Bei den 100 Millionen DM haben wir es ja gesehen. Diesbezüglich haben Sie auf Ihre Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertreter auch keine Rücksicht genommen.
Meine Damen und Herren, im Innen- und Rechtsausschuss sind die Fragen zur Kommunalverfassung gut aufgehoben. Eine Verzögerungstaktik fruchtet hier nicht, da sie die gesamte Arbeit des Innen- und Rechtsausschusses lahmlegen würde. Daran hat niemand ein Interesse. Genug zeitliche Kapazitäten sind im Innen- und Rechtsausschuss auch vorhanden. Dies hat nicht zuletzt die Ausschusssitzung vom 14. Februar gezeigt. Diese dauerte genau 18 Minuten. An diesem Tage wäre sicherlich noch genug Zeit gewesen, um beispielsweise mit der Beratung zur neuen Kommunalverfassung zu beginnen.
Die F.D.P. ist also gegen die Einrichtung eines Sonderausschusses und für die Beratung im Innen- und Rechtsausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hildebrand, es fällt mir nicht immer leicht, nach Ihren Redebeiträgen zu sprechen, weil Sie so verquer argumentieren, dass selbst die CDU nicht mehr klatschen kann.
Wir alle wollen eine Änderung der Kommunalverfassung. Darüber sind wir uns einig. Zum Teil werden wir auch von unserer Basis in den Kommunalparlamenten gedrängt, nunmehr voranzuschreiten.
Ich weiß nicht, wie das bei der F.D.P. ist. Ich nehme Sie hierbei einmal aus. Sie sprechen von innerparteilicher Demokratie, Herr Hildebrand. Aber ich habe
Es gibt kein Papier der F.D.P., es gibt keine Position der F.D.P. Sie vertreten hier lediglich Positionen. Ob diese mit Ihrer Fraktion, mit Ihrer Partei abgestimmt sind, weiß ich nicht. Ich würde mich aber freuen, würde sich die F.D.P. an dieser Stelle einmal politisch positionieren, damit wir zu einer gemeinsamen Diskussion kommen können.
Ich wiederhole in diesem Zusammenhang das, was ich hier letztes Mal betont habe: Das, was die CDU gemacht hat, war richtig. Es war auch mutig und es war provokativ. In einer demokratischen Kultur innerhalb der Parteien - das machen wir Grünen ja auch; manchmal bis zum Exzess - muss es möglich sein, auch kritische Vorstöße zu machen, um eine Debatte anzustoßen.
Dabei muss es auch Vorschläge geben, die die eigene Partei wieder zurückholen kann und darf, und dann wird miteinander diskutiert, bis es in den Parteien einen Konsens gibt.
Dafür, dass diese Debatte in den größeren Fraktionen und Parteien sehr viel schwieriger ist als in den kleinen, habe ich großes Verständnis. Ich habe zunächst auch zu denen gehört, die sich gegen einen Sonderausschuss und für die Behandlung des Themas im Innenund Rechtsausschuss ausgesprochen haben. Aber ich habe letztlich den Sonderausschuss unterstützt, weil dieser zwei Vorteile bietet. Der erste Vorteil besteht darin, dass er das Thema der Kommunalverfassung zwangsläufig auf der Tagesordnung hat, weil er sich nur mit diesem Thema befasst. Er kann gar nicht ausweichen. Wenn er tagt, muss er sich mit der Kommunalverfassung beschäftigen. Der zweite Vorteil - das ist entscheidend - besteht darin, dass es einen Schlusspunkt, ein gesetztes Ende der Debatte gibt. Bis dahin muss der Sonderausschuss Vorlagen erarbeitet haben. Dies können kontroverse Vorlagen sein. Unterschiedliche Möglichkeiten sind denkbar, so beispielsweise, dass der Sonderausschuss sagt, man könne das Ehrenamt so oder so stärken. Dann geht dieser Diskussionsprozess in die Parteien, in die Fraktionen.
Ich sehe ein: Dies ist zu kurzfristig. Ich habe Verständnis dafür. Mein Ziel ist es jetzt, bis Ende des Jahres die zweite Lesung zur Kommunalverfassung auf die Tagesordnung zu setzen, das Thema abzuschließen und dann den Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertretern Grundlagen an die Hand zu geben. - Wenn Sie sagen, das müsse so sein, dann leisten Sie doch einmal einen inhaltlichen Diskussionsbeitrag! Das wäre schon einmal sehr gut.
Nun starten wir zum dritten Akt; wir sind gern mit dabei. Wir hatten einmal einen Sonderausschuss, der sich mit der Kommunalverfassung beschäftigte, zumindest theoretisch. Praktisch hat er es nicht getan. Wir hatten eine Enquete, die sich mit der Kommunalverfassung beschäftigte; leider wieder nur theoretischpraktisch hat sie es nicht getan. Jetzt unternehmen wir den dritten Versuch. Ich sage ganz deutlich: Für mich ist dies auch der letzte Versuch. Irgendwann ist es auch gut.
Dieser Sonderausschuss beschäftigt sich nur mit dem Thema Kommunalverfassung. Er wird und muss sich damit beschäftigen. Ich hoffe, dass wir zu einem guten Ergebnis kommen, sage an dieser Stelle aber auch noch einmal sehr deutlich: Nicht alles, was heute im Hinblick auf die Kommunalverfassung kritisch vorgebracht wird, hängt mit dem Gesetzestext der Kommunalverfassung zusammen. Es gibt Kommunen und Kreise, die mit der jetzigen Kommunalverfassung sehr zufrieden sind, und es gibt Kommunalvertreterinnen und -vertreter, die sagen: Lasst uns das so beibehalten, weil sie das Kommunalverfassungsrecht anders ausüben. Das heißt, das Gesetz, das wir jetzt haben, lässt unterschiedliche Möglichkeiten der Handhabung zu.
Außerdem müssen wir immer im Hinterkopf haben, dass sich in den Kreisen und Städten durch die Budgetierung die Art, in den Ausschüssen zu arbeiten, geändert hat. Der Budgetausschuss macht heute den Fachausschüssen sehr viel mehr und sehr viel engere Vorgaben, was auch zu einer Einschränkung der kommunalen Abgeordneten führt, was aber mit der Kommunalverfassung nichts zu tun hat.
Insofern hoffe ich, dass wir sehr differenziert argumentieren. Ich bedanke mich schon im Voraus beim Ministerium, das mit Sicherheit wieder sehr viele Anfragen von uns erhalten wird und Berichte zusammenstellen muss. Ich appelliere an uns alle, dass wir uns nicht all das, was bereits in Umdrucken vorgelegt worden ist, wiederum in Umdrucken vorlegen lassen. Ich hoffe, wir haben alle ein gutes Archiv und können
Vorlagen, die schon für zwei Sonderausschüsse erarbeitet worden sind, aus den vielen Akten, die zumindest bei mir noch im Regal stehen, heraussuchen.
Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erhält jetzt die Frau Abgeordnete Silke Hinrichsen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es schon bei der Auflösung der Enquetekommission gesagt: Der SSW meint nach wie vor, dass die Kommunalverfassung in einem eigenständigen Gremium beraten werden muss, weil dort bessere Rahmenbedingungen vorhanden sind. Deshalb ist nach unserer Ansicht der Hintergedanke des vorliegenden Antrages nicht falsch.
Allerdings stellt sich jetzt mehr denn je die Frage, was denn das ganze „Hühnertheater“ rund um die Enquetekommission sollte - um dies mit einem guten dänischen Ausdruck zu sagen.
Der SSW hätte es eindeutig vorgezogen, einen Neuanfang in der Enquetekommission zu wagen; denn die Form des Sonderausschusses hat gegenüber der Enquete eindeutige Nachteile. Darauf gehe ich etwas später ein.
Ich möchte nur gern zu Ihrem Wortbeitrag hinsichtlich der Beratung im Innen- und Rechtsausschuss Folgendes ausführen: Herr Hildebrand, Sie sind selber in der Ausschusssitzung gewesen. Sie wissen, weshalb sie so kurz war. Es lag daran, dass der Punkt „Kommunalverfassung“ zwar auf der Tagesordnung stand, dass aber Einigkeit bestand, ihn aufgrund der heutigen Beratung von der Tagesordnung herunterzunehmen. Das führte zu dieser kurzen Sitzung. Die Sitzung wäre ansonsten länger gewesen. Darüber hinaus sollte auch noch eine Anhörung stattfinden, die leider auch nicht stattfinden konnte. Bei dieser Beratung sind Sie ebenfalls dabei gewesen. Ich verstehe deshalb nicht den Einwand. Im Innen- und Rechtsausschuss bemühen sich alle darum, dass die Tagesordnung so überschaubar ist, dass sie auch wirklich in der Zeit abgearbeitet werden kann. Nur hat der neue Antrag dazu geführt, dass der Punkt von der Tagesordnung genommen werden musste.
Zum einen können die kommunalen Spitzenverbände nicht mehr gleichberechtigt mit am Tisch sitzen, wie es in der Enquetekommission der Fall gewesen war. Die Vertreter der Kommunen, Kreise und Städte waren ja weiß Gott nicht diejenigen, die Probleme bereitet haben. Sie sind es aber, die nachher mit dem Ergebnis leben müssen. Sie müssen eine geänderte Kommunalverfassung umsetzen und mit Leben erfüllen. Deshalb wäre ihr Platz auch an diesem Tisch gewesen.
Zum anderen birgt die Form des Sonderausschusses für den SSW auch die besonders pikante Situation darauf ist der Kollege Astrup auch schon eingegangen -, dass wir nicht mehr gleichberechtigt mit am Tisch sitzen dürfen. Dies ist umso bedauerlicher, als der SSW - daran muss auch hier anscheinend öfter erinnert werden - die drittstärkste Partei in den kommunalen Parlamenten in Schleswig-Holstein ist.
Der SSW ist die dritte Kraft in den Städten und Gemeinden Schleswig-Holsteins. Deshalb hätten wir bei der Erörterung der Kommunalverfassung nach unserer Ansicht gleichberechtigt mit am Tisch sitzen müssen. Wir nehmen aber zur Kenntnis, dass die SPD in dieser Frage nicht kompromissbereit war.
Die CDU dagegen hat bei der Einrichtung der Enquetekommission unsere aktive Teilnahme gewünscht und auch einen entsprechenden Antrag gestellt.
Der SSW hat die ehemalige Enquetekommission prinzipiell befürwortet, weil dort fernab vom Alltagsgeschäft tragfähige Lösungen für grundlegende Probleme gefunden werden könnten. Wir hatten gehofft, dass man sich die Ruhe gönnt, um über Problemlösungen nachzudenken, die über Tagespolitik, Wahlkämpfe und Legislaturperioden hinausreichen. Problem ist jetzt nur, wenn ich heute wieder höre, dass bis zum 1. Januar 2002 das neue Gesetz vorliegen muss, dass erneut mit einem Zeitrahmen Zeitdruck geschaffen worden ist. Wir sind uns doch eigentlich alle darüber einig, dass eine Reform gewünscht wird - das ist, denke ich, die einzig wirklich große Einstimmigkeit, die wir haben -, und darüber hinaus, dass diese spätestens zu den nächsten Kommunalwahlen im Jahre 2003 in Kraft getreten sein muss. Deshalb das Datum 1. Januar 2002, das aber auch nach meiner Ansicht wieder einen Zeitraum schafft, der vielleicht dazu führen kann, dass Problemlösungen nicht gemeinsam gefunden werden können.
Grundsätzlich begrüßen wir die Einrichtung des Sonderausschusses. Wir hoffen jedenfalls auf eine konstruktive Zusammenarbeit.
Den Anfang haben wir jetzt schon mit unserem Änderungsantrag gemacht. Wir möchten den Arbeitsauftrag an den Sonderausschuss noch um einen weiteren Punkt ergänzen; er betrifft die Öffentlichkeit von Ausschüssen. Manche Gebietskörperschaften haben Probleme, wenn es um den möglichst offenen Umgang mit Vorlagen der Ausschüsse geht. Diese Probleme müssen im Sinne einer möglichst umfangreichen Informationsfreiheit gelöst werden. Deshalb werden wir uns im Sonderausschuss um eine einvernehmliche Neuregelung der entsprechenden Bestimmungen in der Kommunalverfassung bemühen.
Wir hoffen aber ganz allgemein, dass es diesmal gelingen wird, die Herausforderungen, vor die schon die Enquetekommission gestellt war, gemeinsam anzupacken und zu einer Lösung zu bringen. In diesem Sinne wünsche ich uns allen viel Glück dabei.