Herr Finanzminister, wenn ich dennoch in der „Dithmarscher Rundschau“ lese, wir müssten mutig an reiche Gemeinden herangehen, dann kann das nicht das Ziel der Landesregierung sein. Wenn die Kommunen sparen, dann tun sie das, damit sie auch in der Zukunft investieren können.
Ich sehe, die Lampe vor mir im Rednerpult leuchtet schon; ich muss deshalb meinen Beitrag etwas verkürzen.
Ich mache der Landesregierung einen Vorschlag: Es gibt ein plattdeutsches Theaterstück - Herr Minister Möller, Se könnt jo god Plattdüütsch - un dat heet „Keen Utkamen mit dat Inkamen“. Ik will seggen: Bewarven Se sik bit Ohnsorg-Theater; dat ward een Meisterstück.
Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat jetzt Herr Abgeordneter Klaus Schlie.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei kurze Bemerkungen! Die erste, Frau Kollegin Heinold, zur Frage der Freigabe der Standards! Wir wollen die Freigabe der Standards, allerdings ohne dass jetzt von Ihnen erzwungende Blokkadesystem Zustimmung Innenminister und Zustimmung Fachministerium. Wir wollen, dass die Kommunen tatsächlich auf der Grundlage einer sachgerechten Finanzausstattung selbst darüber entscheiden dürfen. Wir werden dazu einen Antrag zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes einbringen. Ich bin sehr gespannt darauf, was Ihnen dann einfällt, wenn wir sagen, dass wir dafür sind, dass die Kommunen selber entscheiden sollen, ohne dass das Fachministerium eingreift, wie groß die Kindergartengruppen sein sollen,
dass die Kommunen dann selber entscheiden sollen, ob sie das Gleichstellungsgesetz derart erfüllen, dass sie haupt- oder ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte einstellen - das wollen wir nämlich denen überlassen
oder dass die Kommunen selber entscheiden dürfen, ob sie Jugendzahnärzte im Kreis einstellen oder ob sie das tatsächlich nach außen verlagern. Das wollen wir den Kommunen selbst überlassen. Wir sind gespannt, ob sie unserem Vorschlag zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes zustimmen werden.
Eine zweite kurze Bemerkung zu dem, was der Kollege Astrup gesagt hat: Das kann man so machen. Der Kollege Astrup hat das anfangs im Sonderausschuss auch versucht, indem er die Gesamtprobleme der Kommunen des Landes auf einzelne Gemeinden heruntergebrochen hat. Erst hat er das bei den Kreisen versucht, dann hat er das bei manchen ländlichen Gemeinden versucht, nun hat er es heute bei der Gemeinde Ellerbek versucht.
Ich bin dem Kollegen Astrup nach wie vor zu tiefem Dank verpflichtet; denn seiner stringenten Verhandlungsführung im Sonderausschuss haben wir es zu verdanken, dass Innenminister und Finanzminister zugeben mussten, dass es den Kommunen im Land nicht besser als dem Land Schleswig-Holstein geht.
Welche internen Schlussfolgerungen das auf eine mögliche Funktion als Chef einer möglichen zukünftigen Staatskanzlei hat, wage ich nicht zu beurteilen, das muss jeder selber wissen.
Aber jenseits dieses von mir durchaus mit viel Sympathie betrachteten Strebens nach höheren Positionen noch ein Wort zur Frage, um was es dabei geht, wenn wir darüber reden, dass die Kommunen in diesem Land mit Finanzmitteln ausgestattet werden müssen! Es geht um nicht mehr und nicht weniger als den Auf
trag unserer Landesverfassung, die Kommunen aufgabengerecht und sachgerecht mit Finanzmitteln auszustatten, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. Das ist das Hauptproblem und das können Sie auch mit der Gemeinde Ellerbek nicht lösen.
Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 hat jetzt der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Karl-Martin Hentschel.
Wissen Sie, was Sie gesagt haben? - Sie haben gesagt, man solle Gesetze aufheben, die Kommunen sollten Gesetze aus eigener Kompetenz aufheben, ohne Genehmigung. Das heißt: Wir brauchen keine Gesetze mehr.
Wenn wir per Gesetz vorschreiben, es gibt Schulen an den Orten, es gibt eine Lernmittelfreiheit, es gibt Kindergärten, es gibt eine Raumordnung, es gibt eine Straßenverkehrsordnung oder Straßengesetze - all das kann die Kommune aufheben, aus eigener Kompetenz! Das heißt, jeder Gemeinderat ist frei, in diesem Lande das zu machen, was er will, wir brauchen keine Gesetze mehr. Wozu sitzen Sie dann überhaupt im Parlament, Herr Schlie?
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Widerspruch bei CDU und F.D.P. - Holger Astrup [SPD]: Das frage ich mich auch! - Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Der muss etwas geraucht haben! - Unruhe - Glok- ke des Präsidenten)
Von einem Abgeordneten, auch wenn er in der CDU ist, sollte man zumindest erwarten, dass er ein bisschen nachdenkt, bevor er nach vorn geht.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Heinz Maurus [CDU]: Das können Sie auch auf sich beziehen! - Thorsten Geißler [CDU]: Selbst in den Spiegel schau- en! - Anhaltende Unruhe)
Wir kommen zur Abstimmung. Zu Tagesordnungspunkt 3 liegt dem Präsidium der Antrag vor, Drucksache 15/524 (neu) dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen und dort eine entsprechende Anhörung durchführen zu lassen.
- Mitberatung der Enquete ist nur bei Tagesordnungspunkt 25 und nicht bei Tagesordnungspunkt 3 beantragt worden.
- Okay. - Wer zustimmt, den Gesetzentwurf Drucksache 15/524 (neu) federführend dem Innenund Rechtsausschuss und mitberatend der Enquetekommission zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Nun lasse ich über Tagesordnungspunkt 25 abstimmen. Hier ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend der Enquetekommission zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen.