Ferner verweise ich noch einmal auf unseren politischen Willen, dem Erhalt von Arbeitsplätzen höchste Priorität einzuräumen.
Zur Bemerkung, hätten wir diese Entscheidung damals nicht so getroffen, wie wir sie getroffen haben! Auch wenn der Landesrechnungshof eine andere Auffassung hatte, wir waren uns da im Ziel einig, Herr Präsident, aber es sollten unterschiedliche Wege gegangen werden, insofern gab es eine politische Entscheidung.
Verabschieden Sie sich doch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, endlich von der Mär - die Kollegin Schmitz-Hübsch hat das hier auch wieder vorgetragen -, im Zuge der Fusion würden 190 von den 1.400 Arbeitsplätzen geopfert. Das ist schlichtweg falsch. Wenn Sie sich informiert hätten, müssten Sie wissen, dass für 160 der 190 Arbeitsplätze bereits ohne Berücksichtigung der Fusion ein Vorstandsbeschluss vorlag, der sich ausschließlich als Folge der negativen Entwicklung der Aktienmärkte darstellte.
Wenn ich schon beim Stichwort Mär bin, weil unter anderem sowohl von Ihnen als auch von dem Kollegen Kubicki von der Aushebelung der Übererlösklausel gesprochen wurde und das Zahlenspielerei genannt wurde: Herr Fraktionsvorsitzender der FDP, wenn das Ihre Grundrechenarten sind! Für mich ist das ausschließlich eine unseriöse Zahlenspielerei.
- Herr Kollege Kubicki! - In der Landtagssitzung vom 22. Februar 1995 spekulierte Dr. Klug - der Minister sagte es schon - über einen Betrag von 200 Millionen DM,
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das waren da- mals Ihre eigenen Berechnungen! Es war das, was Sie angenommen haben!)
Der Gutachter hat es damals sehr klar und deutlich dargestellt. Sie wollen es einfach nicht akzeptieren.
Diese Summe war damals ebenso beliebig und falsch, wie es die jetzige Spekulation über einen Betrag von 700 Millionen € ist.
Was soll jetzt überhaupt geschehen? - Ab dem 1. Januar 2005 verschmelzen zwei Aktiengesellschaften. Geldzahlungen erfolgen dabei nicht. Fazit: Es gibt keinen Übererlös, auf den das Land verzichten könnte. Da bei dieser Fusion kein Anspruch auf Übererlös besteht, wird auch kein Millionenbetrag auf Dauer kostenlos zur Verfügung gestellt, Herr Kollege Kubicki.
Sie können nicht sagen, dass die Gutachter, die beschäftigt worden sind, unseriöse Arbeit abgeliefert hätten.
Professor Lutter hat in seinem Gutachten festgestellt, dass die Fusion keinen Übererlöstatbestand auslöst, sondern sich ein Übererlösanspruch anteilig an dem neuen Unternehmen fortsetzt.
Die Ergebnisse der Provinzial in den Jahresberichten haben zu keinem Zeitpunkt Veranlassung gegeben, mit solchen Zahlen zu spielen. Alle uns zugeleiteten Drucksachen und Umdrucke lassen nur einen Schluss zu, nämlich der geplanten Fusion der Provinzial AG mit der Westfälischen Provinzial unsere Zustimmung zu geben, damit daraus ein kapitalstarkes und gut
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Kollegin Kähler, sehr geehrter Herr Wirtschaftsminister, kommen wir nun zu den Grundrechenarten und zu den Voraussetzungen für diese Grundrechenarten!
Wäre die Landesregierung 1994 den Vorschlägen des Landesrechnungshofes und der FDP-Fraktion gefolgt, so könnte Schleswig-Holstein heute knapp 750 Millionen € Schulden weniger haben. Denn dann hätte sie die Provinzial damals in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und anschließend meistbietend verkauft. Das aber hat die Landesregierung nicht getan.
Sie hat die Provinzial, ein landeseigenes Unternehmen mit einem Marktwert von 583 Millionen €, für 125 Millionen € an die öffentlich-rechtliche Körperschaft Sparkassen- und Giroverband SchleswigHolstein verkauft.
Jetzt bitte ich Sie, liebe Kollegin Kähler, liebe Kollegin Heinold, ganz besonders gut zuzuhören: Den Marktwert hat der Gutachter der Landesregierung - weder Wolfgang Kubicki noch Ekkehard Klug, noch irgendjemand sonst - festgestellt. Die 438 Millionen € Differenz wurden dem SGV als stille Reserve mit auf den Weg gegeben, man könnte auch sagen: geschenkt.
Die Provinzial wurde damals nicht ordentlich privatisiert. Als öffentlich-rechtliche Provinzial war sie dem Gutachter der Landesregierung nur 286 Millionen € wert. Demnach wäre die stille Reserve heute 242 Millionen € wert. Diese stille Reserve entspricht rechnerisch dem Barwert des Mindererlöses des Landes beim Verkauf. Der SGV sollte diesen Wert aber nur geliehen bekommen, nicht geschenkt.
zufließen, eben diese stille Reserve, der Barwert des Mindererlöses, auf dessen Auszahlung das Land beim Verkauf verzichtet hat. Leider hat die Landesregierung damals so ungeschickt verhandelt, dass das nicht eindeutig aus dem Vertrag hervorging.
Mit der jetzt beantragten Änderung des Vertrages will die Landesregierung dies klarstellen und bis zum Tag des Jüngsten Gerichts zuungunsten des Landes auf die Auszahlung eben dieses Übererlöses verzichten,
selbstverständlich nicht offen, aber offensichtlich. Denn der SGV soll den Übererlös nur noch dann auszahlen müssen, wenn er bei einem Geschäft mit den Provinzialaktien tatsächlich Bargeld bekommt. Wenn er mit den Provinzialaktien bargeldlose Geschäfte macht, dann bekommt der SGV zwar den Wertzuwachs aus dem Geschäft, das Land aber bekommt nichts.