Protocol of the Session on January 24, 2001

- Es geht nicht um schlecht!

(Jutta Schümann [SPD]: Wieso?)

(Dr. Christel Happach-Kasan)

Gleichwohl möchte ich eine ihrer Bemerkungen aufgreifen. Es ist schon interessant, dass es keine Ausnahmetatbestände bei der Oberflächenwasserabgabe geben soll. Es mag doch etwas damit zu tun haben, dass man inzwischen weiß, dass Notifizierungsverfahren etwas länger brauchen.

Auch wenn Kollege Harms als Mitglied einer Regierungsfraktion hier sagt, das sei alles ganz anders und absolut so gemeint, muss ich ihm eindeutig widersprechen.

Also: Die F.D.P.-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei F.D.P. und CDU)

Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Steenblock.

(Konrad Nabel [SPD]: Redest du auch noch?)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das freut mich aber, Frau Happach-Kasan, dass Sie auch zustimmen werden. Wir sind nämlich in der Sache überhaupt nicht auseinander. Dass an dieser Stelle Verfahrensdebatten hochgezogen werden, für die „Pepita“ überhaupt kein Stichwort mehr ist, ist zu erwarten. Dass wir uns in der Sache einig sind, tröstet mich über diese Debatte ein bisschen hinweg.

Ich möchte dazu eigentlich nur eine Anmerkung machen. Wenn Sie sich in das Verfahren hineinbegeben, stellen Sie fest, dass überhaupt nicht sicher ist, ob ein Notifizierungsverfahren überhaupt notwendig ist. Es gibt eine Reihe von Bundesländern, in denen weder SPD noch Grüne regieren, in denen eine Notifizierung für so etwas nicht durchgeführt wird beziehungsweise in denen die Landesregierungen der Auffassung sind, dass diese Notifizierung nicht notwendig ist.

Ich halte es für vernünftig, dass sich die Landesregierung dafür entschieden hat, hier lieber auf der sicheren Seite zu sein, noch einmal in dieses Verfahren hinein geht, um Probleme, die andere Landesregierungen sehenden Auges in Kauf nehmen, nicht zu haben. Deshalb begrüßen wir, dass das gemacht wird.

Dass es in Brüssel manchmal etwas länger dauert, wissen wir aus anderen Verfahren auch. Das ist an dieser Stelle sicherlich hinzunehmen, wenn man eine saubere Regelung bekommt, die wir in diesem Haus alle gemeinsam - darüber bin ich froh - wollen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Holger Astrup [SPD]: Sehr gut!)

Das Wort erteile ich Herrn Abgeordneten Harms.

(Holger Astrup [SPD]: Unser Regierungs- sprecher!)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf das uns vorliegende Schreiben des Umweltministeriums vom 12. Januar hinweisen, in dem dezidiert dargelegt wird, warum die Gesetzesänderung nötig ist. Es ist uns schon vorher zugegangen.

Darüber hinaus verweise ich auf die Ausführungen des Kollegen Jacobs. Es ist egal, ob das Land oder die EU-Kommission die lange Laufzeit für die geplante Ausgleichsverordnung zu verantworten hat. Das Umweltministerium hat im Sinne der Betroffenen reagiert und uns mithilfe der Regierungsfraktionen einen Lösungsvorschlag unterbreitet. Dies ist zu begrüßen. Daher sollten wir uns kleinkrämerische Diskussionen hierzu verkneifen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt Herr Minister Müller.

(Heinz Maurus [CDU]: Genauso kurz!)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist eine der schnellsten Debatten, die ich hier erlebt habe. Ich will mich da einreihen. Die Notwendigkeit der Gesetzesänderung liegt darin, dass Landwirte, die Flächen in Wasserschutzgebieten bewirtschaften und deshalb Einschränkungen hinnehmen müssen, hierfür einen wirtschaftlichen Ausgleich erhalten. In der Zielsetzung sind sich deshalb wohl alle Fraktionen einig.

Ich will nur kurz auf die Fragen eingehen, die gestellt worden sind. Es ist mir nicht unbedingt angenehm, hier heute zu diesem Punkt reden zu müssen. Es ist nicht so, dass wir das unbedingt gewollt haben. Trotzdem glaube ich nicht, dass es sich um eine Verantwortung oder eine Schuld im Umweltministerium handelt. Herr Steenblock hat vorhin auf das Problem hingewiesen. Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern vertreten explizit die Auffassung, dass eine Notifizierung nicht erforderlich ist. Sie sehen also: Es geht quer durch die Republik.

(Minister Klaus Müller)

Wir sind im August davon überrascht worden, dass sich drei Bundesländer, nämlich Bayern, BadenWürttemberg und Sachsen, entschieden haben zu notifizieren. Danach hat auch der Bund signalisiert: Tut es doch, ihr seid auf der sicheren Seite. Das haben wir jetzt auch gemacht. Das Problem ist: Man weiß nie so ganz genau, wie lange das in Brüssel tatsächlich dauert.

Um auch gleich die zweite Frage zu beantworten: Wir gehen davon aus, dass wir mit der Gesetzesänderung dann auch durch sind, das heißt, dass wir im Laufe dieses Jahres dann auch eine Zustimmung bekommen. Ich will aber nicht verschweigen, dass das Notifizierungsverfahren für die Regelung in Bayern bereits seit gut einem Jahr läuft. Das hat nichts damit zu tun, dass die bayerische Staatsregierung an dieser Stelle irgendwie geschlampt hätte, sondern daran, dass wir an dieser Stelle mehr Probleme in Brüssel haben. Wir gehen aber davon aus, da die Fragen, die uns die EUKommission inzwischen gestellt hat, mehr darauf aus sind, ob wir eine Überkompensation für die Einbußen der Landwirte zahlen, dass die Zeitspanne reicht. Ich hätte an dieser Stelle eher die Kritik erwartet, dass die Zahlungen zu gering sind. Ich hoffe, dass die Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Gesetzesänderung erfolgt und wir uns nicht ein weiteres Mal damit beschäftigen müssen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf dem Umweltausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, F.D.P., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/649

Ich erteile Herrn Abgeordneten Astrup das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke allen, die bei der Änderung des Landeswassergesetzes mit diskutiert haben, für die

Vorsorge, die dazu führt, dass wir langsam wieder in den Zeitplan kommen. Das ist ja etwas Erfreuliches.

Ich werde versuchen, mich zu dem Tagesordnungspunkt, den wir im Moment diskutieren, kurz zu fassen. In der Drucksache 15/649 machen Ihnen alle Fraktionen den Vorschlag, den § 13 des Abgeordnetengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in den Absätzen 1 bis 3 zu ändern. In diesem § 13 des Abgeordnetengesetzes geht es um die Wegstreckenentschädigung für Abgeordnete bei dienstlich veranlassten Fahrten im eigenen PKW. Hintergrund der Anpassung, die wir Ihnen vorschlagen, ist die Tatsache, dass mit Wirkung zum 1. Januar dieses Jahres auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundesregierung für alle Arbeitnehmer - in diesem Zusammenhang sind sogar wir Arbeitnehmer - die Wegstreckenentschädigung von 52 Pf auf 58 Pf pro Kilometer, also um zirka 11 %, angehoben wurde. Wir haben in unserem Vorschlag gemeinschaftlich beschlossen - nachdem wir alle Landesmitarbeiterinnen und -mitarbeiter durch den Erlass des Finanzministers vom 14. Dezember des vergangenen Jahres beglückt haben und nachdem wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Fraktionen ab 1. Januar dieses Jahres ebenfalls beglückt haben - uns nunmehr selbst zu beglücken.

(Heiterkeit)

Ich gehe davon aus, dass wir wie alle anderen Beteiligten auch in Sorgfalt darüber nachgedacht haben, wie wir uns auf das Niveau aller anderen in dieser Frage heben können. Nun schlagen wir Ihnen, wie gesagt, vor, dies auf diese Art und Weise zu tun.

Ich weise ganz ausdrücklich darauf hin, dass es zumindest in einem anderen Bundesland leider so abgelaufen ist, dass man sich einen höheren Ausgleich bewilligt hat, bevor die Allgemeinheit diesen erhalten hat. Dies haben wir in Schleswig-Holstein noch nie getan und ich lege großen Wert darauf - ich glaube, einig mit allen anderen -, dass dies auch nie geschehen wird.

Ich empfehle, den Gesetzentwurf den zuständigen Ausschüssen zu überweisen, in diesem Fall dem Innen- und dem Finanzausschuss. Ich hoffe auf eine einhellige Verabschiedung und darauf, dass sich alle anderen Beteiligten bei den nächsten Tagesordnungspunkten entsprechend kurz fassen.

(Beifall im ganzen Haus)

Ich danke Herrn Abgeordneten Astrup. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau)

um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Einwilligung in die Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft Schloss Plön

Antrag des Ministers für Finanzen und Energie Drucksache 15/658

Das Wort zur Begründung wird von Herrn Minister Möller gewünscht. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben bereits im Dezember hier im Landtag über den Verkauf des Plöner Schlosses ausführlich diskutiert. Heute geht es um den konkreten Verkaufsantrag. Im Grundsatz ist dem Verkauf schon durch den Haushalt zugestimmt worden. Im Dezember ist lange darüber diskutiert worden, dass die Wirtschaftlichkeit dieser Liegenschaft wiederholt vom Rechnungshof angemahnt worden ist. Trotz der Verkleinerung des Internats und der damit einhergehenden Kapazitätsverringerung und trotz der im Bundesvergleich niedrigen Gebühren konnte das Internat nie voll ausgelastet werden. Außerdem konnten die Kosten für den Internatsbetrieb nicht wesentlich gesenkt werden. Es gibt eben eine Grundlast von Kosten. Deshalb hat das Parlament die Ministerin gebeten, ein Konzept zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit vorzulegen. Es begann eine intensive Diskussion um die Zukunft des Schlosses.

Die Bildungsministerin hat dabei ergebnisoffen verschiedene Modelle geprüft, die - um das Ergebnis gleich zu nennen - insgesamt keine Gewähr dafür boten, das Internat tatsächlich dauerhaft auszulasten ich denke, das ist ganz wichtig - und trotz Gebührenerhöhung weitestgehend kostendeckend zu betreiben. Die Prüfung hat gezeigt, dass der wirtschaftliche Betrieb nach Maßgabe der Empfehlungen auch des Rechnungshofes nicht möglich war. Darüber hinaus besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf für das Plöner Schloss, der neben dem laufenden Zuschuss ansteht und der noch in keiner Haushaltsplanung veranschlagt ist. Daraufhin hat die Landesregierung auf der Basis eines konkreten Kaufangebotes entschieden, das Internat zu schließen und die Liegenschaft zu veräußern. Käufer ist die Fielmann-Akademie, die dort in gemeinnütziger Trägerschaft eine überregionale überbetriebliche Schulungseinrichtung errichten will, die insbesondere der Fortbildung der Mitarbeiter der Augenoptik dienen soll.

Die künftige Nutzung des Plöner Schlosses durch die Fielmann-Akademie bedeutet nicht nur eine Verbesserung des Qualifizierungsangebots in SchleswigHolstein, sondern schafft auch bundesweit ein neues attraktives Angebot.

(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Sie ist Teil der Bildungsoffensive des Landes!)