

Die CDU-Anträge zu §§ 2 und 9 sind im Rahmen der Ausschussberatung einstimmig aufgenommen worden.

Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf gern zustimmen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Herr Abgeordneter Hildebrand, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Geht man vom Grundsatz aus, dass Debatten, die über die Berichte aus den Ausschüssen hinausgehen sollen, immer nur dann einen Sinn machen, wenn es hierzu kontroverse Ansichten gibt, dann könnten wir uns einige Redebeiträge ersparen. Ich fasse meinen deshalb relativ kurz.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der uns vorliegende Gesetzentwurf zum Architektenund Ingenieurkammergesetz wurde einstimmig durch den Innen- und Rechtsausschuss angenommen, nachdem einige Fragen geklärt werden konnten. Wir sind erfreut, dass die Novellierung des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes nun endlich zum Abschluss kommt. Das neue Gesetz sieht vor, nicht nur Partnergesellschaften und Kapitalgesellschaften, sondern auch beamtete oder angestellte Architekten, Stadtplaner und Ingenieure als Kammermitglieder zuzulassen.

Auch die Selbstverpflichtung der Kammer, nicht nur die Freiberufler, sondern auch die gewerblich und

abhängig tätigen Architekten, Stadtplaner und Ingenieure fortzubilden und deren Interessen wahrzunehmen, ohne dass diese Mitglieder sein müssen, halten wir für eine gute Regelung.

Wir als FDP sind - wie Sie vielleicht wissen - grundsätzlich gegen Zwangsmitgliedschaften in Kammern. Daher ist es begrüßenswert, dass zumindest die Vorgenannten nicht zu einer Mitgliedschaft in der Kammer verpflichtet sind, sondern ihnen dies freigestellt bleibt.

Meine Damen und Herren, wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei FDP, CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich erteile Frau Abgeordneter Fröhlich das Wort.

(Dr. Ulf von Hielmcrone [SPD]: Ich verweise auf die Vorlage! - Heiterkeit)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nein, auf die Vorlage verweise ich nicht. Es gibt schon einen Bedarf, auch über dieses Gesetz zu debattieren. Das haben wir in der ersten Lesung nicht getan. Deswegen steht es den Interessierten an diesem Gesetz zu, dass wir das in der zweiten Lesung tun.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Die hier vorliegende Neufassung des Gesetzes mit dem schönen Titel „Über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer“ ersetzt die Fassung des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes von 1995.

Im fortlaufenden Text meiner Rede werde ich immer die weibliche Form nehmen. Das vereinfacht die Geschichte und enthält phonetisch auch die männliche. Ich bitte die Männer um Verständnis.