Protocol of the Session on January 25, 2001

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Stecker raus- ziehen!)

Wenn sie die von ihnen bis heute bei der Einführung der neuen Medien in den Schulen geleistete freiwillige Mehrarbeit einschränken oder einstellen, dann wäre das für die Einbeziehung der modernen Informationsund Kommunikationstechnologien in den Schulunterricht ein enormer Rückschlag.

Welche Leistung engagierte Lehrer hierbei bis heute freiwillig erbringen, möchte ich an einem Beispiel verdeutlichen. Einer dieser Netzwerkbetreuer hat im vergangenen Jahr einmal seinen Arbeitsaufwand protokolliert. Er ist dabei auf insgesamt 480 Arbeitsstunden gekommen. Eine halbe Stunde für E-MailKontakte pro Arbeitstag ist dabei noch nicht einmal eingerechnet. Der Lehrer erhält im Gegenzug eine Wochenstunde Unterrichtsermäßigung. Wenn man Aufwand und Ausgleich, den er bekommt, einmal gegenüberstellt, sieht man, wo das Problem eigentlich liegt.

Die Netzwerkbetreuer fühlen sich in dem, was sie leisten, von ihrem Dienstherrn zunehmend im Stich gelassen, weil es dieser seit langem versäumt, eine den tatsächlichen Arbeitsaufwand auch nur annähernd entsprechende Regelung einzuführen, während zur gleichen Zeit die IT-Ausstattung an den Schulen weiter vergrößert und ausgeweitet wird, sodass sich die Ar

(Dr. Ekkehard Klug)

beitsbelastung, die sich daraus ergibt, eigentlich ständig erhöht.

Im Bayerischen Landtag haben die SPD-Abgeordneten Radermacher, Pfaffmann, Irlinger und drei weitere SPD-Landtagsabgeordnete am 6. Juli des Jahres 2000 einen Antrag eingebracht, in dem die Bayerische Staatsregierung aufgefordert wird, „zur sofortigen Entlastung der Systembetreuer/-innen an den Schulen in Bayern je nach Größe und Art der IT-Ausstattung zwischen fünf und“ - man höre - „zehn wöchentliche Entlastungsstunden vorzusehen“.

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave: Um Gottes willen!)

- Keine Sorge, Frau Ministerin! Wir können gern auch gut mit einem Stufenmodell schrittweise in die Richtung einer angemesseneren Entlastung gehen. Etwas anderes wird uns wahrscheinlich auch aus finanziellen Gründen nicht möglich sein.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Oder externe Systembetreuer!)

Aber es muss etwas passieren. Sonst werden viele, die heute freiwillig Arbeit leisten, das Handtuch werfen.

Ich zitiere aus der Begründung des erwähnten bayerischen SPD-Antrages. Das ist zu schön; Sie können das vielleicht nachher in Ihrer Argumentation berücksichtigen. Die Kollegen der SPD aus Bayern sagen:

„Der Aufwand für die Betreuung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien an den bayerischen Schulen ist enorm. Die Doppelbelastung der Lehrer und Lehrerinnen von Systembetreuung und Unterricht ist unverantwortlich. Um eine sowohl pädagogisch als auch organisatorisch und technologisch effektive Ausnutzung der IuKTechnologien an den Schulen zu erreichen, muss ein bedarfsgerechter Zeitaufwand bereitgestellt werden...“

Was die sozialdemokratische SPD-Landtagsfraktion in Bayern für richtig hält, ist auch in Schleswig-Holstein zutreffend und richtig und müsste auch hier entsprechend zur Geltung kommen.

Über den Umfang einer möglichen Entlastung - das habe ich schon gesagt - wird nach dem von der Landesregierung zu erstellenden Konzept zu sprechen sein. Es wird auch die Frage zu erörtern sein, ob wir möglicherweise in einem Stufenmodell schrittweise in die Richtung einer besseren, einer angemessenen Ausstattung der Netzwerkbetreuer kommen. Aber wenn hier nichts passiert - ich sage das noch einmal -, werden wir mit der Initiative „Schulen ans Netz“, mit der

Einbeziehung der neuen Medien in den Unterricht in den nächsten Jahren erhebliche Probleme bekommen.

Ebenso wie das Land sind auch die Kommunen gefordert, denn sie sind auch als Verantwortliche für die sächliche Ausstattung der Schulen zuständig. Computer und Netzwerke gehören genauso dazu wie beispielsweise die Sportgeräte für den Sportunterricht der Schulen. Es muss zwischen Land und Kommunen eine klare Aufgabenteilung geben in der Weise, dass die kommunalen Schulträger die Aufwendungen für die technische Wartung und notfalls Reparatur der ITAusrüstung übernehmen, wobei es natürlich wünschenswert ist, dass gegebenenfalls ersatzweise private Sponsoren, zum Beispiel Wirtschaftsbetriebe aus der Region, sozusagen als Stellvertreter für die kommunalen Schulträger eingespannt werden und Bereitschaft entwickeln, durch Sponsoringaktivitäten die öffentlichen Kassen zu entlasten.

Lassen Sie mich bitte noch Folgendes sagen. Beim SPD-Änderungsantrag finde ich ein Problem nennenswert. Das ist der Umstand, dass Sie bei der Frage, was die Netzwerkbetreuer aus dem Bereich der Lehrkräfte an den Schulen zu tun haben, im Wesentlichen auf den Bereich der Wartung abstellen. Es geht aber nicht nur um die Wartung der Netzwerke, sondern es geht vor allem auch darum, dass diese Leute an den Schulen die Funktion eines Multiplikators einnehmen, dass sie ihre Kolleginnen und Kollegen in der Lehrerschaft der Schule im Sinne einer schulinternen Fortbildung beim Einsatz der neuen Medien weiterbilden und ihnen Informationen vermitteln. Das ist diese ganz entscheidende Mittlerfunktion, die diese Netzwerkbetreuer übernehmen. Das ist eben eine pädagogische Aufgabe und das kann man nicht extern irgendwo auf jemanden abschieben. Deshalb noch einmal die Warnung: Wenn im SPD-Änderungsantrag im Grunde die Tätigkeit nur auf den Bereich der Wartung beschränkt wird, dann ist das - so glaube ich - zu kurz gedacht.

(Beifall bei der F.D.P.)

Die Netzwerkbetreuerinnen und Netzwerkbetreuer an den Schulen im Land haben sich vor geraumer Zeit zu einem Administratorenforum zusammengeschlossen. Wenn Sie sich einmal darüber informieren wollen, welche Positionspapiere, welche Stellungnahmen zur Situation im Lande von dieser Gruppe abgegeben werden, sollten Sie sich das auf der Website im Internet gern einmal einschauen.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Können Sie die Adresse einmal nennen?)

Da finden Sie auch eine interessante Kritik an dem Konzept der Landesregierung zur „serverlosen

(Dr. Ekkehard Klug)

Schule“. Dort heißt es zum Beispiel: Die Einführung eines Landesportals, auf dem dann alle Software liegt und die Workstations der Schulen virtuell gefahren werden, sowie die Abmagerung der Schülerarbeitsplätze zu Terminals bei Datenübertragung über das Internet - ASP, Application Service Providing - sei Zitat! - „ohne Verschlechterung der Unterrichtsbedingungen weder technisch realisierbar noch wirtschaftlich vertretbar“.

Im Einzelnen wird dann auf Folgendes hingewiesen: In größeren Schulen mit umfangreicher IT-Ausstattung komme es zu exorbitant hohen Datenübertragungsraten; die UMTS-Technologie zur Datenübertragung werde nach heutigem Kenntnisstand erst in einigen Jahren flächendeckend verfügbar sein; im Schulbetrieb seien teilweise mehr als 100 Unterrichtsprogramme einzubinden; Erfahrungen zur Einbindung einer solchen Anzahl und Vielfalt von Programmen stünden im Rahmen von ASP bisher aus; die Lehrkräfte befürchteten, dass es bei der Umsetzung des Konzeptes zu Einschränkungen beim Softwareeinsatz komme, konkret, dass die Schulen die Software für ihren Unterricht dann nicht mehr frei nach pädagogischen Gesichtspunkten auswählen könnten, sondern auf einen zentral bereitgestellten Fundus zurückgreifen müssten. Schließlich heißt es dort, dass Teile der Datenübertragungskette ausfallen könnten und dadurch multimedialer Unterricht landesweit zumindest zeitweise nicht mehr möglich sei.

Das sind zahlreiche Kritikpunkte, die die Netzwerkadministratoren an den Überlegungen der Landesregierung für eine künftige Lösung des Problems Netzwerkbetreuung anbringen. Es bleibt nach meiner Auffassung nichts anderes übrig, als die Netzwerkbetreuer, die die lokalen Netzwerke der einzelnen Schulen betreuen und sich hier vor Ort engagieren, besser auszustatten, damit die Arbeit in der Aktion „Schulen ans Netz“ in der nächsten Zeit auch wirklich erfolgreich in diesem Land weitergehen kann.

(Beifall bei der F.D.P.)

Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Dr. Höppner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit ungefähr 1990 gehören Computer kontinuierlich zu den üblichen Lernmitteln an den Schulen aller Schularten in unserem Land. Das ist also gar nichts so Neues. Insbesondere im Bereich der beruflichen Schulen hat das Land Schleswig-Holstein in den unterschiedlichen Fachschwerpunkten die Hard- und Softwareausstattung teilweise zu 100 % der Kosten geför

dert. So entstanden in den Berufsschulen des Landes eine Reihe von Fachräumen desselben technischen Ausstattungsstandards. Das sind Fachstufenlabore, Lernbüros, CNC-Fachräume und andere.

Um ein Beispiel zu nennen: In den beruflichen Schulen des Kreises Segeberg gibt es ein Dutzend EDVFachräume und Netze. In den Berufsschulen meines Kreises sind es insgesamt zehn Netze und zehn Fachräume. Wir müssen also feststellen, dass das Land Schleswig-Holstein auch schon vor der Initiative „Schulen ans Netz“ bedeutende Förderprogramme aufgelegt hat.

Es ist vorstellbar, dass die Kreise und kreisfreien Städte als eigenverantwortliche Schulträger der beruflichen Schulen derartige Investitionen vielleicht nicht oder vielleicht auch nur in Einzelfällen getätigt hätten und sicherlich auch nicht nach denselben Standards, sondern vielmehr nach dem örtlichen Angebot ausgerichtet hätten. So mag vielleicht manches Mitglied einer Ratsversammlung oder eines Kreistages angesichts des hohen finanziellen Engagements des Landes die Vorstellung entwickelt haben, dass das Land nun auch weiterhin für die Unterhaltung des von ihm geförderten Programms zuständig sein sollte.

In allen 13 Flächenländern der Bundesrepublik sind die Schulen - bis auf wenige Ausnahmen - öffentliche Einrichtungen der kommunalen Schulträger. In allen diesen Ländern ist es eine pflichtige Aufgabe der Schulträger, Schulen zu bauen, Schulen zu unterhalten, entsprechend den Anforderungen auszustatten und das nichtpädagogische Personal zu stellen. Hierzu zählt auch die Einrichtung von Netzen und EDV-Fachräumen in den Schulen. Soweit es den technischen Bereich betrifft, gehört dazu auch die Unterhaltung der Netze.

Der finanzielle Einsatz hierfür ist in den vergangenen zehn Jahren auch nicht größer geworden, sondern eher geringer. Ich habe schon in der Diskussion über den Stand des Multimedia-Einsatzes an unseren Schulen deutlich gemacht, dass EDV-Fachräume auch nicht mehr zu den besonders teuren Fachraumausstattungen zählen. Eine deutliche Senkung des Preisniveaus ist bei den Anbietern auch im Rahmen von Wartungs- und Betreuungsverträgen festzustellen, wenn solche Netze heute nicht sogar online gewartet werden können.

Nach Auffassung der SPD-Fraktion müssen die Errichtung, die technische Unterhaltung der Hardware Aufgaben des Schulträgers bleiben. Ich denke nicht, dass wir diesbezüglich in die Diskussion über eine Änderung der §§ 52 bis 54 unseres Schulgesetzes eintreten müssen; denn wir haben hinsichtlich der eben beschriebenen Aufgaben der Schulträger und der damit anfallenden tatsächlichen Kosten auch einen

(Dr. Henning Höppner)

funktionierenden Schullastenausgleich, der von den Kommunen nicht nur akzeptiert, sondern auch als gerecht beurteilt wird.

Die Errichtung eines EDV-Netzes in einer Schule ist eine übliche Art der Beschaffung von beweglichem Vermögen und die Unterhaltung eine übliche Form, die in die Zuständigkeit der Haushaltsstellen des Verwaltungshaushalts fällt. Da bei der Festsetzung der durchschnittlichen Schulkostenbeiträge die Ausgaben für die Unterhaltung der Geräte, aber auch die Beschaffungskosten in den Vermögenshaushalt eingerechnet werden, sind dies also keine unbilligen Sonderausgaben eines Schulträgers; sie sind im Rahmen des Schullastenausgleichs vielmehr abgedeckt. Beschränken wir uns also auf die Aufgaben, die wir als Land diesbezüglich wahrzunehmen haben!

Da stimme ich mit Ihnen überein, Herr Dr. Klug: Wir sollen uns Gedanken über die Ausbildung und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer in der Handhabung der Netze und der Software machen, sie diesbezüglich aus- und fortbilden, und ihnen auch die entsprechende Zeit an der Schule geben, damit sie diese Aufgabe wahrnehmen können.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Zu gegebener Zeit sollen wir als Land SchleswigHolstein, wenn es der technische Fortschritt erforderlich macht, Förderprogramme auflegen, um einen gleichmäßigen Ausbildungs- und Ausstattungsstandard an unseren Schulen zu gewährleisten.

(Beifall der Abgeordneten Jürgen Weber [SPD] und Karl-Martin Hentschel [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Hierüber sollten wir in unserem Ausschuss diskutieren.

Herr de Jager, Ihrem Änderungsantrag kann ich so ganz nicht folgen, weil er doch in einem Nebensatz oder in einem Klammersatz - davon ausgeht, dass die grundsätzliche Sachausstattung mit Computern an den Schulen eigentlich über die Aufgaben des Schulträgers hinausgeht. Das sehen wir so nicht. Deswegen können wir Ihrem Änderungsantrag in dieser Form auch nicht zustimmen.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD und Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter de Jager.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind der Auffassung, dass die Antragslage insgesamt heute nur insofern shakespearische Qualität hat, als man sie überschreiben könnte mit „Viel Lärm um nichts“ beziehungsweise „Nichts Neues“; denn seit der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU im Herbst sind eigentlich die Eckdaten und die Rahmendaten dessen bekannt, was wir hier zu besprechen haben. Wir kennen die Defizite, die es in den Bereichen der Netzwerkbetreuung und der Zeitkontingente gibt, die die Schulen dafür eigentlich bräuchten; wir kennen auch die Lage, in etwa auch die Kostenfaktoren und die Folgekosten, die mit der IT-Ausstattung der Schulen zusammenhängen.

Insofern könnte jeder, der Vorschläge machen will, diese auch vorlegen. Da muss man schon sagen, lieber Kollege Klug - mit Verlaub -, das, was die F.D.P. als Antrag vorgelegt hat, ist natürlich wenig hilfreich; denn das, was Sie aus dem Ursprungsantrag der F.D.P. als Thema aufgreifen - wie gesagt -, ist ja bekannt und bedarf einer Lösung.

Wir glauben aber, dass man sagen muss, wie diese Lösung im Einzelnen auszusehen hat. Ich möchte zu den beiden Bereichen, einmal zur Netzwerkbetreuung und dann zur IT-Ausstattung, kurz etwas aus der Sicht meiner Fraktion sagen.

Für die CDU-Fraktion ist es - das will ich zunächst einmal klarstellen, weil es ja unter anderem in den Reihen der SPD dazu andere Meinungen gibt - unverzichtbar, dass die Netzwerkbetreuung an Schulen von Lehrern wahrgenommen wird. Für uns ist die Netzwerkbetreuung die Schnittstelle zwischen Technik und Pädagogik. Deshalb spricht sehr viel dafür - das sehe ich wie der Kollege Dr. Klug -, dass sie auch von Pädagogen gemacht wird. Deshalb halten wir nicht so viel von Schulassistenten, deren Einführung sich ja noch in der Testphase befindet, die noch ausprobiert werden, und wir glauben auch nicht, dass das mit einer Fremdvergabe nach außen gemacht werden kann.

Ebenso klar ist aus unserer Sicht, dass zusätzliche Aufgaben an den Schulen für einzelne Lehrkräfte natürlich auch zu zusätzlichen Zeitkontingenten für die Schulen führen müssen. Das heißt, wenn man einem Lehrer die Aufgabe zuteilt, muss er durch Entlastungsoder Ausgleichsstunden eine Entlastung dafür bekommen, dass er diese Mehrarbeit leistet. Damit sind wir auch beim Kern des Problems. Wenn man die Aussagen, die wir aus der Beantwortung der Großen Anfrage zum Zeitaufwand für die Netzwerkbetreuung kennen, hochrechnet, würden wir, wenn wir zu einem Ausgleichsstundenmodell kommen, in etwa über 100