Wenn man zum Kern geht, sind wir uns in weiten Teilen auch dieser Debatte einig. Allerdings bestimmen die schrilleren Akzente das Bild, die im Grunde überflüssig sind.
Dieses Prinzip ist nun wirklich nichts Sensationelles, nichts Neues, schon gar nicht in der Arbeits- und Sozialhilfepolitik der schleswig-holsteinischen Landesregierung. Das Programm ASH 2000 ist hier schon angeführt und gelobt worden. Deshalb will ich es nicht noch einmal selbst tun. Ich verstehe den dritten Absatz des SSW-Antrages genauso, nämlich dass wir auf diesem Wege vorangehen sollen.
Fordern und fördern gehören nach Auffassung nicht nur dieser Landesregierung, sondern auch anderer Landesregierungen ähnlicher Couleur untrennbar zusammen, wenn es darum geht, die Menschen wieder in Arbeit zu bringen.
Auch die Bundesregierung - das wissen Sie und das ist hier auch schon gesagt worden - arbeitet daran, unter intensiver Einbindung der Länder eine Reform des Arbeitsförderungsrechts auf den Weg zu bringen, das dieses Prinzip stärker als bisher akzentuiert. Deshalb finde ich auch den Änderungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gut. Es reicht nicht, darauf zu vertrauen, dass Bestehendes richtig angewandt wird, sondern es ist notwendig, eine größere Präzision und vor allem eine größere Verbindlichkeit zu haben.
Es soll darum gehen, Eingliederungspläne zu erstellen, die individuell und passgenau sind und die dann auch für beide Seiten verbindlich sind. Diese Eingliederungspläne sind insbesondere für solche Arbeitslose wichtig, die einer ganz spezifischen Unterstützung bedürfen. Weil aber natürlich die Arbeitslosen keine besseren Menschen als alle anderen Gruppen sind, gibt es unter ihnen und gerade auch unter den besonders unterstützungsbedürftigen Arbeitslosen welche, die vermeintlich bequemere Wege finden. Und auch wenn es in dem einen oder anderen Fall dafür menschlich nachvollziehbare Gründe geben mag - übrigens gehört Schwarzarbeit nie zu diesen nachvollziehbaren Gründen -, darf es so etwas nicht geben. Die Gründe sind nicht akzeptabel und Maßnahmen gegen die nach allen Erkenntnissen zwar nur sehr kleine, aber vorhandene Gruppe der Arbeitsunwilligen sind geboten, und zwar nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern auch aus Gründen der allgemeinen Akzeptanz und des allgemeinen Gerechtigkeitsempfindens. Solange uns vorgehalten werden kann, dass Menschen auch zu bescheidenen Salairs arbeiten und dies einer öffentlichen Unterstützung vorziehen - aus welchem Topf auch immer -, können wir nicht mit der Akzeptanz für diese
Es muss uns in erster Linie darum gehen, wirkungsvollere Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu schaffen, auch und gerade - das ist von vielen hier gesagt worden - in den unteren Lohnbereichen. Ob Kombilohn, steuerliche oder/und sozialversicherungsrechtliche Erleichterungen oder Familiengeld - es gibt viele Vorschläge und inzwischen gibt es auch modellhafte Untersuchungen. Wir müssen es schaffen - die Bundesregierung ist dabei -, hier etwas auf den Weg zu bringen, was falsche Anreize ausschließt und stattdessen richtige Anreize in Richtung Arbeitsaufnahme verstärkt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang wiederholen, dass ich das niederländische Modell der Kategorisierung von Arbeit Suchenden sehr hilfreich finde; denn wenn man schon so viele Menschen in der Arbeitsverwaltung, aber auch in der Sozialhilfeverwaltung zu betreuen hat, dann ist es außerordentlich hilfreich, einen Kriterienkatalog zu haben, nach dem man die Menschen - wohl gemerkt nach einem ausführlichen Gespräch - einordnen und den Hilfebedarf dann individuell besser definieren kann. Bei dieser niederländischen Kategorisierung ist auch eine Gruppe, die Sie, Herr Dr. Garg, angesprochen haben. Es sind die Menschen, die absehbar keine Chance auf eine direkte Vermittlung in den Arbeitsmarkt, auf eine Beschäftigung in diesem Arbeitsmarkt haben. Deshalb haben Sie Recht - auch daran müssen wir arbeiten -: Wir brauchen für diese Menschen ein neues, besonderes Instrumentarium, das wir bisher weder im Sozialhilferecht noch im Arbeitsförderungsrecht haben. Hier gilt es, uns anzustrengen. Dies versuchen wir gemeinsam mit der Bundesregierung.
Sie wissen, dass ich selbst seit Jahren eine engagierte Verfechterin der Zusammenführung von Arbeitslosenund Sozialhilfe bin. Die CDU hat sich inzwischen auch zu dieser Meinung durchgerungen und bekannt. Ich finde das gut, auch wenn manchmal bei Herrn Merz ein bisschen durcheinander gerät. Aber das kann man ja nachsehen. Im Prinzip ist dieses Ziel richtig. Auch die Bundesregierung verfolgt dieses Ziel.
Nun haben wir auch in diesem Bereich einige wie vorhin von Frau Kleiner in anderem Zusammenhang gescholtene Modellprojekte. Ich finde sie sehr ver
nünftig. Bundesweit haben wir 28 Modellprojekte zur Erprobung der Zusammenarbeit und Zusammenführung dieser beiden Hilfesysteme. Von diesen 28 Modellen sind drei nach Schleswig-Holstein gegangen. Ich finde das angemessen, denn in diesem Land haben wir auf diesem Sektor eine Menge Vorarbeit geleistet. Wir haben seit 1997 eine offizielle Vereinbarung zwischen Arbeitsverwaltung und Sozialverwaltung und wir haben eine starke Forcierung der kommunalen Arbeitsmarktpolitik mit allen Dingen, die hier heute noch einmal gefordert worden sind.
Wenn solche Eingliederungspläne angeboten werden, dann kommt das Prinzip des Gebens und Nehmens voll zur Geltung. Das ist auch das Bestreben, das im SSWAntrag zum Ausdruck kommt. Wer dann bei einem Angebot seine aktive Mitwirkung nicht zusagt und nicht einlöst, der verstößt gegen dieses Prinzip, und dann in der Tat greifen die Sanktionen. Das ist nicht unbillig und nicht anstößig. Bei unserem Nachbarn geschieht dies ohne Aufgeregtheit, wie es dort ja auch immer weniger ideologisch und weniger aufgeregt zugeht.
Die Europäische Kommission sieht in der dänischen und in der holländischen Praxis ein vorbildliches, nachahmenswertes Verfahren zur Umsetzung ihrer beschäftigungspolitischen Leitlinien.
Allerdings muss man da auch einmal in Klammern sagen dürfen, dass die dänische Arbeitsmarktpolitik auch für die Kommunen nicht ganz billig ist und dass sehr, sehr viel - für mein Geschmack zu viel - zweiter Arbeitsmarkt dabei ist. Ich setze da lieber auf den ersten Arbeitsmarkt.
Lassen Sie mich noch ein Wort zum CDU-Antrag sagen. Ich persönlich kann das Ziel mittragen. Die ersten zwei Absätze sind in Ordnung. Der dritte Absatz mit seinen etwas detaillierten Forderungen ist allerdings aus meiner Sicht rechtlich und politisch noch etwas unausgegoren. Wenn man das zu Ende denkt, gibt es sehr schnell Probleme; hier haben wir einen Schnellschuss, wenn auch die grobe Richtung stimmt.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung. Es ist zum einen Ausschussüberweisung, zum anderen Abstimmung in der Sache beantragt worden. Ich lasse zunächst über den Antrag abstimmen, die Anträge in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Die Überweisung ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Es ist beantragt worden, die Nummern getrennt voneinander abzustimmen. Ich lasse zunächst über die Nummer 1 abstimmen.
Frau Präsidentin! Wir haben eben über die Ausschussüberweisung abgestimmt. Es liegen Ihnen drei Anträge vor. Wenn Sie jetzt nur die Nummern aufrufen, dann ist das zu wenig. Ich schlage vor, zunächst über den CDU-Antrag abzustimmen, anschließend über den SPD-Änderungsantrag und dann abschnittsweise über den SSW-Antrag.
Einverstanden? - Gut. Ich lasse nun zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/934, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt.
Dann lasse ich über die Nummer 1 des Antrags der Abgeordneten des SSW in der Drucksache 15/898 abstimmen. Wer der Nummer 1 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Damit ist Nummer 1 mit den Stimmen der Abgeordneten von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung des Abgeordneten Weber angenommen.
Dann lasse ich über die Nummer 2 in der Fassung des Änderungsantrages von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen. Wer der Nummer 2 in dieser Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Nummer 2 ist mit den Stimmen der Fraktionen von
SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Abgeordneten des SSW bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt worden.
Ich lasse nun über die Nummer 3 des Antrags der Abgeordneten des SSW abstimmen. Wer der Nummer 3 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Nummer 3 ist mit den Stimmen von SPD, SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen.
Dann lasse ich über den Antrag in der Drucksache 15/898 in der geänderten Fassung abstimmen. Wer diesem Antrag insgesamt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der Abgeordneten von CDU und SSW angenommen.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich möchte über die Anträge insgesamt abstimmen lassen und schlage Ihnen offene Abstimmung vor. Gibt es dagegen Einwände? - Das ist nicht der Fall.
Ich weise darauf hin, dass für die Wahl des Vizepräsidenten eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, das heißt 60 Ja-Stimmen, erforderlich ist.