Protocol of the Session on May 11, 2000

(Zurufe von der CDU)

- Nein, bitte lassen Sie mich das korrigieren. Das wissen auch Sie als Volkswirt, Herr Garg. Wir bekommen die Mittel für Teile des Landes, für die strukturschwächeren Teile des Landes. Sie wissen auch, dass wir innerhalb Schleswig-Holsteins - ähnlich wie in Bayern - ein starkes Gefälle zwischen den stärkeren und schwächeren Regionen haben. Ziel des Programms ist es nicht etwa, Schleswig-Holstein zum strukturstärksten Land in Deutschland zu machen, sondern Ziel des Programms ist es, die Unterschiede in der Strukturausstattung zwischen den Regionen des Landes auszugleichen. Das ist so in Bayern, das ist so in NRW und das ist so in Schleswig-Holstein.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

EU, Bund und Land investieren bis 2006 gemeinsam über 2 Milliarden DM in neue Arbeitsplätze, in eine zukunftsorientierte Infrastruktur, in Qualifizierung, in Innovation. Das sind genau die Schwerpunkte, die wir in der Regierungserklärung festgelegt haben und die Sie gestern in diesem Punkt auch nicht bestritten haben. Das möchte ich deutlich feststellen.

Das Programm „ziel“ steht auf drei Säulen: „ASH 2000“, das Regionalprogramm, für das das Wirtschaftsministerium steht, das Programm „ZAL“ Das will ich hier nicht alles darlegen; das machen wir mit dem Bericht.

Entscheidend ist, dass wir damit Arbeit und Beschäftigung fördern, dass wir damit eine moderne Infrastruktur in Schleswig-Holstein aufbauen und dass wir die Entwicklungschancen in den Regionen des Landes nutzen.

Meine Damen und Herren, wir werden dafür sorgen - deswegen ist es auch richtig, dass wir am Schluss eine IMAG haben -, dass die Mittel nicht nach regionalen Korridoren vergeben werden, sondern dass wir

(Minister Dr. Bernd Rohwer)

einen echten Wettbewerb um die besten Projekte haben und am Schluss entscheiden, was zum Zuge kommt.

(Beifall)

Dann werden wir auch solche Projekte wie den Multimedia-Campus, eine Kongress- und Veranstaltungshalle in Flensburg, Biotechnologiezentren in Kiel oder Lübeck und anderswo finanzieren können.

Das können wir nur so. Deshalb bitte ich Sie herzlich um die Unterstützung für dieses Programm. Wir werden Ihnen das gern alles im Einzelnen erläutern. Ich fasse zusammen: Das „ziel“-Programm ist die größte Chance, die wir jemals hatten - für eine Wirtschaft, die in neue Arbeitsplätze investiert. Wir haben die Chance, damit die richtigen Schwerpunkte auch noch einmal finanziell zu unterfüttern und wir schaffen damit das, was ich neulich in einem Interview schon gesagt haben, wir unterstützen die Aufbruchstimmung in unserem Land. Und das sollte ein gemeinsames Anliegen aller Fraktionen dieses Landtages sein.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen dann zur Abstimmung. Es ist Abstimmung in der Sache beantragt. Wer dem Berichtsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen! - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so angenommen.

(Zuruf von der CDU)

- Ja, mit dem Hinweis, dass der Termin verschoben worden ist. Das ist schon gesagt worden.

Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/84

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne dann die Grundsatzberatung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Klaus Schlie.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits am 15. Dezember 1998 hat die CDULandtagsfraktion der Öffentlichkeit in Grundzügen ein Konzept zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch die Kommunalisierung der Regionalplanung vorgestellt. Wir hatten uns fest vorgenommen, dieses Ziel durch eine Gesetzesinitiative zur Änderung

des Landesplanungsgesetzes zu erreichen. Wir haben dann davon allerdings Abstand genommen, weil sich nach umfangreichen Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden herausgestellt hat, dass dort noch Abstimmungsbedarf bestand. Dieser ist zwischenzeitlich befriedigt worden. Wir sind schon der Auffassung, dass man eine solche Kommunalisierung der Regionalplanung nur dann durchführen kann, wenn die kommunale Familie tatsächlich einheitlich agiert.

(Beifall bei der CDU)

Das ist jetzt der Fall. Der vorliegende Gesetzentwurf ist einstimmig von allen kommunalen Landesverbänden unter vorheriger intensiver Beratung in deren Gremien akzeptiert worden.

Wir machen uns den Kompromiss der kommunalen Familie zu Eigen und erfüllen damit auch unsere Zielsetzung, die wir bereits 1996 in unserem Papier „Weniger Staat in Schleswig-Holstein“ festgelegt hatten.

Dieser Gesetzentwurf ist ein wirklich entscheidender Schritt im Rahmen des Funktionalreformprozesses. Wir meinen, es ist auch ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und zum Abbau der zentralistischen Staatsverwaltung. Wir als CDU wollen die kommunale Planungshoheit dadurch entscheidend stärken. Diese Planungshoheit ist durch eine Vielzahl von Fachplanungsvorgaben des Landes und einer vom Land übergestülpten Regionalplanung ohne Mitwirkungsmöglichkeit der Selbstverwaltung in den Kommunen in den letzten Jahren immer stärker eingeschränkt worden.

(Zuruf des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

Aufgabe der Regionalplanung ist nach dem Raumordnungsgesetz, dass die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung in den Entwicklungsräumen räumlich und sachlich ausgeformt werden. Die Vorgaben des Landes im Landesraumordnungsplan werden also in den Regionalplänen von den Kommunen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit ausgestaltet werden können. Dadurch erhoffen wir uns auch eine größere Vielfalt in der Entwicklung des Landes und eine unterschiedliche Schwerpunktsetzung in den einzelnen Entwicklungsräumen unseres Landes, die von den gewählten kommunalen Mandatsträgern vor Ort auch verantwortet wird - also auch ein wichtiger Schritt zu mehr Bürgernähe.

Wir als CDU halten es für absolut notwendig, dass sich das Land bei den Vorgaben im Landesraum

(Klaus Schlie)

ordnungsplan tatsächlich an die Festlegung auf grobe Zielplanungen beschränkt und nicht versucht, durch die Hintertür die Vorgaben für die Regionalplanung so eng zu gestalten, dass ein eigener Gestaltungsspielraum für die Kommunen ad absurdum geführt wird. In Schleswig-Holstein gibt es bereits im Landesplanungsgesetz von 1961 die Möglichkeit, dass die regionale Landesplanung den einzelnen Kreisen übertragen wird, die zur Durchführung regionaler Planungsverbände aufgefordert werden.

An diese Tradition knüpft der jetzige Gesetzentwurf an. Die Regionalpläne können von regionalen Planungsgemeinschaften entwickelt und aufgestellt werden, die von den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten des jeweiligen Planungsraumes auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit gebildet werden. Für uns ist dabei entscheidend, dass bei der Entwicklung und Aufstellung der Kommunalpläne die kreisangehörigen Städte und Gemeinden beteiligt sind. Wenn von der Möglichkeit der Bildung regionaler Planungsgemeinschaften nicht Gebrauch gemacht wird, stellt nach unserem Gesetzentwurf nach wie vor die Landesplanungsbehörde den Regionalplan auf, allerdings dann unter verpflichtender Mitwirkung des kommunalen Bereichs.

Wenn es zur Bildung von regionalen Planungsgemeinschaften kommt, soll nach unserem Gesetzentwurf ein regionaler Planungsrat gebildet werden, der den Regionalplan vor seiner Feststellung beschließt und an der Ausarbeitung, Aufstellung und Fortschreibung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung mitwirkt. Er soll unter anderem die interkommunale Zusammenarbeit der zum Planungsraum gehörenden kommunalen Körperschaften fördern. Das ist eine sicher auch von allen Fraktionen des Hauses zu begrüßende Zielsetzung. Auch die im Gesetzentwurf in § 6 a Abs. 3 vorgesehene Quotierung ist eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Wenn die Beschlüsse im Planungsrat mit einer Zweidrittelmehrheit gefasst werden, ist die Landesplanungsbehörde daran gebunden, soweit eine Übereinstimmung mit landesplanerischen Zielen oder Grundsätzen besteht.

Ein gewisser Schwachpunkt im vorliegenden Gesetzentwurf ist sicher die Regelung über die Zusammensetzung des regionalen Planungsrates. Hier haben wir die Kompromisslösung der kommunalen Familie übernommen, dass die kreisangehörigen Städte und Gemeinden angemessen - wie es dort heißt - im Planungsrat vertreten sein sollen. Hier werden wir nach intensiver Anhörung und Beratung in den Ausschüssen zu einer präziseren Regelung kommen müssen.

Geben Sie sich einen Ruck, meine Damen und Herren, begleiten Sie den Gesetzentwurf in den anstehenden Beratungen positiv. Stärken Sie zumindest hier die kommunale Selbstverwaltung in unserem Land!

Ich bitte um Überweisung an den Agrar- und den Innen- und Rechtsausschuss.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Friedrich-Carl Wodarz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPDFraktion begrüßt die Initiative der kommunalen Landesverbände. Wir freuen uns, dass es der kommunalen Familie erstmals gelungen ist, in dieser Sache zu einer gemeinsamen Position zu finden und diese auch zu formulieren. Die SPD-Fraktion unterstützt auch die Absicht, Planungsaufgaben möglichst zu kommunalisieren, um den regionalen Akteuren die Möglichkeit einer stärkeren Identifizierung mit Planungsvorstellungen zu geben. Ich denke, da besteht Handlungsbedarf.

Das Szenario, Herr Kollege Schlie, das Sie hier eben mit Begriffen wie „Zentralismus, Überstülpen, ohne Absprache mit den Kommunen“ beschrieben haben, bildet natürlich in keiner Weise die Wirklichkeit ab.

(Claus Ehlers [CDU]: Das entspricht der Realität!)

Ich weiß nicht, wo Sie Ihre kommunalpolitischen Erfahrungen gemacht haben - selbst Claus Ehlers hat solche Erfahrungen noch nicht gemacht.

(Zurufe von der CDU)

Wenn die CDU die Initiative der Kommunen einfach abschreibt und als ihren Antrag ausgibt, nennt man das Plagiat - übersetzt: Diebstahl geistigen Eigentums -, aber dadurch wird der Antrag ja nicht unbedingt schlecht.

Ich habe eingangs unsere positive Grundeinstellung beschrieben. Wir werden dennoch eine Reihe von Gesprächen führen und Abstimmungen herstellen, denn uns ist schon signalisiert worden, dass es sich hier um ein Eckpunktepapier handelt, das bestenfalls den kleinsten gemeinsamen Nenner darstellt. Sie haben darauf hingewiesen und ich habe auch darauf hingewiesen, dass es einige Zeit gedauert hat, bis sich die kommunale Familie auf ein derartiges Positionspapier einigen konnte.

(Friedrich-Carl Wodarz)

Auf den Text bezogen haben wir schon jetzt zwei Punkte, die aus unserer Sicht einer intensiven Diskussion bedürfen:

Zum einen sind es die Planungsgemeinschaften in § 6 Abs. 3. Diese Planungsgemeinschaften sind kein Rechtssubjekt. Eine derartige Verwaltungsgemeinschaft kann zum Beispiel nicht verklagt werden. Hier böte sich die Zweckverbandslösung an, doch - das sollte man dann auch nicht unter den Tisch fallen lassen - dann stünden round about pro Jahr und pro Planungsraum 1 Million DM Kosten pro Jahr an. Und da frage ich Sie: Wer soll und vor allem, wer will das bezahlen?

(Martin Kayenburg [CDU]: Wo kommen denn die Kostenschätzungen her? - Zuruf des Abgeordneten Claus Ehlers [CDU])

- Na, warte mal ab!

Der zweite Punkt - den haben Sie auch angesprochen das sind die regionalen Planungsräte in § 6 a des Gesetzentwurfes. Wir sehen die regionalen Planungsräte nicht eindeutig demokratisch legitimiert