Zum Zweiten ist die Kooperation verschiedener Anbieter zu nennen. Es gibt erfolgreiche Ansätze, wie zum Beispiel bei Fachberatungen. Diese Möglichkeiten sind auf andere Fachbereiche auszudehnen. Insbesondere gilt es natürlich, gemeinsame Beratungszentren mit anderen Beratungsträgern anzustreben. Damit verbinde ich eine Verbesserung der inzwischen bereits vorgeschlagenen Beratungsstandorte der Verbraucherzentrale. Man kann zweifellos dort hinkommen und ich halte es auch für vertretbar, dies auszudehnen.
Zum Dritten ist die Verbesserung der technischen Kommunikationsmöglichkeiten anzuführen. Diese sind mehrfach angesprochen worden. Zum Beispiel hat die Verbraucherzentrale seit dem 12. Januar eine völlig neue Internetseite. Dies war dringend notwendig. Wir müssen aber auch andere Serviceeinrichtungen wie den Fax-Abruf gegebenenfalls gemeinsam mit anderen Verbraucherstellen sowie ein flächenmäßiges Inkassosystem für die telefonische Beratung überprüfen.
Dabei sollte festgestellt werden, wie diese Leistungen beispielsweise überregional betreut werden könnten.
Als vierten Punkt möchte ich das Qualitätsmanagement ansprechen, um die Effizienz der Angebote der Verbraucherzentrale und der anderen Beratungsträger zu überprüfen.
Diese aufgeführten Aufgaben sind zur Sicherung eines effektiven Verbraucherschutzes mit den Aufgaben Prävention, Beratung, Information, Bildung, Kontrolle und Forschung unerlässlich und für die Zukunft der Verbraucherberatung und für ein funktionierendes Netz von Verbraucherberatungsstellen in SchleswigHolstein notwendig.
Wir begrüßen sehr, dass sich die Landwirtschaftskammer bereit erklärt hat, ihre Kompetenzen im Sinne eines notwendigen Verbraucherschutzes neu zu ordnen und kooperativ mitzuarbeiten. Dies aber erwarten wir allerdings auch von allen anderen Beratungsträgern.
Nur so kann inhaltlich und konzeptionell das Beste für Verbraucher und Verbraucherinnen erreicht werden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Graf Kerssenbrock hatte bei der Einbringung unseres gemeinsamen Antrages das Thema Verbraucherschutz in den Rahmen der großen Politik gestellt: Verbraucherschutz sozusagen global betrachtet hier im Kieler Landtag. Herzlichen Dank für diesen wegweisenden Beitrag.
Verbraucherschutz hatte bei Rot-Grün bis zum Ende des Jahres keine Konjunktur. Ich erinnere nicht nur an die Kürzungen hier in Kiel, sondern auch an die Kürzungen bei der Stiftung Warentest, die vom Bundestag in Berlin vorgenommen worden sind. Ich hoffe, dass eine Meinungsänderung auch auf der linken Seite dieses Hauses erfolgt ist.
In der Sitzung des Agrarausschusses in Berlin sind wir gerade in der Frage der Qualitätssicherung ein ganzes Stück weiter gekommen. Ich meine, Frau Kruse, dass Sie die Ergebnisse unserer Beratung hier in dem vorletzten Beitrag sehr gut zusammengefasst haben.
Wir müssen bei der Qualitätssicherung auf öffentliche finanzierte Kontrollen setzen. Dies ist zum Beispiel das Prinzip der Stiftung Warentest. Wir müssen bei der Vermarktung sagen, dass dies Aufgabe der Betriebe ist. Wenn wir in dieser Richtung zum Beispiel das Gütezeichen ändern, sind wir auf dem richtigen Weg für Schleswig-Holstein.
In ähnlicher Weise sollten wir im Verbraucherschutz aufeinander zugehen. Ich bin sehr froh darüber, dass es zu einem gemeinsamen Antrag gekommen ist, der die beiden Aspekte des Antrages von Rot-Grün wie auch des Antrages von CDU und F.D.P. wie ich finde hervorragend zusammenfasst.
Ich finde es gut, dass die Einbeziehung des Internets in diesem Antrag enthalten ist. Ich bin auch der Meinung, dass wir über eine Verzahnung der verschiedenen Angebote im Bereich der Ernährungsberatung - beispielsweise durch die Landwirtschaftskammer und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung - mehr für die Verbraucherinnen und Verbraucher in diesem Land erreichen. Das ist meines Erachtens der richtige Weg.
Einen ganz kleinen Wehrmutstropfen möchte ich doch hineingeben. In der Begründung steht, dass über eine gesetzliche Regelung die Verbraucherberatung unabhängig vom politischen Tagesgeschäft würde. Ich darf daran erinnern, werte Kollegen von der linken Seite des Hauses, die Erfahrungen der Landwirtschaftskammer sind etwas anders. Sie haben auch eine gesetzliche Regelung. Und bei jeder Haushaltsberatung bekommen wir ein Haushaltsbegleitgesetz, das genau diese gesetzliche Regelung wieder außer Kraft setzt. Daher werden wir weiter gemeinsame Anstrengungen brauchen, um Verbraucherberatung und damit dem Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein den Stellenwert zu geben, der ihm zukommt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, sich in dieser Debatte aufeinander zuzubewegen, denn es wäre problematisch gewesen, wenn der Landtag im Zusammenhang mit zentralen Anliegen des Verbraucherschutzes mit einer sehr streitigen Debatte in der Öffentlichkeit ein Signal gesetzt hätte. Daher richte ich an alle Fraktionen meinen Dank und an diejenigen, die dafür zuständig waren, dass wir einen gemeinsamen Antrag eingebracht haben.
Ich würde nicht mit „leiser Häme“ - Kollege Graf Kerssenbrock - diese Diskussion beleuchten. Warten wir erst einmal ab, was dabei herauskommt.
Wenn wir über Verbraucherschutz reden, dann gibt es gerade in Schleswig-Holstein mit den Strukturen, die wir hier haben, keinen Königsweg. Ich verkneife mir die Bemerkung, dass die rechte Seite des Hauses auch bei den Haushaltsberatungen einfach darauf gesetzt hat, nur weiter so zu machen wie bisher.
Wir brauchen, und darin sind sich mittlerweile alle einig, neue Strukturen im Verbraucherschutz. Das war immer das, was wir wollten.
Es ist schön, dass wir dieses Ziel jetzt gemeinsam realisieren. Das geht natürlich nur unter Einbeziehung der Verbraucherzentralen so, wie sie jetzt da sind. Aber sie werden nicht so bleiben, wie sie sind. Auch das muss man sagen. Das muss das Ergebnis eines Prozesses sein, denn man kann die Arbeit effizienter gestalten. Dazu ist in diesem Antrag einiges gesagt worden. Wir sind uns auch in vielen Bereichen, was zum Beispiel die Nutzung moderner Medien angeht, einig.
Ich möchte zwei Aspekte herausstellen. Wenn wir über Verbraucherschutz reden, muss klar sein, dass das nicht nur eine Aufgabe der Verbraucherschutzorganisation sein kann. Verbraucherschutz besteht zunächst darin, dass die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, dass ich nicht erst einmal von Pontius zu Pilatus rennen muss, um nachzufragen, was ich denn essen darf. Verbraucherberatung kann nicht ersetzen, dass wir eine vernünftige gesetzliche Grundlage in allen Bereichen haben müssen und dass die Verbraucher auf Grund dieser gesetzlichen Grundlage nicht verunsichert werden dürfen.
Zum Zweiten glaube ich, zu einer effizienten Verbraucherberatung gehört - es ist gut, dass dieses Thema politisiert wird -, dass die Organisationen des Verbraucherschutzes nicht nur beratend für die Verbraucherinnen und Verbraucher tätig sind. Ich stelle mir die Zukunft so vor, dass die Verbraucherberatungsorganisationen - ähnlich wie die Gewerkschaften im sozioökonomischen Bereich und die Naturschutzverbände im ökologischen Bereich - Interessenvertreter sind, die in Planungsprozesse einbezogen werden und die Verhandlungspartnerinnen und -partner sind. Deshalb müssen sie stärkere Mitsprache und Gestaltungsrechte bekommen; es müssen Anhörungen veranstaltet werden, zu denen sie eingeladen werden. Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen also nicht nur mehr Geld für ihre Beratung, sondern auch mehr Beteiligungsrechte. Auch das muss eine Konsequenz dieser Diskussion sein.
Für Schleswig-Holstein muss die Debatte in die Richtung gehen, auch in Zukunft weiterhin eine dezentrale Verbraucherberatung sicherzustellen. Dazu gehört für mich auch, dass neben den drei Standorten, die jetzt immer im Gespräch sind, ein neuer Standort im Landesteil Schleswig dazukommen muss.
Die regionale Repräsentanz von Verbraucherarbeit muss gewährleistet sein. Kooperation ist - dazu hat die Kollegin Kruse schon etwas gesagt - notwendig. Es kann in Zukunft nicht so sein, dass wir zunächst einmal eine Verbraucherberatung benötigen, um herauszufinden, bei welcher Verbraucherberatung welches Problem geregelt wird. Leider ist die Landschaft der Verbraucherberatung noch durchaus unübersichtlich. Es gibt ein so vielfältiges Angebot von Verbraucherberatung, dass man sich nicht nur auf die bestehenden Verbraucherberatungsstellen konzentrieren kann, sondern dass man sehr wohl schauen muss, in welcher Arbeitsteilung man was macht, sodass Doppelarbeit vermieden wird.
Dienstleistungen dieser Art müssen - das ist jedenfalls meine Überzeugung - auch bezahlt werden, zumindest in vielen Bereichen, auch vom Kunden. Deshalb müssen die Eigeneinnahmen von Verbraucherzentralen in Zukunft ein größeres Gewicht in den Haushalten haben. Es kann nicht sein, dass das eine ausschließlich staatlich finanzierte Angelegenheit ist.
Vielmehr bedeutet Kundenorientierung auch, gerechte Preise für die Produkte zu verlangen. Das wird schließlich auch die Qualität dieser Produkte verbessern.
Ich freue mich, dass die Verbraucherministerin die Initiative übernommen hat, zu einem Arbeitskreis einzuladen, sodass jetzt sehr schnell ein Konzept vorgelegt werden kann. Ich finde es richtig, dass die Konflikte bis zur Fertigstellung dieses Konzeptes nicht auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgetragen werden. Es kann nicht sein, dass diesen eventuell gekündigt wird, bevor das Konzept auf dem Tisch liegt.
Eines zum Schluss. Aus meiner Sicht kann es auch nicht sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel der Landwirtschaftskammer, die Ernährungsberatung machen, aus Kosteneinspargründen in die Verbraucherzentralen geschoben werden. Das halte ich für ein ganz schlechtes Modell,
weil es keinen Nutzen, sondern eher Konflikte schaffen wird. Wir müssen das Angebot der Landwirtschaftskammer an dieser Stelle annehmen. Aber ich glaube, ein Zusammenschmeißen der Kapazitäten ist an dieser Stelle der schlechteste Weg, den wir gehen können. Vielmehr brauchen wir neue Modelle. Auf diese Diskussion bin ich sehr gespannt. Ich wünsche Ihnen, Frau Ministerin Franzen, dabei eine glückliche Hand und uns im März oder April eine gute Beratung dazu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch den heutigen gemeinsamen Antrag hat sich sicherlich vieles meiner Rede erübrigt, insbesondere deshalb, weil die Intention des jetzt gemeinsamen Antrages in eine ganz andere Richtung geht und endlich das Problem aufgreift, im Verbraucherschutz in SchleswigHolstein neue Strukturen aufzubauen.
Es ist uns allen bewusst, dass die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bei den angekündigten Kürzungen der Mittel nicht wie bisher agieren kann. Dazu hat es ja auch schon ausführliche Gespräche und insbesondere Pressemitteilungen gegeben. Es war dem Ganzen zu entnehmen, dass die Verbraucherzentrale, nach ihren eigenen Plänen 15 von 18 Standorten schließen wird. Dies wäre nach unserer Ansicht keine positive Entwicklung. Denn darin liegt kein neues Konzept und auch keine Weiterentwicklung der Aufgaben der Verbraucherzentrale. Die verbleibenden drei Beratungsstellen sollen sich nach Auskunft der Verbraucherzentrale nur noch im Landesteil Holstein befinden, und zwar in Kiel, Lübeck und Norderstedt. Das hat Herr Kollege Steenblock auch schon gesagt. Ich kann dann allerdings nicht mehr eine Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, sondern leider nur noch eine Verbraucherzentrale Holstein erkennen.
Eine solche Entwicklung fände ich sehr bedauerlich. Deshalb freue ich mich wirklich sehr über diesen Antrag, sodass wir vielleicht dazu kommen, dass es auch im nördlichen Landesteil nicht nur die Möglichkeit zu einer Internetberatung, sondern auch zu einer persönlichen Beratung gibt.