Protocol of the Session on December 17, 2004

(Beifall)

Für die Fraktion der FDP erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lassen Sie mich nicht mit dem Übertrittsangebot der Kollegin von der SPD anfangen, sondern bei einem Punkt, der zeigt, dass Tierschutzpolitik in dieser Legislaturperiode tatsächlich Hochkonjunktur in diesem Landtag hatte. Das liegt mit Sicherheit auch an der ausgezeichneten Zusammenarbeit der tierschutzpolitischen Sprecher und Sprecherinnen, Frau Scheicht, Frau Redmann und Herr Harms. Ich möchte, auch wenn sie heute nicht im Raum ist, ausdrücklich die Kollegin Irene Fröhlich nennen. Mit der Kollegin Irene Fröhlich war es immer möglich, zu interfraktionellen Anträgen zu kommen, aus denen dann auch etwas geworden ist.

Deutlich geworden ist aber auch, dass Tierschutzpolitik nach wie vor für die tierschutzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher in den einzelnen Fraktionen durchaus ein hartes Brot ist. Ich denke, Frau Scheicht, das gilt für Ihre Fraktion, das gilt aber auch für die FDP-Fraktion. Es gibt bei uns nach wie vor unterschiedliche Auffassungen in der Fraktion im Hinblick auf das Verbandsklagerecht. Ich habe mich da bedauerlicherweise bislang nicht durchsetzen können, arbeite aber daran, weil ich anders als die Mehrheit meiner Fraktion und anders als Sie, Frau Scheicht, sehr wohl der Auffassung bin, dass ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände sehr wohl eine ganz deutliche Verbesserung für den Tierschutz bringen würde.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Günther Hildebrand [FDP]: Minderheit!)

Ich will aus dem Tierschutzbericht einfach einige Punkte herausgreifen, nicht um zu nörgeln, sondern um aufzuzeigen, dass an dieser Stelle weitere Arbeit notwendig ist, die noch nicht so weit fortgeschritten ist, wie man sich das hätte wünschen können.

Ich will ganz deutlich sagen: Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass es sich der Gesetzgeber nicht so einfach machen kann, zu sagen, dass die finanziellen Konsequenzen, die auf die Tierheime, die Tierschutzverbände aus dem Gefahrhundegesetz zukommen, von den örtlichen Ordnungsbehörden übernommen werden müssen. Wenn der Landesgesetzgeber ein solches Gesetz beschließt, muss er auch zumindest einen Teil dieser Kosten tragen.

Nächster Punkt! Auf Seite 20 finden wir den Stichpunkt: Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Dazu gab es hier eine sehr spannende und ausführliche Diskussion. Ich will nur daran erinnern, dass zweimal, im November 2002 und im Februar

(Dr. Heiner Garg)

2003, entsprechende Anträge der FDP-Fraktion mit Mehrheit des Hauses zunächst einmal abgelehnt wurden. Deswegen freue ich mich, dass Sie die Bundesratsinitiative des Landes Hessen unterstützt haben, will aber nicht verschweigen, dass, wenn ich richtig informiert bin, die grüne Bundesministerin Künast bis heute die Auffassung vertritt, eine weitergehende Regelung - so, wie Sie sie auch für SchleswigHolstein vorgeschlagen haben - setze eine Änderung des Tierschutzgesetzes voraus. Ich bin anderer Meinung als Frau Künast. Wenn Sie andere Meinung als Frau Künast sind, können wir das noch einmal besprechen. Wenn man das Tierschutzgesetz ändern müsste, wäre eine Initiative angebracht. Ich glaube, dass wir da weiter am Ball bleiben müssen.

Nächstes Stichwort: Lebendschlachtviehtransporte. Sie wissen, es gab einen fraktionsübergreifenden Antrag von FDP, SPD, Grünen und SSW im Mai 2001 für eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Subventionen, dem Aufbau von örtlichen Schlachtkapazitäten sowie dem Aufbau von Kühlketten. Hier findet sich in dem Bericht bedauerlicherweise kein Satz dazu, wie das weitergegangen ist. Das ist eine Chance auch für die regionale Wirtschaft vor Ort, wenn wir und daranmachen, Schlachtkapazitäten vor Ort wieder aufzubauen und die völlig sinnlose europaweite Überlandverschickung von lebendigen Tieren zu vermeiden, die sich nur lohnt, weil sie aus Steuermitteln subventioniert wird. Wir sollten hier qualitativ weiterkommen und diese dümmliche Art und Weise der Steuergeldverschwendung endlich beenden.

(Beifall)

Damit könnten wir einen riesigen Fortschritt auch und gerade für den Tierschutz erreichen.

Lassen Sie mich einen letzten Punkt aufgreifen, der mir persönlich ausgesprochen wichtig ist. Das sind die Regelungen zur Qualzucht, also zu § 11 b Tierschutzgesetz. Die Bemühungen der Landesregierung im Bundesrat zur Verhinderung von Qualzuchten wurden, Herr Minister Müller, durch die grüne Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft bedauerlicherweise ausgebremst. Ich bitte Sie wirklich herzlich, hier am Ball zu bleiben und noch einmal ganz nachdrücklich die Konsequenzen aufzuzeigen, die hiermit verbunden sind.

Eine Konkretisierung dieser Regelung wird aus unserer Sicht immer dringlicher. Sie haben möglicherweise im „SAZ“ vom 15.12.2004 lesen müssen, dass eine US-Firma bis 2007 eine gentechnisch veränderte Katze züchten will, die keine Allergie mehr auslöst. Das ist eine Art und Weise, mit Mitgeschöpfen um

zugehen, die ich für unglaublich halte. Deswegen bitte ich wirklich ganz herzlich darum, dass an dieser Stelle auch die grüne Ministerin davon überzeugt wird, alles zu tun, dass wir § 11b Qualzuchtverbot konsequent in Zukunft durchsetzen können.

Frau Scheicht, Sie haben Recht, unser Tierschutzgesetz ist eines der schärfsten der Welt auf dem Papier, es darf aber kein Papiertiger bleiben, sondern wir müssen uns immer wieder vor Augen halten, wir reden hier nicht über irgend etwas, sondern wir reden über Mitgeschöpfe bei allen Differenzen die es gab. Ich schließe mich ihren Wünschen an. Ich hoffe, dass wir diese Zusammenarbeit in der nächsten Legislaturperiode in welcher Rolle auch immer fortsetzen können.

(Beifall)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen.

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Unser Umwelt- und Landwirtschaftsminister hat es auf den Punkt gebracht, wo das Land SchleswigHolstein in der Bundesrepublik Deutschland dank grüner Politik im Tierschutz steht.

(Zuruf von der SPD: Können wir von rot- grüner Politik reden, Herr Kollege? Da wäre ich sehr dankbar!)

- Rot-grüner Politik. - Ich glaube, aus Ihren Beiträgen wurde das deutlich. Wir stehen dort an der Spitze.

Von unserer Fraktion geht ein ausdrücklicher Dank an Sie, Herr Minister, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Hauses, ein Dankeschön für den ausgezeichneten Bericht. Beharrlich und weitsichtig hat die Landesregierung wichtige tierschutzpolitisch auch heiße Themen angefasst, und mit Mut und Durchblick wurden diese Themen auf Bundesebene stringent vorangetrieben. Der Tierschutzbericht spricht eine deutliche Sprache. Wenn Nutztiere in Deutschland wählen könnten, wo sie leben wollen, würden sie, so meine ich, am ehesten in unser Land ziehen.

Bereits im Koalitionsvertrag 1996 wurde die Aufnahme von Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung zwischen Grünen und SPD vereinbart. Ein Sonderausschuss des Landtages empfahl im Februar 1998 die Aufnahme in die Landesverfassung. Leider fand unser Vorschlag nicht die dafür erforderliche Zwei

(Detlef Matthiessen)

Drittel-Mehrheit. Trotzdem hat sich die Koalition weiterhin für Tierschutz im Verfassungsrang eingesetzt, was letztlich zur Grundgesetzänderung in Artikel 20 a im Juli 2002 führte. Folgerichtig engagierten sich die Grünen dann auch für die Einführung eines Verbandsklagerechts, um dem Tier eine Stimme zu geben. Die Bundesweit erste Initiative dieser Art wurde gegen die Stimmen der Opposition hier im Landtag durchgesetzt.

Gleichwohl, das Bewusstsein für Tierschutz ist dadurch landes- und bundesweit geschärft worden, wie sich beispielsweise aus der klaren Positionierung des Petitionsausschusses zur Haltung von Wildtieren in Zirkussen zeigt.

Die Erfolge und die bundesweit einzigartigen Fortschritte dokumentiert der vorliegende Bericht. Fazit: Schleswig-Holstein ist nicht nur ein weltoffenes und warmherziges Land, sondern auch die Tiere haben es gut.

Alle Kollegen haben davon geredet, dass Tierschutzpolitik in den eigenen Reihen ein Bohren dicker Bretter ist. Das hat nicht nur psychologische Gründe. Dahinter stecken auch Zielkonflikte, denn wenn wir einmal absehen von der Milchkuhhaltung, wo die wirtschaftliche Tendenz dahin geht, dass es den Kühen gut gehen soll - da werden eher Wellnes-Center gebaut als Ställe -, ist es in anderen Bereichen, insbesondere in der Tiermast, häufig so, dass die wirtschaftlichen Erfordernisse eher zu ungunsten der Tierschutzerfordernisse gehen. In diesem Zielkonflikt versuchen wir ständig, den Tierschutzgedanken weiter voranzutreiben. Wenn man ihn aber zu weit vorantreibt, gerät man natürlich auch im innereuropäischen Wettbewerb in der Landwirtschaft häufig in den Nachteil. Das ist ein tatsächlich harter Zielkonflikt. Wir müssen uns auf der europäischen Ebene für die Verbesserung des Tierschutzes aus diesem Grunde verwenden. Ich teile voll und ganz die Position, dass wir die Subventionen für die Agrarexporterstattung, vor allen Dingen für Lebendschlachtvieh, streichen müssen. Das ist nicht der einzige Punkt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Bohren dicker Bretter: Ich sage hier für die grüne Fraktion, wir machen in der Tierschutzpolitik im Lande weiter.

Dass wir eine Speerspitze darstellen, die so manchem Agrarindustriellen oder Versuchslaborbetreiber ein Dorn im Auge ist, verbuchen wir auf der Erfolgsseite. Lieber ein solcher Dorn sein, als das Leid der gequälten Tiere sang- und klanglos mittragen. Ich darf aber auch bemerken, dass in einem der großen Konflikte in

der Tierschutzpolitik, nämlich der Käfighaltung von Legehennen, die CDU über Jahrzehnte den Bremshebel in der Hand hatte und andere politische Kräfte dort zu Veränderungen kommen wollten. Das hat sich bis auf den heutigen Tag nicht geändert. Ich sage Ihnen, Tierschutzpolitik hat nicht nur etwas mit Lippenbekenntnissen und Moralpredigten zu tun, sondern tatsächlich mit Normen. Dazu gehört die Käfiggröße oder - wie wir es fordern - die Abschaffung von Legebatterien.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir Grüne werden auch in Zukunft Maßstäbe beim Umgang mit Tieren setzen. Tierschutz hat eine größere Dimension. Weil das christliche Fest vor uns liegt, möchte ich mit einem Zitat von Johann Wolfgang von Goethe enden. Er sagt:

„Die religiöse Ehrfurcht vor dem, was unter uns ist, umfasst auch die Tierwelt und legt den Menschen die Pflicht auf, die unter ihm stehenden Geschöpfe zu ehren und zu schonen.“

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für den SSW erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Lars Harms.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg möchte auch ich den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür danken, dass Sie uns diesen ausführlichen Bericht vorgelegt haben. Aus dem Bericht geht deutlich hervor, wie umfangreich die Aspekte des Tierschutzes sind, obwohl er sich eigentlich auf Schwerpunktthemen konzentriert. Daran kann man ermessen, wie umfangreich das ganze Thema ist. Wenn man überall richtig tief hineingegangen wäre, hätte man einen Wälzer bekommen können. Daran kann man sehen, wie bedeutsam dieses Thema ist.

Natürlich kann man sich die Frage stellen, warum dem Schutz der Tiere in der heutigen Zeit überhaupt noch mehr Rechte eingeräumt werden sollen, wo wir doch ein Tierschutzgesetz und -zig andere Regelungen im Umgang oder in der Haltung von Tieren haben. Hier gibt es eine klare Antwort: Diese Gesetze und Regelungen reichen nicht aus, um den Tieren den Schutz zukommen zu lassen, der ihnen als Mitgeschöpfe zukommt. Daher ist es begrüßenswert, dass sich die Landesregierung so stark in vielen Bereichen

(Lars Harms)

des Tierschutzes auf Landes- und Bundesebene einsetzt und wir hier im Parlament Einigkeit darüber haben.

Dass der Tierschutz mittlerweile im Grundgesetz mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit verankert ist, ist durchaus begrüßenswert. Dass dies nicht einfach gewesen ist, wissen wir alle. Der Bericht macht aber auch deutlich, dass solch eine Staatszielbestimmung eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung enthält, die von der Politik bei der Gesetzgebung und von den Verwaltungsbehörden und -gerichten bei der Anwendung und Auslegung des geltenden Rechts zu beachten ist.

Eine gewisse Qualität steckt also schon dahinter. Das ist nicht für lau gewesen. Somit hat der Tierschutz im Grundgesetz natürlich nur einen mahnenden, aber keinen individuell verbindlichen Charakter. Trotzdem ist es ein Riesenfortschritt, dass wir das geschafft haben.

Wir sind daher der Auffassung, dass ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen - eben weil das erwähnte Mittel so schwach ist - ein Schritt in die richtige Richtung wäre, um den Tieren mehr Rechte einräumen zu können. Somit hätten anerkannte Tierschutzverbände als eine Art gesetzlicher Vertreter der Tiere die Möglichkeit, die Interessen der Tiere rechtlich geltend zu machen. Hierbei sollte natürlich eine bundesweite Regelung angestrebt werden. Wir konnten dem Bericht auch entnehmen, dass ein entsprechender Gesetzentwurf noch beraten werden soll. Es lässt sich jedoch feststellen, dass die Wirklichkeit den Bericht in diesem Punkt überholt hat, denn der Antrag wurde abgelehnt. Wenn es derzeit also keine politische Mehrheit für ein bundesweites Verbandsklagerecht gibt, sollten wir in Schleswig-Holstein darüber nachdenken, eine landesweite Regelung auszuarbeiten. Das wäre möglicherweise ein Projekt, das wir fünf tierschutzpolitischen Sprecher einmal angehen sollten.

Dass ein Verbandsklagerecht durchaus sinnvoll ist, macht der Bericht im Zusammenhang mit der Tierhaltung für Nutztiere, Versuchstiere oder auch Zirkustiere deutlich. Darauf will ich jetzt nicht näher eingehen. Natürlich haben wir bereits Bestimmungen für den Tierschutz, aber dies ist nicht immer ausreichend. Dies wird insbesondere deutlich, wenn wir uns den Teil betreffend den Tierschutz in der Tierhaltung vor Augen führen. Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind sehr umfangreich und speziell. Es gibt eine Fülle von Haltungsrichtlinien, die nur schwerfällig im Sinne des Tierschutzes zu verbessern sind. Gerade in diesem Bereich wird deutlich, wie mühsam es ist, die verschiedenen Interessen unter

einen Hut zu bringen. Das hat der Kollege Matthiessen gerade auch am Beispiel der Hühnerhaltung deutlich gemacht. Auch in diesem Bereich könnte uns ein Verbandsklagerecht, wie ich glaube, wirklich helfen, weil es dann möglicherweise endlich auch einen rechtlichen Auftrag gäbe, die entsprechenden Regelungen zu ändern.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir begrüßen selbstverständlich - das ist für mich ganz wichtig - auch die ehrenamtliche Tätigkeit des Tierschutzbeirates, der sich aus Persönlichkeiten aus den Bereichen des Tierschutzes, der Landwirtschaft, der Kirche, der Veterinärmedizin und aus anderen Wissenschaftsbereichen zusammensetzt. Dort ist der Ansatz gegeben, zu sagen: Wir machen etwas gemeinsam, ebenso wie hier im Parlament die betroffenen Organisationen und Institutionen mit uns zusammenarbeiten. Dieser Beirat ist zwar vorrangig als unabhängiges beratendes Gremium tätig, aber wir sehen seine Aufgabe insbesondere darin, dass zwischen den verschiedenen Betroffenen die Diskussion gesucht und vermittelnde Arbeit geleistet wird. Nur das Miteinander kann dazu beitragen, dass weitere Fortschritte für den Tierschutz erreicht werden können.

Tierschutz ist eine gesellschaftliche Aufgabe mit einem breiten und umfangreichen Spektrum. Diesem müssen wir uns immer wieder stellen, um eine Verbesserung des Tierschutzes zu erreichen. Es ist aber auch notwendig, dass ein entsprechendes Verständnis in der Bevölkerung vorherrscht. Daher begrüßen wir die aktive Öffentlichkeitsarbeit, die hier im Land Schleswig-Holstein geleistet wird, um eine Sensibilisierung in der Bevölkerung für den Tierschutz zu erreichen. Hieran sollten wir alle mitarbeiten. Ich bin mir sicher, dass wir in Zukunft gemeinsam weiterhin Schritt für Schritt für mehr Tierschutz etwas herausholen werden. Ich möchte mich hier ebenfalls für die sehr gute Zusammenarbeit der tierschutzpolitischen Sprecher bedanken.

(Beifall bei SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)