Sie sichert ein Maximum an Arbeitsplätzen hier in Schleswig-Holstein, hier in Kiel. Sie sichert den Sitz der bisherigen Schleswig-Holsteinischen Schadens- und Unfallversicherung hier in Kiel. Sie sichert und stellt sicher, dass Kiel Sitz der gemeinsamen Lebensversicherung wird, und die Entscheidung beinhaltet auch, dass der Schleswig-Holsteinische Sparkassen- und Giroverband in der Holding eine entsprechende Sperrminorität bei wichtigen Entscheidungen behält.
Ein Zusammengehen mit der niedersächsischen Provinzial hätte aus unserer Sicht größere Risiken geborgen, nämlich unübersichtliche Eigentumsverhältnisse, ungeklärte Sitzfragen und Mitsprachebefugnisse.
Zur Umsetzung dieser Fusion muss der öffentlichrechtliche Vertrag von 1995 geändert werden. Wir haben dazu einen Gutachter gebeten, uns entsprechende Vorschläge zu machen; diese liegen Ihnen in den entsprechenden Unterlagen vor.
Erstens. Es wird jetzt geregelt, dass die damals vorausgesetzte 75,1-%-Mindestbeteiligung bei den Sparkassen auf die S-Gruppe plus öffentliche Hand erweitert wird.
Zweitens. Es gibt eine Klarstellung zur Übererlösklausel. Danach wird ein Übererlös dann fällig, wenn der Schleswig-Holsteinische Sparkassen- und Giroverband seine Beteiligung an der Holding veräußert
Drittens. Es erfolgt eine Festschreibung des Sitzes Kiel für die in Aktiengesellschaften umgewandelten Anstalten. Das bezieht sich darauf, dass wir die Arbeitsplätze und das Gewerbesteueraufkommen natürlich hier am Standort sichern wollen, und es wird - darüber haben wir immer wieder diskutiert, meine Damen und Herren - neben weiteren Punkten ein objektiviertes Verfahren zur Feststellung eines eventuellen Übererlöses definiert.
Dieser Vertragsänderung muss von diesem hohen Hause zugestimmt werden und ich bitte Sie im Interesse einer vernünftigen Weiterentwicklung bei der Provinzial Versicherung, im Interesse der Arbeitsplätze, die damit hier in Kiel, hier in SchleswigHolstein verbunden sind, um diese Zustimmung.
Es bleibt dabei: Auch bei einer eventuellen späteren Vertragsänderung - wenn sie einmal notwendig werden würde - würde dieses hohe Haus wieder beteiligt. Das heißt, dieses hohe Haus behält seine Rechte. Wenn die Vertragspartner zu neuen Ergebnissen hinsichtlich des neuen Sitzes kommen wollen, dann können sie dies nur mit unserer Zustimmung tun.
Jetzt kommen CDU und FDP mit dem etwa 17. Aufguss einer Debatte von 1995, ob der damalige Verkaufserlös und ob der entsprechende öffentlichrechtliche Vertrag angemessen gewesen seien.
Zunächst erinnere ich an die Diskussion von damals. Unser Gutachter hat uns damals ganz klar ins Stammbuch geschrieben, dass eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft vor Veräußerung, die damals diskutiert worden wäre, mit erheblichen Rechtsrisiken in dem Sinne verbunden gewesen wäre, dass dann die Versicherten als Eigentümer, aber nicht das Land Schleswig-Holstein Ansprüche auf die entsprechenden Erlöse gehabt hätten.
- Das wissen Sie und das können Sie heute zum 15. Mal diskutieren. Wie Sie, Herr Kubicki, auf angeblich verlorene Verkaufserlöse in Höhe von 700 Millionen € kommen, bleibt Ihr Geheimnis.
Ihr Kollege Klug hat damals zu Protokoll gegeben, dass es sich um Verkaufserlöse in der Höhe von 200 bis 250 Millionen DM gehandelt haben könnte. Das ist ein Verhältnis von 1:6 und mit dieser Spanne operieren Sie auch sonst gern in Ihren Zahlendarstellun
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie dringlich, dem Vorschlag der Provinzial zu folgen. Es ist ein guter Vorschlag für die Versicherten, es ist ein guter Vorschlag für die Arbeitsplätze hier in Kiel und Schleswig-Holstein. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Diskussion heute sachlich führen könnten und nicht mit völlig weltfremden und aus der Luft gegriffenen Zahlen.
Frau geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es kam, wie es kommen musste: Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem SchleswigHolsteinischen Sparkassen- und Giroverband und dem Land Schleswig-Holstein, die Eigentumsrechte an der Provinzialgruppe betreffend, hat nicht einmal zehn Jahre gehalten. Die Halbwertszeit der zukunftweisenden Entscheidungen der Regierung Simonis betrug also genau magere neun Jahre. So viel zur Qualität der vorausschauenden Politik der Ministerpräsidentin!
Die Zeit ist nämlich weitergegangen und die Versicherungswirtschaft hat nicht nur goldene Jahre hinter sich. Hoher Abschreibungsbedarf bei den Kapitalanlagen, Umsatzrückgänge und zukünftige Eigenkapitalvorschriften haben das Geschäft schwieriger gemacht. Das hat auch Gesellschaften getroffen, die sich im Eigentum öffentlich-rechtlicher Banken befinden.
Die Provinzial Kiel will nun mit der Westfälischen Provinzial zusammengehen. Ein Angebot der niedersächsischen Versicherungsgruppe Hannover zur Schaffung einer Nord-Lösung wurde abgelehnt. Dies ist eine unternehmerische Entscheidung, die wir nicht zu kritisieren haben. Im Gegenteil! Wir wünschen
Nur leider kann das Unternehmen nicht so selbstbestimmt handeln, wie es betriebswirtschaftlich notwendig wäre. Sein Hauptaktionär, der Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein, dem 90% der Aktien gehören, hat sich aus Freude über den guten Deal im Jahre 1995 erhebliche Fesseln anlegen lassen. Sie können nur durch den Landtag wieder gelöst werden.
Erneut wurden Gutachter bemüht, um bei der Schaffung einer brauchbaren Rechtsgrundlage behilflich zu sein. Die Landesregierung hat dafür 70.000 € aufgewendet. Dabei ging es um drei Bedingungen aus dem alten Vertrag, die es zu überprüfen galt.
Erstens. Der Sitz der Provinzial sollte auch nach einer Umwandlung in eine AG in Kiel bleiben. Dies wurde bei der Umwandlung 2001 erfüllt. Bei der jetzigen Gefechtslage wird es ungleich schwieriger. Doch man bekommt es hin: Die Sachversicherer bleiben jeweils am regionalen Standort, die Lebensversicherung wird am Standort Kiel zusammengefasst. Die Holding aber - die Holding! -, in der die unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden, hat ihren Sitz in Münster. Wie kann man das rechtfertigen? - Das geht so: Der erklärte Wille sei gewesen, dass die Arbeitsplätze in Kiel erhalten bleiben und der Lebensversicherer habe mehr Beschäftigte als die Holding, sagt die Landesregierung. Ach so! Leider werden aber ohnehin in Hamburg und Kiel 190 Arbeitsplätze abgebaut.
Zweitens. Im alten Vertrag stand zu lesen, dass nach Umwandlung in eine AG 75,1 % der Aktien in der Sparkassenorganisation verbleiben müssen. Diese Bedingung lässt sich nun nicht mehr einhalten, denn die Westfälische Provinzial gehört zur Hälfte dem Landschaftsverband Westfalen. Nach der Fusion fällt der Anteil der Sparkassenorganisation auf unter 60 %. Der SGV Schleswig-Holstein besitzt dann übrigens nur noch einen Anteil von 18 %, also noch nicht einmal mehr eine Sperrminorität.
Doch die Landesregierung weiß Rat. Sie wendet den Blick ab vom Wortlaut des alten Vertrages und bemüht stattdessen den Geist, in dem der entsprechende Paragraf verfasst worden war. Die Vertragspartner hätten damals in der Absicht gehandelt, den öffentlich-rechtlichen Charakter der Versicherungen abzusichern, und insofern reiche es aus, für die Zukunft festzulegen, dass 75,1 % der Aktien von Mitgliedern der S-Finanzgruppe oder der öffentlichen
Hand gehalten werden müssen. Fertig war man damit, obwohl Professor Lutter ausdrücklich in seinem Gutachten darauf hingewiesen hatte, dass Landschaftsverbände strukturell und von ihren Interessen her völlig verschieden von der Sparkassenorganisation sind.
Beim dritten Punkt wird es aber ernst: Ein Übererlös wird wieder nicht ausgekehrt. Mit vielen guten Worten stellen die Gutachter dar, dass kein Übererlös anfallen könne, da kein Bargeld fließe. Für alle Fälle wird aber neu formuliert: Aus dem Übererlös, der bei einem Verkauf eventuell ganz oder teilweise an das Land auszukehren wäre, wird nun ein „angemessener“ Übererlös - was auch immer das sein mag. Was soll die neue Formulierung, wenn doch in der Begründung zu lesen ist: „Eine sachliche Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage ist hingegen nicht beabsichtigt“? Dann hätte man auch bei der alten Formulierung bleiben können.
Nicht beabsichtigt ist auf jeden Fall, überhaupt jemals einen Übererlös an das Land auszukehren. Die Inaussichtstellung einer weiteren Zahlung durch den Sparkassen- und Giroverband 1995 war lediglich als weiße Salbe gedacht, um die Parlamentarier zu besänftigen.
Die wunderten sich nämlich, wie für ein Unternehmen, dem ein Wert von 1,1 Milliarden DM zugeschrieben wurde, ein Preis von nur 245 Millionen DM bezahlt werden konnte. Die Ministerpräsidentin hatte persönlich verhandelt.
Eines der Argumente lautete damals: Der Sparkassen- und Giroverband sei der geborene Eigentümer der Provinzial-Gruppe, da es bereits viele Geschäftsbeziehungen gebe. Leider habe der SGV nicht so viel Geld. Dafür hatten wir auch Verständnis. Wir haben damals gefordert, wenigstens einen zweiten Betrag in mindestens der gleichen Höhe über mehrere Jahre abzustottern, wenn das Land schon nicht selber umwandelt, doch das fand bei der Regierung Simonis keinen Anklang.
Ich sage Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Niemals wird das Land Schleswig-Holstein auch nur einen Cent von der Sparkassenorganisation zu sehen bekommen!
Ich komme zum Schluss. - Der Verband hält alle Trümpfe in seiner Hand, er kann fast alles mit seinem Eigentum machen und er ist stolz auf das Schnäppchen, das er 1995 mithilfe der Sozialdemokraten machen konnte.
Wir haben die Entwicklung damals schon beklagt, es ist damals Vermögen verschleudert worden. Unsere schlimmsten Befürchtungen sind bestätigt und der damalige Fehler ist nicht mehr gutzumachen. Der Landesrechnungshof hat es heute Morgen gesagt: Das Kind ist damals in den Brunnen gefallen, jetzt kann man nur noch die Leiche hervorholen und sie beerdigen. Das ist zwar eine sehr harte und drastische Sprache, aber sie trifft wirklich den Kern. Deshalb werden wir gegen diesen Vertrag stimmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem der Landtag bereits wiederholt die verschärften Wettbewerbsbedingungen im Bereich der Versicherungsmärkte und somit insbesondere über die Zukunft der Provinzial Nord diskutiert hat, sollten damals verschiedene Optionen überprüft werden, die die Zukunftsfähigkeit der Provinzial-Versicherungsgruppe erhöhen könnten. Das Prüfungsergebnis hat der Herr Minister vorgetragen, sodass ich dies hier im Detail nicht wiederholen muss.
Nur so viel: Wir jedenfalls begrüßen, dass sich der Sparkassen- und Giroverband und die Landesregierung für dieses ProPlus-Modell entschieden haben. Dieses Modell hat laut Aussage der Boston Consulting Group erhebliche Vorteile gegenüber der NordLösung und wird deshalb auch von dieser Gruppe empfohlen.
Für die SPD-Landtagsfraktion stelle ich fest, dass die Fusion nicht nur eine notwendige unternehmerische Entscheidung ist, sondern dass die Standortfragen im Rahmen des ProPlus-Modells gut gelöst wurden. Das gilt übrigens auch für die Mitspracherechte.