Die wichtigsten Papiere stellen wir - wie gefordert - in deutscher Sprache zur Verfügung. Natürlich gibt es sie zuerst auf Englisch - was denken Sie denn, bei einer internationalen Zusammenarbeit! Danach werden sie übersetzt.
Die „trilaterale Broschüre“ wird in Kürze erscheinen und auch das bereits von Ihnen erwähnte WWF-Papier - bitte informieren Sie sich, Frau Abgeordnete - liegt bereits in deutscher Sprache vor. Rufen Sie beim WWF an; es dürfte kein Problem sein, es zu bekommen.
(Heinz Maurus [CDU]: Dass Sie das haben, das glaube ich Ihnen sogar! Aber die Ämter und Gemeinden haben es nicht!)
Um das noch zu intensivieren, hat sich eine Arbeitsgruppe für Nordfriesland und Dithmarschen - mit mir politisch nicht besonders nahe stehenden Landräten gebildet, die insbesondere aus Mitgliedern der Nationalparkkuratorien besteht. Diese Arbeitsgruppe hat sich bereits fünf Mal getroffen. Wir sind also mitten drin in der Kooperation.
Eines der wichtigsten Themen der bevorstehenden Wattenmeerkonferenz wird die mögliche Nominierung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe bei der UNESCO sein. Dabei soll die Bevölkerung noch unmittelbarer beteiligt werden. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe, der von beiden Nationalparkkuratorien begrüßt wurde, sieht wie folgt aus: Am 6. Juni in Nordfriesland und am 7. Juni in Dithmarschen wird jeweils eine Informationsveranstaltung stattfinden, zu der alle Bürgerinnen und Bürger, Kuratorien, Kommunen und Verbände eingeladen werden. Es ist geplant, hierzu Vertreter der bestehenden Weltnaturerbestätten einzuladen, damit sie von ihren Erfahrungen berichten können. Stichwort bei einem anderen Thema - wird sein: Die Chancen berücksichtigen!
Schon mit der Einladung zu dieser Veranstaltung werden die Kreise, Gemeinden und Verbände sowie alle Interessierten gebeten, ihre Stellungnahmen zum Thema Weltnaturerbe bis nach der Sommerpause abzugeben. In dem bereits erwähnten Schreiben an Herrn Feddersen vom 7. Februar 2001 habe ich darauf hingewiesen, dass für mich die Entscheidung darüber, ob der Nationalpark als Weltnaturerbe angemeldet wird, von der Meinung der Betroffenen vor Ort abhängt. Ich würde es begrüßen, wenn wir bis zur Trilateralen Wattenmeerkonferenz auch Ihre Einschätzung dazu vernehmen könnten.
Das Projekt der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung“ haben wir bereits erwähnt. Außerdem darf ich darauf hinweisen, dass das Thema Offshore ebenfalls auf der Tagesordnung steht. Auch da sollte man einmal nachfragen, dann gäbe es hier keinen unnötigen Protest.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Bitte lassen Sie uns nichts herbeireden; hier wird nichts über die Köpfe der Menschen hinweg entschieden, sondern die Menschen sind eingebunden. Insoweit sind wir nicht weit auseinander.
genau auf das Datum der Konferenz. Sie ist nicht am 30. Oktober, sondern am 31. Oktober. Bei einer intensiven Beschäftigung mit der Materie dürfte Ihnen das auffallen.
Ich habe noch eine Anmeldung zu einem Kurzbeitrag. - Herr Abgeordneter Malerius. - Der ist zurückgezogen!
Es ist Ausschussüberweisung an den Umweltausschuss beantragt worden; eine Mitberatung in einem anderen Ausschuss ist nicht erwünscht. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir einstimmig so beschlossen.
Sechster Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages Drucksache 15/780
Ich darf hinzufügen, dass es der letzte Bericht in der Amtszeit der Frau Bürgerbeauftragen Sigrid Warnecke ist, die ich hiermit - zusammen mit ihrem Stellvertreter - sehr herzlich in der Loge dieses Hauses begrüße.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Sigrid Warnecke, die erneut gestiegene Anzahl der Eingaben bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten macht zweierlei deutlich: Zum einen, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein auf die fachliche Qualität der Beratung und Unterstützung durch die Bürgerbeauftragte vertrauen. Gleichzeitig stellen wir zum anderen fest, dass unsere sozialen Sicherungssysteme nach wie vor Probleme haben, jeden Einzelfall sachgerecht zu bearbeiten und zu entscheiden.
Wenn die Bürgerbeauftragte in der Statistik ihres Sechsten Berichtes deutlich macht, dass von 2.118 erledigten Eingaben 1.913 , also 82,3 % der Eingaben, positiv im Interesse der Bürgerinnen und Bürger entschieden worden sind beziehungsweise bearbeitet
worden sind, so ist das eine Erfolgsstatistik. Es ist eine Erfolgsstatistik, bei der aber auch hinterfragt werden muss, warum Entscheidungen von Versicherungsträgern beziehungsweise Sozialhilfeträgern oft so laufen, wie sie laufen.
Der Sechste Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragen für soziale Angelegenheiten zeigt erneut, wie schwer es Bürgerinnen und Bürger haben, sich in sozialen Fragen mit ihren Rechtsansprüchen durchzusetzen. Es ist eine große Unterstützung für sie, hier die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheit als Partnerin zu haben.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Anke Spoorendonk [SSW])
Es ist aber keine leichte Aufgabe für die Bürgerbeauftragte, denn die Vielfalt im Bereich der sozialen Sicherung macht es erforderlich, in fast allen Bereichen tätig zu werden, sich mit unterschiedlichen Anliegen, mit Trägern und mit Versicherungen auseinander zu setzen.
Aus dem Sechsten Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten will ich aus dem zweiten Teil - besondere Themen - das Kapitel „Kindertagesstättengesetz - Wirrwarr beim Kostenausgleich“ herausgreifen. Hier haben wir als Landtag wie ich finde - eine besondere Aufgabe, die Anmerkung der Bürgerbeauftragten sehr ernst zu nehmen.
Wir haben erst vor kurzem das Kindertagesstättengesetz geändert, gerade um im Bereich des Kostenausgleichs für mehr Klarheit zu sorgen. Wenn das Gesetz aber jetzt so ausgenutzt wird, dass Familien zum Objekt behördlichen Handelns gemacht werden und Kostenfragen zwischen Kommunen hin- und hergeschoben werden, ist eine Überprüfung des Kindertagesstättengesetzes notwendig. Wir sollten uns im Sozialausschuss über die Praxis und Handhabung des Kindertagesstättengesetzes - gerade vor dem Hintergrund des Kostenausgleiches - informieren lassen.
Es kann nicht angehen und es ist nicht zu akzeptieren, dass auf dem Rücken von betroffenen Familien Differenzen zwischen Kommunen ausgetragen werden oder gar Eltern vertraglich dazu verpflichtet werden, Kosten zu übernehmen, nur weil Kommunen sich nicht einigen können.
Ein weiterer Schwerpunkt des Sechsten Tätigkeitsberichtes bildet der Bereich Sozialhilfe. Die Bürgerbeauftragte stellt in ihrem Bericht umfassend Einzelfälle aus dem Bereich der Gewährung von Sozialhilfe dar. Hier sind Einzelfälle, die oft mehr als nur Kopfschütteln verursachen, aufgezeigt. Erfreulich ist aber, dass es der Bürgerbeauftragten gelingt, in vielen Fällen Entscheidungen der Sozialämter zu korrigieren oder aber die Sozialämter zur Überprüfung ihrer Bescheide zu veranlassen.
Ich will auch den Punkt „Sozialhilfe: Streit um Kinderbetreuungskosten“ besonders erwähnen. Eine allein erziehende Mutter von zwei Kindern, die versucht, selbstständig über eine Teilzeitbeschäftigung wieder den Einstieg in das Gewerbsleben zu erreichen, sollte so sollte man meinen - jede Unterstützung des Sozialamtes erhalten. In dem aufgeführten Fall sollten aber das geringe Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung gegengerechnet und die Kosten für notwendige Betreuung der Kinder während der Arbeitszeit nicht angerechnet werden. Durch Engagement der Bürgerbeauftragten konnte diese Entscheidung eines Sozialamtes korrigiert werden.
Bei diesen beiden Beispielen aus dem sechsten Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten will ich es belassen. Den Bericht wollen wir vertiefend im Sozialausschuss weiter diskutieren.
Abschließend will ich mich ganz herzlich bei der Bürgerbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein - bei dir, liebe Sigrid Warnicke - für die Arbeit bedanken.
Dein Erfolg als Bürgerbeauftragte beruht nicht nur auf einer hohen Zahl abgearbeiteter und gelöster Fälle, sondern sie beruht auch auf der Akzeptanz, die du dir als Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein erarbeitet hast. Dein direktes und offenes Zugehen auf Menschen, deine Präsenz über Dienstleistungsabende, Telefonsprechstunden und Außensprechtage hat dazu beigetragen, eine hohe Akzeptanz und Qualität der Arbeit der Dienststelle zu erreichen. Dir und deinem Team gebührt auch in diesem Jahr der herzliche Dank für die erfolgreiche Arbeit, die sich im sechsten Tätigkeitsbericht dokumentiert.
Liebe Sigrid, dir herzlichen Dank für sechs Jahre engagierter Arbeit im Interesse von Bürgernähe und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern! Für deine weitere Zukunft wünschen wir, die SPDFraktion, dir alles erdenklich Gute.
Meine Worterteilungen erfolgen heute nicht aufgrund einer langweiligen Rednerliste, sondern ich kann mich an bunten optischen Signalen orientieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Warnicke! Wir diskutieren heute den Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein. Wer diesen Bericht aufmerksam liest, der stößt auf eine Vielzahl von Ungerechtigkeiten, Nachlässigkeiten und Missständen in unserem Sozialstaat. Auch der letzte Bericht der Bürgerbeauftragten Sigrid Warnicke legt erneut den Finger in die Wunde und zeigt deutlich Handlungsbedarf auf. Gut gemeinte Gesetze werden vor Ort teilweise so angewendet, dass es kein Wunder ist, wenn sich Bürgerinnen und Bürger genervt und enttäuscht von diesem Staat und seiner Bürokratie zeigen.
Sigrid Warnicke hat gemeinsam mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im vergangenen Jahr 2.462 eingegangene Eingaben bearbeitet. Hinter dieser nackten Zahl stehen 2.462 Einzelschicksale und das der jeweiligen Angehörigen. Auch im Jahr 2000 traten die meisten Probleme in den Bereichen Sozialhilfe, Pflegeversicherung und Krankenversicherung auf. Wer sich die Mühe macht, die Berichte der Bürgerbeauftragten der vergangenen Jahre aufmerksam nachzulesen, der stellt fest, dass sich die Schwerpunkte nur unwesentlich verschoben haben. Es bleibt richtig, nach einem Weg zu suchen, um Bürgern in einer Notlage unbürokratisch, schnell und ohne Schwellenängste aufzubauen zu helfen. Daher waren die Außentermine, die die Bürgerbeauftragte in Flensburg, Itzehoe, Mölln, Schleswig, Schwarzenbek und Lübeck durchgeführt hat, von großer Wichtigkeit. Aber auch die Telefonsprechstunden bei Radio Schleswig-Holstein wurden von über 200 Hilfe Suchenden genutzt.
Der Bericht der Bürgerbeauftragten schildert zum Beispiel eine Problematik - das wurde eben schon angesprochen - aus dem Kindertagesstättengesetz. Sigrid Warnicke spricht vom „Wirrwarr beim Kostenausgleich“. Wer sich die Debatte über eine Änderung des § 25 a des Kita-Gesetzes, die wir im vergangenen Jahr hier geführt haben, nochmals vor Augen führt, der stellt fest, ähnlich wirr verliefen die Beratungen im Sozialausschuss und im Plenum zu dieser Thematik. Für uns ist es jetzt natürlich interessant - und das müs