Protocol of the Session on May 11, 2000

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Das richtet sich nach seinen Einkommens- und Vermögens- verhältnissen!)

- Sicher, das hängt davon ab. Wenn die Quote für die Restschuldbegleichung errechnet ist, sollte man darüber nachdenken, inwieweit nicht auch die Verfahrenskosten in die Quotenberechnung einzustellen sind. Das führt dazu, dass die Verbraucher, die in dieser von Frau Fröhlich noch einmal genau beschriebenen Situation stehen, in Begleitung mit den Schuldnerberatungsstellen das Verfahren in Gang setzen können, wohl wissend, dass sie sich auch an den gesamten Verfahrenskosten, die ja immens sind - sie liegen zwischen 3.000 DM und 3.500 DM -, etwas zu beteiligen haben.

Ich will nicht verhehlen, dass es noch weitere Vorschläge auch zur Senkung der Verfahrenskosten gibt. Beispielsweise muss darüber nachgedacht werden, ob die sehr weitgehenden Veröffentlichungspflichten nicht auch über das Internet erfüllt werden können, was die Kosten ganz erheblich - nahezu um die Hälfte - senken könnte, sodass die Landeskasse nicht zu sehr belastet würde.

Aber das sind Dinge, die auch auf Bund-Länder-Ebene noch genau berechnet werden können.

Zusammenfassend möchte ich - mit einem Blick auf die für mich jetzt neue Uhr hier - festhalten: Selbstverständlich ist Ihr Antrag rechtspolitisch sehr richtig, aber ich wäre froh, wenn Sie mit mir der Ansicht wären, dass wir die Beratungen in der Justizministerkonferenz Ende des Monats abwarten sollten, und dann vielleicht im Ausschuss auch einmal die anderen Kinderkrankheiten der Insolvenzordnung im Materiellrechtlichen erörtern und auf dieser Basis der gemein

samen Analyse zu einem gemeinsamen Vorgehen kommen.

(Anhaltender Beifall im ganzen Hause)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen.

(Lothar Hay [SPD]: Was für ein Ausschuss denn?)

- An den Innen- und Rechtsausschuss, Herr Kollege Hay!

(Martin Kayenburg [CDU]: Herr Hay möchte das gern in den Finanzausschuss haben!)

- An den Innen- und Rechtsausschuss, Herr Kollege Hay! Wer so beschließen möchte, den bitte ich noch einmal um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Nicht wieder die Sitzung schließen! - Heiterkeit)

- Es lagen keine weiteren Wortmeldungen vor, Frau Kollegin!

Wir kommen jetzt zum nächsten Tagesordnungspunkt, dem Punkt 27:

Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen

Antrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/82

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Anke Spoorendonk.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedauere natürlich, dass jetzt fast keine Zeit mehr für die Beratung dieses Antrags bleibt.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]) : Natürlich! Martin Kayenburg [CDU]: Wieso denn?)

Ich werde trotzdem die Gelegenheit nutzen, jetzt noch auf Einzelheiten einzugehen.

(Anke Spoorendonk)

Im letzten Jahrzehnt ist auf europäischer und internationaler Ebene eine ganze Reihe von Minderheitendokumenten verabschiedet worden.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])

Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und im Zuge der darauf folgenden Wiederentdeckung der Zivilgesellschaft wurde schnell deutlich, dass es in Osteuropa eine große Zahl von Minderheiten gibt, die eines größeren Schutzes ihrer Rechte bedurften und diesen Schutz auch einforderten. Das hat zu der erfreulichen Tatsache geführt, dass man sich in ganz Europa mit Minderheitenpolitik beschäftigte wie nie zuvor

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])

und so viele Grundsatzdokumente zur Minderheitenpolitik verabschiedete wie nie zuvor.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])

Die 1992 vom Ministerkomitee des Europarats vorgelegte Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen sticht trotzdem aus diesen vielen Konventionen, Rekommandationen und Deklarationen hervor. Ihre Eigenart besteht darin, dass sie nicht nur Ziele vorgibt, sondern auch konkrete Schutzmaßnahmen vorsieht. Die Charta stellt damit in höchstem Maße eine Vereinbarung dar, die die Unterzeichnerstaaten zum Handeln verpflichtet.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Mittlerweile haben neben dem Bund auch mehrere Bundesländer Bestimmungen der Sprachencharta für die bei Ihnen vorhandenen Regionalsprachen - zum Beispiel Niederdeutsch - und Minderheitensprachen wie Dänisch, Nordfriesisch, Sorbisch ausgewählt.

Für die Minderheitensprachen Dänisch und Friesisch sowie für die Regionalsprache Niederdeutsch hat die schleswig-holsteinische Landesregierung die bundesweite Koordinierung übernommen, während für die Minderheitensprache Romanes die Zuständigkeit bei der Bundesregierung liegt.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])

Schleswig-Holstein - jetzt dürfen Sie klatschen, lieber Kollege

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])

hat von Anfang an eine Vorreiterrolle in Sachen Sprachencharta gespielt.

(Beifall)

Der langjährige Prozess der Ratifizierung war für die Bundesrepublik abgeschlossen, als die Bundesregierung am 1. Januar 1999 die deutsche Ratifikationsurkunde hinterlegte. - Herr Präsident, ich hatte zehn Minuten Redezeit angemeldet.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Das stimmt, Herr Präsident! Das kann ich aus dem Älte- stenrat bestätigen! - Lothar Hay [SPD]: Das hat die Verwaltung nicht umgesetzt! - Unru- he)

Ich gehe weiter in meinem Redebeitrag. - Seitdem ist auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Zusammenhängen die Umsetzung der Sprachencharta thematisiert worden. Gemeinderäte und Kreistage führen Sitzungen in Niederdeutsch durch, in Nordfriesland bemühen sich die Friesen um zweisprachige Ortsschilder und der SSW hat in der vergangenen Wahlperiode mit Verweis auf die Sprachencharta eine stärkere Präsenz der Minderheiten- und Regionalsprachen in den Medien eingefordert.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])

Gerade im Bewusstsein dieser Vorreiterrolle in Minderheitenfragen, die Schleswig-Holstein auch gern und häufig für sich reklamiert, haben wir dem Landtag erneut einen Antrag mit Bezug zur Sprachencharta vorgelegt. Der SSW-Antrag greift einen anderen Aspekt der Sprachencharta auf, nämlich die offiziellen Sprachen der Verwaltungen in diesem Land.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])

Lieber Kollege Kubicki, die Sprachencharta sieht in ihrem Artikel 10 vor, dass angestrebt werden soll, dass Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf diese Sprachen bei Besuch von öffentlichen Behörden sprechen können sollen.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])

Deshalb regen wir an, dass der Landtag die Landesregierung auffordert und die Kommunen bittet, darauf zu achten, ob und dass solche Sprachkenntnisse in den Verwaltungen vorhanden sind.

Wir leiden nicht an Größenwahn. Deshalb ist uns natürlich bewusst, dass jetzt nicht alle öffentlichen

(Anke Spoorendonk)

Angestellten und Beamte im Lande auf Plattdeutsch, Dänisch und Friesisch ansprechbar sein müssen.