Protocol of the Session on January 25, 2001

Durch eine solche Kräftebündelung würde das Ehrenamt insgesamt eine erhebliche Stärkung erfahren. Dabei dürfen die dem Hauptausschuss gesetzlich bereits obliegenden Aufgaben nicht verdrängt oder gar vernachlässigt werden. Die Einführung neuer Steuerungsformen ist eine der entscheidenden Komponenten des gegenwärtigen Veränderungsprozesses im gesamten öffentlichen Bereich.

Der Vorschlag der CDU-Fraktion, dem Hauptausschuss nach dem Muster des früheren Magistrats oder des Kreisausschusses die Funktion der Verwaltungsleitung als Kollegialorgan zu übertragen, ist aus meiner Sicht ein Schritt in die falsche Richtung.

(Beifall bei SPD und F.D.P.)

Im Übrigen wäre es rechtlich zumindest problematisch, weil massiv in die Rechte direkt gewählter Landräte und Bürgermeister eingegriffen würde. Zwar betonen Sie, dass der Hauptausschuss tragende - was immer das sein mag - Verwaltungsentscheidungen nur im Konsens mit den Hauptverwaltungsbeamten treffen kann. Im Ergebnis aber verbleiben den Hauptverwaltungsbeamten nur marginale eigene Entscheidungskompetenzen.

Mit dem Prinzip der Direktwahl ist eine solche Umverteilung zulasten des Hauptamtes aus meiner Sicht nicht zu vereinbaren. Die Forderung nach einer unmittelbaren demokratischen Legitimation der Hauptverwaltungsbeamten ist nur vertretbar, wenn dem Wahlamt hinreichende Entscheidungs- und Gestaltungskompetenzen zukommen. Die Bürgerinnen und Bürger geben in den Wahllokalen ihre Stimme doch in dem Bewusstsein ab, damit zur Gestaltung der örtlichen Angelegenheiten beizutragen. Mit Recht erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass die von ihnen direkt gewählte Person mit Gestaltungskompetenzen ausgestattet ist und für bestimmte kommunalpolitische Entwicklungen politisch verantwortlich ist und verant

(Minister Klaus Buß)

wortlich gemacht werden kann. Dem wird der vorliegende Gesetzentwurf, der die Kompetenz der Hauptverwaltungsbeamten weitgehend aushöhlt, nicht gerecht. Ich verstehe es so, dass die alte Magistratsverfassung im Grunde - bei Beibehaltung der Direktwahl - wiederkommen soll. Das kann nicht funktionieren.

(Beifall bei SPD und F.D.P.)

Die dem Hauptamt innewohnenden Kompetenzen sind aber nicht nur für Wählerinnen und Wähler, sondern auch für die potenziellen Bewerberinnen und Bewerber von nachhaltiger Bedeutung. Auch daran sollten wir denken. Ich habe erhebliche Zweifel, ob das Amt eines Hauptverwaltungsbeamten in der hier von der CDU vorgeschlagenen Form engagierte und qualifizierte Kommunalpolitikerinnen und -politiker dazu bewegen kann, sich den Mühen einer Direktwahl zu unterziehen. Hierzu bedürfte es einer wirklichen Perspektive, das persönliche Engagement auch wirkungsvoll in die kommunale Politik einbringen und dem Vertrauensvorschuss der Wählerinnen und Wähler Rechnung tragen zu können.

Einig sind wir, dass das Ehrenamt in der Kommunalpolitik gestärkt werden muss. Das entnehme ich allen heutigen Beiträgen.

(Beifall des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

Es wäre in der Tat schön, wenn letztlich ein breiter Konsens - nicht nur hier im Landtag zwischen den Fraktionen, sondern auch mit den kommunalen Landesverbänden und vor allem mit den aktiven Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern vor Ort - erreicht werden könnte.

(Beifall bei SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dem Hauptausschuss - das ist in dieser Debatte auch sehr deutlich geworden - und seiner Neubestimmung kommt dabei ganz offensichtlich eine Schlüsselfunktion zu. Lassen Sie uns gemeinsam - das ist mein herzlicher Wunsch an Sie alle - an einer guten und vernünftigen Lösung arbeiten.

(Beifall bei SPD, F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU)

Zu einem Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Kubikki das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrter Herr Minister! Lieber Kollege Wadephul! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Wir sind ja ganz begeistert. Man muss den Kollegen Wadephul offensichtlich nur ärgern und provozieren, dann kommt er einmal aus sich heraus.

(Beifall bei der F.D.P. - Klaus Schlie [CDU]: Das brauchen wir bei Ihnen nicht!)

Bei aller Freude über die Beratung über organisationsrechtliche Maßnahmen am Rande der Kommunalverfassung möchte ich darauf hinweisen, dass die von uns allen festgestellte, auch von unseren Kommunalvertretern - von denen wir übrigens mehr haben als die Grünen; wir haben auch Bürgermeister, Herr Hentschel -

(Heinz Maurus [CDU]: Zwei!)

- Drei im Lande!

(Heiterkeit)

Ich weiß, dass das die Union in Bad Bramstedt besonders schmerzt, Herr Maurus - um das freundlich zu formulieren.

Dass wir die Frustration beseitigen könnten, indem wir organisationsrechtliche Maßnahmen ergriffen, ist eine Diskussion auf der falschen Ebene. Das, was die Gemeindevertretungen und die Gemeindevertreter beklagen - übrigens auch hauptamtlich gewählte Bürgermeister und Landräte -, ist die Verminderung von Sachkompetenzentscheidungen.

Wir merken es bei uns im Landesparlament auch, dass uns immer mehr Detailregelungen von europäischer oder Bundesebene eigentlich nur noch zu Vollzugsorganen anderer Entscheidungsebenen machen. Je detailgenauer wir Regelungen für die kommunale Ebene schaffen, desto geringer ist der Spielraum für eigene Entscheidungen.

Ich höre von unseren Kommunalvertretern: Wenn uns immer gesagt wird, wir müssten das sowieso so machen - warum sollen wir uns dann eigentlich noch irgendwo hinsetzen und beraten, uns Gedanken machen, wenn die Entscheidungskompetenz gar nicht mehr bei uns liegt, sondern woandershin verlagert ist?

Ich sage deshalb: Wir können die Frage der Kommunalverfassungsreform nicht von der Frage loslösen, ob unser Landesparlament bereit ist, Sachentscheidungskompetenz in gesetzten Rahmen - das betrifft den Begriff Standardfreigabe - auf die kommunale Ebene zurückzuverlagern. Wenn wir das nicht tun, werden

(Wolfgang Kubicki)

wir der Frustration nicht Herr, die auf dieser Ebene besteht.

(Beifall bei F.D.P. und CDU sowie vereinzelt bei der SPD)

Deshalb sage ich: In diesem Bereich müssen wir das vergleichsweise emotionslos und rational machen, denn sonst werden wir zwar wieder eine neue Regelung schaffen, die aber das Problem, vor dem wir stehen, nämlich die Frustration auf kommunaler Ebene, nicht löst.

(Beifall bei der F.D.P. und vereinzelt bei SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Netzwerkbetreuung an öffentlichen Schulen

Antrag der Fraktion der F.D.P. Drucksache 15/647

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/681

Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/687

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Klug.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Sachen Netzwerkbetreuung an Schulen besteht dringender Handlungsbedarf. Wenn es hier nicht bald zu einer vernünftigen Regelung kommt, dann fällt die Initiative „Schulen ans Netz“ in diesem Land wie ein Kartenhaus in sich zusammen.

(Beifall bei der F.D.P.)

Kostspielige Investitionen in die IT-Ausstattung der Schulen, finanziert mit öffentlichen und privaten Geldern, würden dann weitgehend nutzlos bleiben,

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Unglaublich!)

weil die Einbeziehung der neuen Medien in den Schulunterricht nicht vorankommt.

Mit dem Antrag, den Ihnen die F.D.P. zur heutigen Landtagssitzung vorgelegt hat, wollen wir eine solche Fehlentwicklung verhindern. Der Aufbau und die Betreuung der PC-Netzwerke an schleswig-holsteinischen Schulen wird bis heute von engagierten Lehrkräften im Wesentlichen durch freiwillige Mehrarbeit gewährleistet. Der ihnen dafür gewährte Ausgleich ist in der Regel minimal. Allenfalls eine Entlastungsstunde pro Woche ist üblich.

Darüber, wie die Situation verbessert werden kann und wie vor allem das elende Hin- und Hergeschiebe der Verantwortung zwischen Land und Kommunen endlich beendet werden kann, hat es zwischen Netzwerkbetreuern der Schulen und dem Kultusministerium bereits vor anderthalb Jahren auf Abteilungsleiterebene Gespräche gegeben, wie man mir berichtet hat. Geschehen ist seither nichts.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Das wundert auch nicht!)

Mittlerweile sind die Betroffenen über die Untätigkeit ihres Dienstherrn derart frustriert, dass viele daran denken, das Handtuch zu werfen.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Stecker raus- ziehen!)