Protocol of the Session on May 11, 2000

Im Übrigen gab es nur einen einzigen Punkt, in dem Sie Recht hatten, Herr Hentschel; ansonsten war Ihr Beitrag wieder einmal wirr. Das Einzige, was an Ihrem Beitrag richtig ist, ist, dass wir die Daten so oder so erhalten werden. Nur Ihre Strategie ist eine andere. Sie versuchen jetzt, möglichst schnell mit einem Datenmaterial, das Ihrer Argumentation entspricht, hier einfach eine Basis aufzubauen, damit Sie möglichst schnell wieder in die Taschen der Kommunen greifen können. Das werden wir verhindern.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Ich begrüße jetzt auf der Tribüne eine weitere Besuchergruppe, nämlich des Jugendhofs Scheersberg mit Jugendlichen aus Mecklenburg-Vorpommern.

(Beifall)

Das Wort hat jetzt Herr Innenminister Buß.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte versuchen, etwas Ruhe in die Debatte zu bringen. Das scheint mir notwendig zu sein; vielleicht gelingt es mir auch.

Bei dem Antrag der Fraktion der CDU zur Finanzsituation der kommunalen Gebietskörperschaften vom 26. April 2000 - richtigerweise ist er ja wohl der 15. Legislaturperiode zuzuordnen - handelt es sich doch ganz offensichtlich und auch zugegebenermaßen um ein Aufgreifen und Erweitern des CDU-Antrags vom 15. September 1999 zur Finanzsituation der kommunalen Gebietskörperschaften.

(Holger Astrup [SPD]: So ist es!)

Als am 26. Januar der Bericht der Landesregierung zu dem Berichtsantrag der CDU im Landtag diskutiert worden ist, wurde die Bitte geäußert - Herr Schlie, vielleicht erinnern Sie sich! -, den Bericht um Daten für die der Aufsicht der Landräte unterstehenden kommunalen Gebietskörperschaften zu ergänzen.

(Holger Astrup [SPD]: Sehr richtig!)

Es wurde erwähnt, dass sich der Bericht in seiner Einzeldarstellung zur Finanzsituation aus zeitlichen Gründen auf die der Aufsicht des Innenministers unterstehenden kommunalen Gebietskörperschaften beschränken musste.

Die Landesregierung - und damit der Innenminister hat diese Bitte selbstverständlich aufgegriffen. Dazu braucht es gar keiner erregten Worte. Die Erhebung der Daten im kreisangehörigen Bereich, ihre Auswertung sowie die Aktualisierung des bereits vorgelegten Zahlenmaterials wird dann hoffentlich so rechtzeitig abgeschlossen werden können, dass die Ergänzung des Berichts - und zwar von uns aufgrund Ihres alten Antrags geplant - noch vor der Sommerpause dem Landtag im Juli vorgelegt werden kann.

(Zuruf des Abgeordneten Klaus Schlie [CDU])

- Herr Schlie, der von Ihnen erwähnte Brief dient ausschließlich dieser Datenerhebung aufgrund Ihres Antrags und Ihrer Bitte und nicht dem „Abzocken“. Ich sage sehr deutlich: Die Minister zocken überhaupt nicht ab. Meiner Kenntnis nach werden Haushalte immer noch vom Landtag beschlossen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Klaus Schlie [CDU]: Ich hätte auch ein schlechtes Gewissen!)

Ich habe Verständnis dafür, dass der Wunsch besteht und durch einen erneuten Antrag bekräftig wird -, die Aussagen aus dem Bericht vom 12. Januar zu aktualisieren und zu ergänzen. Wenn der Bericht nun durch neue Inhalte erweitert werden soll, halte ich es für sinnvoll, das mit dem Arbeitsauftrag an die einzurichtende Enquetekommission und den Sonderausschuss zu verknüpfen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen berücksichtigt diese Vorstellungen nach meiner Auffassung. Dabei wird es auch darum gehen, den neuen Gremien die von den Ministerien zu erarbeitenden Zwischenberichte vorzulegen, damit die weiteren Arbeiten dort - ebenso wie die Anforderungen - miteinander abgestimmt werden können.

Ob und inwieweit aktuelle und zu erwartende Entscheidungen und Gesetze des Bundes auf die kommunalen Haushalte durchschlagen und Auswirkungen auf die Finanzbeziehungen entstehen, wird oft erst nach Ablauf einer gewissen Zeit beurteilt werden können. Ich sage ausdrücklich zu, dass wir uns bemühen werden, auch insoweit Ergebnisse in den Be

(Minister Klaus Buß)

richt einzuarbeiten und Daten und Zwischenberichte so schnell wie möglich zu liefern.

Vorhin hatte ich mich bei dem ersten Satz des Beitrags von Herrn Wadephul zu dem Punkt schon gefreut, dass man dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zustimmt, weil er meines Erachtens sachgerecht ist. Dann kam der Schlenker, denn der letzte Satz sollte auf jeden Fall bleiben. Das war die Aussage von vorhin.

Ich will hier nicht über Logik diskutieren. Offensichtlich kann man auch darüber unterschiedlicher Auffassung sein, was mich bei Logik allerdings überrascht. Auf eines möchte ich jedoch in aller Bescheidenheit hinweisen: Der Koalitionsvertrag hat zu diesem Punkt, der Gegenstand dieses Antrags ist, allgemeine Aussagen und Zielvorstellungen, ohne diese - wie auch in einem Koalitionsvertrag gar nicht anders möglich - zu konkretisieren.

(Martin Kayenburg [CDU]: Genau das ist der Punkt!)

Herr Wadephul und Herr Kayenburg, wenn dieser letzte Satz umgesetzt werden würde, hieße das, dass jetzt die Regierung - beziehungsweise der Innenminister - die Aussagen des Koalitionsvertrags konkretisieren müsste, um dann die Folgen abzuschätzen.

(Klaus Schlie [CDU]: Jetzt haben Sie es be- griffen!)

Das kann doch wohl nicht Aufgabe einer Regierung sein, das muss doch wohl Aufgabe der entsprechenden Fraktionen oder des Parlaments sein.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn dort dann konkretisiert worden ist, dann teile ich Ihnen selbstverständlich gern die Auswirkungen mit.

(Klaus Schlie [CDU]: Das Parlament kon- kretisiert nicht den Koalitionsvertrag! - Zuruf des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

- Herr Kayenburg, bei Ihnen schließe ich nie aus, dass auch Sie etwas zur Konkretisierung beitragen könnten! Bei Ihnen schließe ich wirklich nichts aus!

(Beifall des Abgeordneten Holger Astrup [SPD] - Zurufe der Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU] und Klaus Schlie [CDU])

Wenn ich - von wem auch immer - konkrete Angaben dazu habe, dann kann ich Ihnen auch etwas über die Auswirkungen sagen. Es kann jedoch nicht Aufgabe der Regierung sein, Koalitionsverträge zu konkretisieren. Ich glaube nicht, dass Sie das wirklich meinen. Daher bitte ich Sie, darüber nachzudenken, ob Sie

nicht doch dem Änderungsantrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen können, weil er sachgerecht ist, und frage mich, ob Sie nicht ein bisschen mit dem Fuß aufstampfen, wenn Sie sagen: „Wenn nicht der letzte Satz geändert wird, dann wollen wir alles durchziehen.“

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Klaus Schlie [CDU]: Zur Sache war das ungeheuer aufschlussreich, was Sie gesagt haben!)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, alternativ abzustimmen. Gibt es dazu Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/71, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen?

(Holger Astrup [SPD]: Alternative Abstim- mung!)

- Entschuldigung! - Ich lasse dann über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/93, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, F.D.P., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 25 und 37, InfoNetUmwelt Schleswig-Holstein, Drucksachen 15/73 und 15/61, auf.

Wird das Wort zur Begründung des Antrags -

(Wortmeldung des Abgeordneten Heinz Mau- rus [CDU])

- Herr Maurus, zur Geschäftsordnung?

(Heinz Maurus [CDU]: Frau Präsidentin! Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, jetzt mit Tagesordnungspunkt 6 fortzufahren!)

- Vielen Dank, das will ich gern tun. Ich wäre nur sehr dankbar dafür, wenn die Vereinbarungen der Fraktionen auch dem Präsidium mitgeteilt würden.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/83