Das weiß ich aus sehr vielen Diskussionen. Auch das muss man berücksichtigen. Man muss die Folgen ganz ehrlich nennen.
Ich sage Folgendes ganz klar. Mit dem Gesetzentwurf der F.D.P., Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, wird aus meiner Sicht ein durchaus interessanter Vorschlag vorgelegt. Es ist eine Facette in der Diskussion, die zu führen sein wird. Ich habe natürlich nichts gegen private Rechtsformen bei öffentlichen Unternehmen. Es muss aber die Frage gestellt und auch beantwortet werden, ob die kommunalen Träger und die Sparkassenorganisationen das auch wollen und ob der Zeitpunkt für eine so wichtige Weichenstellung geeignet ist oder welcher Zeitpunkt möglicherweise dafür geeignet ist.
Der Gesetzentwurf darf auf jeden Fall nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist in den Gesamtzusammenhang zu stellen,
Die Grundstrukturen der Sparkassen-Finanzgruppe wir haben entsprechende Hinweise gehört - stehen bei der Europäischen Kommission seit einiger Zeit in der wettbewerbsrechtlichen Kritik. Es geht vor allem um angemessene Verzinsung eingebrachten Eigenkapitals in die WestLB - das ist der Auslöser - und anderer Landesbanken und daneben natürlich grundsätzlich um die Haftungsgrundlagen bei Landesbanken und Sparkassen, die nach Beschwerde der Europäischen Bankenvereinigung zurzeit bei der EU-Kommission auf ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht zur Überprüfung anstehen.
Nachdem die Zeichen lange Zeit auf Konfrontation standen, zeigt sich jetzt, dass die Sparkassen-Finanzgruppe künftig auf Verständigung mit Brüssel setzen will. Die WestLB steht in den Startlöchern für eine Strukturreform. Ihre Eigentümer favorisieren die Aufspaltung des Instituts in eine öffentliche Förderbank und eine privatisierte Geschäftsbank nach einem so genannten Mutter-Tochter-Modell. Welche Auswirkungen das Modell für die Sparkassen in NordrheinWestfalen haben würde, bedarf dort noch eingehender Prüfung. Eine derartige Neustrukturierung könnte natürlich auch Folgen für das gesamte Landesbankensystem haben.
Umso bedauerlicher ist es, dass die Landesregierung von den angestrebten Veränderungen nicht rechtzeitig
und umfassend informiert worden ist, sondern hiervon erst aus der Presse erfahren hat. Man kann in Düsseldorf doch nicht vergessen haben, dass die WestLB mit 39,9 % am Stammkapital der Landesbank in Schleswig-Holstein beteiligt ist.
Eine Vorbildfunktion für andere Landesbanken wird vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband in dem WestLB-Modell offensichtlich schon wegen der unterschiedlichen Größen der Landesbanken nicht gesehen.
Unter anderem hat das zu dem bereits erwähnten Beschluss geführt. Am 16. November hat der Hauptausschuss des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes ein Eckpunktepapier beschlossen, das nach seiner Auffassung die Plattform für eine Lösung der anstehenden Beihilfeverfahren bilden soll. Danach sollen sich die Landesbanken nach einem zehnjährigen Übergangszeitraum
und Wegfall der Gewährträgerhaftung bei Aufstokkung des eigenen Institutssicherungssystems. Im Gegenzug wird Rechtssicherheit für Sparkassen und Landesbanken eingefordert. Voraussetzung soll ferner sein, dass die öffentliche Rechtsform erhalten bleibt. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Befremdlich ist - das sage ich auch sehr persönlich -, dass auch hier die Gewährträger von dem Beschluss erst aus der Presse erfahren haben.
Ich erinnere einmal daran, in welchem Maße der letzte Präsident, Köhler, immer wieder verlangt hat, dass wir die öffentlich-rechtliche Gewährträgerschaft offensiv vertreten. Ich habe das auch persönlich getan. Deshalb hat mich das schon geärgert.
Immerhin zeigt dieser Beschluss deutlich - die inzwischen von mir geführten Gespräche bestätigen das -, dass es der Sparkassenorganisation jetzt darum geht, ein europafestes Zukunftskonzept für eine Verständigung mit der EU-Kommission zu entwickeln, bei dem die öffentliche Rechtsform keinesfalls zur Disposition gestellt werden soll.
(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Sie wollen ein Stiftungs- modell!)
(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Wir wissen doch, wohin die wollen! - Martin Kayenburg [CDU]: Bis zum letzten Satz lesen!)
- Ja, ja! - Der Druck auf die Sparkasseninstitutionen ist sehr groß. Das muss man einfach sehen. Alles ist in Bewegung geraten. Vieles wird infrage gestellt. Neue Antworten auf bisher vermeintlich Selbstverständliches müssen gefunden werden.
In dieser Situation - das betone ich - muss behutsam vorgegangen und darf nicht vorschnell in eine bestimmte Richtung gesteuert und
mit einer isolierten Rechtsformdiskussion eine neue Großbaustelle für die Sparkassen geschaffen werden.
Gefordert - so jedenfalls sehe ich es - sind jetzt erst einmal die kommunalen Träger der Sparkassen, sich mit der Sparkassenorganisation über den künftigen Weg abzustimmen.
Die Abstimmung - so prophezeie ich - wird nicht leicht werden, da es auf beiden Seiten ein durchaus sehr differenziertes Meinungsbild zu geben scheint. Über eines muss man sich allerdings im Klaren sein: Die Sparkassen können, unabhängig von ihrer Rechtsform, ob nun Anstalt oder Aktiengesellschaft, auf sich allein gestellt ihre Aufgaben nicht erfüllen.
Der Verbund mit den Partnern Landesbank, Landesbausparkasse, den Provinzial-Versicherungen und der DGZ-Deka-Bank ist aus meiner Sicht für die Sparkassen unverzichtbar.
Das wird auch in der Sparkassenorganisation ganz realistisch eingeschätzt. Wer die Sparkassen-Finanzgruppe als leistungsfähigen Wettbewerber als Ganzes erhalten will, darf den Verbund nicht gefährden. Tragende Grundsätze des Verbundes sind insbesondere die kommunale Bindung und das Regionalprinzip, die nicht infrage gestellt werden sollten. Vor einer Erörterung der Fragen der Rechtsform sollten vorrangig erst einmal weitere Pflöcke für eine Neuordnung der strukturellen Grundlagen der Sparkassen-Finanzgruppe eingeschlagen
und die Inhalte der künftigen Struktur von Landesbanken und Sparkassen markiert werden. Dafür bedarf es eines abgestimmten Vorgehens zwischen den Kommunen, der Sparkassen-Finanzgruppe und den Ländern. Das sollte nach Möglichkeit ländereinheitlich erfolgen und wird daher natürlich eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.
Die Zeit sollten wir uns im Interesse der Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger öffentlicher Kreditinstitute nehmen, diesen Prozess aber auch aktiv begleiten. Ich sage noch einmal, für aktives Begleiten ist der Gesetzentwurf mit Sicherheit ein gutes Hilfsmittel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ob der Gesetzentwurf ein wertvolles Hilfsmittel ist, da habe ich allerdings meine Zweifel.
Ich habe mehr den Eindruck, dass es sich dabei um eine Luftblase handelt, bei der Sie selber gemerkt haben, dass sie nicht ganz trägt. Deshalb haben Sie gesagt, wir müssen das noch einmal gründlich diskutieren.
Es eignet sich in der Tat - da gebe ich dem Innenminister Recht - auch nicht für eine Links-/RechtsDiskussion. Immerhin ist einer der härtesten Verteidiger des Status quo das Bundesland Bayern, während die Sparkassen selber durchaus Vorschläge gemacht haben, wie man auf die Gewährträgerhaftung verzichten kann. Das ist ja auch der Vorschlag, den meine Fraktionskollegin Heinold unterstützt hat, weil wir glauben, dass es ein sinnvolles Modell ist. Das MutterTochter-Modell, wie es von der Westdeutschen Landesbank vorgeschlagen worden ist, ist eben für kleine Sparkassen nicht geeignet, weil die Trennung von öffentlich-rechtlichem Geschäft und privatem Geschäft vor Ort sehr schwierig ist; denn häufig werden in den kleinen Filialen beide Geschäfte Hand in Hand von denselben Leuten abgewickelt. Deswegen ist es unsinnig, dieses Modell auf Sparkassen zu übertragen.
Die Sparkassen- und Giroverbände haben sich explizit gegen dieses Modell der Westdeutschen Landesbank verwahrt. Das war mit ihnen auch nicht abgesprochen.
Noch eine Bemerkung zum Thema „neoliberal“! Ich würde mich freuen, Herr Kubicki, wenn bei Ihnen noch irgendetwas Neoliberales übrig geblieben wäre.