Protocol of the Session on February 21, 2001

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Antagsteller hat einen Bericht der Landesregierung gewünscht, der gegeben worden ist. In Übereinstimmung mit dem Antragsteller stelle ich fest, dass dieser Antrag damit erledigt ist. Tagesordnungspunkt 15 ist abgeschlossen.

Wir treten in die Mittagspause ein und treffen uns um 15 Uhr wieder. Guten Appetit!

(Unterbrechung: 13:15 bis 15:01 Uhr)

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, nach der Mittagspause setzen wir die Beratung fort. Bevor ich Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Damen und Herren des Sozialverbandes Deutschland, Ortsgruppe Preetz. Herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 15/738

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Dem ist nicht so. Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Jost de Jager.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf zunächst einmal von dieser Stelle im Namen der CDUFraktion und der versammelten bildungspolitischen Gemeinde insgesamt der Ministerin gute Genesungswünsche aussprechen und bitte, diese zu überbringen.

(Beifall)

Wir wünschen der Ministerin baldige Genesung von einer Krankheit, die im Moment viele erwischt, einer Grippe, und wünschen ihr, dass sie schnell wieder auf die Beine kommt.

(Beifall bei der CDU)

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes in § 49 will die CDU-Fraktion erreichen, dass die Annahme von Geld- und Sachleistungen von Dritten an Schulen - so die korrekte, wenn auch komplizierte Formulierung für Spenden und Sponsoring - auf eine gesicherte gesetzliche Grundlage gestellt wird. Dass es dazu eines Gesetzentwurfs der Opposition bedarf, ist insofern erstaunlich, als Spenden und Sponsoring eine große Rolle spielen, zum Beispiel was die Anschaffung und Erstbeschaffung von Multimedia anbelangt. Wir haben allerdings gern die Aufgabe übernommen, dieses Desiderat zu füllen mit klaren rechtlichen Bestimmungen im Umgang mit Spenden, wie es in vielen anderen Bundesländern geschieht. Unser Gesetzentwurf, den wir vorlegen, orientiert sich im Wesentlichen an Bestimmungen, die in anderen Bundesländern bereits praktiziert werden.

Wir wollen mit dem Gesetzentwurf zweierlei erreichen: Einmal wollen wir die Annahme von Spenden für Schulen erleichtern und ein positives Signal setzen, dass wir dies politisch auch wollen. Gleichzeitig wollen wir Schüler, Schulen und Schulträger vor ungewollten Einflussnahmen und ungewollten Folgewirkungen schützen.

Uns ist dabei klar, dass wir durch unseren Gesetzentwurf Spenden und Sponsoring an Schulen in Schleswig-Holstein nicht erst erfinden. Diese Entwicklung gibt es bundesweit und im kleineren Maßstab hat sie auch Schleswig-Holstein erreicht. Was wir wollen, ist wiederum zweierlei: Zum einen wollen wir klarstellen, dass Spenden direkt von Schulen angenommen werden können und nicht allein über den Umweg des Schulträgers erfolgen müssen. Zum anderen wollen wir Unsicherheiten beseitigen, die in den vergangenen Wochen und Monaten von verschiedenen Seiten an uns

(Jost de Jager)

herangetragen worden sind, nämlich auf welcher rechtlichen Grundlage Spenden angenommen werden können und in welchem Verfahren genau das erfolgen soll.

Was wir nicht wollen, ist, die Verantwortung der Schulträger und des Landes für die Grundversorgung an Sachmitteln und an der Personalversorgung außer Kraft zu setzen. Es geht ausdrücklich nicht darum, Spenden oder Sponsoring mit dem Ziel zu ermöglichen, die Schulträger und das Land aus ihrer Pflicht zu entlassen - ausdrücklich nicht -, sondern es geht darum, eine zusätzliche Ausstattung zu ermöglichen, das gewisse Extra sozusagen, das über die Grundausstattung hinausgeht.

Ebenso wenig ist es unser Ziel, dass künftig an den Fahnenmasten vor den Schulen die Schleswig-Holstein-Fahne eingeholt und die Coca-Cola-Fahne gehisst wird. Vielmehr machen wir als CDU-Fraktion einen Vorschlag, wie die Bedingungen für etwas, was im Großen und Kleinen bereits überall im Lande geschieht, präzise formuliert werden können.

Im Unterschied zu der jetzigen Rechtslage im Schulgesetz, bei der Spenden und Sponsoring lediglich nicht verboten sind, wollen wir zu Spenden aus dem Umfeld der Schulen ausdrücklich ermuntern. Wenn sich Eltern, Elternvereine und Firmen für ihre Schule einsetzen wollen, dann sollen wir als Gesetzgeber das befürworten und durch klare Vorgaben auch deutlich machen.

(Beifall bei CDU, F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist - insofern danke für den Beifall - nicht unumstritten. Eine weitgehende Öffnung von Schulen für Spenden und Sponsoring begegnet dem ernst zu nehmenden Gegenargument, dass wir dadurch unter Umständen eine unterschiedliche Ausstattung von Schulen in verschiedenen Teilen des Landes bekommen können. Kurz gesagt: Eine Schule im Hamburger Umland wird es leichter haben, Spender zu finden, als eine Schule an der dänischen Grenze. Dieses Argument wiegt insofern schwer, als wir als Landesgesetzgeber den Auftrag haben, überall gleiche Lebensverhältnisse zu schaffen. Das Gegenargument lautet aber: Sollen wir Eltern und Firmen Spenden für die eine Schule verwehren, nur weil die andere Schule sie nicht bekommt? - Insofern gilt es, hier eine Abwägung zu treffen. Aus diesem Grunde wie aus anderen Gründen müssen wir die folgenden drei Voraussetzungen sicherstellen.

Erstens. Die Unabhängigkeit und die Unvoreingenommenheit schulischer Entscheidungen und Unterrichtsinhalte müssen immer und stets gewährt sein. Mit

anderen Worten: Spenden an Schulen dürfen nicht mit Bedingungen verknüpft sein, die Einfluss auf Unterrichtsinhalte oder Entscheidungen organisatorischer oder aquisitorischer Art der Schule nehmen können. Das ist wichtig. Das ist eines der sensibelsten Felder im Umgang zwischen Schulen und Spendern. Wir glauben, dass die von uns vorgeschlagene Regelung diese Unvoreingenommenheit sichert.

Zweitens. Voraussetzung ist, dass die Schulträger vor unerwarteten Folgekosten geschützt werden. Deshalb sieht unser Gesetzentwurf vor, dass in den Bereichen, wo Folgekosten entstehen, eine Rückkopplung mit dem Schulträger erfolgen muss.

Drittens. Schülerinnen und Schüler müssen vor übermäßiger Werbung geschützt werden. Wann genau das Übermaß erreicht ist, muss im Einzelnen in einer Verordnung - nehmen wir an - geklärt werden. Unser Gesetzentwurf sieht vor - und das ist lebensnah -, dass in geeigneter Weise auf den Spender hingewiesen werden kann. Die Grenzen dafür müssen genau festgelegt werden. Mit der besagten Coca-Cola-Fahne sind sie überschritten.

(Unruhe)

Unser Gesetzentwurf sieht auf der einen Seite eine klare Ermunterung für Spenden vor, auf der anderen Seite aber auch cheques and balances. Wir haben den Weg einer Gesetzesänderung gewählt, weil wir glauben, dass wir dadurch in der Anhörung mit den Betroffenen in eine intensive Diskussion über das Für und Wider von Sponsoring eintreten können. Insofern glauben wir, dass es richtiger war, einen Gesetzentwurf einzubringen als nur einen Antrag, der die Landesregierung auffordert. Ich freue mich auf eine hoffentlich weitgehend konsensuale Diskussion hier im Haus und später in der Anhörung.

(Beifall)

Bevor ich dem nächsten Redner, Herrn Dr. Henning Höppner, das Wort erteile, darf ich in der Loge die Veranstalter des Wacken-Open-Air-Festivals herzlich begrüßen, Herrn Jensen, Herrn Hübner und Herrn Tolksdorf. Herzlich willkommen!

(Beifall)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Die Schulen sind nichtrechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts des Schulträgers“, heißt es in § 2 unseres Schulgesetzes. Öffentliche Schulen sind im Wesentlichen kommunale Einrichtungen. Neben der kommu

(Dr. Henning Höppner)

nalen Verantwortung für die bauliche Errichtung, Unterhaltung, Ausstattung und Bewirtschaftung der Schulen und die Schülerbeförderung wirken im Schulalltag neben den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern auch die Eltern mit und bei den beruflichen Schulen auch die Dualpartner. Daneben wird der Stellenwert einer Schule im Einzugsbereich wesentlich durch das Engagement des außerschulischen Umfeldes bestimmt. Hierzu zählen Fördervereine, Elterninitiativen oder auch Initiativen von Kulturschaffenden und von der örtlichen Wirtschaft.

Wir kennen auch heute schon zahlreiche Beispiele von Sponsoring durch die Wirtschaft für unsere Schulen, vor allen Dingen im Bereich der beruflichen Bildung. Ich denke hier an die Spenden von Kraftfahrzeugen zweier bedeutender Automobilhersteller aus Bayern und Baden-Württemberg für die Fachklassenausstattung der Kfz-Bereiche an den beruflichen Schulen.

Sponsoren sind in der Schule und bei den Schulträgern gern gesehen. Wir haben bislang, wenn es um die Annahme von Spenden durch die Schulträger ging, auch keine rechtlichen Probleme gehabt. Liebe Kollegen von der CDU, ich verstehe Ihre Initiative zur Änderung des Schulgesetzes daher als einen Schritt zur Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen, um zukünftig das Sponsoring nicht mehr grundsätzlich über den Schulträger abwickeln zu müssen. Von daher wird meine Fraktion Ihre Initiative aufnehmen und im Bildungsausschuss mit Ihnen erörtern.

Das Thema Sponsoring wird in Zeiten knapper öffentlicher Kassen sehr hoch gehandelt. Da beschließen Gemeindevertretungen und Kreistage, dass bei der Unterhaltung teurer Kultureinrichtungen Sponsoren anzuwerben sind: bei Musikschulen, Volkshochschulen, bei Museen, Büchereien, Theatern und anderen kulturellen Einrichtungen. Sportvereine und Sozialverbände suchen Sponsoren, Gilden, Kunst- und Kulturvereine, Heimatverbände und auch unsere örtlichen Parteiorganisatoren brauchen Sponsoren bei der Ausrichtung von Veranstaltungen und der Finanzierung von Veröffentlichungen.

Wenn Sie in einer strukturschwachen Region leben, müssen Sie feststellen, dass es einen regelrechten Konkurrentenlauf um Sponsorengelder gibt. In meinem Kreis Plön ist der größte Arbeitgeber nach dem Kreis mit seinen Einrichtungen die Kreissparkasse, gefolgt von der Pflegedienst GmbH des Deutschen Roten Kreuzes. Es gibt im Kreis Plön 42 Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten, 665 Handwerksbetriebe mit durchschnittlich acht Beschäftigten und 1.100 landwirtschaftliche Betriebe. Dort ist die Luft für ein breites Sponsoring durch die Wirtschaft ausgesprochen dünn. Fragen Sie einmal den Verwaltungsrat oder

Direktor der Kreissparkasse, wer dort mit der Bitte nach Spenden alles in der Reihe steht! Das sieht in wirtschaftlich stärkeren Regionen unseres Landes sicher anders aus.

Wir wollen das Sponsoring an unseren Schulen unterstützen und fördern. Wir müssen uns aber auch im Klaren darüber sein, dass die Chancen und Möglichkeiten und die finanziellen Größenordnungen in unserem Lande sehr unterschiedlich sein können. Ich denke, wir haben als Landtag die Pflicht, die Chancengleichheit für die schulische Ausbildung unserer jungen Menschen sicherzustellen, egal wo in SchleswigHolstein diese Schülerinnen und Schüler zur Schule gehen. Ein intensives Sponsoring in den wirtschaftlich starken Regionen unseres Landes darf nicht zu wesentlichen Standardveränderungen in der pädagogischen Arbeit unserer Schulen beitragen. Mit Deutlichkeit sei hier auch dies angemerkt: Sponsoring darf nicht an inhaltliche Bedingungen in den Schulen geknüpft sein. Bei allem Bemühen um einen verstärkten Einsatz von externen Finanzmitteln müssen wir sicherstellen, dass die Schulträger in unserem Lande ihre nach dem Gesetz verpflichtenden Aufgaben erfüllen können. Ein guter Schulträger ist eben auch ein Garant für eine gute Schule.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Für die F.D.P.-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Ekkehard Klug das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist seit langem auch in Schleswig-Holstein üblich, dass Schulen von Wirtschaftsbetrieben oder auch von anderen privaten Geldgebern Spenden oder Sachleistungen erhalten, die der Arbeit der Schulen zugute kommen. Die wachsende Bedeutung der Sponsoren und Spender im Schulbereich ist sicherlich auch ein Anzeichen dafür, dass die Mittel aus öffentlichen Kassen für die Schulen vielfach nicht ausreichen.

Die F.D.P. begrüßt prinzipiell die Bereitschaft privater Geldgeber, sich für Schulen zu engagieren. Wir meinen aber, dass diese Entwicklung nicht dazu führen darf, dass das Land oder die kommunalen Schulträger schrittweise immer mehr aus ihrer Verantwortung entlassen werden.

(Beifall bei F.D.P. und CDU)

Es kann nicht sein, dass die Bürger einerseits als Steuerzahler für den öffentlichen Bildungsauftrag zur Kasse gebeten werden und dann de facto noch ein zweites

(Dr. Ekkehard Klug)

Mal ins Portemonnaie greifen müssen, wenn sie eine gute Schule erhalten wollen. Unzulässig muss meines Erachtens zum Beispiel die Finanzierung des regulären Schulunterrichts durch private Spender bleiben; andernfalls gäbe es hier über kurz oder lang kein Halten mehr. Ich bin dafür, dass man beim Ziehen des Trennstriches - einen solchen Trennstrich muss man sicherlich ziehen - pragmatisch vorgeht und, wie ich es eben ausgeführt habe, sagt: Der planmäßige, reguläre Unterricht ist eindeutig eine öffentliche Aufgabe. Wenn es darum geht, Sachleistungen zu erbringen, Sachspenden für die Ausstattung der Schule zu erhalten, sollte man einfach das Faktum zur Kenntnis nehmen, dass hier in weiten Bereichen heute Sponsoring üblich ist. Es gibt im Übrigen auch reiche und arme Schulträger im Land und diese können ihre Schulen aus kommunalen Mitteln folglich nur in unterschiedlichem Maße ausstatten. Es ist einfach ein Faktum, dass es regionale Unterschiede gibt. Diese Unterschiede dürfen allerdings nicht extreme Ausmaße annehmen. Auch in dieser Hinsicht bin ich mit dem einverstanden, was Herr Höppner eben ausgeführt hat.

Manche Befürchtungen, die in der Vergangenheit mit der Ausweitung des Sponsoring verbunden worden sind, haben sich allerdings, wie eigentlich auch zu erwarten war, nicht erfüllt und als übertrieben herausgestellt. Ein Milky-Way-Gymnasium oder eine Snikkers-Gesamtschule gibt es heute in Schleswig-Holstein nicht und wird es bei uns im Lande auch nicht geben.