Hier sind - wie gesagt - alle Beteiligten aufgefordert, auf internationale Vereinbarungen zur Harmonisierung der Sicherheitsbestimmungen und der Lohntarife der auf Schiffen Beschäftigten hinzuwirken.
Jetzt kommt außerdem noch die Konkurrenzsituation der Spielbankerlaubnis hinzu. Während ausländische Schiffe - das ist heute schon gesagt worden - eine Spielsalonerlaubnis haben, ist diese den schleswigholsteinischen Schiffen und Fähren untersagt. Um diese Wettbewerbsverzerrung aufzuheben und um eine weitere Ausflaggung zu verhindern, hat der Innenminister nun vorgeschlagen, den Fährgesellschaften zu
Die TT-Line hat dieses Vorhaben der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Nach ihrer Einschätzung wird es auch nicht zu einer Konkurrenzsituation mit den an Land befindlichen Kasinos kommen. Ich kann verstehen, dass die TT-Line natürlich diese Einschätzung vertritt. Wir werden das dann im Ausschuss aus unserer Sicht beleuchten.
Meine Fraktion hat Sympathie für diese neue Einnahmequelle und Attraktivitätssteigerung der unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe. Wir stellen damit die deutschen Schiffe den Fährschiffen anderer Länder gleich.
Unabhängig davon sehen wir natürlich - wie bei der Genehmigung jeder neuen Spielbank -, dass wir mit der Erweiterung des Kasinoangebots gerade für junge und labile Menschen neue Gefahrenzonen schaffen. Gerade das niedrigschwellige Angebot zum Spiel mit Geld - wie es wohl auf den Schiffen vorzufinden sein wird - kann für einige Menschen der nicht gewollte Einstieg in die Spielsucht sein. Da die Alternative aber wäre, dass diese Menschen dann auf ausgeflaggten Schiffen das gleiche Angebot vorfänden, das noch nicht einmal unbedingt staatlich kontrolliert würde ich sehe durchaus einen Unterschied zwischen staatlich kontrollierten Spielbanken und privaten Spielbanken -,
da wir also das Angebot nicht werden verhindern können, sondern es zurzeit nur auf die Frage der Flagge ankommt, wäre ein Nein zu dem Gesetzentwurf keine Lösung für dieses gesellschaftliche Problem.
Für mich ist die staatlich kontrollierte Spielmöglichkeit immer noch die bessere Möglichkeit und sie ermöglicht es, mit Hilfe staatlicher Einnahmen zur Finanzierung wichtiger staatlicher Aufgaben beizutragen, wie das ja auch bei anderen Abgaben und Steuern der Fall ist.
Diskutieren sollten wir im Ausschuss auf jeden Fall noch über die Frage, ob es tatsächlich gerechtfertigt ist, bei den Fährschiffen auf einen Großteil der staatlichen Einnahmen zu verzichten. Ist dies nicht wieder eine Subventionierung der Fährschiffe? Was sagt das Wettbewerbsrecht dazu? Mir leuchtet der krasse Unterschied zwischen nur 25 % bei den Fährschiffen und 80 % der Bruttoerträge bei den Spielbanken auf dem Festland noch nicht ein. Hier haben wir Beratungsbedarf. Auch wenn wir mit dazu beitragen wollen, dass sich die Zahl der unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe nicht verringert, sollten wir mit Sub
Ich freue mich auf die parlamentarische Beratung und bedanke mich ausdrücklich für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Anke Spoorendonk.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt die Zielsetzung, es der Spielbank Schleswig-Holstein GmbH zu erlauben, sich auch als Betreiberin von Spielbanken auf Fähren im internationalen Schiffsverkehr zu etablieren. Dabei geht es nur um Automatenspielstätten, nicht um ein Kasino oder dergleichen. Laut Angaben der Landesregierung kann davon ausgegangen werden, dass es ein entsprechendes Spielbedürfnis der Fahrgäste auf diesen Fähren gibt. Alle internationalen Erfahrungen sprechen dafür. Wer zum Beispiel einmal mit einer England-Fähre gefahren ist, hat sicherlich den Andrang an entsprechenden Automaten selbst gesehen.
Als Hauptargument für die Einführung solcher Automatenspielstätten führt die Landesregierung ins Feld, dass dies ein Beitrag sein kann, wenigstens einige Schiffe unter deutscher Flagge zu halten und damit auch Arbeitsplätze zu sichern. Da die Spielbank Schleswig-Holstein für den Betrieb Räumlichkeiten auf den Fährschiffen mieten soll, fällt den Reedereien durch diese Mieteinnahmen ein gewisser Ausgleich für den Wegfall des Duty-free zu. So weit also die Begründung der Landesregierung für diese Initiative!
Aus unserer Sicht ist es gut, dass dieser Gesetzentwurf heute nicht in zweiter Lesung verabschiedet wird, weil wir dazu doch noch einige Fragen haben. Zum Beispiel haben wir Zweifel, ob eine Kompensation für die Abschaffung des Duty-free wirklich als Begründung für die Etablierung von Automatenspielstätten auf internationalen Fährlinien herhalten kann. Ich will jetzt nicht mit dem Beispiel der Flensburger Förde kommen, denn daran ist ja nun nicht gedacht.
Aber Tatsache ist, dass gerade diese kleinen Fährverbindungen auf der Förde von der Abschaffung des Duty-free vehement betroffen waren.
Wir wissen jetzt also, dass es um ganz andere Fährlinien geht - wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht -, nämlich um internationale Fährverbindungen.
Wir möchten jedoch gern wissen, inwieweit Fährlinien angedacht sind, die nicht nur etwas mit dem konkreten Fall zu tun haben. Nach unserer Ansicht kann es nicht angehen, ein Gesetz zu beschließen, das einen Vorteil nur für eine bestimmte Fährlinie bringt.
Ich möchte mit sozialpolitischen Bedenken nicht kommen. Es passt anscheinend heute gar nicht in den Mainstream, das zu tun. Richtig ist natürlich, dass Menschen so oder so die Möglichkeit haben, sich an Automatenspielen zu vergnügen.
Aus unserer Sicht ist es wichtig, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das uns die F.D.P. dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat, näher zu analysieren.
Wir sind nicht prinzipiell gegen die vorgeschlagene Änderung des Spielbankgesetzes. Wir sind gewillt, diese Änderung positiv zu interpretieren, aber wir haben noch einige offene Fragen. Daher ist es gut, dass das Gesetz heute nicht beschlossen wird.
Es ist beantragt worden, den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/572 federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Finanzausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig beschlossen.
republik Deutschland über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes
Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Umweltausschusses. - Ist der stellvertretende Vorsitzenden hier?
Ich bedanke mich. - Wortmeldungen zum Bericht liegen nicht vor. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung insgesamt abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen - Gegenprobe! - Stimmenthaltung? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrrechts
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Beran. - Der stellvertretende Vorsitzende des Sozialausschusses kommt jetzt zu Wort.