Es wäre völlig unsystematisch und völlig daneben, dies zu fordern. Aber wenn Sie das fordern, sagen Sie das doch! Das wäre eine Subventionierung aus Landesmitteln für eine gesundheitliche Leistung, die ei
Meine Damen und Herren, ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir den Weg gemeinsam gehen sollten, weil wir dann stärker sind. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es eine Kassenleistung zu sein hat.
Ich bin aber auch der Meinung, dass die zukünftige Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen und den Rettungsdienstträgern in diesem Lande so sein muss, dass auch die Rettungsdienstleister mehr Kostenbewusstsein an den Tag legen.
Sehr geehrter Herr Kalinka, vielleicht gucken Sie einmal in den Haushalt des Kreises Plön: Die 1 Million DM Überschuss aus dem Rettungsdienst kann nicht dazu beitragen, das Vertrauen der Krankenkassen in das Kostenbewusstsein der Rettungsdienstträger zu stärken.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Bewertungsgesetzes und des Erbschaftsteuergesetzes im Bundesrat
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Berichterstattung in dieser Sitzung ist gewünscht, allerdings habe ich nur fünf Minuten Redezeit bekommen. Deshalb werde ich versuchen, mich kurz zu fassen, und umfangreiche, ergänzende Materialien den Fachausschüssen zuleiten.
Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Juni 1995 zur Vermögen- und Erbschaftsteuer die Bewertung von Grundbesitz mit den Einheitswerten einerseits und die Bewertung des sonstigen Vermögens mit dem Verkehrswert andererseits mit Artikel 3 des Grundgesetzes für unvereinbar erklärt, hier Handlungsbedarf für den Gesetzgeber angemahnt, aber gleichzeitig gesagt: Der Wert eines durchschnittlichen Einfamilienhauses muss erbschaftsteuerfrei bleiben.
Daraufhin wurde im folgenden Jahressteuergesetz 1997 das Bewertungsgesetz geändert und für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer das Einheitswertverfahren durch die so genannten Bedarfsbewertungen nach dem Ertragswertverfahren abgelöst. Dabei hat man uns zugesagt, dass der Wegfall der Vermögensteuer, die Anhebung der Grunderwerbsteuer und die Änderung der Erbschaftsteuer insgesamt kostenneutral sei. Nachrichtlich sei erwähnt, dass das Aufkommen aus diesen Steuern 2,8 Milliarden DM unter dem von 1996 liegt.
Bei diesem neuen Ertragswertverfahren - übrigens ein Vorschlag von Bayern - konnte man im Vorhinein nicht wissen, wie es genau wirkt. Deshalb hat man eine Verfallsklausel aufgenommen, dass die derzeitige Regelung nur bis zum 31. Dezember 2001 gelten soll.
Es liegen umfangreiche Gutachten beim Bundesfinanzminister vor, welche Konsequenzen man zusätzlich ziehen sollte. Die Finanzminister haben den Bundesfinanzminister einmütig aufgefordert, gesetzgeberisch tätig zu werden. Er hat es nicht getan und deshalb gibt es die Länderinitiative.
Fest steht, dass es nach einigen Jahren Erfahrung nach wie vor so ist: Wenn für 1 Million DM Pfandbriefe vererbt werden, unterliegt dieser Betrag voll der Erbschaftsteuer. Wenn Grundvermögen vererbt wird, werden nach dem derzeitigen System nur 51 % des Ertragswertes zur Versteuerung herangezogen, im gewerblichen Bereich 57 %. Damit wird man dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht, Barvermögen und sonstiges Vermögen möglichst einheitlich zu besteuern.
Deshalb gibt es hier Handlungsbedarf; denn sonst laufen wir Gefahr, dass erneut jemand klagt und wir überhaupt kein Recht haben.
Um dies sicherzustellen und weil der Bund nicht tätig geworden ist, sind wir im Einvernehmen mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Hamburg tätig geworden und haben ein Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes eingebracht. Das ist öffentlich diskutiert worden und bei der Opposition einhellig auf Ablehnung gestoßen, Haus & Grund und andere haben ebenfalls dagegen gestimmt. Es ist aber bemerkenswert, wie positiv Finanzwissenschaftler das aufgenommen haben
und wie nicht gerade der SPD nahe stehende Zeitungen wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, das „Handelsblatt“ und die „Süddeutsche Zeitung“ vom Grundsatz unterstützt haben, dass etwas geschehen muss. Auch der gestern erschienene ganzseitige Artikel von Professor Wiegard ist eine eindeutige Bestätigung, dass etwas geschehen muss.
Bei unserem Gesetzentwurf sind wir jetzt zu dem Ergebnis gekommen, nicht 51 %, sondern 72 % des Verkehrswertes sollten zur Versteuerung herangezogen werden. Daraufhin hat der Bundesfinanzminister 70.000 tatsächliche Steuerfälle aus dem Saarland, Schleswig-Holstein und Bayern berechnet und wir haben uns das Ergebnis angesehen. Dabei wäre ein Mehraufkommen von 640 Millionen herausgekommen. Wir haben uns sehr genau angesehen, wie das bei Betriebsübergaben von kleinen und mittleren Unternehmen wirken würde. Deshalb haben wir eine Änderung nachgeschoben, indem wir gesagt haben: In Steuerklasse I - das betrifft die engeren Familienangehörigen und alle Steuerpflichtigen nach dem Erbschaftsteuerrecht bei Betriebsvermögen, ganz gleich, auf wen es übergeht - senken wir den Steuersatz um 1 %. Das führt zu Steuermindereinnahmen von 150 Millionen DM, sodass das Paket jetzt Steuermehreinnahmen von 500 Millionen DM vorsieht.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Warum macht da jetzt keiner mit? - Glocke des Präsidenten)
Für Schleswig-Holstein würde das 15 Millionen DM bedeuten. Die Rentenreform kostet uns schon im Jahr 2004 110 Millionen DM.
Ich sage noch einmal: Es ist Verfassungsgebot, dass wir das Gesetz anfassen, weil wir Gefahr laufen, wie bei der Vermögensteuer, dass die Steuer für verfassungswidrig erklärt wird.
sind wir der Auffassung, dass ein durchschnittliches Einfamilienhaus selbstverständlich steuerfrei bleiben soll.
Wenn ein Einfamilienhaus an den Ehepartner vererbt wird, kann es, wenn der Ehepartner nur 50 % des Versorgungsfreibetrages in Anspruch nimmt, einen Verkehrswert von 1,1 Millionen DM haben. Ich denke, das ist angemessen, wenn man bedenkt, dass 85 % aller Einfamilienhäuser einen Wert von unter 500.000 DM haben.
Ich halte es auch unter Berücksichtigung des Armutsberichts für geboten, dass dann, wenn jemand neben einem Einfamilienhaus noch eine Finca hier oder da hat, auch die Erbschaftsteuer greift.
Herr Minister, schenken Sie mir Ihre Aufmerksamkeit. Ich möchte, dass auch die Fraktionen noch zu Wort kommen.
Herr Präsident, ich möchte noch zwei Sätze sagen. Es ist nicht zu leugnen, dass einige, die Mitantragsteller waren, nunmehr erklärt haben, dass sie diesen Antrag nicht unterstützen wollen.