Protocol of the Session on January 24, 2001

Ich will hier gar nicht weiter kritisieren, ich will Ihnen einen kleinen Fahrplan aufzeigen, nach dem Ihre Regierung, Frau Ministerpräsidentin, vielleicht einmal vorgehen sollte, um etwas Konzeption in diese ganze Geschichte hineinzubekommen. Jeder, der mit Standortangelegenheiten zu tun hat und schon einmal betroffen war - das ist das Gleiche, was die Kreise jetzt, so hoffe ich, überall machen -, muss erst einmal zurückblicken: Wo sind früher Reduzierungen, Schließungen in der Region, in Teilregionen durchgeführt worden, Beschreibung des Istzustandes? Wie sehen die volkswirtschaftlichen Aspekte aus, Strukturdaten, Zahl der Beschäftigten, Kaufkraft, Möglichkeit der Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen, Arbeitslosenquote und so weiter?

Der nächste Punkt: Verwertbarkeit der Liegenschaften, Situation auf dem Immobilienmarkt, Hemmnisse für die Verwertung. Sie haben es eben deutlich gesagt. Sie glauben, dass sich die Situation bei der Verwertung von Bundeswehrliegenschaften noch verschärfen wird. Ich war auch zehn Jahre lang Bürgermeister in einer Konversionsgemeinde und habe mich bis zu meinem Wechsel in den Landtag mit der Bundesfinanzverwaltung herumgeschlagen, um eine vernünftige Konversionsmaßnahme hinzubekommen. Sie wissen doch genau, wie es aussieht. Wertermittlungsverfahren und Streit, das geht zu wie auf einem türkischen Basar.

Auch der Rahmen ist problematisch, weil die Wertermittlung auf Grundlage des Baugesetzbuches durchgeführt wird. Die Preise, die dort erzielt werden, sind ich nehme einmal meine Heimatinsel Sylt - horrend. Kommunen können da überhaupt nicht mehr einsteigen. Dazu kommt ein weiteres Problem: Der Bundesverteidigungsminister finanziert seine Reform zum Teil durch die Veräußerung von Liegenschaften. Das heißt, dass die Reform nur gelingen kann, wenn entsprechende Liegenschaftserlöse da sind. Mir graut vor dem, was uns da erwartet.

(Glocke der Präsidentin)

Zum Schluss skizziere ich noch einige Punkte: Eine Rolle spielen weiterhin soziale, betriebswirtschaftliche und militärische Aspekte, Katastrophenschutz- und Sicherheitsaspekte und Angaben zu möglichen Vergleichs- und Konkurrenzstandorten, die Sie natürlich erst dann haben, wenn Sie die Standorte kennen. Ich hoffe, dass die Kreise, die von Ihnen - übrigens erst, nachdem die Diskussion von uns angestoßen wurde angeschrieben wurden, tatsächlich auch konzeptionell so vorgehen. Ansonsten ist das, was Sie bis zum 15. Februar geleistet haben wollen, nicht zu machen. Ich kann Ihnen nur mit auf den Weg geben: Krempeln Sie die Ärmel hoch, gehen Sie jetzt wirklich mit voller Kraft voran!

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Beratung. Der Antrag zielte darauf, dass heute ein Bericht gegeben wird. Dieser Bericht wurde gegeben und diskutiert. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Auf der Besuchertribüne begrüße ich jetzt die Besuchergruppe des Seniorenbeirats Heikendorf.

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/642 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung. Herr Abgeordneter Jacobs hat das Wort.

(Unruhe)

- Ich weise darauf hin, dass die Landtagssitzung fortgesetzt wird.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von der Bundeswehr kommen wir jetzt zum Thema Wasser. Vor genau einem Jahr hat der Landtag die Novelle des Landeswassergesetzes verabschiedet. Das Gesetz trat am 1. März 2000 in Kraft und ist im Lande überwiegend positiv aufgenommen worden, weil Genehmigungspflichten zurückgeführt, Verwaltungsverfahren vereinfacht und Teile der Funktionalreform eingearbeitet worden sind. Es wurden allerdings Verfahrensregelungen von Ausgleichsansprüchen bei Wasserschutzgebietsausweisungen aus dem Gesetz herausgenommen.

Seit 1999 sind 15 Wasserschutzgebiete mit landwirtschaftlichen Regelungen zum Schutz der Trinkwasserversorgung unserer Bevölkerung erlassen worden. Fast alle diese Verordnungen enthalten Vorschriften, die eine Bewirtschaftung der Flächen in den Schutzgebieten einschränken, um eine Verschmutzung des Grundwassers durch Pflanzenschutzmittel oder Nitrate zu verhindern. Die Landwirte haben einen Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile, die ihnen aus diesen Bestimmungen erwachsen. Bisherige Regelungen haben sich als umständlich erwiesen und dauerten sehr lange, weil hohe Beweisanforderungen gestellt werden mussten. Um die Akzeptanz der Wasserschutzgebietsverordnungen bei den Landwirten zu erhöhen, sollte das Verfahren zur Abwicklung der Ausgleichsansprüche vereinfacht werden.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und des Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz wurde dem Umweltministerium die Ermächtigung erteilt, durch eine Verordnung Vorschriften zu erlassen, die die Ausgleichsansprüche schlank und zügig abwickeln lassen. Des Weiteren wurde im Änderungsgesetz geregelt, dass die wesentlichen derzeit geltenden landesrechtlichen Vorschriften für das Ausgleichsverfahren mit Wirkung zum 1. Januar 2001 außer Kraft treten. Es sollte zur Neuregelung des Ausgleichsverfahrens in Schleswig-Holstein noch im Jahre 2000 eine Verordnung erlassen werden.

Durch die im August 2000 auf den Weg gebrachte Verordnung wird zum Beispiel ein pauschales Ausgleichsverfahren eingeführt und Beweisanforderungen an Anspruchsberechtigte werden im Pauschalverfahren verringert. Nach der Verbandsanhörung musste der Entwurf der Landesverordnung der Europäischen Kommission zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden. Da das so genannte Notifizierungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bestehen seit dem 1. Januar 2001 keine gesetzlichen Regelungen, an

denen sich die Verfahrensbeteiligten orientieren können.

Als problematischer Aspekt kommt hinzu, dass durch das Änderungsgesetz zum Landeswassergesetz eine Regelung eingeführt wurde, nach der die Ausgleichsansprüche erlöschen, wenn sie nicht bis zum 1. Februar geltend gemacht worden sind. Um den damit verbundenen Ärger zu vermeiden und um keinen rechtsfreien Raum zu haben, muss eine Gesetzesänderung her, die es den Anspruchsberechtigten erlaubt, rechtzeitig ihre Ansprüche geltend zu machen. Es müsste vorübergehend für ein Jahr die alte Regelung wieder hergestellt werden. Das ist der Sinn dieser von uns eingebrachten Kleinstnovelle.

Wenn Ihnen heute eine Vorlage vorliegt, auf der „neu“ steht, dann liegt dies ganz einfach daran, dass es in der alten Vorlage hieß: „... wird folgender Absatz 2 angefügt“. Richtig heißt es: „... wird folgender Absatz 5 angefügt“. Das wurde korrigiert.

Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs an den Umweltausschuss.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Sassen das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Gegensatz zu meinem Kollegen Jacobs möchte ich nicht auf den Inhalt der Verordnung eingehen, die schon in Brüssel ist. An der können wir eh nichts mehr ändern. Eine umsichtige Landesregierung zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass sie Gesetze und Verordnungen im dafür notwendigen zeitlichen Rahmen vorlegt, um Vorlaufzeiten und unvorhergesehene Ereignisse abfedern zu können. Die Tatsache, dass wir heute erneut das Landeswassergesetz ändern müssen, legt dar, wie wenig umsichtig diese Landesregierung in diesem Punkt war.

Wenn lange genug bekannt ist, dass am 1. Januar 2001 eine Verordnung, die der Notifizierung durch Brüssel bedarf, ihre Gültigkeit verliert, dann kann man den Entwurf einer neuen Verordnung nicht erst im August - nur vier Monate vorher - auf den Weg bringen. Unter Zeitdruck lässt sich nicht sorgfältig arbeiten.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Dies hat fast genau vor einem Jahr der Kollege Storjohann bei der letzten Novellierung des Landeswassergesetzes mit „provisorischer Flickschusterei“ kommentiert. Dem möchte ich mich heute anschließen. Jetzt wird eine erneute Änderung nur deshalb erfor

(Ursula Sassen)

derlich, weil ein frühzeitiger Termin für die Vorlage des Entwurfs einer Verordnung über Ausgleichszahlungen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten verschlafen wurde.

Die Zeitschiene wurde falsch eingeschätzt - und die Schuld hat Brüssel.

Hat das Umweltministerium das schleppende Notifizierungsverfahren nicht doch geahnt? Wie sonst ließe sich erklären, dass zum Beispiel beim Schnellschuss der Oberflächenwasserabgabe keine Ausnahmeregelungen für Betroffene zugelassen wurden?

(Lars Harms [SSW]: Das war wohl durch- dacht!)

Diese hätten nämlich vermutlich ebenfalls einer Prüfung und der Genehmigung durch die Europäische Kommission in Brüssel bedurft. Auch bei der OWAG war man unter Zeitdruck und wusste sehr wohl, dass ein langwieriges Notifizierungsverfahren den zu verabschiedenden Haushalt 2001 gefährdet hätte.

Nun also wendet sich das Umweltministerium mit einem umfangreichen Bittgesuch am 12. Januar an alle Fraktionen, die Kleinstnovelle einzubringen und zu unterstützen, damit den Landwirten keine unnötigen wirtschaftlichen Nachteile entstehen.

Nun, wer würde dieser Bitte nicht gern nachkommen wollen, wenn es um die Landwirtschaft geht? - Dennoch: Dem Zeitdruck bei der Novellierung des Landeswassergesetzes im Januar vergangenen Jahres und der viel zu späten Vorlage der neuen Ausgleichsverordnung setzt der vorliegende Gesetzentwurf, der ja nun schon korrigiert wurde, die Krone auf. Denn es ist den Antragstellern doch tatsächlich gelungen, in ganzen neun Zeilen eben diesen Fehler einzubauen, der nun berichtigt wurde, indem unter Artikel 1 Nr. 2 ein Absatz 2 angefügt werden sollte, obgleich schon vier Absätze vorhanden sind.

Also: Weniger Hektik, mehr Sorgfalt!

(Lars Harms [SSW]: Das ist zugunsten der Landwirtschaft! Da kann man ruhig einmal hektisch sein!)

Aber um den von Ihnen selbst herbeigeführten rechtsfreien Raum zu beenden und Nachteile für die Betroffenen auszuschließen, werden wir dem zustimmen.

(Beifall bei F.D.P. und CDU - Holger Astrup [SPD]: Das freut uns!)

Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Dr. HappachKasan.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Jacobs, den Sachverhalt haben Sie ordentlich dargestellt. Das brauche ich nicht zu wiederholen. Allerdings muss ich Ihnen sagen: Dieses kleine Gesetzentwürfchen als Novellierung oder als Kleinstnovelle zu bezeichnen, ist wohl ein bisschen neben der Spur. Letztlich handelt es sich um eine Pannenhilfe.

Schleswig-Holstein macht mit grünen Umweltministern in mancher Beziehung nicht so gute Erfahrungen. Ich erinnere an einige Pannen wie zum Beispiel die „Pallas“, die uns sehr teuer gekommen ist. Ich erinnere an die eiligsten Nachbesserungen beim Nationalparkgesetz, die auch noch nachgeschoben werden mussten. Nun haben wir eine weitere beim Landeswassergesetz. Damit es noch ein bisschen härter kommt, wird der Gesetzentwurf noch einmal korrigiert, weil man in den fünf Zeilen immer noch zwei Fehler machen kann - Entschuldigung, Herr Jacobs, es war nur ein Fehler. Aber wir wollen das nicht so krumm nehmen.

Trotzdem wirft es natürlich ein paar Fragen auf. Ich frage mich, was in Ihrem Ministerium, Herr Müller, als langfristige Vorbereitung beziehungsweise zügige Durchführung eines Verordnungsverfahrens verstanden wird. Ich kann es nicht wissen. Es ist nicht deutlich geworden.

Waren Ihrem Ministerium vor diesem Verfahren die üblichen Prüfungszeiten für das Notifizierungsverfahren bei der EU überhaupt bekannt? Wenn nicht, warum nicht? Wieso - diese Frage richtet sich eigentlich an Sie, Herr Umweltminister Steenblock -, haben Sie ein Gesetz verkünden lassen

(Heiterkeit)

- wenn Frau Ministerin Franzen das kann, kann ich das auch -, wenn überhaupt nicht sicher war, dass die das Gesetz begleitende Verordnung rechtzeitig in Kraft treten würde? Wann, Herr Minister Müller, rechnen Sie denn nun damit, dass die Verordnung endlich genehmigt wird? Vielleicht müssen wir nächstes Jahr wieder ein Reperaturgesetz beschließen, weil die Genehmigung immer noch nicht vorliegt.

Nichtsdestoweniger schließe ich mich den Ausführungen meiner Kollegin Sassen an. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Holger Astrup [SPD]: So schlecht kann er doch nicht sein!)

- Es geht nicht um schlecht!