Protocol of the Session on December 17, 2004

Für eine demokratische Bürgergesellschaft ist entscheidend, dass sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligen. In einigen Fällen muss der Gesetzgeber diese Mitbestimmung sichern. Ich finde es gut, dass die FDP es in diesem Bereich auch so sieht.

(Veronika Kolb [FDP]: So sind wir!)

Gerade dem Kita-Bereich gilt in den nächsten Jahren - nicht zuletzt dank der PISA-Diskussion - unsere besondere Aufmerksamkeit, denn in den Kindertagesstätten werden wichtige Grundlagen für die weitere Entwicklung der Kinder und der späteren Bildungsprozesse geschaffen. Daher müssen die Eltern hier ein besonderes Mitspracherecht haben. Natürlich gibt es bereits heute Elternvertretungen, aber die Rechte der Eltern sind dort nicht so ausgeprägt wie die Rechte der Eltern in unseren Schulen.

Die FDP will das Ziel der verstärkten Mitwirkungsrechte der Eltern erreichen, indem gesetzlich festgeschrieben wird, dass die Sprecherinnen und Sprecher der Kindertagesstätten, die es bereits heute nach § 17 gibt, einen Elternbeirat auf Kreisebene oder in den kreisfreien Städten bilden. Dieser Elternbeirat wählt dann einen Vorstand, der die Interessen der Kindertagesstätten gegenüber den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den Kommunalparlamenten vertritt. Ein solcher gesetzlich vorgeschriebener Elternbeirat hat natürlich auch gegenüber den Kommunalpolitikern ein ganz anderes Gewicht als die bisherigen Elternvertretungen. Dies ist nicht ganz unwichtig, wenn wieder einmal Kürzungen im KitaBereich anstehen, wie dies zum Beispiel in den CDUregierten Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland im letzten Jahr der Fall war.

Auch der Vorschlag, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Kreis- oder Stadtelternvertretung an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses als beratendes Mitglied teilnehmen kann, findet grundsätzlich

unsere Unterstützung. So bekommen die Elternvertretungen schneller Zugang zu den relevanten Informationen und können auch die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses schon im Vorfeld argumentativ beeinflussen.

Dass der Gesetzentwurf letztlich auch noch vorsieht, dass die Kreis- oder Stadtelternvertretungen aus ihrer Mitte jeweils Vertreterinnen oder Vertreter für die Landeselternvertretung benennen, ist nur logisch und sinnvoll. Die gute Arbeit der Landeselternvertretung konnten wir bereits in der Arbeitsgruppe des Ministeriums registrieren, wo sie sich aktiv eingemischt und mitgeholfen hat, die Sicht der Eltern bezüglich Bildung im Kindergarten mit einzubringen.

Der SSW sieht der Ausschussbehandlung dieses Gesetzentwurfes entgegen und hofft, dass es den parlamentarischen Gremien noch in dieser Legislaturperiode gelingt, das Gesetz in zweiter Lesung zu verabschieden. An uns soll es jedenfalls nicht scheitern.

(Beifall bei SSW, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Frau Ministerin Erdsiek-Rave das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In keiner anderen Erziehungs- oder Bildungseinrichtung sind Kontakt und Austausch zwischen Eltern und Personal so wichtig und auch so intensiv wie in den Kindertageseinrichtungen. Das ist wichtig und auch notwendig. Es funktioniert in der Regel sehr gut, jedenfalls besser, als es in den Grundschulen in der Regel der Fall ist. Eltern beteiligen sich an der Gestaltung und am Programm der Kindertageseinrichtungen. Das Kita-Gesetz sieht das auch ausdrücklich vor. Es gibt Verfahrensweisen und Organisationsformen vor, wie sich Eltern in die Kindertageseinrichtungen einbringen sollen. Im Gesetz heißt es: Sie sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Kindertageseinrichtungen zu beteiligen. - Das betrifft allerdings nur die einzelnen Kindertageseinrichtungen vor Ort.

Die Kita-Eltern haben sich in den vergangenen Jahren nun aus eigenem Antrieb in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert, in der Regel allerdings noch nicht wirklich dauerhaft. Wir haben aber seit 2003 eine Landeselternvertretung, die den Kontakt zu den bestehenden Kreiselternvertretungen hält und darüber hinaus die Bildung von Kreiselternbeiräten in allen Kreisen anregt. Bis auf drei Kreise - der

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

Kreis Plön gehört dazu, Herr Kalinka - gibt es jetzt überall im Land Kreiselternvertretungen. Herr Kalinka, unterstützen Sie doch bitte, dass eine solche Vertretung auch in Ihrem Kreis Wirklichkeit wird!

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Ministerium hat die Gründung der Landeselternvertretung für Kindertageseinrichtungen sehr begrüßt. Wir arbeiten vertrauensvoll mit ihr zusammen. Das letzte Beispiel dafür sind die Leitlinien zum Bildungsauftrag für die Kindertageseinrichtungen. Wir haben diese im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern nicht in einem so genannten Top-downProzess erlassen, sondern wir haben sie in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden, also den Trägern, der Landeselternvertretung und natürlich auch Fachleuten aus der Wissenschaft erarbeitet. Selbstverständlich arbeitet die Landeselternvertretung auch in der übergeordneten Steuerungsgruppe und in den nachgeordneten Arbeitsgruppen mit. Dazu bedurfte es übrigens keiner besonderen Aufforderung von irgendjemandem, sondern das war für uns selbstverständlich.

Meine Damen und Herren, die Frage ist, ob man diese sehr gute Zusammenarbeit, diesen Prozess, der sich von unten heraus entwickelt hat und dem wir sehr gern gefolgt sind, gesetzlich normieren soll. Wir hatten vor, dies in der nächsten Wahlperiode im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Kita-Gesetzes, die notwendig ist, da die zweijährige Erprobungsphase der neuen Finanzierung ausläuft, zu tun. Wir hatten es auch vor, weil die kommunale Ebene, Herr Kalinka, von dieser Normierung massiv betroffen ist.

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Deshalb muss es jetzt passieren!)

Die kommunale Ebene ist betroffen und das hat - das ist selbstverständlich - für alle Beteiligten, für alle Ebenen Kostenfolgen. Dies muss im Einvernehmen mit der kommunalen Seite ablaufen und es ist - darüber muss man sich natürlich im Klaren sein - auch eine neue Form der Standardsetzung, die wir hier vornehmen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Na ja!)

- Doch, das ist es. Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir dies in eine gesetzliche Regelung überführen. Wenn es sich das Parlament zutraut, dies noch in dieser Wahlperiode zu tun, und nicht meint, man müsse gleichzeitig noch tausend andere Sachen im Kita-Gesetz regeln - Sie schütteln den Kopf, aber es kann ja Überlegungen an anderer Stelle geben -

(Zuruf des Abgeordneten Werner Kalinka [CDU])

- ja, da Sie es hier so ausdrücklich erklären, müssen Sie es im Ausschuss auch durchhalten -, kann man das so machen.

Man kann das Gesetz allerdings nicht einfach so übernehmen, wie Herr Klug es hier vorgelegt hat. Von der Überschrift bis zu einzelnen Verfahrensfragen, die dort vorgeschlagen werden, ist es wirklich mit der heißen Nadel gestrickt, Herr Dr. Klug; das sagen mir meine Fachleute.

Insofern bedarf es einer Überarbeitung. Es bedarf natürlich auch der ordnungsgemäßen Anhörung; das ist klar. Wenn es sich das Parlament zutraut, dies zwischen Weihnachtspause und nächster Landtagstagung ordnungsgemäß und vernünftig bewerkstelligen zu können, ohne die kommunale Seite und alle anderen Beteiligten dabei auf die Palme zu bringen,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das machen Sie bei anderen Sachen doch auch so!)

dann soll es an uns wahrlich nicht scheitern. Denn die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen und Elternvertretungen ist uns auf jeder Ebene ein wichtiges Anliegen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Ich lasse abstimmen. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Sozialausschuss sowie mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt 16 heute Vormittag ohne Aussprache aufzurufen, damit aufgrund der Redaktionsfristen die rechtzeitige Verkündung des Gesetzes erfolgen kann. Ich rufe daher jetzt Tagesordnungspunkt 16 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Änderung der Übereinkunft der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein über ein Gemeinsames Prüfungsamt und die Prüfungsordnung für die Große Juristische Staatsprüfung vom 4. Mai 1972

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3718 (neu)

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau)

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/3875

Ich erteile der Berichterstatterin des Innen -und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16. Dezember 2004 mit der Vorlage befasst. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von CDU und FDP, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Ich lasse abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen von CDU und FDP und der Abgeordneten des SSW angenommen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 30 und 64 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein von 1995

Antrag der Landesregierung Drucksache 15/3797

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 15/3873

b) Zukunft der Provinzial Nord Versicherungsgruppe mit Sitz in Kiel Bericht der Landesregierung Drucksache 15/3460

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses Drucksache 15/3842

Ich erteile der Berichterstatterin des Finanzausschusses, der Frau Abgeordneten Kähler, das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise aus Zeitgründen auf die Vorlagen, die wir jetzt in der Debatte noch einmal zu diskutieren haben.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Ich sehe keine Wortmeldungen zum Bericht, sodass ich die Aussprache eröffne und Herrn Minister Dr. Rohwer das Wort erteile.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Provinzial Nord in Kiel steht in verschärftem Wettbewerb und hat sich - wie andere auch - für das Zusammengehen mit einem starken Partner entschieden. Sie hat dazu verschiedene Optionen geprüft und sich für die Fusion mit der Provinzial Münster entschieden. Die Landesregierung hält diese Lösung auch im Vergleich zur geprüften Kooperation mit der Provinzial Niedersachsen, der VGH, für eine richtige Entscheidung.

Sie sichert ein Maximum an Arbeitsplätzen hier in Schleswig-Holstein, hier in Kiel. Sie sichert den Sitz der bisherigen Schleswig-Holsteinischen Schadens- und Unfallversicherung hier in Kiel. Sie sichert und stellt sicher, dass Kiel Sitz der gemeinsamen Lebensversicherung wird, und die Entscheidung beinhaltet auch, dass der Schleswig-Holsteinische Sparkassen- und Giroverband in der Holding eine entsprechende Sperrminorität bei wichtigen Entscheidungen behält.