In Deutschland sind bisher nur 7 % der Haushalte mit Rauchmeldern versorgt. Dies ist erschreckend wenig angesichts der eben genannten Zahlen. In Ländern wie Schweden und England liegt die Ausstattungsrate von Rauchmeldern hingegen bei etwa 75 %. Dadurch hat sich dort die Anzahl der durch Rauch Getöteten um circa 40 % bis 50 % verringert. Dies sind Tatsachen, die wir bereits aus der Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses zur Rauchmelderpflicht mitnehmen konnten, und sie machen deutlich, wo die Gefahren bei Wohnungsbränden liegen und wie ihnen begegnet werden kann. Der uns vorliegende Gesetzentwurf greift dieses Thema auf und soll Abhilfe schaffen, indem Wohnungen bis Ende 2009 mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden sollen. Wie ich bereits erwähnt habe, hat es im September im Innen- und Rechtsausschuss eine Anhörung gegeben und alle Anzuhörenden haben die lebensrettenden Vorteile solcher Rauchmelder bestätigt. Kritisch wurde jedoch hinterfragt, warum dies jetzt per Gesetz geregelt werden muss, und angeregt, dass mehr auf Freiwilligkeit gesetzt werden sollte. Hierzu kann ich nur sagen: Diese Option hat es bisher gegeben und sie wurde nur von wenigen genutzt. Das ist bedauerlich und deshalb steht der SSW dem Gesetzentwurf nunmehr auch positiv gegenüber.
Wir wissen, dass Minister Buß in der Anhörung sagte, dass in der Bauministerkonferenz beschlossen wurde, es den Ländern selbst zu überlassen, verpflichtende Regelungen zu Rauchmeldern zu treffen. Ebenso wie in Rheinland-Pfalz und im Saarland wurde in Schleswig-Holstein aus der Mitte des Parlaments die Initiative zur Änderung der Landesbauordnung ergriffen. Diesen Schritt begrüßen auch wir, denn es war nicht zu erwarten, dass dieser Gesetzentwurf aus dem zuständigen Ministerium gekommen wäre. Die Gründe hierfür hat Herr Buß bereits in der Anhörung genannt.
Ich denke, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf durchaus leben können, da dieser künftig bei Neubauten eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern vorsieht und beim bisherigen Bestand eine Übergangsfrist von fünf Jahren einräumt. Das ist durchaus ein angemessener Zeitraum, um vorhandene Wohnungen mit Rauchmeldern auszurüsten, zumal sich die Installation von Rauchmeldern - je nach Art und Umfang - mit verhältnismäßig geringem Aufwand durchführen lässt. Man muss zwar manchmal auf eine Leiter steigen, um den Rauchmelder oben an der Decke anzubringen. Aber auch ich, die ich nicht
Der zweite Gesetzentwurf betrifft die Nachrüstung von Wasserzählern in Wohneinheiten. Was für Neubauten bereits Pflicht ist, soll nun für alle Wohneinheiten bis Ende 2014 gelten, indem diese nachträglich mit Wasserzählern ausgerüstet werden sollen. Hierbei lässt der Gesetzentwurf auch Ausnahmen zu, wenn die Ausrüstung mit einem unangemessenen Aufwand oder Ähnlichem verbunden ist. Diese Ausnahmeregelung begrüßt der SSW, denn auch wir sind der Auffassung, dass eine solche Nachrüstung nicht zu unverhältnismäßigen Kosten führen darf, die natürlich auch auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Das verfolgte Ziel der Nachrüstung liegt auf der Hand. Jeder Mieter und Wohnungseigentümer bekommt somit die Möglichkeit, seinen Wasserverbrauch regulierend zu steuern. Dies ist nicht nur im Sinne der Nutzer, es trägt auch dazu bei, verantwortungsvoller mit der Ressource Wasser umzugehen.
Mir liegt noch eine Wortmeldung zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor. Ich erteile Herrn Abgeordneten Wagner das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass es bei dem vorliegenden Entwurf wieder um die Regelungswut von Rot-Grün geht, ist heute schon deutlich herausgekommen. Liebe Kollegen von der rot-grünen Koalition, dass Rauchmelder eine sinnvolle Einrichtung sind, wird hier keiner bestreiten. Auch ich habe so ein Ding zu Hause. Das ist in Ordnung. Mir ist aber unbegreiflich, dass Sie so etwas per Gesetz vorschreiben wollen. Sie machen sich offensichtlich keinerlei Gedanken - das ist in der Debatte bisher noch nicht gesagt worden -, welcher Aufwand dadurch entsteht.
Meine Befürchtung ist, dass Sie vielleicht sogar eine Anregung aufnehmen, die hier von dem Kollegen der FDP gemacht wurde, und sagen: Um einen Rauchmelder richtig sicher zu machen, muss er über das Netz betrieben werden. Haben sich diejenigen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, überhaupt einmal überlegt, was das konkret bedeutet? - Rauchmelder sind sinnvollerweise an Decken anzubringen und
jeder weiß, dass an Decken in den von Ihnen geforderten Zimmern - Kinderzimmer, Schlafzimmer, Flure - zwar Brennstellen sind, aber diese Brennstellen über Schalter betrieben werden. Die können Sie für einen Rauchmelder logischerweise nicht nutzen. Das bedeutet, Sie müssen in jeder Wohnung, in jedem Schlafzimmer, in jedem Kinderzimmer, in jedem Flur - -
- Hören Sie doch einmal zu, was ich sage! Sie schreiben doch: netzbetrieben oder batteriebetrieben. Der Kollege von der FDP hat gesagt: Wenn Sie es richtig machen wollen, dürften es nur netzbetriebene sein.
Meine Damen und Herren, ich warne nur davor, dass Sie vielleicht noch auf den Gedanken verfallen und sagen: Es müssen netzbetriebene sein. Das ist Ihnen ja in Ihrer Regelungswut auch noch zuzutrauen. Das sind enorme Kosten.
Warum wollen Sie den Menschen gesetzlich vorschreiben, einen Rauchmelder einzubauen, den sie im Baumarkt für 5 € bekommen? Führen Sie doch landesweit anständige Kampagnen durch! Erklären Sie, wie sinnvoll das ist, aber lassen Sie es doch nach, alles und jedes per Gesetz regeln zu wollen! Wir werden den Bürgerinnen und Bürgern in SchleswigHolstein in den nächsten zwei Monaten klarmachen, wozu es führt, wenn Sie weiter an der Regierung sind. Sie wollen alles und jedes regeln und das ist Blödsinn.
Das Wort ebenfalls zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Frau Abgeordnete Gröpel.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wusste gar nicht, dass das noch so eine brandheiße Debatte werden könnte. Gut, dass wir hier noch keine Rauchmelder haben, die würden jetzt laut anschlagen.
Der Beitrag von Herrn Wagner reizt schon dazu, sich noch einmal zu Wort zu melden. Hier wird von Bürokratieabbau gesprochen. Ich glaube, wir müssen die Kirche im Dorf lassen. Bürokratieabbau machen wir, haben wir gemacht bei der letzten Novellierung der Landesbauordnung; da haben wir so viel freigestellt, was heute keiner mehr dauernd genehmigt und kontrolliert. Das ist das eine.
Das andere ist, was wir hier machen: Für uns ist der Schutz von Menschenleben ein höherwertiges Gut. Das hat mit Bürokratieabbau nichts zu tun.
Die andere Frage haben wir - glaube ich - ausdiskutiert, dass wir es freistellen. Der Landtag in Rheinland-Pfalz und der Landtag im Saarland haben genau dasselbe diskutiert und dort werden offensichtlich keine Probleme damit gesehen, dass man eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchmeldern vorsieht.
„In Hessen sollen neue Wohnhäuser künftig grundsätzlich mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung soll in die hessische Bauordnung aufgenommen werden.“
Das haben der hessische Innenminister Volker Bouvier und der Wirtschaftsminister Dr. Aloys Riehl angekündigt, ich glaube, beides CDU-Minister.
- Ja, bei Neubauten! Das haben die anderen Landtage auch gemacht. Wir haben gesagt, wir gehen weiter, das ist kein Problem. Auch dort ist freigestellt, ob leitungsgebunden oder batteriebetrieben. Wir haben gesagt, wir haben einen hohen Bestand an Wohnungen, und wenn wir Sicherheit von Menschen wollen und Menschenleben schützen wollen, dann wollen wir auch in einer angemessenen Frist eine Nachrüstung innerhalb von fünf Jahren machen. Es ist ein geringer Kostenaufwand und hat einen hohen Nutzen.
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Hentschel das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Bemerkung, die Sie gemacht haben, Herr Wagner, ist typisch dafür, wie die CDU Politik in diesem Lande betreibt. Sie haben gesagt, unsere Fraktionen hätten sich keinerlei Gedanken über dieses Gesetz gemacht, und dann haben Sie vorgetragen, was Sie dazu sagen. Das ist schon erstaunlich. Nach Auskunft meiner Kollegen waren Sie gar nicht im Ausschuss. Im Ausschuss sind diese Fragen aber ausführlich beraten worden und es sind die Fachverbände dazu gehört worden. Die verschiedenen Fachverbände von den Jugendverbänden über die Feuerwehr bis hin zu Versicherungen haben sich dazu geäußert und alle diese Fachverbände haben ihre Meinung gesagt, haben gesagt, dass sie das für sinnvoll halten, und das ist die Basis dieses Gesetzes. Wenn Sie jetzt sagen, es mache sich überhaupt keiner Gedanken, kann ich nur feststellen, es haben sich sehr viele Gedanken gemacht, nur Sie nicht.
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung hat Frau Abgeordnete Hinrichsen das Wort.
Frau Präsidentin! Herr Wagner, herzlichen Dank für Ihren Wortbeitrag. Der zeigte doch leider, wie notwendig diese Diskussion auch im Landtag ist, da Sie nicht einmal das Protokoll der Anhörung gelesen haben. Die Probleme bei den Rauchwarnmeldern sind bekannt, netzbetrieben oder mit Batterie, wie das Auswechseln der Batterie erfolgt. Ich finde, es ist ein Unding, zu sagen, weil man nicht genau weiß, wie das geht, solle man das lieber nicht machen. Für mich sind die Brandtoten und vor allen Dingen auch die Kinder, die an Rauchvergiftung sterben, Argument genug, dies nunmehr per Gesetz mit einer Übergangsfrist einzuführen. Wenn Sie dabei Hilfe brau
chen, wie so etwas eingebaut werden sollte oder Ähnliches, würde ich vorschlagen, dass Sie zu den Anhörungen kommen, wenn es um solche Themen geht, sodass Sie sich nicht bemüßigt fühlen, hier noch einen Kommentar abzugeben, der, wie ich finde, nicht der Sache angemessen war.
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält der Herr Abgeordnete Hildebrand das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Frau Kollegin Hinrichsen, ich habe das Protokoll der Anhörung dabei. Da können Sie nachlesen, welche Stellungnahme der Innenminister dazu dezidiert abgegeben hat.
Herr Wagner, nur eines. Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Ich habe gesagt, die batteriebetriebenen Rauchwarnmelder sind nicht zuverlässig, wie übrigens auch von vielen Fachleuten bestätigt wird. Das geht aus der Anhörung hervor. Dann habe ich gesagt, es wäre logisch, dann einen Rauchmelder mit Netzanschluss zu nehmen. Der ist aber erheblich teurer. Deshalb habe ich vermutet, dass Rot-Grün aus diesem Grunde diese eben nicht vorgeschrieben habe. Weil die so teuer sind, sind wir auch gegen die Nachrüstung mit diesen Rauchmeldern - nur damit das klargestellt ist.
Zu einem letzten Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Kubicki das Wort.