Unterhaltsvorschussgesetzes“ handelt, auf die das Konnexitätsprinzip selbstverständlich Anwendung findet. Wenn Sie dafür noch ein bisschen mehr Lektüre brauchen, stelle ich Ihnen gern das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes dieses Hauses, das wir in Auftrag gegeben haben, zur Verfügung, das im Gegensatz zu der Auffassung der Justizministerin des Landes Schleswig-Holstein zu der eindeutigen Auffassung kommt, dass hier Artikel 49 Abs. 2 Anwendung zu finden hat. Ich finde es übrigens peinlich, was sie dazu geschrieben hat.
Der zweite Punkt: 15 Millionen DM aus dem KIF in das FAG! Die Mittel des Kommunalen Investitionsfonds sind ohnehin kommunale Eigenmittel. Hier und bei dem nächsten Punkt ist es so, als würde der Dieb versuchen, den Diebstahl dadurch wieder gutzumachen, dass er dem Bestohlenen Geld von dessen eigenem Sparbuch überweist. Nichts anderes ist bei diesen beiden Punkten festzustellen.
500 Millionen DM in den nächsten fünf Jahren für die Sanierung der Schulen, 50 % aus den Schulbaufördermitteln und 50 % aus dem KIF! Dies ist keine Kompensation, sondern ohnehin eine sachliche Notwendigkeit. Hätten wir denn die Schulen in unserem Lande verrotten lassen sollen?
Mittelfristig führt Ihr Vorschlag dazu, dass der KIF geplündert wird und somit die Investitionskraft der Kommunen in Schleswig-Holstein dauerhaft geschmälert wird.
Wir brauchen in diesem Land tatsächlich eine wirksame und durchgreifende Deregulierung und eine Funktionalreform. Durch die von Rot-Grün geplante Doppelsicherung bei einer möglichen Freigabe von Standards ist aber schon jetzt klar, dass antragstellende Kommunen sowohl die Zustimmung des Innenministers - dem ich ja noch zutraue, dass er auch aufgrund seiner kommunalpolitischen Erfahrungen das eine oder andere genehmigen müsste -, aber eben auch die des zuständigen Fachministeriums beantragen müssen. Damit ist doch schon jetzt klar, dass es zu einer poli
tisch-ideologischen Blockade seitens des Landes kommen wird. Das ist doch völlig logisch. Die dicken Brocken bei der Deregulierung liegen unter anderem in den Bereichen Umwelt, Gleichstellung, Mitbestimmung, Kindertagesstätten und Jugendzahnpflege. Ich möchte einmal sehen, wie die grünen und die roten Ministerinnen und Minister die Standards freigeben! Das möchte ich wirklich einmal sehen.
Wenn Sie es mit diesem Punkt ehrlich meinten, würden Sie keinen derartigen Genehmigungsvorbehalt des Landes einbauen, keinen derartigen Genehmigungsvorbehalt! Mit dieser auch von Herrn Hay verkündeten Regelung wäre eine grüne oder rot-grüne Blockade bei bestimmten Politikfeldern vorprogrammiert und die groß verkündete „Standardöffnung“ - wieder einmal ein Glanzlicht unserer Ministerpräsidentin - wäre erneut eine Nullnummer.
Weiter ist zu nennen die vorgezogene Auszahlung von 25 Millionen DM Steuermehreinnahmen an die Kommunen - statt 2002 schon 2001! Das ist ein Entgegenkommen, aber bei weitem keine Kompensation. Dieses Geld gehört doch den Kommunen; wem denn sonst!
Schließlich die Freigabe - ich komme noch einmal zu den Freigaben, Herr Kollege Astrup - von Standards bei über 1.000 Verordnungen: Dies ist nun allerdings überhaupt keine Maßnahme, um den Griff in die kommunalen Kassen zu kompensieren.
Die Deregulierung, die Standardabsenkung und die Aufgabenübertragung im Zuge der Funktionalreform sind notwendige Strukturentscheidungen, um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und die politischen Handlungsspielräume zu erweitern. Die Aussage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Lothar Hay in einem RSH-Intverview am Sonntag, dass er sich nach der möglichen Standardfreigabe und sich daraus ergebenden Einschränkungen - etwa in Kindertagesstätten darauf freue, dass die Demonstrationen dann nicht mehr vor dem Landeshaus, sondern vor den Rathäusern stattfinden, ist blanker Zynismus und entlarvt die wahre Absicht: Die Verantwortung des Landes soll auf die Kommunen abgeschoben werden.
Aufgabenwegfall und -reduzierung - hören Sie gut zu! - auf der Grundlage einer verminderten Finanzausstattung müssen das Land und die Kommunen dann gemeinsam definieren, gemeinsam festlegen und ge
meinsam politisch verantworten und auch gegenüber den Bürgern gemeinsam vertreten, sonst verkommt die so oft beschworene Schicksalsgemeinschaft zwischen den Kommunen und dem Land völlig. Dies ist übrigens kein Widerspruch zur Standardöffnung ohne Finanzdiktat.
Dies gilt vor allem dann, wenn das Land die Kommunen finanziell ausblutet und ihnen die Grundlage nimmt, die ihnen zugewiesenen Aufgaben überhaupt erfüllen zu können.
Kurz hinweisen möchte ich noch darauf, dass eine in das FAG verlagerte Jugendhilfekostenbeteiligung des Landes für Kreise und kreisfreie Städte den Charakter von allgemeinen Deckungsmitteln hätte, was Nachteile vor allem hinsichtlich der Verbindlichkeit des Kostenersatzes nach sich ziehen könnte. Wir lehnen es ab, dass die Jugendhilfekosten als neuer Vorwegabzug in das FAG aufgenommen werden, weil dadurch die eindeutige Mitverantwortung des Landes unkenntlich gemacht wird.
Bezogen auf den Bericht der Landesregierung möchte ich nur zwei weitere Bereiche kurz ansprechen. Zum einen ist dies die sachlich begründete Notwendigkeit, im interkommunalen Finanzausgleich eine Regelung zu finden, um die objektiv festgestellte Benachteiligung einzelner im Hamburger Randgebiet angesiedelter Kreise innerhalb des gültigen Finanzausgleichssystems zu beseitigen. Die von der Landesregierung dargestellten Lösungsmöglichkeiten haben alle erhebliche Probleme und Wirkungen für das gesamte Finanzausgleichssystem. Diese Problematik kann nur im Rahmen der Beratungen der Enquetekommission aufgrund des in Auftrag gegebenen Gutachtens zum FAG abschließend beraten werden, wie übrigens andere Wirkungsmechanismen des FAG ebenfalls, die Sie heute ja im Schnelldurchgang durchknüppeln wollen.
Es macht doch keinen Sinn, eine Enquetekommission einzusetzen, einen Gutachter zu beauftragen, eine Neuordnung des Finanzausgleichssystems zu bewerten - und Sie machen hier, weil Sie finanziell nicht mehr wissen, wohin Sie sollen, im Schnelldurchgang Strukturveränderungen im FAG. Das ist doch eine völlig sinnlose Politik.
Zum anderen ist der rot-grüne Vorschlag aus dem Sonderausschuss zur Einführung einer differenziert zu
Eine der politischen Entscheidung unterworfene unterschiedliche Erhebung der Kreisumlage hat doch nur ein einziges Ziel: Diejenigen, die so etwas vorschlagen, rechnen damit - nein, sie erwarten es sogar -, dass hierdurch Streit innerhalb der kommunalen Familie entsteht, der von der Grundsatzproblematik - nämlich der mangelnden Finanzzuweisung durch das Land ablenkt. Das ist die einzige Zielsetzung, die Sie damit verfolgen.
Erstens. Die SPD-Kommunalpolitiker, die noch vor wenigen Tagen getönt haben, dass sie den Eingriff ins FAG verhindern werden, haben den Mund zu voll genommen,
allen voran der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft für Kommunalpolitik, der Stormarner Landrat Klaus Plöger.
Zweitens. Die als Erfolg der Kommunalpolitiker verkauften Maßnahmen stellen keine Kompensation des 240-Millionen-DM-Eingriffs dar.
Drittens. Der Eingriff - gleich, in welcher Höhe - ist sachlich nicht gerechtfertigt, verstößt gegen Verfassungsgrundsätze und engt den politischen Handlungsspielraum der Kommunen in unverantwortlicher Weise ein. Sie können ihre ihnen übertragenen Aufgaben nicht mehr pflichtgemäß erfüllen.
Viertens. Die gesamte Aktion ist das Eingeständnis einer jahrelangen völlig verfehlten Finanzpolitik des Landes.
Fünftens. Der so genannte Kommunalminister hat in dieser Gesamtdebatte versagt; er war auf politischer Dauertauchstation.
Sechstens. Bei aller nüchternen Betrachtung: Ich empfinde es als unverfroren, Herr Minister Möller, wenn Sie den Eingriff des Landes in die kommunalen Kassen in Ihrer gestrigen Pressemitteilung zur Nachschiebeliste als - so wörtlich - „Entlastung für die Kommunen“ bezeichnen.