Protocol of the Session on May 31, 2001

verfassungswidrig erklärt. Jetzt liegt die Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht.

Der Bundesrat hat einen bayerischen Gesetzentwurf beschlossen, durch den die Länder ermächtigt werden, die Einhaltung der Tariftreue am Bau vorzuschreiben. Dieser Gesetzentwurf liegt zurzeit dem Bundestag zur Beratung vor.

Nordrhein-Westfalen hat vor kurzer Zeit einen Entwurf eines Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen im Hoch- und Tiefbau sowie im Personennahverkehr eingebracht. Ich habe diesen Entwurf bei der letzten Verkehrsministerkonferenz ausdrücklich unterstützt, weil ich das Anliegen für richtig halte, allerdings unter dem Vorbehalt, dass die rechtliche Problematik im Lichte des Bundesverfassungsgerichts noch geklärt werden muss.

Die Bundesregierung bereitet derzeit den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung illegaler Praktiken im öffentlichen Auftragswesen vor und prüft dabei auch die Frage von Tariftreueerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Sie sehen daran: Das Problem ist nicht erst von Ihnen erkannt worden, sondern es ist überall präsent. Es wird auch in absehbarer Zeit - das ist nach der Dynamik, die jetzt auch im Bundesrat vorhanden ist, meine feste Überzeugung - zu einer Lösung führen.

Alles andere, was Sie vorschlagen, halte ich tatsächlich für nicht regelungsbedürftig. Ich verweise auf die vielen vorhandenen Regelungen. Ich warne auch davor, ein neues Landesgesetz zu machen. Es führt zu einer Rechtszersplitterung. Wir riskieren eine verfassungsrechtliche Auseinandersetzung. Ich kann nur dringend davon abraten. Aber wir können im Ausschuss gemeinsam darüber diskutieren, welches die angemessene Tariftreueregelung ist. Das scheint mir wirklich ein Punkt zu sein, über den wir reden sollten.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat Frau Abgeordnete Spoorendonk.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin noch einmal nach vorn gekommen, weil ich gestern ein Schlüsselerlebnis hatte.

(Zurufe: Oh!)

Es gab gestern - ich werde die Fraktion jetzt nicht nennen - einen Antrag zum Thema Opferschutz. Die

ser Antrag wurde nicht vom Inhalt, sondern nur von seiner Intention her debattiert. Das fand ich bemerkenswert. Es handelte sich meiner Ansicht nach um eine sehr bemerkenswerte Debatte, weil sie wirklich mit Samthandschuhen geführt wurde. Dagegen habe ich nichts.

Ich will hinzufügen: Nur die FDP machte es nicht. Aber bei der FDP weiß man immer, woran man ist. Wenn man sie loslässt, wächst kein Gras mehr. Das respektiere ich.

(Heiterkeit)

Heute, liebe Kollegin Strauß, habe ich wieder einige Worte gehört, die mich - wie gesagt - bewogen haben, noch einmal nach vorn zu kommen. Politischer Aktionismus, Populismus - das sind Begriffe, die wir immer benutzen, wenn wir mit einer Sache nicht einverstanden sind. Ich kann Ihnen sagen, liebe Kollegin: Ich habe eine ganze Schublade voll von populistischen, aktionistischen Anträgen.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Unruhe bei CDU und FDP)

Die Anträge stammen nicht vom SSW. So viele Anträge macht der SSW insgesamt nicht. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, gucken Sie sich einmal gegenseitig an; dann werden Sie wissen, was ich mit populistischen und aktionistischen Anträgen meine. Bleiben Sie bitte auf dem Teppich.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Martin Kayenburg [CDU]: Das gilt auch für Ihren Redebeitrag!)

Lassen Sie mich eine weitere Bemerkung machen. Wenn man nicht weiter weiß, dann braucht man nicht unbedingt einen Arbeitskreis zu bilden, sondern dann kann man auch das juristische Argument benutzen. Damit haut man jeden zu Boden.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Sie glauben doch wohl nicht, dass wir einen solchen Gesetzentwurf einbringen, ohne uns vorher juristisch beraten lassen zu haben. Das glauben Sie doch nicht im Ernst. Unter dem Strich zeigt sich wieder: drei Juristen, fünf Meinungen. Auch das ist eine Tatsache.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und vereinzelt bei der SPD)

Wir freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. Wir möchten gern, dass auch unsere Initiative von der Intention her betrachtet und debattiert wird, das heißt konstruktiv und auch kritisch. Der SSW ist in diesem Haus immer sehr auf Zusammenarbeit bedacht. Es ist

(Anke Spoorendonk)

nicht so, dass wir versuchen, die Karten dicht an uns zu halten. Wir haben niemals gesagt, dass sich andere Fraktionen nicht gleichermaßen mit dieser Problematik beschäftigt haben und sich dafür einsetzen.

(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Datt mutt ja mol sagt wern.

(Heiterkeit)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wenn ich die Antragslage richtig verstanden habe - ich denke, das tue ich -, dann ist beantragt worden, sowohl den Gesetzentwurf als auch die Anträge federführend dem Wirtschaftsausschuss und mitberatend dem Innenund Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/83

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/948

Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Innenund Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Schwalm.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat den vorliegenden Gesetzentwurf in zwei Sitzungen beraten. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf in der Fassung der rechten Spalte der Gegenüberstellung in der Vorlage anzunehmen.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Einzelberatung, soweit das Wort noch gewünscht wird. - Das Wort hat Herr Abgeordneter Schlie.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die unendliche Geschichte! Autor:

Dr. Ekkehard Wienholtz, ehemaliger Innenminister, SPD; Koautor: CDU-Landtagsfraktion SchleswigHolstein.

Am 10. Juni 1998 hat der damalige Innenminister der rot-grünen Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes vorgelegt. Dr. Wienholtz führte damals unter anderem aus - ich zitiere -:

„Die in den vergangenen Jahren teilweise sehr kritisch geführte Diskussion um den Wirtschaftsstandort Deutschland und den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein hat zu Überlegungen geführt, Genehmigungsverfahren und verwaltungsgerichtliche Verfahren zu verschlanken und zu beschleunigen. Das Ergebnis dieser Überlegungen findet sich in entsprechenden Änderungen von Bundesgesetzen. Die Landesregierung spricht sich dafür aus, die in diesem Zusammenhang vom Bund getroffenen verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen in das Landesverwaltungsgesetz zu übernehmen.“

So der Originalton von 1998. Das war eine mutige Positionierung des damaligen Innenministers zur Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung. Wenn diese Position umgesetzt worden wäre, hätte tatsächlich schon 1998 eine verbesserte Chance für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein bestanden. Worum geht es eigentlich?

Die vorgesehenen Änderungen betreffen im Einzelnen die ausdrückliche Nennung des allgemeinen Verfahrensgrundsatzes, dass Verwaltungsverfahren zügig durchzuführen sind, sowie den Umstand, dass es beschleunigte Verfahrensmodelle für den Bereich von wirtschaftlichen Unternehmen gibt, die es ihnen ermöglichen, eine Straffung eines Planfeststellungsverfahrens herbeizuführen. Ich will das nicht weiter ausführen.

Das Einzige allerdings, was im Dezember 1998 verabschiedet wurde, war die Experimentierklausel im Landesverwaltungsgesetz, die die Möglichkeit eröffnete, die durch Landesrecht geregelten Aufgaben und Zuständigkeiten von Kreis- und Gemeindeebene veränderbar zu machen. Eine wahrhaft grandiose Leistung der Simonis-Regierung.

(Beifall bei der SPD)

- Da sollten Sie auch ganz mutig klatschen. Die Ministerpräsidentin als selbsternannte Speerspitze der Verwaltungsmodernisierung ließ ihren Innenminister dann allerdings im Regen stehen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde der Diskontinuität preisgegeben oder - anders formuliert - die Ministerpräsiden

(Klaus Schlie)

tin war zu schwach, sich gegenüber den roten und grünen Bedenkenträgern durchzusetzen.

(Beifall bei der CDU)

Der Gesetzentwurf war aber wirklich gut; das will ich ausdrücklich sagen. Deshalb entschloss sich die CDUFraktion, den Gesetzentwurf der Landesregierung zu ihrem eigenen zu machen. So kam es dazu - unendliche Geschichte -, dass im Dezember 1999 die CDU die guten Vorschläge der Landesregierung als eigenen Gesetzentwurf einbrachte. Leider war die Einsicht bei SPD und Grünen aber nicht gewachsen. In der Beratungsschleife des Innen- und Rechtsausschusses, die leider in einem Bermuda-Dreieck endete, verschwand der Gesetzentwurf in der 14. Wahlperiode in der Versenkung - weg war er.