Protocol of the Session on December 16, 2004

- Ich danke dem Herrn Abgeordneten Kubicki. Das Wort hat Herr Innenminister Klaus Buß.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel der Änderung des BaugesetzbuchAusführungsgesetzes ist es, den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu erleichtern. Die seit November 1998 bestehende und bis zum 31. Dezember 2004 befristete Regelung wird bis zum 31. Dezember 2008 verlängert. Durch die Verlängerung ist es möglich, nach Ablauf der sonst strikt einzuhaltenden sieben Jahre nach einer Aufgabe der landwirtschaftlichen

(Minister Klaus Buß)

Nutzung ein Hofgebäude oder auch den gesamten Gebäudebestand einer anderen Nutzung zuzuführen.

Die erste befristete Regelung habe ich noch in meiner Zeit als Landwirtschaftsminister zur Stärkung des ländlichen Raums initiiert. Nach Bekanntwerden der Verlängerungsmöglichkeit habe ich eine Umfrage bei den Bauämtern nach einem Bedarf für eine Verlängerung veranlasst, deren Ergebnis eine klare Mehrheit für den Wunsch nach einer Verlängerung brachte. Wir haben also schon Überlegungen angestellt, bevor irgendwelche Gesetzentwürfe auf dem Tisch waren. Ich kann nur sagen: Volle Übereinstimmung zu diesem Thema! Wir helfen damit der Landwirtschaft bei dem schwierigen Strukturwandel.

Die Thematik des Einbaues von Wasserzählern und Rauchmeldern hat der Innen- und Rechtsausschuss in der Tat sehr eingehend beraten und nach meiner Kenntnis ist das jedenfalls in den Koalitionsfraktionen mehr als eingehend beraten worden.

(Heiterkeit bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit der Neuregelung des § 46 Abs. 2 LBO wird Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern auferlegt, nicht nur wie bisher für jede neu gebaute Wohnung, sondern auch für den Altbestand nachträglich innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren einen Wohnungswasserzähler einzubauen. Mit der Neuregelung wird jedem der individuelle Wasserverbrauch konkret vor Augen geführt. Damit kann ein Rückgang des durchschnittlichen Wasserverbrauchs bewirkt werden. Auf jeden Fall können wir damit erreichen, dass erhebliche Streitigkeiten genau wegen dieser Frage abgebaut werden. Ich habe das in meiner Anwaltszeit selbst erlebt, wie da gestritten wird. Ich glaube, das ist ein guter Schritt gerade auch unter diesem Aspekt. Zehn Jahre Nachrüstzeit sind absolut zumutbar.

Der Einsatz von Rauchwarnmeldern zur Brandfrüherkennung in privaten Wohnungen kann die Zahl der Todesfälle durch Rauchvergiftungen reduzieren. Der Innen- und Rechtsausschuss hat auch darüber sehr eingehend beraten. Ich habe dazu meine Auffassung geäußert; sie ist hier mehrfach zitiert worden. Ich habe allerdings nicht gesagt, dass sich das nur auf Neubauten beziehen soll. Das ist nicht richtig zitiert worden. Die anderen Dinge habe ich nach meiner Erinnerung aber gesagt, verehrte Frau Kollegin, dazu stehe ich auch.

Meine Damen und Herren, ich bin aber Demokrat genug, mich der Mehrheit zu beugen und selbstverständlich ein Gesetz durchzuführen. Das ist gar keine Frage.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich will das, was hier gesagt worden ist, nicht wiederholen. Die Versicherungsfrage ist geklärt. Die Provinzial hat eine sehr deutliche Erklärung abgegeben. Ob das auf Dauer Bestand hat, lasse ich einmal dahingestellt sein.

Ich nutze die Gelegenheit, jenseits der gesetzlichen Aktivität noch einmal an alle Haus- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer zu appellieren, ihr Leben und Eigentum mit der Installation von Rauchmeldern zu schützen. Die Rauchmelder geben auf jeden Fall dann mehr Sicherheit, wenn ich sie regelmäßig warte, wenn ich aufpasse, dass die Batterien gefüllt sind und funktionieren. Das muss gewährleistet sein. Dass ein Rauchmelder, der netzabhängig an der Stromversorgung installiert ist, das bessere Mittel ist, ist absolut unstreitig. Deshalb habe ich auch dafür plädiert. Ich kann abschließend nur sagen, ich habe in meinem Haus in allen Ebenen einen Rauchwarnmelder installieren lassen, übrigens gepaart mit Feuerlöschern. Auch das ist sehr empfehlenswert.

Ich finde es schön, dass man eine Auffassung haben kann. Es gibt Mehrheiten, denen beugt man sich; das ist guter Brauch. Ich kann damit sehr gut leben.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich lasse zunächst abstimmen über die Drucksache 15/3715. Das ist der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuch-Ausführungsgesetzes, ein Gesetzentwurf der Fraktion der CDU. Ich lasse über diesen Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.

Dann lasse ich abstimmen über die Drucksache 15/3756. Der Ausschuss empfiehlt unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/3756. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen.

Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Maurus!

(Zurufe: Wir sind in der Abstimmung!)

Ist es zum Abstimmungsverfahren?

Selbstverständlich. - Wir bitten darum, dass über die Absätze getrennt abgestimmt wird.

Dann lasse ich zunächst über die Nummer 1 der Drucksache 15/3756 abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? -

(Heinz Maurus [CDU]: Meine Zettel waren verkehrt! - Heiterkeit)

Diese Nummer hat die Mehrheit der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW gefunden bei Gegenstimmen der Fraktionen von CDU und FDP.

Dann kann ich über Nummer 2 abstimmen lassen. Wer Nummer 2 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch Nummer 2 ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen.

Der guten Ordnung halber lasse ich jetzt über den Gesetzentwurf insgesamt abstimmen. Wer dem jetzt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - So mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen!

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes (Lebenspartner- schaftsanpassungsgesetz - LPartAnpG) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3700 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/3826

Ich erteile zunächst der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 24. November beschäftigt. Er empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Eichstädt.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Juni 2001 hat der Bundestag das Gesetz über gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften beschlossen, dem wir das entsprechende Landesausführungsgesetz folgen ließen. Seitdem haben Lesben und Schwule ein eigenständiges familienrechtliches Institut, das in einem gesicherten Rechtsrahmen ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben und die Anerkennung ihrer gleichgeschlechtlichen Identität ermöglicht.

Die Versuche einiger unionsregierter Länder, das Bundesgesetz zu stoppen, sind vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Es wäre gut, wenn auch die CDU endlich vollständig hinter dem alten Ofen hervorkäme und mit uns gemeinsam den Abbau von sexueller Diskriminierung weiter voranbrächte.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Die Stellung homosexueller Menschen in unserem Land hat sich in den letzten Jahren drastisch verändert. Einer dumpfen, unaufgeklärten Ablehnung von Lesben und Schwulen, der Verweigerung gesellschaftlicher Anerkennung ihrer sexuellen Identität ist schrittweise die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften gefolgt.

Ein Meilenstein auf dem Weg zu weniger Diskriminierung war - und ist - das Lebenspartnerschaftsgesetz. Auch heute, anlässlich der Beratung des Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetzes, ist es ein großer Schritt für die Menschen, die in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft, ebenso wie dies in heterosexuellen Partnerschaften der Fall ist, Verantwortung füreinander übernehmen wollen.

Meine Damen und Herren, keine Frage, wir sind in den letzten Jahren beim Abbau von Diskriminierung sexueller Identität ein großes Stück vorangekommen. So ändern sich die Zeiten. Titelte die „Bild“-Zeitung noch vor Jahren entsetzt: „Berliner Bürgermeister: Ich bin schwul!“, schreibt sie besorgt vor vier Wochen: „Bürgermeister nicht mehr schwul?“.

Das nennt man wohl Fortschritt.

(Heiterkeit)

(Peter Eichstädt)

Aber es gibt auch heute noch Töne, die deutlich machen, dass selbst so genannte Fachleute an dem alten Bild des verirrten, kranken Homosexuellen festhalten. Lassen Sie mich mit Zustimmung der Präsidentin zur Verdeutlichung aus einer medizinischen Fachzeitung zitieren. Der Kieler Neurologe Dr. Flöttmann, er betreibt eine psychotherapeutische Praxis bei uns in Kiel, schreibt im Informationsdienst für Neurologen und Psychiater „Neuro-Date“ vom Mai 2004 zum Thema „Homosexualität und Ehe“:

„Wer das Karussell der Verliebtheiten Homosexueller, ihre Kränklichkeiten kennt, das Chaos ihrer Beziehungen, der schätzt den Wert einer in sich ruhenden Familie hoch.“

An anderer Stelle:

„Homosexuelle sind schwer in der Lage, treu zu sein. Verletzungen des Partners ereignen sich häufig. Nach Jahren einer konfliktreichen Freundschaft wird das Verhältnis unter Schmerzen zerstört.“

Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, wendet sich der Herr Doktor an uns:

„Die Homosexuellen haben mit dem ehelichen Gleichstellungsgesetz, mit dem Wunsch nach Kindern, eine ethische Grenze überschritten. Es zeugt von fehlender innerer Ordnung eines Parlaments, eine neurotische Lebenshaltung in Gesetzesform zu gießen. Die Homosexuellen sprechen sich per Gesetz frei von jeglichem Zweifel an ihrer Fehlhaltung.“

An diesem Artikel beunruhigt mich weniger, dass ein einzelner Arzt diese Auffassung vertritt. Das mag so sein. Bemerkenswert finde ich aber die Tatsache, dass dieser Artikel in einem medizinischen Fachblatt abgedruckt wird ohne Kommentar oder gegenteilige Position.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, SSW und vereinzelt bei der CDU)

Dies ist vielleicht eine ganz gute Gelegenheit, für meine Fraktion noch einmal zu erklären: Wir begrüßen es außerordentlich, dass alle drei Richtlinien des Europäischen Rates zur Antidiskriminierung und auch zu einem ausdrücklichen Benachteiligungsverbot für die Merkmale der sexuellen Identität und Orientierung endlich in bundesdeutsches Recht umgesetzt werden.