Dazu steht der SSW nach wie vor. Die deutschen Werften - gerade auch die schleswig-holsteinischen sind international wettbewerbsfähig, aber nur wenn sie faire Wettbewerbsbedingungen bekommen. Solange andere Länder ihre Werften mit staatlicher Hilfe unterstützen, müssen auch wir diese hochtechnologischen und wertvollen Arbeitsplätze unterstützen.
Dabei vertritt der SSW immer noch die Auffassung, dass die Bundesregierung zumindest die Hälfte der Wettbewerbshilfe für die Werften tragen sollte.
(Beifall beim SSW sowie der Abgeordneten Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Roswitha Strauß [CDU]) und Dr. Heiner Garg [F.D.P.])
Natürlich können auch wir die Kriterien, die im Berichtsantrag genannt werden, um zielgenaue Hilfegewährung zu erreichen und Mitnahmeeffekte zu vermeiden, unterstützen. Wir gehen dabei aber davon aus, dass die Landesregierung bei der Mittelvergabe auch auf die Auftragslage und die Gesamtsituation der einzelnen Werften Rücksicht nimmt.
Nun möchte ich noch etwas zu dem sagen, was Herr Hentschel gerade sagte. Ich habe versucht, einigermaßen strukturiert darzustellen, worum es geht. Es geht nicht um die Standardsubventionen und es ist auch nicht so, dass im Verhältnis zu viel gezahlt wird. Es geht vielmehr darum, dass ein unfairer Angriff eines Landes auf unsere traditionellen Wirtschaftszweige erfolgt, die in einem fairen Wettbewerb überleben könnten. All die Hilfen, die wir gewähren, sind Hilfen mit dem Ziel, unsere Wirtschaftszweige zu erhalten, damit sie später an dem fairen Wettbewerb überhaupt noch teilnehmen können. Wenn sie nicht erhalten würden, wären sie erst einmal weg.
Aber auch wenn wir das Korea-Problem in den Griff bekommen, werden die Globalisierung des Marktes und vor allem auch die Erweiterung der Europäischen Union zu immer härterer Konkurrenz führen. Für unsere Werften sind polnische Werften und Werften aus dem Baltikum nicht nur Partner, die bestimmte Fertigungsschritte preiswerter erledigen können und so in Zusammenarbeit die Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt verbessern. Sie sind auch Konkurrenten. Natürlich muss man sich dieser Konkurrenz stellen, aber vor allem muss man die Unternehmensstrategien und die politischen Maßnahmen aufeinander abstimmen. Es wäre gut, wenn der Bericht auch auf diese Problemstellung näher eingehen würde.
Nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Ursula Kähler das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hentschel, der Fairness halber muss man sagen, dass auch in dem gemeinsamen Antrag von SPD, F.D.P., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW ein Passus verankert ist, der lautet: Falls vorübergehend eine Wiederaufnahme der Schiffbauförderung erforderlich ist, soll diese unter Berücksichtigung bestimmter Maßgaben erfolgen. Das muss man der Fairness halber sagen.
Ich sage dies aber auch deshalb noch einmal ganz bewusst, weil in dem Antrag der CDU bis auf den Punkt des Tiefwasserhafens und der Auswirkungen auf Schleswig-Holstein und das Wort „Abwehrhilfe“ alle Punkte die gleichen sind, die auch der Antrag der anderen Fraktionen ausweist. Es ist allerdings so, dass der Antrag der CDU nicht detailliert genug ist. Wenn Sie des Öfteren mit den Werften oder mit dem Verband gesprochen hätten, wüssten Sie, dass der Antrag, der von uns eingebracht worden ist, nicht nur in Rücksprache mit dem Verband und den Gewerkschaften, sondern insbesondere auf der Grundlage eines Besuches des Finanzausschusses im vergangenen Jahr in Brüssel erarbeitet worden ist und alle wesentlichen Punkte beinhaltet, über die gemeinsam mit den Vertretern des Verbandes diskutiert worden ist, und somit bis heute auch die Unterstützung der Werften gefunden hat.
Sie hätten zu dem Punkt des Tiefwasserhafens einen separaten Antrag stellen können, weil dieser Punkt nur peripher die Zukunft der maritimen Wirtschaft betrifft. In diesem separaten Antrag hätten Sie fordern können, die Landesregierung möge einmal die Wertschöpfung aller in Norddeutschland befindlichen Häfen überprüfen und diese Wertschöpfung auch mit der Wertschöpfung der schleswig-holsteinischen Häfen in Verbindung bringen, um daraus möglicherweise wiederum politisches Handeln abzuleiten. Wenn Sie einen solchen Antrag gestellt hätten, hätten Sie mein vollstes Einverständnis.
Ihr Antrag beinhaltet aber nichts anderes als das, was in dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen steht. Es nutzt dann auch nichts, wenn man sich hier hinstellt und sagt, der Bundeskanzler solle dieses und jenes tun. Wir dürfen nicht immer nur den Bundeskanzler auffordern, etwas zu tun, sondern müssen sagen, was wir landespolitisch tun könnten, um unseren Werften auch für die fernere Zukunft eine Perspektive zu geben. Es liegt an uns, dieses Thema nicht zu zerreden, sondern deutlich zu machen, dass wir uns gemeinsam um die Werften bemühen. Es sind ja nicht CDU-Werften, sondern Werften im Lande Schleswig-Holstein. Alle profitieren davon. Lassen Sie uns diese Punkte deshalb gemeinsam abarbeiten.
Tun Sie mir bitte einen Gefallen: Springen Sie über Ihren Schatten und ziehen Sie diesen Antrag zurück.
Ich beantrage auf jeden Fall für meine Fraktion, dass auch dieser Antrag, wenn Sie sich stur stellen und ihn
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat jetzt der Abgeordnete Thorsten Geißler das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag heute mit der Sicherung der Schiffbauindustrie in unserem Lande beschäftigt. Hiervon hängen Arbeitsplätze ab. Schiffbau ist nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in unserem Land.
So gut und richtig es aber ist, den politischen Willen in Resolutionen zu kleiden, es muss gesagt werden, dass nur konkrete Maßnahmen weiterhelfen. Arbeitsplätze in unserem Lande können nicht mit Worten, sondern nur durch Taten gesichert werden. Ich fürchte, eine Debatte allein im Schleswig-Holsteinischen Landtag wird die Regierung in Südkorea nur mäßig beeindrukken und unseren Werften letztlich nicht helfen.
Es war daher gut, dass darauf aufmerksam gemacht worden ist, dass diese Landesregierung und diese Landtagsmehrheit bei den konkreten Maßnahmen akut versagt haben. Es war ein katastrophaler Fehler, dass von Schleswig-Holstein - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - die Wettbewerbshilfe nicht ausgeschöpft wurde. Andere Länder haben sich dieses Instrument zunutze gemacht. Es ist deshalb zu einer weiteren Wettbewerbsverzerrung nicht nur im internationalen, sondern auch im nationalen Maßstab zulasten unserer Werften gekommen.
Herr Kollege Hentschel, der Begriff „Sauerei“ für eine solche Politik mag außerhalb dieses Hauses angemessen sein. In dieser Plenardebatte will ich mich darauf beschränken zu sagen, dass diese Politik der Landesregierung und der Landtagsmehrheit grob fehlerhaft ist und korrigiert gehört.
Wir erwarten von dem Bericht der Landesregierung ein ungeschminktes Bild der Lage der Schiffbauindustrie in unserem Land. Ich fand es mutig von dem Kollegen Malerius, dass er davon gesprochen hat, die Auftragsbücher seien überall prall gefüllt. Ich hoffe, dass der Bericht dies auch belegen wird. Im Moment ist es so, dass sowohl Gewerkschaftsvertreter als auch Betriebsräte mir teilweise ein anderes Bild vermitteln.
Ich kann nur hoffen - es geht ja nicht darum, Ängste zu schüren; es geht darum, Unsicherheiten zu beseitigen -, dass der Kollege Malerius letztlich Recht hat. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann zeigt das, dass Sie sich nicht mit der Lage, wie sie wirklich in diesem Lande gegeben ist, auseinander setzen. Ich hoffe, dass der Bericht wirklich Aufschluss bringt.
Herr Kollege Hentschel, wenn Sie unseren Antrag genauer gelesen hätten, hätten Sie festgestellt, dass wir nicht die sofortige und unbedingte Wiederaufnahme der Wettbewerbshilfe fordern. Wir sagen vielmehr: Wenn unsere internationalen Bemühungen keinen Erfolg haben, ist die Wettbewerbshilfe der einzige Schritt, der unseren schleswig-holsteinischen Werften in dem gnadenlosen Konkurrenzwettbewerb mit Südkorea helfen kann. Um es anders auszudrücken: Wenn die heutige Debatte, die Sie inszeniert haben, den gewünschten Erfolg hat und die Regierung in Seoul sagt: Wir lassen uns von Schleswig-Holstein überzeugen, wir haben jahrelang Fehler gemacht!, hat sich die Debatte allemal gelohnt. Wir brauchen dann auch keine Wettbewerbshilfen vonseiten des Bundes.
Wenn dies aber nicht der Fall sein sollte - ich habe eingangs bereits angedeutet, dass ich fürchte, dass die Durchschlagskraft einer Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag nicht besonders groß sein wird -, sind wir im Interesse der Sicherung der Schiffbauindustrie unseres Landes, im Interesse der Sicherung von Arbeitsplätzen gehalten, unseren Einfluss auf Bundesebene nachdrücklich dahin gehend geltend zu machen, dass die Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Maßstab dadurch aufgefangen werden, dass die Wettbewerbshilfe wieder aufgenommen wird.
Herr Kollege, erlauben Sie mir den Hinweis, dass das Präsidium mit Herrn Hentschel übereingekommen ist, dass der Begriff „Sauerei“ nicht Schule machen sollte. Das bedingt allerdings auch, dass wir in unseren Redebeiträgen dieser gemeinsamen Überzeugung alle Rechnung tragen.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich der Frau Abgeordneten Strauß das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Debatte nicht noch einmal führen. Frau Kollegin Kähler, ich möchte Ihnen an einer Stelle widerspre
Das eine ist - das hätte man in Punkt 1 unterbringen können - die Beleuchtung der Tiefwasserhäfen und ihrer Auswirkungen und das andere ist der Punkt der Wettbewerbshilfe und die Frage, wie sie definiert wird. Sie ist eine auftragsbezogene Beihilfe; das heißt, sie dient der Akquirierung von Aufträgen und die kann ich nicht mit Bedingungen belegen, die sozusagen den Auftrag voraussetzen.
Ich bin aber einverstanden und jederzeit bereit, dass wir die Anträge an die Ausschüsse geben. Eine alternative Abstimmung über die Anträge muss nicht sein. Wir können darüber gern in den Ausschüssen diskutieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe das Wort nicht benutzt in Richtung Opposition, sondern ich habe es benutzt in Richtung einer Politik, die ich für Schleswig-Holstein ausgesprochen verhängnisvoll finde.
Wir haben nicht nur einen unfairen Wettbewerb bei den Werften zwischen Deutschland und Korea oder zwischen Europa und Korea, sondern es findet auch ein ungleicher Wettbewerb zwischen Deutschland und den anderen europäischen Staaten statt; denn immerhin ist die Werftenförderung in den letzten Jahren in anderen europäischen Ländern höher gewesen als in Deutschland. Aber es findet auch ein Wettbewerb zwischen Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen statt.
Wenn der Bund Mittel bereitstellt, die andere Länder ausschöpfen, die wir aber nicht ausschöpfen können, führt das dazu, dass die Werftenhilfe in SchleswigHolstein bei 4 % liegt, in anderen Bundesländern bei 7 %. Das bedeutet, dass unsere kleinen Werften, die überhaupt nicht in Konkurrenz zu Korea stehen - weder Hitzler noch Wewelsfleth -, in Konkurrenz zu Niedersachsen, Mecklenburg und Hamburg und eventuell noch zu Polen stehen. Wenn erst durch die un
gleiche Wettbewerbsförderung unsere eigenen Werften Nachteile erringen, die sie sonst gar nicht hätten, ist das Ganze ein absurdes Unternehmen.