Wir haben den gemeinsamen Antrag mit Ihnen gemeinsam unterschrieben und unterstützt, weil wir der Auffassung sind, dass es einen Beitrag zur Rechtssicherheit darstellt, soweit es den ersten Punkt angeht, weil wir mit Ihnen gemeinsam den Übergang der Provinzial Versicherungen in Aktiengesellschaften sicherstellen wollen und weil wir mit Ihnen gemeinsam sicherstellen wollen, dass ein etwaiger Übererlös - ich sage bewusst: nach Abzug der Ansprüche der Altversicherten - an das Land fließt. Nun ist die FDP noch nicht im Saal
- Sie sprechen also. Dann will ich an Ihre Adresse, Herr Garg, gerichtet sagen, weil Herr Kubicki das zum öffentlichen Gegenstand gemacht hat: Dieser Bereich eignet sich auch nicht für die Kritik der FDP; denn bei der heute hier in Rede stehenden Umwandlung der Versicherungsgesellschaft Provinzial in Aktiengesellschaften geht es nicht um das, was Sie bei den Sparkassen wollen, nämlich die Umwandlung in Aktiengesellschaften.
Der wesentliche Unterschied besteht darin: Bei der Umwandlung der Provinzial Versicherungen in Aktiengesellschaften handelt es sich um einen internen Vorgang innerhalb der Sparkassenorganisation.
(Widerspruch bei der FDP - Klaus Schlie [CDU]: Wer hat Ihnen das denn aufgeschrie- ben? - Dr. Heiner Garg [FDP]: Der Minister lacht!)
Das, was Sie wollen, ist die Beteiligung von privaten Geschäftsbanken an den Sparkassen. Nehmen Sie diesen Unterschied zur Kenntnis, meine Damen und Herren.
Frau Schmitz-Hübsch, wer bei der aktuellen Diskussion nach vorn blicken will - was wir mit unserer Unterschrift unter diesen Antrag wollen -, sollte bei der Wahrheit bleiben, wenn er die Historie bemüht, so wie Sie, um Schuldzuweisungen zu platzieren. Die Wahrheit ist erstens: Bei dem ermittelten Wert von 243 Millionen DM handelte es sich um den Wert an der oberen Grenze der ermittelten Werte. Sie wissen aus der Erinnerung - ich habe Ihre Rede noch einmal gelesen -, dass es Wertermittlungen von 62 Millionen DM bis
243 Millionen DM gab. Wir haben uns gemeinsam für den obersten Wert der ermittelten Werte entschieden.
Das Zweite: Bei der Einbringung des Gesetzes 1995 gab es keinen Streit über die Möglichkeit oder die Notwendigkeit, die Provinzial Versicherungen in Aktiengesellschaften umzuwandeln. Streit hat es nur über den Zeitpunkt gegeben.
Nun weiß ich mich als damaliges Mitglied dieses Hauses sehr gut zu erinnern, dass CDU und FDP damals die sofortige Umwandlung beantragt haben.
Für diesen Antrag gab es gute Gründe; wir haben sie respektiert. Kollege Astrup hat damals für die Mehrheitsfraktion - im Lichte der heutigen Erkenntnisse auch zu Recht deutlich gemacht
- damals zu Recht dargestellt, was sich auch im Lichte der heutigen Erkenntnisse als richtig erwiesen hat -, dass der Zeitpunkt damals nicht der richtige war, weil in der Tat die Ansprüche von Altversicherten respektiert werden mussten.
Herr Kollege Kayenburg, Sie wissen: Prägend für die damalige Diskussion - einige hier im Saal werden sich daran erinnern - war doch die Frage: Wer ist eigentlich wirtschaftlicher Eigentümer der Provinzial Versicherungen? Das war nicht das Land, sondern wirtschaftlicher Eigentümer waren die Versicherten.
Deswegen war auch die Wertermittlung so schwierig und deswegen haben wir zum damaligen Zeitpunkt davon abgesehen, die sofortige Umwandlung in Aktiengesellschaften vorzunehmen.
Heute geht es nun darum, die Rechtssicherheit für das Unternehmen Provinzial Versicherungen zu stärken und auch die Rechte des Landes zu wahren. Dem stimmen wir zu, wie ich bereits gesagt habe. Wir freuen uns, dass wir 1995 gemeinsam die Nachbesserungsklausel aufgenommen haben; denn sie wird uns sichern,
dass nach Abzug von vielleicht zu erwartenden Ansprüchen von Altversicherten der Übererlös an das Land fließt.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen die Möglichkeit der Umwandlung und damit auch die Veräußerung von Aktienanteilen an die Hamburger Sparkasse.
Im Ergebnis wünschen wir den Provinzial Versicherungen oder dem Sparkassen- und Giroverband mit seinen Töchtern viel Erfolg. Das liegt im Interesse unseres Landes, des Finanz- und Versicherungsplatzes Schleswig-Holstein. Die Entwicklung hat gezeigt, dass wir 1995 gut beraten waren, diesen Schritt zu gehen, und dass wir heute gut beraten sind, den Weg der Umwandlung in Aktiengesellschaften mit zu gehen.
Ich möchte zwischendurch nur einen geschäftsleitenden Hinweis geben. Frau Rodust hat auf ihrem Platz eine Brille gefunden, die, wovon sie fest überzeugt ist, nicht die Ihre ist.
(Klaus Schlie [CDU]: Sie könnte Herrn Neu- gebauer gehören, damit er bei der Rede klar sieht und nicht rosarot!)
Wir fahren in der Beratung fort. Das Wort für die Fraktion der FDP hat jetzt Herr Abgeordneter Dr. Garg.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu dem „parlamentsübergreifenden“ Antrag möchte ich drei Punkte ansprechen. Es ist allerdings ein fraktionsübergreifender Antrag; insofern stimmt das hier nicht ganz.
Erstens ist die Umwandlung der Provinzial Versicherungen in Aktiengesellschaften ein Paradebeispiel für die Privatisierung eines öffentlich-rechtlichen Fi
nanzdienstleisters. Zweitens steht dem Land ein angemessener Erlös für den Verkauf zu. Um die Höhe zu ermitteln, brauchen wir sofort ein Wertgutachten für die Provinzial Versicherungen. Drittens ist der vorliegende Antrag vor allem wegen des Dilettantismus der damaligen Regierung Simonis im Jahre 1995 notwendig geworden.
1995 wurde nämlich die Übertragung der Provinzial Versicherungen vom Land an den Sparkassen- und Giroverband für 245 Millionen DM ausgehandelt. Der Vertrag sieht vor, dass die Provinzial Versicherungen anschließend in Aktiengesellschaften umgewandelt werden dürfen und dass der Erlös ganz oder teilweise dem Land zusteht. Schon damals bemerkte der Landesrechnungshof unmissverständlich, dass es sinnvoller sei, die Provinzial Versicherungen erst in Aktiengesellschaften umzuwandeln und dann an den Sparkassen- und Giroverband zu übertragen. Dadurch hätte das Land einen sehr viel höheren Erlös erzielen können, wahrscheinlich einen Milliardenbetrag.
Ein entsprechender Antrag der FDP-Fraktion wurde abgelehnt. Wäre uns das Haus damals gefolgt und hätte die Regierung zum sinnvollen Handeln angeleitet, hätten wir heute die Probleme, die wir haben, nicht.
Jetzt haben wir aber den Salat und die entscheidende Frage lautet: Wie viel Geld steht dem Land zu? Der dem Land zustehende Teil des Übererlöses bezieht sich auf den Wert der Provinzial Versicherungen zum Zeitpunkt der Übertragung. Die Ermittlung des Übererlöses wird umso schwieriger, je länger die Übertragung zurückliegt. Zusätzliche Probleme wird es bei der Verzinsung des Übererlöses geben; denn es muss ja auch ermittelt werden, welchen Betrag die Kapitaleinlage des Landes zur Wertsteigerung der Provinzial nach der Übertragung beigetragen hat.